Protokoll der Sitzung vom 08.07.2015

(Beifall CDU, AfD)

Das ist alles ganz offensichtlich geworden in den Debatten und das lehnen wir auch ab,

(Unruhe DIE LINKE)

weil wir glauben, dass Unternehmen spezifischer und genauer wissen, …

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist es unhöflich, wenn ich ausrede, Frau RotheBeinlich?

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, es ist unhöflich, wie Sie über anerkannte Träger der Erwach- senenbildung reden!)

Ja, mir scheint, dass Sie da genügend Seminare besucht haben, das werden wir hier nachher bestimmt zu hören bekommen.

Uns geht es um die Frage hervorragender Qualifizierungsmaßnahmen in der Weiterbildungspolitik, uns geht es aber auch um die Frage, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber selbstständig entscheiden können, wie sie ihre berufliche Aufstiegsqualifizierung gestalten können. Hier zitiere ich mal aus der Anhörung den Geschäftsführer der DEHOGA, der

über Ihr Gesetz gesagt hat, ich zitiere: „Es ist ja ganz toll, wenn jemand gesellschaftspolitisch ehrenamtsbezogen weitergebildet ist, aber [wenn er] kein Tablett tragen kann“, nützt er mir in meinem Unternehmen nichts. Und Recht hat er.

(Beifall CDU)

Wir brauchen am Ende ein klares Potenzial in der Frage beruflicher Weiterbildung. Wenn sich jemand gesellschaftspolitisch weiterbilden will, wovon ich ein großer Fan bin und ein großer Anhänger, dann sollte er eben dafür auch seine eigene Freizeit nutzen. Das ist für mich ein ganz klarer Ansatz und Sie sprachen von einem ganzheitlichen Bildungsbegriff. Herr Schaft, ich lege Ihnen nahe: Derjenige, der den ganzheitlichen Bildungsbegriff als erster eingeführt hat, ist Humboldt gewesen; schauen Sie sich mal an, was der darunter versteht. Der versteht darunter die Befähigung des Menschen, sein Leben und seinen Beruf ordentlich zu gestalten. Das wollen wir auch. Wir stehen auch für einen ganzheitlichen Bildungsbegriff. Wir interpretieren nur die Konsequenzen daraus anders. Wir glauben nämlich, dass jemand, der Weiterbildung in seinem Arbeitsumfeld betreibt, also berufliche Weiterbildung betreibt, der soll die für die Qualifikation des Jobs nehmen. Das ist auch vollkommen in Ordnung und das zeigt auch jede Umfrage, die Sie deutschlandweit sehen: Die Menschen wollen Aufstiegsqualifizierung. Wenn sich Leute kulturell und gesellschaftspolitisch weiterbilden wollen, ist das ihr gutes Recht. Aber diesen Kurs können sie auch selbstständig wählen, ohne dass dafür der Mittelstand oder der Arbeitgeber bezahlen müssen.

(Beifall CDU)

Ein letztes Argument, das Sie immer vorgetragen haben, ist die Frage: Der Bildungsurlaub kostet doch nicht so viel. Das, finde ich, ist offen gestanden die beschämendste Interpretation dessen, was Sie hier in den ganzen Beratungen zu dem Gesetz vollführt haben. Sie haben weder die kommunalen Spitzenverbände beteiligt, Sie haben weder die Wirtschaftsverbände offiziell beteiligt, Sie haben keine Kostenprognose vorgelegt. Okay, erstes Gesetz von Rot-Rot-Grün, das eingebracht wurde im Parlament – muss man ja noch nicht, das kann man im Sommer im Bildungsurlaub mal nachholen, kann man ja mal überlegen. Aber wenn ich mir anschaue, dass Sie hier öffentliche und private Arbeitgeber mit Kosten und Kostenrisiken belasten, die Sie selber gar nicht kalkulieren können und gar nicht wissen, wie hoch die sind, dann ist das etwas, was in der Gesetzesfolgenabschätzung einfach katastrophal ist, weil wir letztlich nicht genau wissen, was es eigentlich für unseren Mittelstand bedeutet. Da musste Ihnen dann der Verband der Wirtschaft Thüringens zu Hilfe eilen. Die gehen von Belastungen für den Wirtschaftsstandort Thüringen von bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr aus. Der Gemein

de- und Städtebund und auch der Landkreistag haben hier in der Anhörung gesagt, dass sie einen Landkreis haben, der prognostiziert hat, im Maximalfall 2,3 Millionen Euro bezahlen zu müssen – ein Landkreis. Das zeigt, dass Sie letztlich gar nicht überlegt haben, was dieses Gesetz für eine Auswirkung für das reale Leben in Thüringen hat, sondern Sie haben es nur aus Ihrem Parteiprogramm und von Gesetzen aus anderen Bundesländern abgepinselt. Das ist der falsche Weg für den Wirtschaftsstandort Thüringen.

(Beifall CDU)

Ich fasse Ihre Argumente noch mal zusammen: Die sind erstens nicht zeitgemäß, die gehen an den Bedürfnissen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorbei, die produzieren zusätzliche Bürokratie und Kosten. Es ist und bleibt ein Belastungsgesetz und deswegen lehnen wir es als CDU-Fraktion auch ab.

(Beifall CDU, AfD)

Trotzdem, in Anerkenntnis der politischen Realitäten, wissen wir, dass Sie dieses Gesetz natürlich auf den Weg bringen werden. Und weil wir das wissen, haben wir konkrete Vorschläge gemacht, wie wir inhaltlich in diesem Gesetz Änderungen vornehmen sollten. Das Erste war die Fragestellung der 25 Mitarbeiter, also der Größenklassen der Unternehmen. Das Zweite ist explizit die Frage der Anerkennung der beruflichen Weiterbildung, die in Ihrem Gesetz stiefmütterlich, ablehnend behandelt wird. Wir haben vorgeschlagen, Auszubildende rauszunehmen, aus einem ganz einfachen Grund, weil wir bei der Anhörung genau zugehört und von mehreren Arbeitgeberverbänden gehört haben, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr haben die besondere Qualifizierungsprogramme für ihre Auszubildenden, wenn sie im Unternehmen sind. Wenn wir dann, wenn sie selbst in der Ausbildung sind, auch noch zusätzlich Bildungsurlaub vereinbaren, dann geht das doch komplett an der Fragestellung vorbei, was wir eigentlich erreichen wollen, nämlich junge, gut qualifizierte Leute für den Arbeitsmarkt auszubilden. Das kann doch bitte schön nicht der Weg sein.

(Beifall CDU)

Dann haben wir, last, but not least, das Thema „Ehrenamt“ in den Vordergrund gestellt und gesagt, das sollte konkretisiert aufgenommen werden mit der Formulierung, dass Bildungsmaßnahmen zur Qualifizierung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Sport und im Bereich des Rettungswesens auch als Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes zu verstehen sind. Alles konkrete, zentrale Fragen, wo ich glaube, dass Sie bestens mitgehen können. Wir als Unionsfraktion glauben, ein erfolgreicher Wirtschaftsstandort lässt sich nicht durch staatlichen Weiterbildungsdirigismus organisieren, son

dern das müssen die Unternehmen im Freistaat schon selber machen.

Jetzt habe ich dankenswerterweise einen Beitrag vom Kollegen Hey sehen dürfen zum Thema „Bildungsurlaub in Thüringen“. Der ist von Salve TV – das ist ja ein guter Sender, der der Regierung nahesteht – interviewt worden und da wird Kollege Hey – ich glaube, letzten Freitag war es – zitiert oder hat sich dort geäußert. Da steht, ich zitiere: Ich würde fünf Tage nehmen für Kommunikationsstrategien, also wie verkauft man sich, wie hat man beispielsweise Krisenmanagement zu händeln. Das finde ich sehr löblich, Herr Hey. Ich glaube, das war im vorauseilenden Gehorsam zu dem Interview von Herrn Adams, dass Sie sich schon mal vorbereitet haben. Insofern wünsche ich Ihnen viel Erfolg dabei, diese Krisenkommunikation über den Sommer schon mal vorzubereiten.

(Beifall CDU)

Wir sind jetzt kurz vor den Schuljahresendnoten, die Zeugnisse werden vergeben und ich kann Ihnen eines sagen: Für dieses Gesetz bekommen Sie im Inhalt „mangelhaft“ und Sie bekommen in der Form „unzureichend“. Ich kann der Regierung nur einen schönen Bildungsurlaubssommer 2015 wünschen und dass die nächsten Gesetze besser werden als dieses.

(Beifall CDU, AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich die Abgeordnete Rothe-Beinlich zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielerorts finden derzeit 25-Jahr-Feiern statt und ich kann nur sagen, 25 Jahre musste Thüringen auf ein Bildungsfreistellungsgesetz warten.

(Unruhe CDU)

25 Jahre Warten, die sich aber schlussendlich gelohnt haben, denn Rot-Rot-Grün hält Wort und wir bringen ein solches Gesetz auf den Weg.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Voigt, das hat mich jetzt nicht wirklich gewundert, dass Sie davon nicht begeistert sind. Sie haben es ja zweimal geschafft, das Vorhaben eines solchen Gesetzes in einem Koalitionsvertrag zu verankern, und zwar sowohl 1994 als auch 2009, aber dann jedes Mal so lange blockiert, bis eben genau nichts dabei herausgekommen ist. Das tut dann schon ein bisschen weh, vermutlich, wenn andere das Gesetz nun so schnell auf den Weg brin

gen, während Sie das nie zustande gebracht haben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Was mich allerdings wirklich geärgert hat, das haben Sie sicherlich auch an meinem Zwischenruf gehört, ich habe Ihnen nämlich genau zugehört, war, wie verächtlich Sie über anerkannte Träger der Erwachsenenbildung gesprochen haben. Ich meine, das muss uns zu denken geben. Man kann nicht auf der einen Seite über die vierte Säule des Bildungswesens sprechen und damit die Erwachsenenbildung meinen und dann derart verächtlich über die Arbeit der Träger der Erwachsenenbildung herziehen – ich muss es einfach so sagen – in Ihrem Wortbeitrag zu einem Gesetz, welches für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit gibt zu lernen, dazuzulernen, und zwar bewusst und individuell. Mich ärgert das wirklich. Ich bin sehr gespannt, wie Ihre Rhetorik ausfällt, wenn wir dann im Herbst über die demnächst anstehende Novellierung eines Erwachsenenbildungsgesetzes reden, ob Sie dann auch derart dagegen polemisieren. Denn, seien wir doch einmal ehrlich, Betriebe profitieren von breit und umfassend ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere, wenn es nicht nur darum geht, ein Tablett tragen zu können, was sicherlich für Kellnerinnen und Kellner beispielsweise richtig und wichtig ist, sondern wenn Sie auch über den Tellerrand schauen und beispielsweise den Gast in einer anderen Sprache begrüßen können. Herzlich willkommen in Thüringen – Welcome to Thuringia beispielsweise, um eben zu zeigen, dass der Bildungshorizont weiter reicht als nur tatsächlich für diesen Arbeitsplatz. Ich kann, ehrlich gesagt, auch Ihre Polemik nicht mehr wirklich hören, mit der Sie immer wieder vortragen, berufliche oder arbeitsweltbezogene Bildung fände in diesem Gesetz überhaupt nicht statt. Das ist mitnichten der Fall. Die arbeitsweltbezogene Bildung ist im Bildungsfreistellungsgesetz dezidiert enthalten. An dieser Stelle möchte ich mich auch einmal bedanken für das gute Miteinander der Wirtschaftspolitikerinnen und Bildungspolitikerinnen an dieser Stelle, weil es uns sehr wichtig war, genau diesen Aspekt in dem Gesetz zu bedenken. Was allerdings im Bildungsurlaub nicht enthalten ist, ist die dezidierte Einarbeitung für einen bestimmten Arbeitsplatz. Denn darum geht es auch nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Fortbildung und Weiterbildung, genauso wie berufliche Qualifizierung soll und kann ein Gesetz nicht ersetzen, was einen Rechtsanspruch von fünf Tagen gewährt. Ich habe vorhin noch ein schönes Zitat von Henry Ford gefunden, das lautet: „Jeder, der aufhört zu lernen, ist alt, mag er zwanzig oder

(Abg. Dr. Voigt)

achtzig Jahre zählen. Jeder, der weiterlernt, ist jung, mag er zwanzig oder achtzig Jahre zählen.“

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das Bildungsfreistellungsgesetz schafft eben genau diese Möglichkeit, neben der beruflichen Tätigkeit, neben der Ausbildung beispielsweise, auch wenn es da, mein Kollege Christian Schaft hat das gesagt, nur drei Tage für Auszubildende sind, über den Tellerrand zu schauen, den Horizont zu erweitern und sich fortzubilden. Dann, Herr Voigt, sagen Sie, das ist ein Gesetz, was nur so wenige in Anspruch nehmen, deswegen müsste man es gar nicht auf den Weg bringen. Seit wann machen wir denn Gesetze davon ausgehend, wie viele Menschen davon profitieren? Wir schaffen einen Rechtsanspruch für alle! Das ist im Übrigen der Unterschied zu dem, was Sie uns unterstellen! Wir zwingen niemanden. Wir wollen die Möglichkeit geben, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer individuell fortbilden. Aber niemand muss dies tun.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir setzen allerdings darauf, und das sage ich auch, dass eine hohe Bildungsmotivation immer auch die Motivation auf Arbeit insgesamt verbessert und dass auch die Betriebe davon profitieren. Lassen Sie mich auch noch einmal ein Stück weit auf die Anhörung reflektieren, die wir hier im Plenarsaal durchgeführt haben. Ich habe ja heute etwas gelernt bei der Berichterstattung, nämlich dass man vieles sagen, aber auch einiges weglassen kann. Zur Wahrheit gehört eben dazu, dass wir hier eine achtstündige Anhörung hatten, die allerdings, wie ich auch fand, nicht besonders glücklich getaktet war. Und zwar wurden in den ersten vier Stunden maßgeblich die Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft angehört und erst im zweiten Teil die Vertreterinnen der Gewerkschaften und auch die Träger der Erwachsenenbildung. Nach dem ersten Teil war allerdings die Pressemitteilung der CDUFraktion schon fertig. Das war schon spannend, die ging schon raus, lange, bevor die Anhörung hier überhaupt zu Ende war. Da wussten Sie schon, dass Ihre Kritikpunkte allesamt bestätigt wären. Das ist natürlich eine sehr einseitige Sichtweise, die mindestens die Hälfte der Anzuhörenden ausblendet. Fakt ist – das muss man auch nicht wegreden –, dass es Kritik am Gesetz gab und gibt. Die Wirtschaftsverbände haben teilweise eine vollständige Ablehnung deutlich gemacht. Da hatte ich mitunter auch den Eindruck, was man nicht kennt, das will man auch nicht; bis jetzt sind wir gut ohne Gesetz gefahren, warum sollen wir uns auf etwas Neues einlassen. Es wurden Erstattungsregelungen gewünscht. Es wurde kritisiert, dass auch kleine Betriebe davon profitieren, denen Bildungsfreistellung

schadet. Wir sagen aber: Genau dem sind wir begegnet, indem wir einen Überlastungsschutz eingeführt haben. Genau das haben wir auch mit aufgegriffen, was vorgetragen wurde, dass beispielsweise keine unzumutbaren Härten gerade für kleine Unternehmen entstehen. Es wurde weiterhin kritisiert, dass Auszubildende überhaupt mit anspruchsberechtigt sind. Das hat mir schon sehr zu denken gegeben. Warum sollen Auszubildende neben ihrer Ausbildung nicht auch noch ein Stück weit mehr Bildung genießen, auch jenseits der Ausbildungsinhalte, die sie Tag für Tag selbstverständlich ohnehin zur Kenntnis nehmen? Wir haben uns hier auf einen Kompromiss von drei Tagen pro Jahr verständigt. Ich mache keinen Hehl daraus, ich hätte mir gewünscht, dass der Anspruch von fünf Tagen gleichermaßen für alle gilt, aber ich fand es wichtiger, dass Auszubildende überhaupt vom Gesetz mit erfasst werden. Was interessant ist, ist, dass die Gewerkschaften maßgeblich den Kleinstbetriebsschutz kritisiert haben, das heißt, sie haben eher dafür geworben, für alle die Möglichkeit der Weiterbildung, der Bildungsfreistellung zu gewährleisten. Sie haben die Kritik an Ablehnungsgründen formuliert. Sie haben aber auch benannt, dass beispielsweise die Personalräte einbezogen werden sollten. Ein wichtiger Punkt, um genau hinzuschauen und auch abzuwägen. Die Bildungsträger haben vorgetragen, dass sie sich gewünscht hätten, die kulturelle und allgemeine Bildung einzubeziehen, und sie haben sich für die Maßnahmenanerkennung ausgesprochen. Da geht es nämlich darum – das müsste Ihnen eigentlich entgegenkommen, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU –, dass nicht per se ein Träger anerkannt ist, und der kann dann, so wie Sie es gern formuliert haben, auch Hula-Hoop am Strand anbieten oder Seidenmalerei, sondern dass sich tatsächlich jede Maßnahme angeschaut wird, dass es eine Kommission gibt, paritätisch besetzt aus Arbeitnehmerinnenvertretern und Arbeitgeberinnen und natürlich auch Trägern der Weiterbildung, die die Maßnahmen anerkennen. Das haben wir aufgegriffen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Was mich richtig geärgert hat, Herr Dr. Voigt, ist, dass Sie sich hier vorn hinstellen und sagen, RotRot-Grün hätte da nur irgendwas aus Wahlprogrammen abgepinselt und sich nicht mal Mühe gegeben oder von anderen Ländern abgeschrieben. Da muss ich Sie daran erinnern, dass unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits 2011 – anders als Sie, Sie haben es nicht hinbekommen – einen eigenen Gesetzentwurf hier im Landtag eingebracht hatte. Nur zur Erinnerung für alle, die nicht dabei waren, das Trauerspiel: Über zweieinhalb Jahre haben Sie diesen, unseren Gesetzentwurf damals im Bildungsausschuss geparkt und uns von Woche zu Woche oder Monat zu Monat damit vertröstet, es

käme da noch was, was aber nie kam. Wir haben vorgelegt, wir haben einen eigenständigen Gesetzentwurf formuliert und jetzt haben wir uns auf einen Kompromiss verständigt. Das sieht man dann auch an der einen oder anderen Stelle, dass das Gesetz eben sehr ausgewogen ist. Vielleicht ärgert das Sie von der CDU ganz besonders.

Jetzt noch zu den Punkten, die wir aus dem Anhörungsverfahren aufgegriffen haben, denn auch wir haben selbiges ernst genommen. Wir haben, wie gesagt, das Anerkennungsverfahren auf die Maßnahmenanerkennung umgestellt, weil das zum einen ein größeres Maß an Rechtssicherheit schafft, dass auch geklärt ist, ob die Bildungsveranstaltung tatsächlich im Sinne des Gesetzes freistellungsfähig ist oder nicht, und damit auch eine Einbeziehung aller Betroffenen von allen Seiten sichergestellt, paritätisch besetzt, um das nicht von oben festzulegen, sondern gemeinsam zu bestimmen.

Zum Zweiten haben wir für Lehrkräfte an Schulen oder Hochschulen die Möglichkeit aufgegriffen, gegebenenfalls auch während der Vorlesungs- und Unterrichtszeit eine Freistellung zum Bildungszweck zu beantragen, allerdings nur in begründeten Ausnahmen, weil es beispielsweise etliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade an Universitäten gibt, die nicht die ganze Woche arbeiten, und weil wir für Teilzeitbeschäftigte auch eine Möglichkeit schaffen wollten, an den Tagen, an denen sie keine Lehrverpflichtung haben.

In der Rechtsverordnung – das ist unser dritter Punkt – sollen weitere Hinweise zur besseren Abgrenzung von auf den Bildungsfreistellungsanspruch anrechnungsfähigen innerbetrieblichen Weiterbildungen gegeben werden, um auch hier Rechtssicherheit zu schaffen. So viel zu Ihrer Kritik, innerbetriebliche Weiterbildung würde im Gesetz nicht vorkommen. Was wir außerdem aufgegriffen haben, war der Wunsch, kein Außerkrafttreten des Gesetzes festzuhalten und nach drei Jahren zu evaluieren, um dann tatsächlich auch erste belastbare Zahlen zu haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist hier schon vorgetragen worden, der Änderungsantrag, den die CDU bereits im Ausschuss eingebracht hat, steht nun auch hier zur Abstimmung. Wir werden die Änderungsvorschläge von Ihnen ablehnen, was Sie nicht wundern wird. Gleiches gilt im Übrigen für die AfD-Fraktion. Zu dem Änderungsantrag von Herrn Krumpe würde ich gern auch noch ein paar Worte sagen. Wir sehen dafür, ehrlich gesagt, keine Notwendigkeit. Ich habe mir das sehr genau angeschaut, was Sie dort formuliert haben. So können Hochschulen jederzeit ihre geplanten wissenschaftlichen Konferenzen als Bildungsmaßnahme anerkennen lassen, und wenn diese den Voraussetzungen entsprechen, wird die Anerkennung erteilt. Ich hätte allerdings Sorge, wenn jede sich wissen