Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war an der Zeit, dass die Staatsferne im ZDF-Staatsvertrag Einzug hält, das begrüßen wir als Bündnis 90/Die Grünen auch ganz ausdrücklich. Auch die Tatsache, dass nun aus Thüringen Vertreterinnen aus dem LSBTTIQ-Bereich entsandt werden können, war eine lange Forderung aus vielen Bündnisgrünen-Fraktionen auch anderer Bundesländer. Daher ausdrücklich mein Dank noch mal an die Staatskanzlei, dass sie diese Forderung tatsächlich umgesetzt hat, das ist nicht selbstverständlich gewesen. Ohne diesen Einsatz hätten wir das wahrscheinlich nicht geschafft. Wir haben bei Antritt dieser Landesregierung den Staatsvertrag im Prinzip fast fertig vorgefunden. Der Einfluss auf bestimmte Bereiche in diesem Staatsvertrag hielt sich demzufolge auch stark in Grenzen. Umso besser, dass wir das zumindest noch durchgesetzt haben.
Es ist schon viel Richtiges über diesen Staatsvertrag gesagt worden und auch durchaus über die positiven Änderungen in diesem Staatsvertrag. Ich kann es mir nicht ganz verkneifen, noch mal auf zwei/drei Sachen hinzuweisen, die aus bündnisgrüner Sicht in diesem Staatsvertrag definitiv noch verbesserungswürdig sind. Es ist einmal die Frage des Erarbeitungsprozesses eines Staatsvertrags, der in den letzten Jahren immer sehr intransparent passiert ist, meistens in den Staatskanzleien und ohne die Beteiligung derjenigen, die dann auch von diesem Staatsvertrag „betroffen“ sind. Ich glaube, das müssen wir in Zukunft als Bundesland einfordern, dass es hier eine transparente Erarbeitung gibt.
Das ist einer der wichtigen Punkte. Das können wir vielleicht bei anderen Staatsverträgen, beispielsweise bei dem des MDR, in Zukunft auch besser machen.
Die Bündnisgrünen-Forderungen sind zum Teil in diesem Staatsvertrag aufgegangen, aber unsere Forderungen waren immer weitergehend. Auch angesprochen wurde schon die Frage der Gleichstellung, der Repräsentanz von Frauen im Aufsichtsgremium. Auch das ist nur im Ansatz das, was wir uns vorstellen.
Eine Sache hat hier auch schon Erwähnung gefunden, und zwar sind die Parteienvertreter aus diesem Aufsichtsgremium raus, allerdings sind Bundesregierung und Landesvertreterinnen weiterhin so vertreten, dass aus unserer Sicht sich die Parteienvielfalt Deutschlands in diesem Aufsichtsrat nicht widerspiegelt.
Nun ist mir auch klar, dass so ein Staatsvertrag natürlich zwischen 16 Bundesländern geschlossen wird und das immer eine Kompromisslösung ist. Von daher werden wir diesem heute auch so zustimmen und, ich denke, uns in Zukunft dafür einsetzen, dass die Erarbeitung besser erfolgt.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, der Regelungsgehalt des Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist nicht sehr umfangreich. Über die Einzelheiten wurde hier intensiv berichtet. Die CDU-Fraktion wird im Ergebnis dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag und dem entsprechenden Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank.
Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen in erster Lesung vor. Ich schließe damit die erste Beratung und rufe die zweite Beratung des Gesetzentwurfs auf. Zu Wort hat sich Abgeordnete Muhsal gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, als familienpolitische Sprecherin meiner Fraktion möchte ich kurz etwas zur Relevanz der geplanten Änderung für unsere Familien sagen. Bislang sah der ZDF-Staatsvertrag vor, dass auch Vertreter aus den Bereichen des Erziehungs- und Bildungswesens, der Familienarbeit und des Kinderschutzes im Fernsehrat repräsentiert sind, mit anderen Worten, man hatte bisher die Belange von Kindern und Familien auch in diesem rundfunkpolitischen Zusammenhang immerhin noch im Blick. Bei der Neuregelung ist das anders.
Namentlich Kinder und Bildung spielen jetzt als eigenständige Bereiche keine Rolle mehr. Statt mehrerer Vertreter für die Einzelbereiche wird ein großer Bereich geschaffen, der nun „Senioren, Familie, Frauen und Jugend“ heißt. Abgesehen davon, dass man sich fragen kann, warum Frauen eine gesellschaftlich relevante Strömung darstellen, Männer aber nicht, wird die Wichtigkeit vor allem der Bereiche Familie und Senioren durch die Zusammenfassung von diesen vier unterschiedlichen Bereichen zu einem Bereich massiv abgewertet. Hinzu kommt, dass lediglich nur ein Vertreter die zusammengefassten vier Bereiche vertreten kann.
Wenn der Vertreter beispielsweise aus dem Bereich Frauen kommt, dürften die Interessen von Familien und Senioren vollends unter den Tisch gekehrt werden. Auf der anderen Seite ist es wenigstens lobenswert, dass Sie für kulturelle Bereicherung sorgen, indem ein Vertreter aus dem Bereich Musik stammen soll. Aber so sehr ich Musik auch schätze und selbst lange Jahre in Chören, Ensembles und Orchestern musiziert habe, kann ich doch nicht …
Frau Muhsal, ich bitte wirklich in den Reihen der Abgeordneten, vor allen Dingen der CDU-Fraktion, der Rednerin jetzt auch die notwendige Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Danke schön, Frau Präsidentin. Aber so sehr ich Musik auch schätze und selbst lange Jahre in diversen Chören, Ensembles und Orchestern musiziert habe,
kann ich doch nicht erkennen, dass die Musik an sich wichtiger sein soll als unsere Familien. Frau König, ich nehme interessiert zur Kenntnis, dass Sie Ihren Zwischenruf variiert haben. Das ist mir vorhin im Plenarprotokoll schon aufgefallen. Sehr gut. Ich finde aber, Sie könnten auch wieder umschwenken zu dem, was Sie neulich gemacht haben, als ich Ihnen Guten Tag gesagt habe, nämlich wieder quieken. Das passt zu Ihnen.
An dem Vertreter aus dem Bereich Inklusive Gesellschaft sieht man, dass das Interesse der Landesregierung weniger auf Bildung, als auf Implementierung der eigenen Ideologie in die Köpfe der Konsumenten gerichtet ist. Geradezu ungerecht für unsere Familien wäre das, wenn man sieht, dass es sowohl je einen Vertreter für Migranten als auch einen für Muslime gibt. Das heißt, der muslimische Migrant wird durch zwei Vertreter repräsentiert und die Familie kriegt gerade mal einen Viertel-Vertreter ab.
Ich darf Sie daran erinnern, dass die Familie als wichtigste Einheit in unserer Gesellschaft staatstragenden Charakter hat. Da die Regierungschefs aller Länder der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags zustimmen mussten und somit auch die CDUMinisterpräsidenten ihre Zustimmung erteilt haben, können wir alle uns auch bei der CDU bedanken, dass der Bereich LSBTTIQ, also lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender, intersexuell und queer – im Gegensatz zu Ihnen, Frau Henfling, diskriminiere ich den Rest der Gruppe nicht –,
mit einem Vertreter repräsentiert ist, die Familie aber nur mit einem Viertel-Vertreter. Der Rundfunk
änderungsstaatsvertrag ist also wieder ein Bereich, in dem sich die Altparteien in der schleichenden Gesellschaftsveränderung von oben üben, die Minderheiten, die am lautesten schreien, bedienen, und die Familien ausgrenzen. Wir als AfD lehnen das ab. Vielen Dank.
Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor und ich schließe die Aussprache in der zweiten Beratung.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/975 in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei den Gegenstimmen der AfD-Fraktion ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei den Gegenstimmen der Fraktion der AfD ist der Gesetzentwurf angenommen.