gemacht haben. Jetzt ist Ihr Fraktionschef gar nicht da, denn jetzt wollte ich Herrn Adams nämlich mal fragen. Aber ich muss Sie bestimmt nicht fragen, wer Herr Denis Peisker ist, denn Ihre beiden Landesvorsitzenden werden ihn sicherlich kennen. Herr Peisker ist nicht nur einer Ihrer Landesvorsitzenden, nein, zufällig ist er seit dem 1. April dieses Jahres gleichzeitig auch noch Geschäftsführer der von Ihnen neu gestalteten Stiftung Naturschutz Thüringen, jenem Verein, der durch Ihr eigenes Gesetz nun erhebliche finanzielle Mittel durch Glücksspieleinnahmen erhält, genau genommen 9,35 Prozent der Gesamteinnahmen vor Abzug der Kosten gemäß § 9 Ihres Gesetzentwurfs.
Herr Adams, ich weiß nicht, ob Sie diesen offensichtlichen Lobbyismus gut finden. Und nun bringen die Grünen hier noch ein weiteres Gesetz ein, das wieder für mehr Geld bei Ihren Grünen-Landesvorsitzenden sorgen soll – weil Sie damit zum Beispiel Ihrer Grünen-Unterschutzstellung der ehemaligen DDR-Grenzanlagen entsprechende Gelder fließen lassen –, und als Grund nennen Sie dann auch noch sinkende Einnahmen aus Lotteriemitteln.
Aber kommen wir noch mal kurz zu diesem hier vorliegenden Entwurf. Was uns stört, ist die Tatsache, dass sich diese Änderungen nur mit den Symptomen beschäftigen, sich aber nicht mit den Ursachen der immer weiter sinkenden Einkünfte auseinandersetzen. Ursachen, die Sie, geehrte Vertreter von Rot-Rot-Grün, mit der vierten Änderung dieses Gesetzes mit zu verantworten haben. Waren die Ausgaben 2018 und 2019 noch fast konstant, so sollen diese 2020 um 7,69 Millionen Euro gegenüber 2019 steigen. Daher würden wir einer Verweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss gerne zustimmen wollen, um das Thema mal genauer zu behandeln – können wir sicher später machen –, ansonsten müssen wir diesen Gesetzentwurf, der so vorliegt, leider ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Dr. Pidde hat den Inhalt des Gesetzes schon treffend dargestellt. Es geht um die Umstrukturierung der Organisation, die bisher in Veranstalter und Durchführer geteilt ist, also in Thüringer Lotterieverwaltung und Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH. Das bringt, wie auch schon gesagt wurde, einen er
heblichen Abstimmungsbedarf und gesteigerten Dokumentations- und Organisationsaufwand mit sich. Die bestehende Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH und der Landesbetrieb Thüringer Lotterieverwaltung werden in der AöR Thüringer Staatslotterie fortgeführt.
Ich möchte jetzt nicht weiter auf den genaueren Inhalt des Gesetzes eingehen bzw. das alles noch mal wiederholen, sondern an dieser Stelle gern auf einige Stellungnahmen der Anzuhörenden eingehen. Und da erlauben Sie mir, Kollege Kowalleck, Ihnen zu widerzusprechen. Sie sagten, die Anzuhörenden hätten erhebliche Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf. Das suggeriert, dass alle dagegen wären. Das Gegenteil ist der Fall, aber dazu komme ich gleich noch. Richtig ist, dass der Thüringer Rechnungshof zu dem Punkt der Rechtsformumwandlung im Zuge der Anhörung Bedenken geäußert hat. Also hier greift nach Aussage des Hofs das Umwandlungsgesetz, worin die Überführung eines Landesbetriebs bzw. einer GmbH in eine Anstalt öffentlichen Rechts nicht vorgesehen sei. Der Rechnungshof hat daher Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit der nun geplanten Errichtung der Anstalt. Aber in dem genannten Umwandlungsgesetz werden Bund und Länder eben auch ermächtigt, entsprechende Rechtsformumwandlungen von Gesellschaften im Rahmen von Gesetzen zu regeln. Mit dem hier vorgelegten Fünften Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes sehe ich diese Voraussetzungen des Umwandlungsgesetzes als erfüllt an und kann den Bedenken des Rechnungshofs in diesem Zusammenhang nicht beipflichten.
Interessant war auch eine Anregung der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, der sich auch der Landessportbund angeschlossen hat. Danach sollen diese beiden genannten Destinatäre in der Neugestaltung der Verwendungsnachweisregelung per Gesetz einbezogen werden. Freundlich gesagt, halte ich diesen Vorschlag für zu weitgehend, weshalb wir ihn auch nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen haben.
Die LTG hingegen, Herr Kowalleck, zeigt sich erfreut und bezeichnet die Errichtung der Anstalt als längst überfälligen Schritt. Das zeigt sich insbesondere durch neuere Bewertungen der umsatzsteuerlichen Organschaft. Mit der AöR können steuerliche Unklarheiten und Risiken ausgeräumt werden. Das Institut für Glücksspiel und Gesellschaft an der Ruhr-Universität Bochum schreibt, dass die Anstalt öffentlichen Rechts im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Gesellschaften einer umfassenden staatlichen Rechtsaufsicht unterliege und verfassungsrechtliche Bedenken nicht zu erkennen seien.
Als Frage stand natürlich auch im Raum, warum nicht eine GmbH oder ein Landesbetrieb gewählt wurden. Sicherlich wird Frau Ministerin dazu noch ausführen und vielleicht auch über die Ergebnisse der spezialisierten Rechtsanwaltsgesellschaft berichten. Fakt ist, dass unter den gegebenen Bedingungen und unter der Maßgabe der Ziele des staatlichen Lottos eine Anstalt öffentlichen Rechts eindeutig die beste Wahl ist. Mit der Anstalt steigern wir nicht nur die Leistungs- und Arbeitsfähigkeit staatlichen Lottos in Thüringen, sondern treffen auch Vorsorge, was die Risiken, zum Beispiel in Bezug auf die bereits genannte umsatzsteuerliche Organschaft, betrifft.
Mit der Thüringer Staatslotterie sind wir in Thüringen nicht nur auf der sicheren Seite, sondern auch gut beraten. Das zeigen die Stellungnahmen. Ich möchte mit den Worten des Geschäftsführers der LTG schließen: Die Errichtung der Anstalt ist ein zukunftsgewandter Schritt. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung.
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Das Wort hat dann die Finanzministerin, Frau Taubert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Kowalleck, ich habe schon wesentlich bessere Begründungen gehört, warum man dem Gesetzentwurf nicht zustimmen will. Sie haben sich ein bisschen gequält – sei es drum.
Meine Damen und Herren, staatliches Glücksspiel soll den natürlichen Spieltrieb, den Menschen nun einmal auch von Geburt an haben, auffangen und soll ihn kanalisieren, damit sie eben nicht in Suchtmittelabhängigkeit kommen – das ist Glücksspiel.
Was ändert sich für Sie, falls Sie Lotto oder ein anderes staatliches Glücksspiel spielen? Nichts. Was ändert sich für Ihre Annahmestelle durch die Errichtung der Anstalt? Nichts. Für uns ändert sich natürlich etwas mehr, weil wir Bürokratie abbauen. Die Form, die wir jetzt haben, war nicht immer so. Es existiert einmal der Landesbetrieb, das ist schon erwähnt worden, der bei uns im Finanzministerium
durch einige Personen abgearbeitet wird, und die Lotterie-Treuhandgesellschaft mit Sitz in Suhl, die Sie vielleicht auch kennen. Da sagt man einfach: Lotto Thüringen. Die beiden müssen, weil sich umsatzsteuerrechtliche Fragen juristisch anders geklärt haben und auch weil das Thema „Datenschutz“ eine weitere, größere Rolle spielt, stärker zusammenarbeiten. Das nennt man im Steuerrecht „Organschaft“.
Das ist genauso, als ob Sie ein Kind haben und das ist noch zu Hause. Sie schreiben ihm alles vor und Sie kontrollieren es auch, damit das ja nicht schiefgeht. Das ist der momentane Zustand. Den wollen wir ändern, weil wir sagen: Das Kind ist nun über 18 Jahre alt. Das kann es auch allein. In dieser Anstalt öffentlichen Rechts ist das zusammengeführt.
Was die Wirtschaftlichkeit betrifft, Herr Kowalleck, ich hatte es im Finanzausschuss schon gesagt: Natürlich haben wir das geprüft, wir haben auch geprüft, ob eine GmbH die sinnvollere Variante ist, aber wir wissen, es kostet uns schlicht und ergreifend Jahr für Jahr 2 Millionen Euro Umsatzsteuer, Mehrkosten, die wir so nicht haben wollen. Einige Anmerkungen, die der Rechnungshof dazu gemacht hat, wie auch die Unterstellung, dass wir zum Beispiel illegale Sportwetten betreiben würden, sind natürlich nicht wahr. Davon kann sich jeder selbst überzeugen. Sie wissen natürlich auch, selbst Oddset wird eingestellt, weil es sich nicht lohnt. Wir haben dazu schon einen Kabinettsbeschluss gefasst.
Alles das, was Herr Kießling angesprochen hat, gehört in den Glücksspielstaatsvertrag, es gehört nicht hier in dieses Gesetz. Ich finde es natürlich abenteuerlich, wenn da vermutet wird, weil Sie jetzt ein Umweltlos kaufen können, dass der Umsatz in der Anstalt sinkt. Also es ist eher eine Anregung, der Umsatz steigt. Dass wir in den vergangenen Jahren bei den Erträgen im Bereich der staatlichen Lotterie Einbrüche hatten, hängt einfach an der Frage, wie der Glücksspielstaatsvertrag ausgestaltet ist. Wir haben in den vergangenen 10, 15 Jahren hier sehr oft über diesen Glücksspielstaatsvertrag gesprochen. Sie haben ja auch jetzt bei der Verabschiedung gehört, dass auch das wieder eine Übergangslösung ist.
Es gibt also keine Unklarheiten und auch keine offenen Fragen zu dieser Anstalt, es ist eine gute Lösung für den Freistaat Thüringen und vor allen Dingen für die Spielerinnen und Spieler. Sie wissen, es bleibt in der öffentlichen Hand und geht nicht in die Privatisierung. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Auch hier stimmen wir jetzt direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/7401 – Neufassung – in der zweiten Beratung ab. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die CDU- und die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen.
Wir stimmen über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von seinen Plätzen zu erheben. Das sind die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Kollegen aus der CDU- und der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Für ein Europa der Menschenrechte – Thüringen wird sicherer Hafen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7291 -
Aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird das Wort zur Begründung gewünscht und ich gebe der Abgeordneten Berninger von der Fraktion Die Linke das Wort.
sehr geehrte Damen und Herren auf den Zuschauerrängen! „Für ein Europa der Menschenrechte – Thüringen wird sicherer Hafen“ heißt der Antrag, über den wir jetzt reden. Nicht erst mit der tagelangen Odyssee der 53 vor dem Ertrinken geretteten Menschen auf der Sea-Watch 3 und der Verhaftung der Kapitänin, die diese Menschen schließlich Ende Juni in einen rettenden Hafen brachte, oder mit
dem Drama um die „Eleonore“ und ihren Kapitän Claus-Peter Reisch vor wenigen Tagen wird deutlich, tagtäglich spielen sich humanitäre Katastrophen in Europa ab. Geflüchtete werden innereuropäisch, zum Beispiel in Kroatien oder Ungarn, völkerrechtswidrig behandelt, zurückgedrängt und gequält. Tagtäglich ertrinken Menschen im Mittelmeer und Europa schaut zu. Die rot-rot-grünen Regierungsfraktionen wollen ein Europa, das Menschenrechte achtet, statt sie im Mittelmeer zu versenken. Das ist der Hintergrund unseres Antrags.
Wir begreifen Thüringen als Teil Europas und wollen unser Mögliches tun, die europäische Politik zu ändern, deshalb ist dieser Antrag mit diesem symbolträchtigen Titel eben auch mehr als nur ein Symbol. Thüringen soll nicht nur sicherer Hafen sein, sondern wir wollen mit dem Beschluss die Bundesregierung auffordern, sich auf europäischer Ebene für die Menschen einzusetzen, für deren Fluchtursachen wir selbst auch mitverantwortlich sind.
Mit dem Beschluss des Antrags wollen wir uns dem Osterappell der 223 Bundestagsabgeordneten, aber auch den Forderungen zivilgesellschaftlicher Organisationen und privater Initiativen, wie etwa dem Appell der 21 Professor/-innen der BauhausUni in Weimar oder der Seebrücke Erfurt, anschließen und uns auf Bundesebene unter anderem dafür einsetzen, dass die Bundesregierung sich für die Aufnahme aus Seenot geretteter Menschen einsetzt, dass sie selbst die Aufnahme geretteter Menschen anbietet und von den europäischen Partnerinnen und Partnern verlangt, dass Schiffe mit geretteten Personen an Bord uneingeschränkt an europäischen Häfen anlanden dürfen und dass die Kriminalisierung der Seenotrettung endlich beendet wird. Aber auch darüber hinaus wollen wir mit einem Landesaufnahmeprogramm konkret werden und außerhalb der über den Königsteiner Schlüssel festgelegten Aufnahmequoten aus Seenot gerettete Menschen in Thüringen aufnehmen und Kommunen, die sich der Initiative „Seebrücke – Schafft sichere Häfen!“ anschließen und sich für die Aufnahme aus Seenot geretteter Menschen entscheiden, aktiv unterstützen.
Vielen herzlichen Dank dafür, dass dieser Antrag heute beraten und entschieden werden kann. Das nehme ich so ein bisschen als kleines Geburtstagsgeschenk für mich
und es wird Sie nicht überraschen, meine Damen und Herren, dass ich Sie bitte, dem Antrag zuzustimmen.
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Abgeordneten Herrgott für die Fraktion der CDU das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Berninger, heute ist zwar Ihr Geburtstag, aber es gibt an dieser Stelle trotzdem keine Geschenke von uns.
Es wird Sie wahrscheinlich nicht überraschen, aber Ihr Antrag ist entgegen dem, was Sie hier ausgeführt haben, eben nur ein Symbol, nichts anderes.
Was Sie hier gern machen möchten, ist mal wieder ein Thüringer Sonderweg, Sie möchten ein bisschen Außenpolitik spielen.