Die Regierung hat nun eine unter anderem aus mehreren Staatssekretären zusammengesetzte sogenannte interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Aufarbeitung der SED-Diktatur, auch dies darf man inzwischen so sagen, auf linker Seite in Thüringen unterstützen und weiterentwickeln soll. Dabei ist unter anderem aber auch die Rede davon, dass die Landesregierung – Zitat – „mit der Errichtung der Arbeitsgruppe neue Maßstäbe bei der Aufarbeitung der SED-Diktatur“ setzen will. Das lässt uns aufhorchen und Schlimmes befürchten. Was genau sollen denn diese neuen Maßstäbe sein? Das fragen wir uns deshalb, weil Geschichtspolitik und Geschichtsdeutung ein beliebtes Herrschaftsinstrument von Links ist.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie war das noch mal, wer hatte den Krieg begonnen?)
Die falsche oder zumindest tendenziöse Interpretation der Geschichte vermag für diese Strömung, also die linke Strömung, auch gegenwärtige Politik zu legitimieren. Unumstritten deutscher Meister in Geschichtsklitterung ist für uns nun einmal die Linkspartei, freilich eng gefolgt von den linken Grünen.
Und dem muss Einhalt geboten werden, auch im Rahmen dieses Gesetzes. Wie links-grüne Geschichtspolitik abläuft, meine Damen und Herren, sehen wir zurzeit sehr gut am Beispiel des 1. Mai, der als Gedenktag der Befreiung, den wir gestern diskutiert haben, eingeführt werden soll.
Ehrlich? Der ist noch schöner. Ich meine natürlich den 8. Mai. Wobei, der 1. Mai, da können wir uns auch einmal darüber unterhalten, wer den als Feiertag eingeführt hat. Das wäre auch mal ein Thema für eine Aktuelle Stunde, ob man den wirklich so begehen muss, wie er begangen wird,
Wenn also der 8. Mai, meine Damen und Herren, wie die links-grüne Allianz meint, allein ein Tag der Befreiung war, dann war wohl die Fortführung des KZ Buchenwald als „Speziallager Nr. 2“ durch die Kommunisten eine befreiende Maßnahme und die Vertreibung und Ermordung von Millionen Deutschen nach diesem Tage eine befreiende Wanderschaft mit Kollateralschäden?
Nicht ernsthaft glauben Sie das. Da gebe ich Ihnen so weit recht, Frau Rothe-Beinlich. Nicht ernsthaft glauben Sie das und das wollen Sie wahrscheinlich auch nicht. Aber deshalb, und gerade weil die Landesregierung die Aufarbeitung der DDR-Geschichte unmittelbar in den Zusammenhang der politischen Bildungsarbeit stellt und von Staatssekretären leiten lässt, gibt es ein wohlbegründetes Interesse daran, sorgfältig zu verfolgen, was die IMAG, also diese interministerielle Arbeitsgruppe, tut und welche neuen Maßstäbe für die Aufarbeitung da entwickelt werden.
Jetzt kommt es: Wir sehen daher den Antrag, dass die Landesregierung dem Landtag jährlich über die Arbeit der IMAG berichten soll, als notwendig an und unterstützen ihn. Danke, CDU.
Noch besser wird dieser Antrag, der von der CDU gestellt wurde, durch den Änderungsantrag, den Sie von Links eingebracht haben und den wir noch ausdrücklicher unterstützen. Womit ich meine Rede beende und sage, jetzt können die Kantinenleute kommen, ich habe fertig. Danke.
Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, ich kann nicht anders als Ihnen für den Begriff „widerlicher Zyniker“ einen Ordnungsruf zu erteilen.
Ich bitte Sie herzlich, die Kommentierung dazu zu unterlassen. Es liegt mir jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldung mehr vor.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist richtig, die Landesregierung bzw. die regierungstragenden Parteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag das Thema „Aufarbeitung von SED-Unrecht – Aufarbeitung der Zeit in der DDR“ auf die Fahnen geschrieben und sehr viel Diskussion da hineingesteckt und sich das als ein wichtiges Thema für ihre Regierungszeit vorgenommen. Sie können im Koalitionsvertrag nachlesen, welche Maßnahmen, wo wir neue Schwerpunkte setzen wollen. Wir sind sicher, dass es 25 Jahre nach der Wende genau die richtige Zeit und die Chance ist, eine neue Qualität in die Debatte hineinzubringen. Es ist in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten schon vieles passiert, es gibt Gedenkstätten, auch das war nicht immer unumstritten, auch die Einrichtung der Andreasstraße, der eine oder andere wird es wissen, wie viel Debatten es auch darum gab.
Mit neuer Qualität – das ist ein Begriff, den man unterschiedlich interpretieren kann, das ist richtig – meinen wir eine neue Chance auf Dialog, auf Dialog, der – glaube ich – notwendig ist, ohne zu nivellieren, ohne Unrecht glattzubügeln oder kleinzureden, was definitiv geschehen ist, dieses Unrecht. Aber, um zu erreichen, dass eine breitere gesellschaftliche Debatte stattfindet, hilft es nicht, in Breitseiten zu argumentieren. Das haben mir auch viele bestätigt, die schon lange – auch gerade auf der Opferseite – für sich erkannt haben – wie gesagt ohne irgend etwas zu nivellieren –, dass wir zu neuen Formen des Dialogs kommen müssen. Das sehe ich als einen der wichtigsten Punkte, neben vielen anderen, wo ich persönlich auch sehr viel Arbeit reinstecken möchte.
Ich danke daher den Antragstellern aller Seiten dafür, dass sie sagen, wir wollen das auch mindestens jährlich im Landtag debattieren, dass sie das auch zur Debatte hier im Hohen Haus machen wollen. Das ist absolut richtig. Ich habe gerade von Dialog gesprochen und der Dialog sollte auch hier geführt werden. Denn die Aufarbeitung der SEDDiktatur ist in der Tat ein Thema, das weit über interne Arbeitsberichte hinaus Aufmerksamkeit verdienen sollte. Bitte reden Sie eine interministerielle Arbeitsgruppe nicht klein. Sie ist natürlich erst mal ein Instrument, um die Themen, die in verschiedenen Ressorts zu dem Thema aufkommen, vernünftig abzustimmen, sich gemeinsam abzustimmen,
welche Arbeitsschritte man tun will. Dann ist es üblich – ich finde es sogar gut –, dass wir es nicht auf Arbeitsebene machen, sondern auf der Staatssekretärsebene. Das war eine bewusste Entscheidung, das definitiv auf die Staatssekretärsebene zu ziehen. Das ist auch ein ganz übliches Instrument.
Ich finde es absolut gut und begrüße es vonseiten der Landesregierung sehr, dass wir hier jährlich berichten. Das will ich gern tun, ich weiß auch, dass sich der Ministerpräsident sicherlich gern in die Diskussion einbringt, weil er – wir sind da im engen Kontakt – absolut hinter diesem Thema steht. Von daher lassen Sie uns gemeinsam jährlich, aber auch gern zwischendurch bilateral – ich komme auch in alle Fraktionen gern zu Diskussionen und berichte über unsere Arbeitsschritte und was wir da vorhaben –, hier diskutieren und auch draußen in die Gesellschaft hinein debattieren. Lassen Sie uns in Dialoge kommen. Ich glaube, das ist ein Mehrwert für Thüringen. Das kann auch über das Bundesland hinaus strahlen, wenn wir es schaffen, nicht abseits von Täter-Opfer-Kategorien, sondern zusätzlich über diese Debatten, die schon laufen, „Wer waren die Täter, wer waren Opfer?“, zu reden. Da gibt es gravierende, massive Schicksale, aber es gab auch viele kleine und große Rädchen, es gab vieles im System, was nur so funktionieren konnte, weil Menschen mitmachten. Trotzdem haben sie ihr Leben hier gelebt, was auf keinen Fall als Ganzes entwertet werden darf, denn dann hätten wir die Mehrheit der Thüringer Bevölkerung mit Sicherheit nicht mehr hinter uns.
Lassen Sie uns darüber gemeinsam debattieren. Ich freue mich über jeden, der auch den Prozess des Dialogs draußen in der Bevölkerung unterstützt, sich da bereit erklärt. Die Regierungsfraktionen sind es. Das weiß ich. Aber wie gesagt, ich komme auch gern in alle anderen Fraktionen. Ob es Punkt zu dem Datum sein muss, wir haben das dann noch geöffnet. Das war letztlich auch etwas, was ich sehr begrüßt habe, nicht nur aus der interministeriellen Arbeitsgruppe zu berichten, sozusagen verwaltungsmäßig, sondern über alle Aktivitäten, die die Landesregierung da entfaltet hat. Von daher komme ich gern jederzeit wieder hier ans Pult und debattiere mit Ihnen. Danke.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen nun zu den Abstimmungen. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/652 ab. Wer diesem
Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die kann ich nicht erkennen, damit einstimmig angenommen.
Unter Berücksichtigung des eben abgestimmten Änderungsantrags stimmen wir nunmehr über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/622 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Die kann ich auch nicht erkennen. Auch dieser Antrag ist einstimmig angenommen.
Verantwortung des Landes für Flüchtlinge wahrnehmen – Bundesmittel zur Flüchtlingshilfe vollständig an Kommunen weiterreichen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/623
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in den letzten Monaten bereits hier sehr häufig in diesem Haus über die Herausforderung der Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Thüringen gesprochen. Die aktualisierten Zahlen des Bundes für das Jahr 2015 sehen für dieses Jahr einen Anstieg der Asylbewerberzahlen in Thüringen auf 12.000 Personen bis Jahresende vor.
Dies ist nicht nur eine besondere Herausforderung für die Landesregierung, sondern auch für die Kommunen im Land, denn die Kommunen sind für die Unterbringung, Betreuung und alle administrativen Dinge im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Aufenthaltsgesetz verantwortlich, wenn die Asylbewerber nach längstens drei Monaten in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes weiterverteilt werden. Für diese Herausforderung in den Kommunen stellt der Bund für die kommenden zwei Jahre jeweils 500 Millionen Euro zur Verfügung. Auf Thüringen entfallen dabei circa 13 Millionen Euro pro Jahr, ab dem Jahr 2017 wird dieser Betrag noch einmal aufgestockt. Dieses Geld ist nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Drucksache 18/4653 ausschließlich für den Ausgleich von Mehrbelastungen in den Kommunen gedacht. Die Thüringer Landesregierung hat bisher eine klare Zusage der ungekürzten Weiterleitung dieser zusätzlichen Mittel an die Kommunen vermissen lassen. Auch finden sich im Entwurf des
Landeshaushalts keine konkreten Angaben, wie diese zusätzlichen Mittel an die Kommunen weitergeleitet werden sollen.
Um die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Kommunen im Asylbereich meistern zu können, ist es wichtig, dass neben den Leistungen gemäß der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung die für Thüringen in Aussicht gestellten zusätzlichen Mittel des Bundes ungekürzt an die Kommunen im Land durchgereicht werden. Mit unserem Antrag wollen wir als CDU-Fraktion sicherstellen, dass dieses Geld auch dort ankommt, wo es hingehört: an den Bestimmungsort, den der Bundesgesetzgeber mit den Ländern klar vereinbart hat, unsere Kommunen. Vielen Dank.
So weit zur Begründung des Antrags durch den Abgeordneten Herrgott. Ich eröffne nun die Aussprache und als Erste hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Berninger, Fraktion Die Linke.