Ich will mich bei dem Thema gar nicht in die Dinge hineinbegeben, es ist ein Thema, das dieses Land spaltet, das das Land schon seit Langem spaltet. Gerade die Kommunalen vor Ort müssen es nämlich ausbaden, meine Damen und Herren,
und nicht nur die großen Städte, wo es in der Regel sogar noch einfacher ist. Da hast du nämlich große Masse, wenige Wege und da kriegt man es gegebenenfalls irgendwie hin. Doch es geht vor allen Dingen um den ländlichen Raum und dort ist das
sehr schwierig, das alles umzusetzen, wo das zum Stichtag X passiert ist und dann ist das passiert. Ist es abgerechnet, ist es nicht abgerechnet, was zählt, dass es abgerechnet ist? Mein Kollege Geibert war ja an einigen Dingen beteiligt, wo man versucht hat, gemeinsam hier einige Dinge abzusprechen, aber soweit ich informiert wurde, war er gar nicht immer eingeladen und, und, und.
Deswegen sind dort viele Dinge immer noch nicht endgültig abgeklärt. Ich glaube, wir werden das mit diesem Gesetzentwurf einfach nicht auf die Reihe bringen. Ich war selbst, nachdem das letzte Gesetz vorgelegt wurde, und dank – ist auch der Gemeinde- und Städtebund da? Ja, ich sehe, der Gemeinde- und Städtebund ist da. Ich begrüße das geschäftsführende Vorstandsmitglied und seinen besten Vertreter recht herzlich.
Also es ist noch nichts abgeklärt. Keiner weiß, wo es langgeht, und jeder, der in der Kommune tätig ist, weiß, wenn es ums Geld geht, dann hagelt es, dann hagelt es heftig. Ich habe selbst solche Runden erlebt, auch im eigenen Dorf. Da sitzen gleich mal 150 Leute im Saal und da brennt die Luft. Und ich habe die Erfahrung gemacht, dass dann einige danach nie wieder solche Veranstaltungen gemacht haben, weil sie Angst hatten. Wir haben hier ein Thema, das uns wirklich schon lange bewegt. Ich habe das schon mal gesagt, ich sage es aber nicht umsonst, weil es einfach sehr schwer zu lösen ist.
Deswegen werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten. Ich selbst wollte ja erst zustimmen, hatte ich auch, weil ich mich dazu im Namen der Fraktion geäußert hatte. Aber ich muss auch sagen, ich werde mich am Ende hier enthalten.
Ich werde mich am Ende enthalten, weil man hier einfach weiter überlegen muss, wie man da Lösungen und ähnliche Dinge hinbekommt. Und glauben Sie es mir, gerade die, die Bürgermeister oder vor allen Dingen auch Gemeinderäte oder Stadträte sind, es ist ein ganz schweres Ding. Ich erinnere Sie daran, wir haben damals, als es darum ging, die Bürgermeisterabwahl zu erleichtern, schon gesagt: Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht. Das geht ganz schnell, wenn es ums Geld geht, dass da auf einmal ein Abwahlantrag da ist und, und, und.
Deswegen wird sich im Moment auch mit dem Gesetz nicht ergeben, dass da vor Ort richtiger Frieden einkehrt. Ich kann den Frieden nicht erkennen. Es sind noch zu viele Unwegbarkeiten in dem Gan
zen enthalten, wo man einfach noch nichts Genaues sagen kann. Und nichts ist schlimmer, als wenn man dem Bürger suggeriert, jetzt haben wir den Stein der Weisen gefunden und dieser Stein der Weisen sagt jetzt das und das aus. Das zeigt auch, dass hier die Koalitionäre noch bis zur letzten Minute Nachbesserungen gebracht haben – bis heute, kann man sagen. Das zeigt, hier ist vieles – obwohl einige Zeit war – mit sehr heißer Nadel gestrickt. Ob das bei diesem wichtigen Thema, bei dem das gesamte Land beteiligt ist, unsere Bürgerinnen und Bürger, die hier am Ende bezahlen müssen, der richtige Weg ist?! Wir können es nicht erkennen. Wir wollen aber nicht diejenigen sein, die sich nach diesem Gesetzentwurf hinstellen …
Dass wir hier an dieser Stelle der Landesregierung wirklich sagen, das hätte alles viel zeitiger passieren können, man hätte die Dinge viel mehr mit dem Gemeinde- und Städtebund abstimmen können, man hätte bei dieser Problematik viel mehr mit Betroffenen reden müssen und nicht erst ganz kurz vor Toresschluss.
Ich wiederhole es noch mal, meine Damen und Herren, heute ist das letzte offizielle Plenum. Es kommen zwar noch zwei Tage und dann noch so ein Abrechnungstag von Marx und Co., aber im Großen und Ganzen haben wir hier …
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Der Abschluss- bericht des NSU-Untersuchungsausschusses ist für Sie eine Abrechnung?!)
Herr Kollege in spe, vielleicht verzeiht die Landesregierung, das überlassen Sie mal dem Abgeordneten, wie er seine freie Meinung hier kundtut. Sie können mir glauben, da waren Sie noch gar nicht in Thüringen, da wussten Sie vielleicht noch gar nicht, wie man hier in Thüringen, Prof. Hoff, so richtig tickt, da habe ich schon – leider Gottes – miterleben müssen, was dort damals passiert ist mit diesem NSU, wo keiner geglaubt hat, dass so etwas überhaupt möglich ist. Und glauben Sie es mir, mir geht das Ganze tüchtig an die Nieren, aber irgendwann müssen wir auch mal aufhören und müssen nach vorne schauen.
ßer Nadel gestrickt, ist zu spät gekommen, es sind zu viele Unwägbarkeiten drin, aber es soll an der CDU – sage ich jetzt mal am Ende – nicht scheitern. Wir werden uns enthalten. Danke schön.
Frau Präsidentin, zunächst danke, dass Sie mich jetzt gleich drangenommen haben, denn das macht es noch mal spannend, weil das die Gelegenheit gibt, direkt auf Wolfgang Fiedler zu reagieren.
Erst mal werden Sie Verständnis haben, dass ich meine Freude zum Ausdruck bringe. Das Gesetz zeigt: Politische Entscheidungen brauchen manchmal ihre Zeit, aber wenn man dranbleibt, Partner gewinnt und nach Mehrheiten ringt, können auch Dinge gelingen, die vor einigen Monaten noch unvorstellbar waren.
Deshalb allen Danke, die daran mitgewirkt haben, dass wir heute noch ein solches Gesetz verabschieden können. Dass in dieser Rechtsmaterie Dynamik ist, zeigt schon, dass wir heute zum zehnten Mal das Gesetz ändern. Das zeigt, dass tatsächlich über Jahre versucht wurde, eine Regelung zu treffen, mit der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, aber auch die Kommunen, das Land umgehen können, und es ist nicht gelungen.
Natürlich könnte ich sagen, wir als Linke hatten von Anfang an Bedenken, ob ein Instrument aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert noch geeignet ist, am Ende des 20./Beginn des 21. Jahrhunderts zu wirken. Wir haben diese Frage schon 1994 mit Nein beantwortet und haben seitdem mit vielen Partnern, mit vielen Bürgerinitiativen um Veränderungen gerungen. In dem Zusammenhang möchte ich auch Vertreter von Bürgerinitiativen recht herzlich auf der Tribüne begrüßen,
unter anderem Peter Hammen, der über viele Jahre in aufopferungsvoller Art und Weise die Thüringer Bürgerallianz, den Dachverband der Bürgerinitiativen für sozial vertretbare Kommunalabgaben, geleitet hat. Auch für Sie ist das sicherlich heute ein Tag, an dem Sie sehen können, dass es sich lohnt, für eigene Interessen zu streiten. Das sollte Ermunte
rung für andere Bürgerinnen und Bürger sein, wenn sie merken, dass irgendetwas schiefgeht in der Politik, dass sie dann der Politik auch den entsprechenden Druck machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir die Straßenausbaubeiträge vor zwei oder drei Jahren gesetzlich abgeschafft hätten, wären wir auch noch Vorreiter in der Bundesrepublik gewesen. Jetzt vollziehen wir zum Teil eine Entwicklung nach, die in anderen Bundesländern bereits auf den Weg gebracht worden ist. Das hat natürlich den Vorteil, dass wir auf dortige Erfahrungen zurückgreifen können. Bekanntermaßen hat Baden-Württemberg schon 1997 diese Beiträge abgeschafft, 2012 Berlin, im vergangenen Jahr Bayern und inzwischen haben auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die entsprechenden Gesetze auf den Weg gebracht. Wir ziehen jetzt nach.
Ich will mich gleich noch den Problemen zuwenden, die auch Wolfgang Fiedler zu Recht hier angesprochen hat. Was mich bei der CDU gestört hat: Es ist wieder nicht ein einziger eigener Vorschlag auf dem Tisch. Wenn Sie tatsächlich ihre Ansage ernst meinen, dass auch Sie das Problem lösen wollen, und Sie andererseits der Auffassung sind, dass unser Lösungsvorschlag nicht Ihren Vorstellungen entspricht, dann gehört es sich doch parlamentstechnisch, parlamentsrechtlich, dass man eigene Vorschläge vorbringt. Wir haben das als Opposition gemacht. Wir haben eigene Gesetze vorgelegt, auch zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. Sie als CDU haben das bisher versäumt, keine Änderungsanträge gebracht.
Was der Gesetzentwurf der AfD wert war, das haben wir schon in der Debatte thematisiert. Ihr Konzept – nämlich Fortsetzung des Unrechts, um Gleichheit zu schaffen – ist nicht zeitgemäß, sondern dient nur dazu, weiter auf Ängste zu setzen. Deshalb war Ihr Gesetzentwurf nicht geeignet zu diskutieren. Das war das Problem. Sie haben dazu noch Regelungen aus Bayern abgeschrieben, die in Thüringen nicht zur Anwendung kommen können, meine Damen und Herren.
Der erste Problemkreis war der Stichtag 01.01.2019. Da hat jetzt Wolfgang Fiedler wieder den typischen politischen „Eiertanz“ versucht.
Uns war nicht Maßstab, was Sie als CDU in einem Positionspapier formuliert haben – dort steht der 01.01.2019 drin –, sondern viel entscheidender war, dass die Gemeinden, auch der Gemeinde- und Städtebund gesagt haben: wenn eine Abschaffung,
dann zum 01.01.2019. Denn an diesem Tag tritt die vollständige Ermessensregelung für die Gemeinden in Kraft und wir wollen nicht, dass diese Ermessensregelung erst Rechtswirkung entfaltet. Das begründet diesen Termin 01.01.2019. Ich will noch mal darauf eingehen, weil Wolfgang Fiedler auch hier nicht ganz an der Wahrheit dran war, indem er gesagt hat, diese Ermessensregelung wäre verfassungswidrig. Es bleibt im Rechtsstaat so, dass nur ein Organ die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes feststellen kann, das ist das Verfassungsgericht. Kein Gutachter oder sonst wer – auch nicht Wolfgang Fiedler mit seinen vielen Jahren Parlamentserfahrung – hat in diesem Land das Recht, Verfassungswidrigkeit festzustellen. Er kann von sich aus formulieren, er hält es für verfassungswidrig. Der Gemeinde- und Städtebund war sich selbst nicht sicher und hat deshalb vorsichtshalber mal die Einjahresfrist für eine Verfassungsklage ablaufen lassen und dann erst das Gutachten präsentiert, damit er nicht mit der Frage konfrontiert wird, warum er denn dann nicht Verfassungsklage erhebt. Der Gutachter hat Verfassungswidrigkeit festgestellt. Aber noch mal: Ein Ermessen im kommunalen Bereich als verfassungswidrig zu bezeichnen, ist ein Generalangriff auf die Selbstverwaltung, denn Selbstverwaltung setzt Ermessen voraus.
Wenn ich den Gemeinden kein Ermessen mehr einräume, begrabe ich die kommunale Selbstverwaltung. Deshalb war das Ermessen richtig und die Bedingungen für das Ermessen waren sehr „flach“ gehalten. Es waren nämlich nur zwei Bedingungen da: Es musste ein Haushalt vorliegen und in den letzten drei Jahren keine Bedarfszuweisung gegeben haben. Damit haben 85 Prozent der Gemeinden die formalen Voraussetzungen zur Anwendung dieses Ermessens erfüllt – und nicht, wie Sie sagen, Zweiklassengesellschaft.
Insofern hätte ich mir gewünscht, dass die Sache vor dem Verfassungsgericht landet, die Betroffenen haben selbst die Frist verstreichen lassen. Warum, müssen sie selbst beantworten.
Meine Damen und Herren, es war also eine Forderung der kommunalen Seite, den 01.01.2019 als Stichtag heranzuziehen. Jetzt mussten wir die Frage beantworten, an welchem Kriterium wir diesen Stichtag festmachen. Da gibt es in der Bundesrepublik inzwischen zwei Konzepte. Bayern hat den Grundsatz gewählt: Bescheid ist Bescheid. Brandenburg hat den Grundsatz gewählt: Entstehen der sachlichen Beitragspflicht. Jetzt war es Forderung eines Koalitionspartners und auch des Ministe
riums, das noch mal gutachterlich zu untersuchen. Als Gutachter – den hat das Innenministerium ausgewählt – wurde der Gutachter ausgewählt, der auch in Brandenburg aktiv war. Da war es nicht überraschend, dass der natürlich empfohlen hat, die sachliche Beitragspflicht als Kriterium zu definieren, und er gesagt hat, die bayerische Regelung wäre zu sehr anfällig, was die Verfassungswidrigkeit betrifft. Ich persönlich halte die bayerische Regelung für überzeugender, aber wir haben eine Entscheidung getroffen. Und jetzt schürt die CDU wieder Ängste, was die praktische Umsetzung betrifft.
Mein Appell an die kommunale Seite ist – da bitte ich auch den Gemeinde- und Städtebund mitzuwirken –: Lassen Sie uns kreativ das Kriterium der sachlichen Beitragspflichten anwenden. Die sachliche Beitragspflicht ist an zwei Kriterien gebunden: Eine Satzung muss da sein und alle Aufwendungen, die umlagefähig sind, müssen ermittelbar sein. Im Regelfall stellt das nur die Verwaltung fest. Der Gemeinde- oder Stadtrat ist an diesem Verfahren nicht beteiligt. Ich hätte mir immer gewünscht, dass die Gemeinde- und Stadträte per Beschluss feststellen müssen, ob die sachliche Beitragspflicht entstanden ist oder nicht, dann hätten alle Beteiligten Bescheid gewusst. Das haben wir in Thüringen nicht. Die Rechtsprechung hat entschieden: Frühestens der Eingang der Schlussrechnung kann die sachliche Beitragspflicht begründen – frühestens. Das kann aber in der kommunalen Praxis tatsächlich nicht zur Wirkung kommen, weil jede Schlussrechnung geprüft werden muss, sodass ich sage: Abschluss der Prüfung der Schlussrechnung könnte frühestens die sachliche Beitragspflicht begründen. Aber selbst das ist nicht ganz unumstritten, weil die meisten Gemeinden einen Einbehalt gegenüber dem Auftragnehmer für den Zeitraum der Gewährleistung machen, 5 Prozent bis manchmal 20 Prozent, sodass erst nach Ablauf der Gewährleistung und den Fragen, was mit dem Einbehalt wird, eine Gemeinde tatsächlich sagen kann, wo der Aufwand ist oder wie hoch der Aufwand ist, sodass es auch aus meiner Sicht möglich wäre zu sagen: Erst dann ist die sachliche Beitragspflicht entstanden. Da haben die Gemeinden tatsächlich ein Ermessen und sie sollten es nutzen, denn eines haben wir bis jetzt geregelt: Ist diese sachliche Beitragspflicht am 31.12. nicht entstanden, bekommen die Gemeinden Erstattungen, für alle neuen ja ohnehin nur dort, wo die sachliche Beitragspflicht entstanden ist.
Wenn die CDU das jetzt kritisiert, hätte ich erwartet, Sie hätten doch mit Ihren bayerischen Freunden noch mal reden können und hätten Ihren Änderungsantrag vorlegen können, um ein anderes Kriterium zur Anwendung zu bringen. Das hätten Sie machen können, aber das haben Sie versäumt. Insofern werden wir auch hier sehen, welche Erfahrungen wir sammeln. Es wird klar sein, es wird zu Debatten führen. Ich persönlich hätte mir eine andere Regelung vorstellen können, aber andererseits hat die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auch für die Zukunft Vorrang und die noch offenen Probleme müssen wir gemeinsam mit der kommunalen Ebene regeln.
Der dritte Komplex war die Erstattungsregelung, mit der wir uns beschäftigen mussten. Auch dort gibt es inzwischen unterschiedliche Modelle. Bayern und Brandenburg haben sich für eine pauschalierte Erstattung ausgesprochen. Die hat den Charme, dass kaum Verwaltungsaufwand entsteht, weil die Gemeinden auch keinen Verwendungsnachweis machen müssen. Wir haben uns jetzt für eine Art tendenziell zwar auch Pauschalierung, aber doch Spitzabrechnung entschieden, das heißt, bei uns müssen die Gemeinden den umlagefähigen Aufwand ermitteln. Das heißt, beim Verwaltungsaufwand sparen sie zum jetzigen System relativ wenig und das Land muss dann diese Ermittlungen überprüfen. Da hoffe ich, dass das Landesverwaltungsamt nicht in alte Gepflogenheiten verfällt und hier den Kommunen das Leben schwer macht, indem immer wieder Abrechnungen möglicherweise als fehlerhaft bezeichnet werden. Das würde die Wirkung des Gesetzes tatsächlich beeinflussen.
Ich bin nach wie vor der Überzeugung, die Thüringer Gemeinden wären mit einer pauschalierten Abgeltung wie in Bayern und Brandenburg besser gefahren als mit der jetzigen. Aber es war insbesondere der Wunsch des Gemeinde- und Städtebundes, eine Spitzabrechnung, wie jetzt im Gesetz vereinbart, umzusetzen. Das kann ich manchmal verstehen, weil in der Vergangenheit natürlich pauschalierte Erstattungen aus Sicht der kommunalen Ebene nicht immer den Kostenersatz in ihrem Bereich, wie sie es sich vorgestellt haben, abgebildet haben. Deswegen haben wir uns jetzt darauf verständigt und wir gehen mal optimistisch ran, dass die Gemeinden kreativ mit diesem Problem umgehen und die zuständigen Landesbehörden auch ihren Beitrag dazu leisten, dass das System nicht verkompliziert wird.