Protokoll der Sitzung vom 10.07.2015

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für Frau Muhsal und für alle anderen auch: Der Antrag hat einen Kern, der – ich glaube schon – für unsere Hochschullandschaft wichtig ist und der auch bei der Vereinbarung der letzten Rahmenvereinbarung, als wir noch mitentscheiden durften, Frau Muhsal, uns hier im Plenum beschäftigt hat,

(Beifall CDU)

nämlich die Fragestellung in zweierlei Hinsicht; erstens: Wie wird mit Geld umgegangen? Und zweitens: Auf welche Art und Weise wird das Geld unter den Hochschulen verteilt? Weil wir uns – im Gegensatz zu vielen anderen Politikbereichen im Freistaat – im Wissenschaftsbereich korrekterweise darauf verständigt haben, den Hochschulen dadurch langfristige Planungssicherheit zu geben, dass wir in einer Rahmenvereinbarung zeitlich über Haushaltsbewilligungen hinaus schon fest vereinbarte Beträge zur Planungssicherheit verabreden. Ich glaube, das ist ein Weg, der zu begrüßen ist. Diese beiden Dinge, einerseits wie viel und wann und das zweite, in welcher Art und Weise, also durch welches Modell verteilt, das ist schon etwas, was uns als Parlamentarier, als Haushaltsgesetzgeber angesichts dreier Herausforderungen, die schon da sind, interessieren sollte. Die erste Herausforderung ist dadurch beschrieben, das ist auch eine Chance, dass wir in einer Finanzierung sind, wo der Bund so viel Geld gibt wie noch nie. Unabhängig von Debatten über Kooperationsvereinbarungen haben wir durch Bundesinitiativen wie die Exzellenzinitiative, Qualitätspakt Lehre, den Pakt für Innovation und – Herr Minister, Sie können mir bestimmt helfen –,

(Zwischenruf Tiefensee, Minister für Wirt- schaft, Wissenschaft und Digitale Gesell- schaft: Forschung!)

Innovation und Forschung und den Hochschulpakt letztlich vier Initiativen, die sehr viel Geld in die Länder pumpen, insgesamt 29 Milliarden Euro in Forschung und Währung an die Hochschulen. Das ist deutschlandweit etwas, wenn man sich das anschaut, in den letzten zehn Jahren eine Erhöhung um über 40 Prozent. Das zeigt doch, dass wir hier

eine echte Chance haben, da auch Bundesgeld in Thüringen zu nutzen. Wenn wir jetzt allein das Thema BAföG anschauen, dann werden wir feststellen, dass wir seit dem 01.01. die Chance haben, dieses Geld den Hochschulen zur Verfügung zu stellen. Der Landesanteil allein in Thüringen betrug im Jahr 2012 29,4 Millionen Euro und das Darlehen 13,9 Millionen Euro, die dadurch freigelenkt werden. Das ist Geld, was momentan den Thüringer Hochschulen noch nicht zur Verfügung gestellt ist. Das kritisieren wir, aber das muss Bestandteil der nächsten Rahmenvereinbarung sein, dass es dort bei den Hochschulen ankommt.

Dann gibt es eine zweite Herausforderung, die durch ein Thema beschrieben ist, was wir gestern auch hier diskutiert haben, nämlich die Frage der Drittmittelfinanzierung und Grundfinanzierung der Thüringer Hochschulen. Von 2011 bis 2015 stiegen die Landesmittel durch die Rahmenvereinbarung um rund 30 Millionen Euro; das heißt also, wir haben schon mehr Geld in die Hand genommen, rund 9,5 Prozent, um den Hochschulen mehr zur Verfügung zu stellen und das in einem Zeitraum, in dem wir das Haushaltsvolumen in der Summe um 6 Prozent gesenkt haben. Das heißt, entgegen dem, was wir in vielen anderen Politikbereichen gemacht haben, haben wir es geschafft, mehr Geld in Hochschulen zu investieren. Das war denen immer noch zu wenig, aber es war eine Verabredung, die wir getroffen haben. Wir haben uns auch darauf verständigt, in der Hochschulentwicklungsstrategie 3 Prozent plus 1, also Empfehlung des Wissenschaftsrats, in der nächsten Rahmenvereinbarung und der Haushaltsgesetzgebung einzuplanen. Das ist ein Punkt, den sollten wir uns gemeinschaftlich anschauen.

Jetzt ist aber die Frage, wenn man diese beiden Entwicklungen nimmt, also einerseits die Frage der Bundesmittel und andererseits die Frage der länderspezifischen Finanzierungserhöhungen, durch den Rechnungshof im Sondergutachten noch einmal neu gestellt worden. Frau Muhsal, wenn Sie vielleicht zuhören, dann können Sie sich erinnern, dass wir im Ausschuss genau dieses Thema behandelt haben, nämlich dass der Rechnungshof über ein Gutachten berichtet hat, wie die Finanzierungsströme zu den Thüringer Hochschulen anders strukturiert werden sollten. Die haben im Wesentlichen zwei Sachen festgestellt: Dass das Mittelverteilungssystem des Freistaats KLUG nicht dazu beiträgt, eine ordentliche Leistungsgerechtigkeit in den Zuwendungen zu organisieren. Wir haben teilweise zwischen 1-prozentigen Innovationsbudgets bis zu 15 Prozent gehabt, weil die Indikatoren nicht richtig gepasst haben. Es ist darauf hingewiesen worden, auch in dem Gutachten, dass wir in Thüringen 50 separate Fördertöpfe haben, die mit Hochschulautonomie und Globalhaushalten relativ wenig zu tun haben, weil separate Antragswege gegenüber dem

Ministerium stattfinden müssen. All das ist markiert worden. Das ist quasi die dritte Herausforderung, dass wir den Hinweisen des Thüringer Rechnungshofs und teilweise der Kritik, die aus unterschiedlichen Fraktionen auch schon in der letzten Legislatur gekommen ist, gerecht werden müssen.

Genau aus dem Grund haben wir den Antrag gestellt, um uns intensiver damit zu beschäftigten, dass sich die Thüringer Hochschulen frühzeitig auf ein Mittelverteilungssystem einstellen können, was den Maßstäben von Hochschulautonomie, globalisierten Haushalten, was den Maßstäben von individuellen Profilbildungen und den Maßstäben einer – sage ich mal – an Exzellenz orientierten Entwicklung plus gleichzeitiger Stabilisierung oder sogar Steigerung der Studentenzahlen ermöglicht. Das muss man im Vorlauf machen, nicht erst am 31.12.2015. Deswegen haben wir den 31. Oktober gewählt.

Natürlich ist uns bekannt, weil wir das aus den Debatten natürlich auch hören, dass das Ministerium schon mit den Hochschulen über die Fragestellung im Gespräch ist, wie kann so ein Mittelverteilungssystem aussehen und wie kann es vor allen Dingen auch die Finanzströme organisieren. Aber ich finde, es ist ein Anspruch eines Parlamentariers, natürlich auch diese Debatte nicht zwischen den Hochschulen und Ministerien allein ablaufen zu lassen, sondern letztlich auch in den Mittelpunkt des Hohen Hauses zu rücken. Ich glaube, dass die genannten Gesichtspunkte, die wir aufgerufen haben, also Globalbudgets mit auf vier Jahre fest vereinbartem Grundbudget in Höhe von mindestens 85 Prozent, die Planungssicherheit sichern, dann die 4-prozentige Steigerung für die Jahre 2016 bis 2019 als dritten Aspekt, dann die Frage struktur- und profilbildender Vereinbarung und last, but not least auch individuelle, hochschulspezifische Indikatoren, alles Punkte sind, die wir in einer unaufgeregten Atmosphäre einerseits im Ausschuss, aber darüber hinaus auch im Plenum diskutieren können, denn eines unserer gemeinschaftlichen Ziele sollte es doch sein, dass dieser wirklich gut profilierte Hochschulraum Thüringen, der für junge Leute auch ein Magnet ist, in den Freistaat zu kommen und hier zu bleiben, dass der in den nächsten fünf Jahren, in denen wir die ganzen Bundesprogramme noch laufen haben und wir viel Geld in den Hochschulraum hineinbringen, dass wir den gut verteilen und am Ende natürlich auch für Dinge nutzen, die den Hochschulraum voranbringen. So versteht sich unser Antrag. Ich freue mich natürlich wieder auf hoch qualifizierte Anträge aus der AfD-Fraktion, die sich mit dem Wissenschaftsbereich beschäftigen. Da werden wir dann weiterdiskutieren. Deswegen beantrage ich trotzdem, dass wir das im Ausschuss weiterdiskutieren, um da auch in der Sache voranzukommen. Schönen Dank.

Das Wort hat Minister Tiefensee für die Landesregierung.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Abgeordnete, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDUFraktion sorgt sich um die Finanzierung der Universitäten und Hochschulen und hat deshalb einen Antrag vorgelegt. Diesen Antrag habe ich mit der Lupe gelesen und ich finde keinen einzigen neuen Gedanken. Aus diesem Grund ist dieser Antrag ein Papier, das sich aus abgeschriebenen Passagen zusammensetzt, ich werde das gleich ausführen. Deshalb ist er überflüssig. Zum Dritten schadet er auch nicht. Er schadet nur insofern, als er der Öffentlichkeit suggeriert, man müsse hier aktiv werden. Die CDU rückt ein Thema in den Mittelpunkt, vielleicht um es zu besetzen, das bis in die Formulierungen hinein bereits das Handeln der Regierung darstellt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie haben eine Kleine Anfrage gestellt, da ging es um die Abschaffung des Mittelverwendungsmodells KLUG 2012/2015 und haben eine ausführliche Antwort erhalten. Wir haben über den Rechnungshofbericht, wir haben über das KLUG-Modell nicht nur im Ausschuss, sondern auch hier im Landtag debattiert. Und ich habe mehrfach Rede und Antwort gestanden zum Fortgang der Gespräche zur Hochschulfinanzierung sowohl im Ausschuss als auch hier öffentlich. Und Ihnen ist bekannt, dass wir nicht nur diese Gespräche führen, die Sie bereits angesprochen haben, sondern dass wir darüber hinaus die Zusage gegeben haben, dass die Finanzierung mit dem Mittelaufwuchs 3 plus 1 Prozent jährlich gewährleistet ist. Es ist also mitnichten so, dass es dieses Antrags bedurft hätte, um die regierungstragenden Fraktionen damit zu beschäftigen bzw. die Regierung zum Handeln aufzufordern.

Also, weil dieser Antrag abgeschrieben ist, ein Plagiat, weil er überflüssig ist, aber nach dem Motto „Willkommen im Klub“ dasselbe aussagt, was wir tun, unsere Arbeitsplanung, würde ich ausnahmsweise den regierungstragenden Fraktionen empfehlen, diesen Antrag anzunehmen, um deutlich zu machen, es bedarf nicht dieses Papiers, es ist überflüssig. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Voigt.

(Abg. Dr. Voigt)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, danke den regierungstragenden Fraktionen und auch dem Minister für die Begründung, weil es ein Antrag ist, in dem Antworten und Nachfragen und eigene Gedanken, die wir in vorherigen Kleinen Anfragen schon selbst formuliert haben, jetzt noch einmal zusammengeführt worden sind – wenn wir letztlich das gemeinsam auf den Weg bringen können, finde ich das gut, weil das ein Beleg dafür ist, dass man in Sachfragen auch gemeinschaftlich arbeiten kann. Ich würde bei dem Thema „Plagiat“ ein klein wenig vorsichtig sein, denn wir können das gern mal durchexerzieren. Ich habe mir das in Ruhe angeschaut und weiß auch, dass da zum Beispiel einzelne Passagen drin sind, die wir sogar gemeinschaftlich in der Hochschulentwicklungsplanung verabredet haben. Dazu stehe ich auch, es ist vollkommen in Ordnung. Deswegen freue ich mich einfach, dass wir da zustimmen, weil es den Thüringer Hochschulen hilft. Und im Ausschuss können wir das gegebenenfalls auch noch einmal vertiefen, wenn Sie den Punkt dann von sich selbst aus aufrufen, weil uns auch Dinge aus den Hochschulen erreichen, bei denen noch nicht ganz klar ist, nämlich die Fragestellung, wie viel erhalten Fachhochschulen, wie viel erhält die duale Hochschule. Das gilt es dann feinzutunen. Aber wenn wir in den Grundsätzen übereinkommen, dann ist das gut. Dafür danke ich. Das wollte ich im Namen meiner Fraktion noch einmal sagen. Schönen Dank.

(Beifall CDU)

Herr Abgeordneter Voigt, hatten Sie jetzt die Ausschussüberweisung zurückgezogen?

(Zuruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Die würde ich zurückziehen!)

Gut. Damit haben wir keine Ausschussüberweisung und wir stimmen über diesen Antrag ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU und den fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag in Drucksache 6/831 angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19

Position des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in Thüringen stärken Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/832

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Thamm, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkolleginnen, sehr geehrte Gäste – sind nicht mehr da. Seit 2004 haben die Menschen mit Behinderungen im Freistaat im Beauftragten für Menschen mit Behinderungen einen Ansprechpartner. Das ist gut und hat sich bewährt. Seine Berufung und die Schaffung des Amts entspricht dem Geist der Zeit und war im Sinn der UN-Behindertenrechtskonvention richtig und notwendig. Seine Aufgaben und Pflichten sind im Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im § 17 geregelt. Die CDU-Fraktion fordert mit ihrem Antrag die Stärkung der Position des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Wir möchten, dass der Beauftragte aus dem Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Frauen und Familie direkt am Thüringer Landtag angesiedelt wird. In diesem Zusammenhang fordern wir die Landesregierung auf, zu berichten, welche Pläne für das Amt des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen bestehen. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei auf die Personalund Sachausstattung gelegt werden. Dies soll alles vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass am 1. August 2015 der momentan berufene Beauftragte in den Altersruhestand geht. Die Landesregierung wird weiterhin gebeten, über den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, dabei besonders über die Evaluierung des Thüringer Maßnahmenplans zu berichten. Dieser wurde am 24. April 2012 im Kabinett, im damaligen Kabinett beschlossen, und im Juni des gleichen Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt, mit insgesamt 285 Maßnahmen zur Herstellung gesellschaftlicher Zugänglichkeit und Barrierefreiheit für behinderte Menschen in Thüringen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist das erste universale Rechtsinstrument, das bestehende Menschenrechte bezogen auf die Lebenssituation von behinderten Menschen konkretisiert. Es würdigt Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens und überwindet damit das noch in vielen Ländern defizitorientierte Verständnis. So steht es im historischen Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention. In diesem Kontext sollten wir die Gelegenheit nutzen, die Position des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen zu stärken und uns dafür einsetzen, dass durch die Ansiedlung des Amts beim Thüringer Landtag auch die Unabhängigkeit und die Entscheidungsfreiheit des Beauftragten gestärkt wird. Damit hat er aus unserer Sicht zusätzliche, bessere Zugangsmöglichkeiten in der Zusammenarbeit mit den Ministerien. Dadurch soll es dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden, eigenständiger Entscheidungen treffen zu können.

Auch die Arbeit in der Öffentlichkeit, sowie die Zusammenarbeit mit den Verbänden, Institutionen und Selbsthilfegruppen kann somit gestärkt werden. Aus unserer Sicht kann der Beauftragte besser mitwirken – oder sollte ich besser sagen, Einfluss nehmen – bei der Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren und betreffen. Ich sagte es bereits, dass der momentan berufene Beauftragte für Menschen mit Behinderungen am 1. August dieses Jahres in den Ruhestand geht. Da ist der Zeitpunkt günstig, jetzt die Gelegenheit zu nutzen und die Novellierung des Gesetzes auf den Weg zu bringen. Wir fordern die Landesregierung auf, die Öffentlichkeit und den Landtag rechtzeitig und umfassend über die Entscheidung der Personalie zur Neubesetzung zu informieren und in der Novellierung des Gesetzes für die Zukunft des Landtags das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung des Amts des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in Thüringen zu gewähren. Damit wollen wir auch eine breite Akzeptanz und Transparenz mit der Besetzung der Öffentlichkeit Rechnung tragen. Danke.

(Beifall CDU)

Die Landesregierung hat angekündigt von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Deshalb eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Stange, Fraktion Die Linke.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn möchte ich an der Stelle Dr. Paul Brockhausen Danke sagen für seine Tätigkeit, die er in den zurückliegenden 11 Jahren im Thüringer Landtag und in dem Thüringer Ministerium im Interesse der Menschen mit Behinderungen getan hat. Er hat heute um diese Uhrzeit eingeladen. Er verabschiedet sich. Sie haben darauf hingewiesen, Frau Meißner, und, ich denke, an der Stelle kann man erst mal Danke sagen.

(Beifall im Hause)

Nun zum Antrag der CDU. Ich war ein wenig verwundert und ich war noch mehr verwundert, als ich jetzt Ihre Begründung, Ihre Einbringung zu Ihrem Antrag gehört habe, Herr Thamm. Ja, Sie haben recht, 2004 hat die damalige Landesregierung, hat die CDU einen Landesbehindertenbeauftragten installiert. Er ist berufen worden, ohne dass Verbände ein Mitspracherecht hatten. Er ist berufen worden, ohne dass das Parlament sich mit dieser Thematik auseinandersetzen konnte. Und ich war noch verwunderter, sodass ich sage, 24 Jahre hätten Sie

als CDU die Möglichkeit gehabt, genau das, was Sie hier in dem Antrag fordern, umzusetzen. Aber Sie wollten es einfach nicht. Ich habe mir die Mühe gemacht, und das hätten Sie auch gekonnt, wenn Sie es ernst gemeint hätten mit diesem Antrag, einfach mal eine Recherche durchzuführen und zu schauen, was für Themen zu Menschen mit Behinderungen in der letzten Legislatur hier beredet worden sind. Da ging es los mit einem Antrag, den die Fraktion Die Linke auf den Weg gebracht hat, der da hieß „Die Landesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich einen novellierten Gesetzentwurf zum Thema ‚Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen‘ einzubringen“. Der Antrag ist mit Mehrheit der damaligen Koalition nicht einmal an den Ausschuss überwiesen worden, er ist abgelehnt worden. Wir haben damals gefordert, ein modernes Gleichstellungsgesetz auf den Weg zu bringen, wo unter anderem das Thema „Beauftragter“ neu geregelt und diskutiert worden ist. Also abgelehnt.

Wir haben zweitens, ein Jahr später, 2012, die Landesregierung aufgefordert, über den Maßnahmenplan, den sie erarbeitet hat, hier im Landtag zu reden, den Maßnahmenplan hier im Landtag zu beschließen und uns auch darüber zu berichten, wie eine Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes durchgeführt werden könnte. Dieser Antrag hat auch nicht einmal den Weg in die Ausschüsse gefunden. Im Gegenteil, der Kollege Grob hat sinngemäß, und ich will ihn sinngemäß zitieren, gesagt: Das Kabinett hat einen Maßnahmenplan verabschiedet; wir sehen keinen Handlungsbedarf, ihn hier im Landtag zu diskutieren – Sie hätten es haben können. Sie haben weiter gefordert, dass sich im Zusammenhang mit der Neuberufung des Themas „Stärkung der Rechte des Landesbehindertenbeauftragten“ angenommen werden muss. Ja, das sehen wir auch so. Die Fraktion Die Linke hat in der letzten Legislatur einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, wo genau diese Rechte breit diskutiert worden sind und wo genau diese Rechte formuliert waren. Dieser Gesetzentwurf hat nicht einmal den Weg in die Ausschüsse gefunden und es hat nicht mal eine Beratung bzw. eine öffentliche Beratung dazu gegeben. Darum haben wir als Fraktion, aber auch als Koalitionsfraktionen in den Koalitionsvertrag formuliert: Die Rechte müssen gestärkt werden und es muss auch über die Rechte des Beauftragten und überhaupt über das Beauftragtenwesen geredet werden. Darum entbehrt es Ihren Antrag, hier und heute, den Sie vorgelegt haben, und es entbehrt auch, dass man die Frage stellt, ob und inwieweit die Landesregierung die Öffentlichkeit darüber informiert, wenn ein neuer Beauftragter berufen wird. Ich glaube, und davon bin ich fest überzeugt, dass erstens die Ministerin und zweitens auch der Ministerpräsident, sobald ein neuer Beauftragter berufen wird, natürlich die Öffentlichkeit noch mal darüber informiert, wer ab 1. August dieses Amt in

(Abg. Thamm)

nehat. Und ich frage Sie ganz ernsthaft: Wollen Sie mit dem Antrag vielleicht nach außen den Schein auftun, dass Sie jetzt dieses Thema „Behindertenpolitik“ für sich erkannt haben? In den letzten 24 Jahren waren Ihrerseits hier wenige – ich will ja fast sagen, überhaupt keine – Aktivitäten zu dieser Thematik vorhanden.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Dann hätten Sie besser aufpassen sollen!)

Wir haben Sie aufgefordert, einen Maßnahmenplan vorzulegen und hier im Landtag zu bereden – abgelehnt. Wir haben Sie vor zwei Jahren aufgefordert, hier im Landtag über den Bericht des Behindertenbeauftragten, der im Jahr 2013 vorgelegt worden ist, zu reden und dem Behindertenbeauftragten Rederecht einzuräumen. Sie hatten kein Interesse daran, dieses Thema auf die Tagesordnung zu nehmen, geschweige denn hatten Sie Interesse daran, dass Vereine und Verbände dies mitbereden durften.

Also sage ich Ihnen: Es ist eine Scheindebatte, die Sie hier führen und es ist eine Scheindebatte vor dem Hintergrund dessen, was gerade Verbände munkeln: Es soll wohl einen ehemaligen Landtagsabgeordneten der CDU geben, der gerade eine einstweilige Verfügung auf den Weg gebracht hat. Wenn das der Fall ist, wird es voraussichtlich so sein, dass nicht mal zum 1. August dieses Jahres ein Beauftragter durch den Ministerpräsidenten benannt und berufen werden kann. Ich denke, dann haben Sie sich bei den Vereinen und Verbänden zu rechtfertigen, dass sie keinen Ansprechpartner hier im Land haben.

Gehen Sie noch mal in sich, überlegen Sie, was Sie eigentlich für Forderungen stellen. Wir werden als Koalitionsfraktionen diesem Antrag nicht zustimmen, denn wir haben uns darauf verständigt, das Thema „Behindertenbeauftragte“ oder überhaupt das Thema „Beauftragte“ so zu klären, dass die Rechte gestärkt werden

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Genau, genau!)

und dass sie auch perspektivisch natürlich das Rederecht hier im Landtag haben, was die CDU in 25 Jahren nicht gewollt hat. Danke schön.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ihr seid euch doch nicht einmal einig, wen ihr berufen wollt – streitet euch!)

(Beifall DIE LINKE)

(Unruhe CDU)

Für die Fraktion der CDU hat sich die Abgeordnete Meißner zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, sehr geehrte Zuschauer auf der Besuchertribüne bzw. vor dem Livestream! Ja, Frau Stange hat es schon gesagt, besser hätte ein Timing für so einen Antrag nicht sein können. In der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr verabschiedet sich der bisherige Behindertenbeauftragte Dr. Paul Brockhausen nach über zehnjähriger Tätigkeit aus seinem Dienst. Gern hätte vielleicht der eine oder andere ihn persönlich verabschiedet, aber ich denke, so ein Antrag, der seine Stellung betrifft, ist auch ein guter Grund, sich dort zu entschuldigen. Seitens der CDU-Fraktion richten wir ihm von dieser Stelle ganz besondere Grüße aus und natürlich ein riesengroßes Dankeschön für die hervorragende Arbeit, die er in den letzten zehn Jahren zugunsten der Menschen mit Behinderungen hier im Freistaat Thüringen geleistet hat.

(Beifall im Hause)