Aber ich kann einige Sachen wirklich nicht stehen lassen. Die Forstanstalt und vorher die Forstverwaltung haben bei Kalamitäten immer das Gemeinschaftsforstamt, Herr Ministerpräsident, gelebt. Da haben sie zurückgesteckt und für Private und Kommunale das Problem gelöst und erst dann im Staatswald wieder eingeschlagen. Das ist schon immer so gewesen. Dazu braucht es nicht die Grünen, es war schon immer so. Das ist gelebte Arbeit in diesem Gemeinschaftsforstamt.
Eins will ich dann doch noch mal sagen – ich weiß, Sie bringen es immer wieder, Frau Becker macht es auch immer wieder –: Wir haben die Forstanstalt gegründet und gesagt, sechs Jahre läuft die und nach sechs Jahren ist ein Cut. Dann wollen wir beschließen, brauchen wir mehr, brauchen wir weniger. Sie haben sich entschieden, der Forstanstalt weniger zu geben.
Reden Sie es heute nicht andersherum – Ihre Entscheidung, nicht die Entscheidung der CDU. Wir haben damals gesagt, sechs Jahre gilt diese Anstalt, dann muss neu darüber nachgedacht werden, geben wir ihr mehr Geld, wollen wir mehr Aufgaben von ihr erfüllt haben oder weniger. Nicht immer die Anstalt vorführen, sie würde es nicht machen. Bitte
Lieber Egon Primas, ich bin ausgesprochen dankbar, dass statt der von Jürgen Reinholz damals geplanten Waldarbeiter GmbH, die unsere Waldarbeiter über kurze Zeit alle aus der Arbeit herausgepresst hätte, die Anstalt öffentlichen Rechts auf den Weg gebracht wurde.
Es war damals der deutlich bessere Weg. Aber eins muss man auch mal deutlich machen: Euer Finanzminister Voß war es, der über den Personalabbaupfad der Landesregierung festgelegt hat, wie – auch über das Jahr 2018 hinaus über die mittelfristige Haushaltsplanung zu Zeiten der CDU-Regierung abgesichert – der Personalabbau bei ThüringenForst durch weitere Einsparungen bis zum Jahr 2021 untersetzt werden soll.
Das war das, was gesetzlich festgelegt war, als wir diese Regierung übernommen haben. Das führte über 2018 zu einer weiteren Abschmelzung. Wir haben den damals festgelegten Abbaupfad mit der ersten Änderung des Errichtungsgesetzes gestreckt.
Wir haben ThüringenForst 2 Millionen Euro zusätzlich für Wegebau im Tourismus gegeben und wir haben ThüringenForst einen Ausgleich für die Waldstilllegung gegeben, was alles damals von euch nicht verabredet war.
Wir haben jetzt mit der zweiten Änderung des Errichtungsgesetzes 4 Millionen Euro zusätzlich gegeben. Die 130 Stellen sind ausgeschrieben, werden demnächst besetzt. Es hat zum Glück für alle Stellen Bewerber gegeben. Von der Warte her haben wir gehandelt.
Sicherlich hätten wir noch mehr handeln können, klar. Aber wir haben Rahmenbedingungen. Wir werden von euch immer wieder den Vorwurf hören, dass wir ja viel zu viel Geld ausgegeben haben.
Was habt ihr bei der Haushaltsdebatte diskutiert, dass wir den Haushalt über alle Maßen hinaus aufblähen und den Personalabbaupfad verlassen! Ja, wir tun es, weil es notwendig ist. Danke schön.
Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann können wir zur Abstimmung schreiten. Herr Abgeordneter Geibert?
Vielen Dank. Frau Präsidentin, wir bitten um eine namentliche Abstimmung zu unserem Änderungsantrag.
Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/7650 in namentlicher Abstimmung ab. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. Ich eröffne die Abstimmung.
Um noch einmal bekannt zu geben, wie es weitergeht: Wir werden dann in die Mittagspause einsteigen, danach kommt die Fragestunde, dann setzen wir mit allen vier abzuarbeitenden Tagesordnungspunkten fort und danach geht es ganz normal weiter. TOP 11, 13, 34 und 39 sind die vier Punkte, die heute noch abgearbeitet werden müssen.
Ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben: Es wurden 81 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 37, mit Nein 43, 1 Enthaltung (namentliche Abstim- mung siehe Anlage 1). Damit ist der Antrag der CDU abgelehnt.
Wir kommen weiter zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in Drucksache 6/7638. Wer der Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Abgeordneten Rietschel. Enthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
nen in Drucksache 6/6963 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und Abgeordneter Rietschel. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und Abgeordneter Rietschel. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt und möchte noch bekannt geben, dass sich der Untersuchungsausschuss 6/1 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum 202 einfindet. Wir gehen in die Mittagspause bis 13.30 Uhr und setzen dann mit der Fragestunde fort.
Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Die erste Frage von heute stellt Frau Abgeordnete Herold von der AfD-Fraktion mit der Drucksache 6/7611. Bitte, Frau Herold.
Mit der Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungs- sachkundeverordnung) soll der Tierarztvorbehalt nach dem Tierschutzgesetz aufgehoben und so die Durchführung der Narkose durch den Landwirt oder andere sachkundige Personen ermöglicht werden.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Situation für Thüringen, dass möglicherweise nicht genügend Tierärzte zur Verfügung stehen, die Narkosen mit
2. Wie bewertet die Landesregierung das geplante Vorhaben, die hochkomplexe Tätigkeit der Ferkelkastration unter Vollnarkose, die vormals ausschließlich einem Tierarzt vorbehalten war, nun auf medizinische Laien nach nur einem Schulungstag zu übertragen?
3. Wie bewertet die Landesregierung mögliche gesundheitliche Risiken durch das Narkosegas Isofluran für die Anwender?
4. Wie beabsichtigt sich das Land Thüringen zur Ferkelbetäubungssachkundeverordnung im Bundesrat mit der Drucksachennummer 335/19 zu positionieren?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.
Danke schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Herold wie folgt:
Zu Frage 1: Über die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen, welche die Isoflurannarkose durch einen Tierarzt/eine Tierärztin zur Ferkelkastration nutzen wollen, liegen der Landesregierung noch keine Angaben vor. Daher sind keine Aussagen zur ausreichenden Anzahl von Tierärztinnen und ‑ärzten zur Durchführung der Narkose mit Isofluran möglich.