Protokoll der Sitzung vom 10.09.2015

Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat Abgeordneter Kuschel, Fraktion Die Linke.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU macht sich jetzt daran, ein Gesetz, das sie 24 Jahre zu verantworten hatte, den Realitäten anzupassen. Man fragt sich, warum Sie gerade jetzt auf die Idee kommen, hier eine Klarstellung vorzunehmen. Und es muss nur eine Klarstellung vorgenommen werden.

(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Weil wir im Gegensatz zu Ihnen lernfähig sind!)

Das, was gegenwärtig am Rennsteig geschieht und durch die Linke-Landrätin des Ilm-Kreises, Petra Enders, mit beteiligten Kommunen auf den Weg gebracht wurde, mit vielen anderen

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Parteilos!)

Frau Enders ist Landrätin mit Mandat der Linken –, also das sogenannte Rennsteigticket, ist bereits unter der jetzigen Rechtslage umsetzbar. Das haben sowohl die Staatskanzlei als auch das Landesverwaltungsamt bestätigt und auch den Beteiligten mitgeteilt. Richtig ist, im Thüringer Kommunalabgabengesetz gibt es keine besondere Benennung der Verwendung dieser Mittel aus der Kurtaxe für den öffentlichen Personennahverkehr. In anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in Baden-Württemberg, wird der öffentliche Personennahverkehr explizit benannt. Insofern kann man trefflich darüber streiten, ob eine Klarstellung notwendig ist oder

(Vizepräsidentin Jung)

nicht. Wir verweigern uns dieser Klarstellung nicht, aber betonen noch einmal, die Umsetzung dieses Projekts Rennsteigticket ist auch ohne diese Klarstellung gegenwärtig schon möglich.

Meine Damen und Herren, wer sich mit dem Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün beschäftigt, weiß, dass wir in absehbarer Zeit ohnehin vor der Herausforderung stehen, das Kommunalabgabengesetz anzupassen, um das zu korrigieren, was uns die Vorgängerregierung unter Führung der CDU hinterlassen hat. Deshalb gehen wir als Linke davon aus, dass in Umsetzung dieses Koalitionsvertrags zeitnah ohnehin eine Befassung mit dem Gesetz erfolgen wird, auch in anderen Bereichen. Da werden wir das natürlich auch zum Anlass nehmen, diese Klarstellung im Bereich Kurtaxe vorzunehmen; Klarstellung nur nach außen, um weitere Kommunen und Beteiligte zu motivieren, von dieser Option Gebrauch zu machen. Rechtlich, wie gesagt, müssen wir das nicht entsprechend regeln. Dass Rot-Rot-Grün die Kurorte im Blick hat, macht der Referentenentwurf des neuen Finanzausgleichsgesetzes deutlich, wo wir erstmalig für die Kurorte eine zusätzliche Zuweisung insgesamt in Höhe von 10 Millionen Euro für die 19 Kurorte vorsehen, weil wir eben wissen, dass die Kurorte eine spezifische Infrastruktur vorhalten müssen und andererseits unter einem steuerlichen Strukturproblem leiden, das nicht wir korrigieren können, sondern das müsste der Bund machen, nämlich dass die Kureinrichtungen im Regelfall von der Gewerbeund sogar von der Grundsteuer befreit sind und insofern natürlich die Kurorte ein Einnahmeproblem haben. Darauf reagiert jetzt Rot-Rot-Grün, indem wir innerhalb des neuen Finanzausgleichs hier diese 10 Millionen Euro für die Kurorte zur Verfügung stellen wollen. Sie sehen, es bedarf jetzt nicht der Initiative der CDU, um hier dementsprechend auch für die Kurorte zu handeln.

Im Namen meiner Fraktion beantragen wir, den Gesetzentwurf der CDU an den Innenausschuss und an den Justizausschuss zur Plausibilitätsprüfung zu überweisen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Abgeordneter Adams zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn schon Herr Kuschel einen Rekord in der Kürze seiner Rede vermeldet, will ich versuchen, das noch zu toppen. Zwei Dinge sind hier absolut wichtig und richtig schon ausgeführt: Erstens,

die CDU beantragt die Änderung des § 9 Thüringer Kommunalabgabengesetz, eines Gesetzes, an dem sie in der letzten Legislatur viel geändert hat, aber diesen Problembereich einfach nicht erkennen konnte, vielleicht auch nicht erkennen wollte, was sie jetzt in der Opposition offensichtlich erkannt hat. Wir haben festgestellt, und da bin ich auch dem Innenministerium sehr dankbar, dass es schnell geholfen hat. Und das ist ja das Wichtigste für die kommunale Familie. Es ist also klargestellt worden für das konkrete Projekt im Ilm-Kreis, dass die jetzige rechtliche Lage als Grundlage, Rechtsgrundlage ausreichend ist. Das ist gut so. Zweitens, weil wir natürlich Klarheit haben wollen und weil wir eine große Novelle des Kommunalabgabengesetzes vorbereiten, schlagen wir vor, dieses Gesetz zu überweisen – dann werden wir im Ausschuss darüber weiter diskutieren – und das mit den Vorstellungen einer umfassenden Reform von Rot-RotGrün am Kommunalabgabengesetz, die dann tragen wird, und zwar für viele Jahre tragen wird, in Einklang zu bringen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Fraktion der CDU erhält Abgeordneter Bühl das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Damen und Herren Abgeordnete, da uns das Thema uns sehr wichtig ist, werde ich versuchen, ein bisschen länger als 1 Minute zu sprechen.

(Beifall CDU)

Den Ausführungen von Herrn Kuschel können wir uns so nicht anschließen. Erstens mag es zwar richtig sein, dass man diese Änderungen schon früher hätte machen können, nur die Aktualität hat sich damals gar nicht gestellt, da sich diese Gästekartensysteme ja erst in letzter Zeit so entwickelt haben.

(Beifall CDU)

Aber bevor ich zu der Notwendigkeit komme, dass man es nicht einfach abtun kann mit einem Schreiben aus dem Innenministerium, dem Landesverwaltungsamt, möchte ich noch einmal ganz grundsätzlich auf diese ÖPNV-Gästekarten eingehen. Zum einen haben wir ja jetzt erst die neuen Tourismuszahlen für Thüringen bekommen, da ist sehr positiv herauszustellen, dass der Thüringer Wald 6 Prozent Steigerung hat, Thüringen insgesamt 2,6 Prozent Steigerung, Kyffhäuser 12,3 Prozent. Das sind schon mal sehr gute Zahlen, nur haben wir die 10 Millionen dann immer noch nicht gerissen. Wir müssen also weiter daran arbeiten, diese 10 Millio

(Abg. Kuschel)

nen Übernachtungen zu bekommen. Dafür ist es nötig, auch neue Anreizsysteme für Gäste hier in Thüringen zu schaffen, die es anderswo schon längst gibt. Damit besteht auch eine Notwendigkeit für solche Gästekartensysteme mit ÖPNV, da wir im nationalen Wettbewerb mit anderen Mittelgebirgen stehen, die alle recht ähnlich sind und die alle um die Gäste werben, und wir müssen es schaffen, dass die Gäste zu uns kommen und nicht in den Bayerischen Wald fahren.

(Beifall CDU)

Es gibt einige Bundesländer oder Regionen, die da schon vorangegangen sind, allen voran natürlich Baden-Württemberg, die da schon rechtliche Klarheit geschaffen haben. Dort gibt es schon seit 2005 eine Gästekarte namens KONUS-Gästekarte, die in 143 Städten und Gemeinden mit insgesamt 10.000 Beherbergungsstätten Gültigkeit hat und mit der man dort Bus und Bahn im gesamten Schwarzwald nutzen kann. Das ist ein handfester Vorteil. So etwas brauchen wir hier für uns auch. Das Gleiche gilt für den Bayerischen Wald. Das Gleiche gilt auch für den Harz und auch für die Allgäuer Hochalpenregion, wo es solche Systeme auch schon gibt. Da ist es besonders schön: Der Ilm-Kreis – wir haben heute schon über das Tourismusbudget gesprochen, der Minister ist gerade nicht da, aber er hat es vorhin ausgeführt – hat das Tourismusbudget, zumindest einen Teil, gewonnen und hat sich daran gemacht, die Mobilität zu hinterfragen und dort ein neues System zu entwickeln. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, das für den Thüringer Wald voranzutreiben. Dort hat sich die Notwendigkeit ergeben, dass man eine gesetzliche Änderung machen muss. Das hat auch Landrätin Petra Enders an den Ministerpräsidenten geschrieben und hat darum gebeten, zügig eine Änderung herbeizuführen, weil das ganz einfach zum 01.01. nächsten Jahres schon starten soll. Man kann nicht Kommunen im Unsicheren lassen, die ihre Kurbeitragssatzungen ändern müssen und dort Änderungen herbeiführen und die entsprechenden Steigerungen mit einpflegen müssen. 37 Cent sind nötig, um den ÖPNV mitzufinanzieren. Man kann diese Gemeinden nicht im Unklaren über eine gesetzliche Regelung lassen, die so nicht drinsteht. Petra Enders hat die Kommunalaufsicht bei uns angewiesen, großzügig damit umzugehen. Das kann aber im Endeffekt keine Lösung sein. Das ist keine Lösung, die den Kommunen und den Gemeinderäten entsprechend Rechnung trägt. Da kann das Ministerium noch so viele Schreiben schicken, es steht nicht im Gesetz. Wenn wir wollen, dass wir auch Kommunen wie Oberhof oder Suhl, die sehr skeptisch sind, was diese Gästekarte betrifft, dazu bringen, dort mitzumachen, dann müssen wir gerade auch rechtliche Klarheit schaffen. Es muss das Ziel sein, dass solche Gemeinden mitmachen. Gerade Oberhof, das schon ein eigenes Gästekartensystem hat und das

eine große Bereicherung für dieses Rennsteigticket wäre, muss man dazu kriegen und Suhl auch. Beide sind sehr skeptisch und für beide müssen wir gerade hier ein Zeichen setzen. Da ist es gut, wenn wir diese gesetzliche Änderung schnell und zügig machen, ganz abgesehen von irgendwelchen Änderungen, die vielleicht sonst noch geplant sind.

Der Kollege Thamm hat schon die rechtlichen Voraussetzungen begründet. Ich will dazu nur noch sagen, dieser Kurtaxenbeitrag, 37 Cent, denke ich, ist eine finanzierbare Sache. Wir wollen dafür werben, dass noch mehr Beherbergungsbetriebe, wo jetzt keine Kurorte vorhanden sind, sich anschließen und dabei mitmachen. Dazu braucht es ein deutliches Zeichen, dass auch dieser Landtag hinter einer solchen Kurkarte stehen würde. Es wäre auch ein gutes Zeichen für alle Beteiligten, denn in diesem Tourismusverbund, der sich mit dem Tourismusbudget zusammengefunden hat, mit dem Biosphärenreservat, sind ganz viele Beteiligte, ganz viele Leute, die mitgeholfen haben, dieses Mobilitätsprojekt mit der Bahn zum Rennsteig voranzubringen, wo wir im kommenden Jahr noch auf eine längerfristige Entscheidung hoffen und hoffen, dass dieses Projekt fortgesetzt wird. Das ist ein Zeichen der Anerkennung für dieses Projekt, wenn man hier schnell rechtliche Klarheit schafft und nicht einfach wartet, bis man andere Änderungen machen will. Ich will noch eine Ergänzung dazu machen, warum diese Änderung nötig ist. Es gibt eine sehr lesenswerte und auch druckfrische Studie des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr e. V., das mal für Deutschland komplett die Situation der Verwendung von Kurtaxbeiträgen für diese ÖPNV-Nutzung analysiert hat. Da ist ein ganz klares Fazit festzustellen, was ich kurz hier vortragen möchte. Dort steht als Fazit: Eine klare gesetzliche Grundlage zur Verwendung der Kurtaxe für eine kostenlose bzw. kostengünstige Benutzung des ÖPNV durch Touristen ist nur gegeben, wenn dies explizit im Kommunalabgabengesetz geregelt ist. In allen anderen Fällen ist eine Änderung bzw. Ergänzung der entsprechenden Passagen in den Kommunalabgabengesetzen notwendig. Die Gesetzestexte sollten damit den aktuellen Entwicklungen in der Tourismusbranche angepasst werden. Damit zeigt sich, dass es sich hier auch um einen neuen Trend handelt, einen Trend, der sich jetzt erst ergeben hat. Dem sollte man sich nicht verschließen, auch diesen bundesweiten Änderungen, die sicherlich auch in anderen Ländern in diesem Bereich gemacht werden. Deswegen folgen wir mit unserem Vorschlag, den wir gemacht haben, den dort aufgeführten Formulierungsvorschlägen. Damit sich der Tourismusstandort hier in Thüringen auch weiterentwickeln kann, dürfen wir uns diesem bundesweiten Trend nicht verschließen und dürfen vor allem nicht hinter andere Regionen zurückfallen. Deshalb hat das Projekt der „Gästekarte am Rennsteig“ große Bedeutung über die Region

hinaus, denn es sollte ein Leuchtturm sein für andere Regionen, die sich dann dort vielleicht auch mit einer Gästekarte anschließen könnten. Ich werbe deshalb dafür, diesen Beitrag zum Gelingen des Projekts zu leisten, auch hier im Landtag. Wir schließen uns auch der Beantragung der Überweisung an den Innenausschuss und den Justizausschuss an, um dort die Details weiter zu besprechen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion der SPD hat Abgeordneter Höhn das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren. Mal sehen, ob ich die Länge des Redebeitrags von Kollegen Adams noch unterbieten kann.

Es gab schon schlechtere Anträge seitens der CDU-Fraktion. Ich muss sagen, ihr habt euch richtig Mühe gegeben.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Uwe!)

Das werden wir honorieren. Ich will an dieser Stelle sagen,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wir ma- chen die Federführung!)

wir halten zwar den Antrag an sich oder eine gesetzliche Klarstellung nicht unbedingt für notwendig, aber sie schadet eben auch nicht, deswegen die Befassung im Ausschuss. Dass das jetzt schon möglich ist, Herr Kollege Bühl, nur ein kleiner Hinweis in aller Freundschaft: Vielleicht den Blick von der Rennsteigregion ein Stückchen, gar nicht weit, nach Tabarz: Die Stadt Tabarz verwendet einen Teil ihres Kurbeitrags zur Stützung eines ÖPNVTickets. Also es geht auch in Thüringen, wenn man denn will. Wie gesagt, wir werden uns dem Ganzen nicht verschließen und wir schließen uns dem Antrag auf Ausschussüberweisung an. Damit ist aus unserer Sicht alles gesagt. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen – für die AfD hat Abgeordneter Brandner das Wort.

Meine Damen und Herren, nach so vielen Rekordversuchen können wir natürlich nicht einfach nur kneifen und nichts sagen. Herr Kuschel, ich muss sagen, Ihr toller Auftritt hier vorne hat uns so ein bisschen den Glauben an Rot-Rot-Grün zurückgegeben. Wir sind gespannt. Sie haben angekündigt,

eine umfassende Reform des KAG, wahrscheinlich genauso umfassend und durchdringend, wie das zum Abgeordnetengesetz und zur Parlamentsreform angekündigt wurde, machen zu wollen. Aber wir gehen unideologisch in diese Auseinandersetzung. Dank Ihrer tollen Worte hier vorne haben wir gesagt: Flickwerk, jetzt damit anzufangen, wie die CDU das will, ist nichts. Wir warten mal Ihren Entwurf zum KAG ab und dann schauen wir mal weiter. Also, schönen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion der CDU hat Abgeordneter Fiedler das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Besserwisserpartei rechts von mir aus gesehen, die weiß sowieso alles besser, schöner und wie es denn alles sein müsste, sollte. Sie sollte vielleicht bei sich anfangen. Drei haben den Laden schon verlassen.

Jetzt komme ich zurück zu dem Gesetzentwurf, der heute hier von uns eingebracht ist. Ich bin erstens dankbar, dass die Koalition ihn überweist, Nummer eins. Aber ich will noch mal darauf verweisen, dass es vielleicht auch an der ehemaligen Kollegin und jetzigen Landrätin Frau Enders liegt, die sich sehr darum bemüht. Ich habe heute noch mal persönlich mit ihr gesprochen; sie legt sehr großen Wert darauf, dass es auch wirklich ordnungsgemäß geklärt wird. Da wäre es doch schön, wenn es dann zügig abgearbeitet wird. Ich möchte vorbeugen, dass man nicht dann die Frist nutzt, das ein halbes Jahr liegen lässt und sagt, wir bringen doch unseres. Das haben wir früher auch teilweise gemacht, will ich auch gleich dazu sagen, weil die Antwort gleich kommt.

(Heiterkeit SPD)

Aber ich würde in diesem Fall wirklich darum bitten, das für die Regionen zügig zu behandeln, damit Rechtsklarheit und Wahrheit da ist. Denn ich glaube, wir sollten nicht zur Bananenrepublik verkommen, wie es zurzeit da und dort schon üblich ist.

(Heiterkeit DIE LINKE)

(Beifall CDU)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat Staatssekretär Götze das Wort.

(Abg. Bühl)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch ich möchte es kurz machen und nur darauf hinweisen, dass im Freistaat Thüringen Gemeinden, die ganz oder teilweise als Kurort oder als Erholungsort staatlich anerkannt sind, gemäß § 9 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz – wie Sie bereits ausgeführt haben – einen Kurbeitrag erheben können. Dies entspricht im Wesentlichen auch den Regelungen anderer Bundesländer. Ob das Aufkommen aus der Kurtaxe beispielsweise auch für Aufwendungen aus dem öffentlichen Personennahverkehr verwendet werden kann, ist der Regelung – auch das wurde ausgeführt – nicht eindeutig entnehmbar. Insoweit handelt es sich hier um eine Auslegungsfrage. Das Landesverwaltungsamt vertritt hierbei die Auffassung, dass kein rechtsaufsichtlicher Handlungsbedarf besteht. Eine entgegnende Rechtsprechung besteht in Thüringen ebenfalls nicht. Nach jetzigem Kenntnisstand besteht daher kein dringender Handlungsbedarf für eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes. Die weitere Entwicklung in den anderen Bundesländern, insbesondere hinsichtlich eines vorliegenden Referentenentwurfs in Niedersachsen sollte zunächst abgewartet werden. Die Landesregierung begleitet aber gern die Diskussion hierzu im Ausschuss. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.