Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist hier schon vorgetragen worden, der Änderungsantrag, den die CDU bereits im Ausschuss eingebracht hat, steht nun auch hier zur Abstimmung. Wir werden die Änderungsvorschläge von Ihnen ablehnen, was Sie nicht wundern wird. Gleiches gilt im Übrigen für die AfD-Fraktion. Zu dem Änderungsantrag von Herrn Krumpe würde ich gern auch noch ein paar Worte sagen. Wir sehen dafür, ehrlich gesagt, keine Notwendigkeit. Ich habe mir das sehr genau angeschaut, was Sie dort formuliert haben. So können Hochschulen jederzeit ihre geplanten wissenschaftlichen Konferenzen als Bildungsmaßnahme anerkennen lassen, und wenn diese den Voraussetzungen entsprechen, wird die Anerkennung erteilt. Ich hätte allerdings Sorge, wenn jede sich wissen
schaftlich nennende Konferenz plötzlich zur Bildungsmaßnahme würde, nach der ein Bildungsfreistellungsanspruch gewährt würde, ich glaube, das wäre nicht im Sinne der oder des Erfinders unseres Gesetzes.
Ebenso kann das Bundespresseamt sich seine durchgeführten Bildungsveranstaltungen anerkennen lassen. Kontinuierliche Veranstaltungen müssen auch nur einmal anerkannt werden und gelten dann fortwährend als anerkannt. Insofern halten wir Ihren Antrag, ehrlich gesagt, für entbehrlich.
Abschließend möchte ich noch einmal sagen: Wir sind überzeugt, dass die Bildungsfreistellung dazu beitragen wird, die Weiterbildungsbereitschaft und auch die Weiterbildungsaktivitäten in Thüringen zu verbessern. Es kann nämlich immer noch besser werden. Da fällt es mir immer schwer zuzuhören, wenn hier gesagt wird, Thüringen sei ja schon Spitze. Wir jedenfalls haben keine Angst vor mehr Bildung. Zeigen Sie Mut, geben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach 25 Jahren auch in Thüringen die Möglichkeit der Bildungsfreistellung und verabschieden Sie heute mit uns ein modernes und zeitgemäßes Bildungsfreistellungsgesetz. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, heute feiern wir den Einstand der rot-rotgrünen Koalition in die Regierungsarbeit dieser Legislatur. Noch bevor das Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft überhaupt auf den Weg gebracht wurde, obwohl die Frist dafür Ende März ablief, und pünktlich vor der Sommerpause widmet sich die neue Landesregierung einem staatstragenden Thema, nämlich: Wie beschaffe ich einigen wenigen Personen mit großem Brimborium etwas mehr Urlaub?
Damit nicht genug. Die rot-rot-grüne Koalition widmet sich auch einem ihrer zukünftigen Kernthemen, nämlich: Wie ärgere ich am besten die Thüringer Unternehmer?
Auch das Anhörungsverfahren zu diesem Urlaubsgesetz hat gezeigt: Das Gesetz ist nicht nur unnötig, sondern auch schädlich. Insofern kann man den Einstand gelungen nennen, denn er spiegelt die Arbeitsleistung der Koalition realistisch wider.
Wie ich schon in meiner ersten Plenarrede zum Bildungsfreistellungsgesetz angeführt habe, ist das Bildungsfreistellungsgesetz ein weiteres Bürokratiemonster zusätzlich zum Mindestlohn, ein Bürokratiemonster, das die Thüringer Unternehmer belastet.
Das Gesetz ist außerdem rückwärtsgewandt, da das ILO-Abkommen, auf dem es basiert, aus einer völlig anderen Zeit stammt und sich die Bedingungen seither grundlegend geändert haben. Insofern, Herr Voigt, finde ich es auch schön, dass Sie auf meine Argumentation aus meiner letzten Plenarrede zurückgegriffen haben.
Weil ich ansonsten finde, dass die Argumente für und gegen so ein Unsinnsgesetz mehr als ausgetauscht sind, komme ich nun einfach darauf zu sprechen, was unser Änderungsantrag besser macht.
Unser Änderungsantrag zur Beschlussvorlage versucht, die Schwächen des Gesetzes so weit wie möglich zu entschärfen. Eine Freistellung des Arbeitgebers für Bildungsveranstaltungen soll nach unserem Willen nur für berufliche Fort- und Weiterbildung gelten. Die gesellschafts- und ehrenamtsbezogene Bildung hat mit dem Arbeitgeber, der in die Weiterbildungszeit seiner Mitarbeiter investiert, aber auf die Mitarbeit des Arbeiters verzichten muss, nichts zu tun und ist deswegen zu streichen.
Der Begriff „arbeitsweltbezogene Bildung“ ist in keinem anderen Bildungsfreistellungsgesetz gebräuchlich. Er ist zu unbestimmt und daher durch den deutlich klareren Begriff der „beruflichen Bildung“ zu ersetzen.
Des Weiteren soll der Anspruch auf Bildungsurlaub nur von Unternehmen gewährt werden müssen, die mehr als 25 Beschäftigte haben, und nicht etwa bei fünf Beschäftigten, denn so kann man wenigstens die kleineren Unternehmen vor dieser neuen Belastung ihrer Finanzen und ihres Arbeitsablaufs schützen.
Ergänzend dazu wollen wir allen Unternehmern mehr Planungssicherheit gewähren, indem wir die Frist zur Anmeldung der geplanten Weiterbildungsveranstaltung von acht auf zwölf Wochen erhöhen und festlegen, dass der Fortbildungsanspruch nicht in das folgende Jahr mit hinübergenommen werden kann, falls er in dem jetzigen Jahr nicht in Anspruch genommen wird.
Außerdem sehen wir auch keinen Grund, Auszubildende in dieses Gesetz mit einzubeziehen, denn eine Ausbildung zeichnet sich ja gerade dadurch aus,
dass sie eine tägliche Weiterbildung ist, und das in der Regel über drei Jahre hinweg ununterbrochen.
Einig sind wir uns mit den Regierungsfraktionen, dass Hochschullehrer und Lehrer ihren Bildungsfreistellungsanspruch in der vorlesungs- bzw. unterrichtsfreien Zeit nehmen müssen, damit die Hochschulen und Schulen nicht durch Fehlstunden belastet werden. Ebenso freuen wir uns, dass die Regierungsfraktionen genau wie wir eine Maßnahmenanerkennung statt einer Trägeranerkennung favorisieren und insofern wenigstens eine etwas größere Rechtssicherheit hinsichtlich dessen, was als Fortbildung anerkannt werden kann, hergestellt wird.
Unser Änderungsantrag bringt dieses verfehlte Gesetz zumindest in eine Form, die den Schaden für die Unternehmer so klein wie nur irgend möglich hält. Wenn Sie also weiterhin am Bildungsurlaub festhalten, dann bitte wenigstens in der Form unseres Änderungsantrags. Damit bitte ich für unseren Änderungsantrag um Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich ganz kurz noch darauf Bezug nehmen, was der Abgeordnete Voigt und die Frau Abgeordnete Muhsal gesagt haben. Es ist schon interessant, dass Sie uns dahin gehend beraten, zu sagen, dass die ILO-Norm überaltert wäre, weil sie aus den 70er-Jahren stammt. Ja, das könnte man so hinnehmen. Aber wenn ich jetzt einen Vergleich ziehe: Das Bürgerliche Gesetzbuch führen wir ja auch nicht an und kritisieren das. Es hat schon seit hundert Jahren seine Gesetzmäßigkeit gegeben und hat sich auch bewährt. Da muss ich Ihnen sagen, da müssen wir wirklich auch mal schauen, wenn Gutes sich bewährt, dann muss man es nicht abschaffen, dann kann man sich darauf beziehen.
Frau Astrid Rothe-Beinlich hat gesagt: 25 Jahre nach der Wende – ja, Thüringen braucht 25 Jahre, um ein Bildungsfreistellungsgesetz auf den Weg zu bringen. 25 Jahre. Es ist an der Zeit, denn wir als Sozialdemokraten waren die Ersten, die bereits 1992 hier im Haus einen etwaigen Gesetzentwurf eingebracht haben. Leider – das hatte ich schon bei der ersten Lesung mehrfach gesagt – ist es uns nicht gelungen, mit den damaligen Partnern als Opposition und auch in der Regierung mit Ihnen, den
Christdemokraten, dieses Bildungsfreistellungsgesetz auf den Weg zu bringen. Wir haben 25 Jahre darauf warten müssen, es in Thüringen zu etablieren. Deswegen bin ich froh, dass wir hier in der zweiten Lesung sind und heute dieses Gesetz auf den Weg bringen, damit die Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer endlich die Chance haben, Gleichberechtigung mit anderen Bundesländern zu erhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werde jetzt nicht noch einmal im Einzelnen die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzentwurfs erläutern, denn das haben meine Vorredner zur Genüge getan. Ich habe das bereits in der ersten Lesung getan. Wichtiger erscheint mir, noch einmal den Grundansatz der Novelle in das Gedächtnis zu rufen: Der Regierungskoalition geht es mit dem Bildungsfreistellungsgesetz nämlich gerade nicht darum, den Wirtschaftsstandort Thüringen zu schwächen und den heimischen Unternehmen völlig unangemessen Bürden aufzulasten. Zumindest höre ich das immer aus einer Seite hier im Plenarsaal: Was haben wir denn da auf den Weg gebracht? Die Thüringer Wirtschaft hat sich mit ihren Vertretern und auch mit Ihnen als Opposition auf den Weg gemacht, eine Fundamentalopposition gegen dieses Gesetz zu betreiben. Es ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr haben wir versucht – und das ganz klar – in diesem Gesetzentwurf die Balance zwischen den berechtigten Ansprüchen der Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer auf Bildungsfreistellung und ebenso den legitimen Belangen der Unternehmen mit einzubeziehen. Es gibt in der Novelle eine ganze Reihe von Überlastungsschutzbestimmungen zugunsten der Wirtschaft. Wir nehmen also auf die Struktur der Thüringer Unternehmen ausdrücklich und in hohem Umfang Rücksicht. Den Gewerkschaften – Frau Astrid Rothe-Beinlich hat es gesagt – gehen diese Regelungen übrigens viel zu weit. Das ist ja bei der Anhörung im Bildungsausschuss auch deutlich geworden in der Artikulation der Anzuhörenden. Wir halten aber dennoch an ihnen fest, weil wir eine Überforderung der Unternehmen in Thüringen gerade nicht wollen. Wir machen also hier kein Gewerkschaftsgesetz, wie es manchmal zu verlauten ist. Ich würde mich freuen, wenn diese Tatsachen auch einmal die Opposition und der eine oder andere Vertreter der Wirtschaft zur Kenntnis nehmen würden.
Auch der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf folgt der Intention, die Arbeitnehmerund Arbeitgeberinteressen abzuwägen und nach Möglichkeit in den Gesetzestext mit einfließen zu lassen. Daher haben wir gern Anregungen beider Seiten aufgegriffen und uns für die Einführung eines paritätisch besetzten Beirats aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmervertretern sowie Bildungsträgern entschieden, der künftig Empfehlungen zur Anerkennung von Bildungsangeboten geben kann
und dazu die Empfehlung gibt, somit Angebote – auch Bildungsfreistellung – laut Gesetz gewährt. Damit binden wir sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberseite eng in die konkrete Ausgestaltung der anzuerkennenden Bildungsangebote ein und kommen einem berechtigten Integrationsund Mitwirkungswunsch beider Akteure nach. Zudem sind wir sicher, dass dies der richtige Weg ist, um die insbesondere bei der Wirtschaft noch bestehenden Vorbehalte gegenüber unserem Novellierungsvorhaben durch eigene Partizipation und Praxiserfahrung abzubauen und so der Bildungsfreistellung zu einer noch breiteren gesellschaftlichen Akzeptanz zu verhelfen.
Mit der Einrichtung des paritätisch besetzten Beirats ist zugleich der Übergang von der ursprünglich geplanten pauschalen Trägeranerkennung zu einer differenzierten Maßnahmenanerkennung verbunden. Auch das halte ich für eine erhebliche Verbesserung des Gesetzentwurfs, denn so muss jeder Bildungsträger noch genauer prüfen, ob die von ihm angebotene Bildungsveranstaltung tatsächlich für eine Bildungsfreistellung geeignet ist oder nicht. Das ist keine grundsätzliche Misstrauenserklärung gegenüber den Thüringer Bildungsträgern – nein, ich schätze sie sehr und ihre Arbeit ist wirklich ausgezeichnet. Aber es sollte uns allen auch daran gelegen sein, möglichen Missbrauch der Bildungsfreistellung von vornherein auszuschließen. Dabei ist eine Maßnahmenanerkennung gekoppelt mit der Einführung eines paritätisch besetzten Beirats aus meiner Sicht ein probates Mittel.
Ich denke, es ist deutlich geworden, dass wir Sozialdemokraten mit dem Bildungsfreistellungsgesetz ein wichtiges bildungspolitisches Vorhaben initiieren und auf den Weg bringen. Nach 25 Jahren streiten wir eigentlich mit den gleichen Argumenten zwischen unseren und ihren Positionen als Opposition. Wir als Sozialdemokraten sind froh, dass wir es geschafft haben, jetzt mit unseren neuen Partnern dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Die ersten Anfragen hatte ich schon auf meiner Homepage: Was heißt das? Wann kommt das Gesetz in den Landtag? Wann kriegen wir einen Anspruch? Das fragen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und wollen natürlich wissen: Wann ist es so weit? Wann kann ich mich darauf einstellen, damit ich mich auf den Weg machen kann, lebenslanges Lernen für mich in Anspruch zu nehmen? Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dr. Voigt, der Untergang des Abendlandes droht heute. Genau das Argument habe ich mir vor gut zwei Jahren in der Staatskanzlei schon mal anhören dürfen. Damals haben die Ministerpräsidentin – Ihre Ministerpräsidentin – und der stellvertretende Ministerpräsident die Sozialpartner eingeladen. Dort haben Handwerkskammervertreter genauso gesprochen und haben gesagt: Wenn ein Bildungsfreistellungsgesetz kommt, dann gehen Betriebe pleite.
Da hat die Frau Ministerpräsidentin damals gefragt: Meinen Sie das jetzt im Ernst? Natürlich kann man so was nicht ernst meinen, sondern da ist eine ganze Menge Polemik, eine ganze Menge Scharfmacherei dabei. Ich sage: Gut, dass wir heute an dem Punkt sind, dass wir hier einen Gesetzesvorschlag zur Abstimmung bringen, der sich in der Praxis bewähren kann, wo wir nach drei Jahren eine Evaluation erbringen und wo wir dann auch sehen, wie es gewirkt hat. Denn dann werden wir – ich sage es jetzt mal in Klammern – genauso wie beim Mindestlohn sehen, dass auch die Wirtschaftsvertreter ihren Frieden damit machen konnten und dass Sie auf das falsche Pferd setzen, wenn Sie hier den Untergang des Abendlandes heraufbeschwören.
Wir haben – Kollege Schaft hat schon darauf hingewiesen – heute eine interessante Umfrage in der TLZ, die sich auch damit beschäftigt, wie die Akzeptanz unserer Vorhaben ist. Zum Bildungsfreistellungsgesetz kriegen wir die besten Noten von allen unserer Vorhaben. Wenn man sich das ansieht – auch darauf hat Kollege Schaft schon verwiesen –, es sind vor allem die Jüngeren, also die 18- bis 29-Jährigen und die 30- bis 39-Jährigen, die dort eine überwiegend positive Meinung von unserem Vorhaben haben. Die werden sich mit Sicherheit – da auch umfassend darüber in der veröffentlichten Meinung informiert worden ist – damit beschäftigt haben. Was heißt das denn? Das heißt doch, dass diejenigen, die nah dran sind an ihren formalen Abschlüssen, die noch am bildungsnächsten sind, sagen: Bildung ist ein wichtiger Wert. Natürlich ist gesellschaftliche, kulturelle und ehrenamtsbezogene Weiterbildung ein wichtiger Wert. Wir erfüllen damit nicht nur den Koalitionsvertrag, sondern wir greifen ein wichtiges gesellschaftspolitisches Thema auf, setzen es um und dies wird Thüringen voranbringen. Es wird den Arbeitsmarkt voranbringen, es wird für diejenigen Menschen, die uns in den letzten 25 Jahren aufgrund der Wirtschaftsentwicklung, Arbeitsmarktentwicklung verlassen haben, ein positives Zeichen setzen, wieder zurückzukehren, zu sagen, Thüringen ist auf einem guten Weg. Es lohnt sich, sich wieder an Thüringen zu orientieren. Das ist natürlich nur ein Baustein, aber es ist ein wichtiger Baustein, deswegen werden wir es machen.
Sehr geehrter Herr Dr. Voigt, Sie haben von der Anhörung gesprochen und haben davon gesprochen, dass die Betroffenen das Gesetz einmütig abgelehnt haben. Es ist von Astrid Rothe-Beinlich schon gesagt worden, wie der Verlauf war. Das war schon ein starkes Stück. Aber die Betroffenen des Gesetzes sind vor allen Dingen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Denn für die schreiben wir dieses Gesetz.
(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Das ist die Zielgruppe, das sind nicht die Betroffe- nen! Das ist ein Unterschied!)
Genau die werden das, was sie in den Fortbildungs- und Weiterbildungsangeboten mitnehmen, in ihre Betriebe, in ihre Dienststellen, in ihre Verwaltung wieder mit einbringen. Wenn ich von der DEHOGA – dort wird offensichtlich immer noch ein Menschenbild gepflegt – „mir nützt nur jemand, der ein Tablett tragen kann“ höre, da sage ich, dann nützen denen offensichtlich nur der Arm und die Beine und nicht der Kopf. Dann nützt denen offensichtlich nicht der kulturelle Umgang. Dann nützt offensichtlich auch nicht, dass man sich selber auch mit seiner Arbeit identifiziert. Das ist doch kein Welt- oder kein Menschenbild, was diesseits ist, was in die heutige Zeit passt. Ich habe das alles als ziemlich befremdlich wahrgenommen, was da gesprochen worden ist, und kann das überhaupt nicht teilen.
Sie haben gesagt, dass die Kosten und die Beteiligung der Spitzenverbände nicht offenliegen. Wir haben in der Anhörung nachgefragt, extra nachgefragt, wie es mit den Kosten aussieht. Dort wurden Zahlen genannt, die sofort widerlegt werden konnten, weil diejenigen, die seitens der Wirtschaft angehört wurden, offensichtlich noch nicht mal das Gesetz gelesen hatten. Dort wurden völlig irreale Zahlen genannt, die alle zurückgenommen werden mussten.
Lassen Sie uns die Evaluation machen, lassen Sie uns das ansehen, wie es wirklich die Unternehmen und die Verwaltung tangiert, und dann können wir entsprechend auch da unsere Rückschlüsse daraus ziehen. Wir haben natürlich die Spitzenverbände angehört, erst die Landesregierung selbst im Verfahren, das wissen Sie auch, in den Werkstattgesprächen. Wir haben dann natürlich die Anhörung gemacht und wir haben unterschiedliche Rückschlüsse aus den Anhörungen gezogen. Das ist doch was völlig Legitimes. Es liegen Änderungsvorschläge von Ihnen vor, wir haben unsere eingebracht. Das ist auf einem guten Weg.