Protokoll der Sitzung vom 09.09.2015

Natürlich kann daneben aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass Asylbewerber, wie übrigens jeder andere auch – wie Sie, ich und jeder in diesem Land –, Sachschäden verursachen, ob vorsätzlich oder fahrlässig. Das Thema wird natürlich bundesweit diskutiert und auch da hat Herr Herrgott recht. Natürlich bedarf es einer bundeseinheitlichen Regelung – ohne, dass in dieser Landesregierung, das sage ich auch, die Meinungsbildung hierzu bereits abgeschlossen ist. Es wird diskutiert, aber nicht – wie Sie unterstellen, weil Asylbewerber besonders viele Sachschäden verursachen, sondern weil die Tatsache, dass bei Menschen, die keine Haftpflichtversicherung haben, die kein Vermögen haben und die ein Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze haben, natürlich immer die Situation gegeben ist, dass, wenn diese Menschen einen Schaden verursachen, der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleibt. Glauben Sie mir, ich war 22 Jahre Richter, ich habe unglaublich viele Fälle erlebt, wo Leute zu Schaden gekommen und die Schädiger letztendlich nicht finanziell zur Verantwortung gezogen worden sind, weil eben nichts zu

(Minister Lauinger)

holen war. Das ist tägliche Realität in diesem Land. Da sind Asylbewerber nicht anders zu behandeln als jeder andere Mensch in diesem Land auch.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Fest steht, dass es in dieser Frage auf gar keinen Fall eine Thüringer Sonderlösung geben kann, sondern eine Lösung nur, und da hat auch Herr Herrgott recht, im Zusammenspiel aller Bundesländer denkbar ist.

Zum Schluss lassen Sie mich eines sagen: Das Bild des gewalttätigen Asylbewerbers, vor dem Sie die Zivilgesellschaft und alle schützen wollen, ist falsch.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die meisten, die bei uns um Asyl nachsuchen, sind Menschen, die sich nur eins wünschen: Ein Leben in Schutz und Frieden und eine Zukunft für sich und ihre Familienangehörigen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde schließe.

Ich rufe auf den zweiten Teil

b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Freiheit statt Angst – Bürgerrechte und Datenschutz in Thüringen stärken“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/1028

Frau Abgeordnete Henfling, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, „Freiheit statt Angst“ – unter diesem Motto gehen schon in den letzten Wochen Menschen in Deutschland auf die Straße, um sich für Datenschutz, für Grundrechte und für die informationelle Selbstbestimmung einzusetzen. Am 12.09., an diesem Samstag, wird es auch eine Demonstration in Erfurt geben, an der Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können, um für ihre Rechte in diesem Bereich einzustehen. Wir als Bündnis 90/Die Grünen haben es dafür als besonders wichtig erachtet, auch heute in der Aktu

ellen Stunde darüber zu reden, nicht nur mit Blick auf die Bundesebene und den NSA-Skandal, sondern auch mit Blick auf die Entwicklung in Thüringen und mit Blick darauf, dass wir hier diese Schwierigkeit der Digitalisierung immer wieder zum Thema haben und natürlich auch Fragen von Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung hier in Thüringen mit besprechen müssen.

Die ganze Geschichte um das Vorgehen gegen netzpolitik.org wirft momentan ein deutliches Bild auf die Stimmung in diesem Land und auch ein Bild auf die Frage von Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, die hier an den Tag gelegt wird. Die Mitte April von Bundesminister Thomas de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas vorgestellten Leitlinien für Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten verdeutlichen, wie es um unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung steht. Am 25.09. wird es zu diesen Leitlinien eine Anhörung im Bundestag geben. De Maizière spricht ja hier permanent von Höchstspeicherfristen und meint aber ganz klar Vorratsdatenspeicherung. Er spricht von einem wichtigen Beitrag zur Sicherheit Deutschlands, den diese Höchstspeicherfristen angeblich leisten würden, und meint aber die Sicherheit vor vermeintlichen Terroranschlägen. Doch wir meinen, dass für die Menschen in Deutschland eine anlasslose und massenhafte Überwachung nicht die Antwort auf diese Herausforderungen sein kann. Die abstrakte Gefahr des Terrorismus darf nicht dazu führen, die Unschuldsvermutung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auszuhebeln. Tatsache ist, dass die Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland und die Polizeiaufgabengesetze der einzelnen Länder seit 2001 vor allem ein Spiegelbild konkreter Ängste vor der unkonkreten Gefahr des Terrorismus sind und die Ausweitung umstrittener Befugnisse zur Folge hatten. In der Praxis werden diese Leitlinien Konsequenzen haben, die wir Grünen entschieden ablehnen. Ich mache jetzt keine großen Ausführungen dazu, weil ich nur 5 Minuten habe, aber die Frage der Berufsgeheimnisträger ist hier an dieser Stelle immer noch nicht geklärt. Da bin ich gespannt auf die Reaktionen, wenn wir hier eine Vorratsspeicherung einführen.

Es ist notwendig, endlich Konsequenzen aus dem NSA-Skandal zu ziehen. Auch das ist das, was wir immer wieder deutlich sehen. Auch da sei nur kurz erwähnt: Das Nichtvorlegen von Selektorenlisten, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eigentlich ein richtiggehender Skandal. Wir wissen – und da bin ich mir auch ziemlich sicher, dass wir da weiterarbeiten müssen –, die Verzweigungen von BND und NSA sind hier nicht deutlich aufgeklärt, aber wir haben Anhaltspunkte, dass diese Verzweigungen hier sehr deutlich stattgefunden haben und der BND hier bei der Ausspionierung der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland unterstützt hat.

(Minister Lauinger)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der Meinung, das ist einer der größten Geheimdienstskandale, die wir in diesem Land hatten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der rotrot-grüne Koalitionsvertrag in Thüringen ist sehr klar. Der sagt nämlich, wir lehnen Vorratsdatenspeicherung und ähnliche Angriffe auf die Bürgerinnenrechte in diesem Land entschieden ab.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir möchten, dass Spähangriffe nicht stattfinden können. Dafür trägt die Bundesregierung die Verantwortung. Die Bundesregierung muss hier endlich liefern, damit wir Klarheit darüber haben, was in der Vergangenheit passiert ist, damit wir für die Zukunft vorsorgen können und damit wir die Grundrechte in diesem Land auch wieder stärken können. Es geht darum, Grundrechte sind der Schutz für uns. Jeder, der sie angreift, der sie abbauen will, begeht einen Angriff auf die Menschen in diesem Land und auf deren Privatsphäre.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir glauben, Strafverfolgung mit geeigneten rechtsstaatskonformen, effektiven und grundrechtsschonenden Instrumenten sowie Prävention, Aufklärung und Deradikalisierungsmaßnahmen sind die besseren Maßnahmen im Gegensatz zu einer massenhaften, unverhältnismäßigen Überwachung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen eine Gesellschaft, die offen ist, die frei ist, in der Menschen ihre Meinung äußern können, ohne dass sie in irgendeiner Weise davon einen Nachteil erhalten. Wir sind für Freiheit statt Angst im Gegensatz zur CDU-Fraktion und ihrer Partei auf Bundesebene und rufen alle Bürgerinnen und Bürger und alle Menschen in Thüringen dazu auf, am Samstag für ihre Grundrechte, für Datenschutz und für die informationelle Selbstbestimmung auf die Straße zu gehen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Henfling. Das Wort hat nun Abgeordnete Holbe für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Landtagspräsident, meine werten Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren, es ist immer wieder interessant, welche gewichtigen Themen die Grünen aus dem Hut zaubern, um hier eine Aktuelle Stunde zu füllen.

(Beifall CDU)

Dabei hätten wir wirklich aktuellere, wichtigere, ernstere Themen hier und heute zu erörtern. Mir

fällt natürlich die vorangegangene Debatte ein, die verantwortungslose Informationspolitik der Landesregierung und insbesondere die ihres Migrationsministers bei der Flüchtlingsunterbringung.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das hat mit dem Thema aber reichlich wenig zu tun!)

Wir haben hier von Hermsdorf, Gotha/Friemar und Bad Lobenstein gehört.

(Beifall CDU)

Zum Thema – ich möchte es einmal von einer anderen Seite betrachten: Jeder Bundesbürger hat das verbriefte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie haben es gesagt, Frau Henfling. Das heißt aber auch, dass jeder selbst entscheidet, welche persönlichen Daten er warum, wann, wie, wohin und an wen preisgibt. Von besonderer Wichtigkeit in dieser Hinsicht ist die frühzeitige Aufklärung an Schulen und damit verbundene Medienkompetenz, aber auch Medienbildung und die individuelle Weiterbildung unter Nutzung von entsprechenden Bildungsangeboten. Die Nutzung von Suchmaschinen, besonders Google, aber auch Facebook, WhatsApp, verschiedenen Apps und Tools, die genutzt werden können, damit kann ein jeder selbst steuern, welche Daten er preisgibt.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist Quatsch!)

Wir wissen, dass die online preisgegebenen Daten gesammelt, ausgelesen werden, es werden entsprechende Profile erstellt und so aufgearbeitet, dass man diese verkaufen kann, weil sie unsere Vorlieben, Neigungen und Gewohnheiten ausspähen. Zwischen den persönlichen Freiheitsrechten des Einzelnen und den Sicherheitsinteressen der Länder gibt es sicherlich einen extrem schmalen Pfad. Aber wenn es um die Verfolgung von Straftaten geht, ist es wichtig, dass hier die Staatsanwaltschaften, die Polizeibehörden, die tagtäglich auch mit diesen Ermittlungen zu tun haben und uns das bestätigen, in die Lage versetzt werden, hier tätig zu werden bei Internet-, bei Wirtschaftskriminalität, aber auch im Handel mit Kinderpornografie. Datenschutz ist elementar wichtig, wenn es um Persönlichkeitsschutz geht – da gebe ich Ihnen recht –, dennoch muss es Möglichkeiten geben, unter bestimmten reglementierten, gesetzlich festgelegten Voraussetzungen tätig zu werden, entsprechend auch der Sicherheitslage bei schwerer Kriminalität, Gewaltbereitschaft und Terrorismus hier entsprechend den Datenschutz zu lockern. Dazu gehört auch das ganze Thema um die Vorratsspeicherung. Aber ich denke, innerhalb von 5 Minuten hier eine Debatte dazu zu beginnen, dazu ist die Aktuelle Stunde einfach zu kurz.

Vielleicht die Botschaft: Wichtig ist, dass jeder selbstverantwortlich mit seinen Daten umgeht und

(Abg. Henfling)

dass Datenschutz in unserer digitalisierten Welt nicht vernachlässigt werden kann. Und da klingen mir immer auch die Worte von unserem Innenminister Dr. Thomas de Maizière im Ohr, dass Deutschland auch mit dem IT-Gesetz, was wir im Bundestag verabschiedet haben, zu einem der sichersten Länder in dieser Datenwelt, in dieser digitalisierten Welt gehört. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Holbe. Als Nächste hat das Wort Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Zuhörer – die Vorratsdatenspeicherung. Zunächst muss jeder Eingriff in private Daten – auch wenn man ihn mit hehren Zielen motivieren kann, auch die Straftatenbekämpfung gehört zum Beispiel dazu – erforderlich sein. Die angebliche Abdeckungslücke, die durch die Vorratsdatenspeicherung gefüllt werden soll, ist allerdings sehr gering. Das Max-Planck-Institut – ein unabhängiges wissenschaftliches Institut – hat sich damit beschäftigt, wie man die Aufklärungsraten von Straftaten mit der Vorratsdatenspeicherung steigern könnte und ist auf eine Rate von 0,08 Prozent gekommen. Die Aufklärungsrate ist bei Straftaten, für die diese Vorratsdatenspeicherung nutzbar gemacht werden soll, schon jetzt sehr hoch.

Ein zweites Kriterium für Eingriffe in Grundrechte ist die Verhältnismäßigkeit, das heißt, das Mittel muss verhältnismäßig sein im Verhältnis zu dem zu erwartenden Erfolg. Da gibt es mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts und auch eines des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof sagt zusammenfassend: Es darf nicht jeder erfasst werden durch Vorratsdatenspeicherung, es darf nicht alles erfasst werden, es darf nicht alles gleichermaßen erfasst werden, es muss sicher sein, was dort gespeichert wird, es muss unabhängig kontrolliert werden und Berufsgeheimnisträger sind auszunehmen. Auf Bundesebene liegt derzeit – ich verkenne nicht, dass auch meine Partei daran beteiligt ist und sich auch der Justizminister Maas auf dieses Pferdchen hat setzen lassen – dem Parlament ein Gesetzentwurf zur Beratung vor. Der sagt erst mal: Wir brauchen nicht alle Kritikpunkte vom Europäischen Gerichtshof ausräumen, es reicht, wenn wir ein paar Sachen davon berücksichtigen. Das ist schon mal ein sehr mutiger Standpunkt aus juristischer Sicht, den auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags nicht ohne Fragezeichen hat passieren lassen. Die angebliche Lösung besteht jetzt darin: Wir speichern die Verbindungsdaten künftig, aber keine E-Mails, aber SMS. Wir heben Verbindungsdaten zehn Wochen auf,

Standortdaten nur vier Wochen. Wir machen Sicherheitsanforderungen an die Provider – richtig, die haben Strafe zu besorgen und zu befürchten, wenn die nicht ordentlich speichern. Und die Berufsgeheimnisträger, die werden zwar erfasst, ihre Daten dürfen aber nicht verwertet werden.

Und jetzt will ich Ihnen mal an vier Beispielen sagen, warum dieses Gesetzesvorhaben einfach nicht funktionieren kann und sicherlich auch wieder vom Gericht gekippt werden wird: Weil es einfach auch handwerklich nicht das bringt, was es verspricht. Selbst wenn man für Vorratsdatenspeicherung wäre, könnte man für dieses Gesetz so nicht sein. Diese Ausnahme der E-Mail-Daten, dass man sagt, ich speichere jetzt nur SMS-Daten, aber keine E-MailDaten, ist weder logisch noch technisch überhaupt umsetzbar. Jeder Praktiker sagt Ihnen: Wie sehe ich denn an dem Verbindungsdatum, was da geflossen ist, ob das jetzt eine SMS war oder ob es eine E-Mail war? Das heißt, ich muss in die Inhalte reinschauen, um zu sehen, wie unterscheide ich es überhaupt. Die Verbindungsdaten sollen zehn Wochen gespeichert werden – also wer hat mit welcher Nummer mit welcher anderen Nummer kommuniziert –, die Standortdaten dagegen nur vier Wochen, weil man sagt, die Standortdaten sind viel sensibler. Die Frage ist aber: Ist es nicht vielleicht auch umgekehrt?

Berufsgeheimnisträger, das ist noch ein wichtiges Beispiel: Die Berufsgeheimnisträger, die wirklich nach dem Europäischen Gerichtshof nicht betroffen sein dürfen von Vorratsdatenspeicherung, werden hier aufgenommen in den Gesetzentwurf mit der Begründung: Die Ausnahme von der Erfassung wäre zu sensibel, man bräuchte dann eine sogenannte Whitelist. Man müsste wissen, wen darf ich nicht speichern. Also müsste ich eine Liste von deren Verbindungen anlegen. Wie soll ich aber diese – wenn man dann sagt, wir geben das aber nicht heraus, was wir von Berufsgeheimnisträgern haben – ohne Whitelist überhaupt feststellen? Das heißt, wenn ich es dann gespeichert habe und darf es nicht herausgeben, muss ich wieder gucken, wer denn Berufsgeheimnisträger ist.

Faule Zugaben haben wir auch noch: Ein neuer Tatbestand der Datenhehlerei wird eingeführt, keine Ausnahme für Recherche, Journalisten und Whistleblower, nur Ankauf für konkrete Veröffentlichung wird straffrei gestellt, das heißt, alle Snowden-Reportagen werden künftig strafbar. Deswegen ist das Fazit eindeutig: Diese neue Vorratsdatenspeicherung, so wie sie im Moment geplant ist, ist sicherlich gesetzwidrig, sie missachtet die Kriterien des Europäischen Gerichtshofs und setzt undifferenziert Masse statt Klasse zur Strafverfolgung. Das ist deswegen ein untauglicher Placebo, eine Art Maut 2.0. Deswegen ist sie auch unverantwortlich – diese Art Sicherheitspolitik streut den Bürgern Sand in die Augen. Sie werden mit den Daten an

(Abg. Holbe)

lasslos flächendeckend in Geiselhaft dafür genommen, dass man konkret und zielgerichtet nicht die Maßnahmen polizeilich und ermittlungstechnisch ergreift, die man ergreifen müsste, um wirklich vorbeugen zu können gegen die schweren Straftaten, die damit bekämpft werden sollen. Deswegen kann ich es auch nur begrüßen, dass diese Demonstration in Thüringen stattfindet.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Marx. Das Wort hat nun Abgeordnete Herold für die AfD-Fraktion.