Also, meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat vor eineinhalb Jahren festgestellt, dass die Zusammensetzung der ZDF-Aufsichtsgremien weder dem Gebot der Vielfaltsicherung noch dem Gebot der Staatsferne gerecht werde und deshalb die bisherigen Regelungen für verfassungswidrig erklärt. Dieser 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll es nun richten. Die Räte des ZDF sollen künftig anders zusammengesetzt und größere Staatsferne soll erreicht werden. Das wurde schon als Sieg des unabhängigen und kritischen Journalismus gefeiert, allerdings, wen wundert es, nur vom überwiegend öffentlich-rechtlichen deutschen Staatsfunk. Alle anderen haben sich da mehr oder weniger zurückgehalten. Tatsächlich ist das, was hier vorgelegt wird, ein Schritt, aber nur ein winziger Schritt in eine Richtung zu einem weit entfernten Ziel, nämlich der Staatsferne des deutschen Rundfunks und Fernsehens. Die Richtung stimmt, das Ziel ist irgendwo noch hinterm Horizont, ein winziger Schritt.
An der grundsätzlichen Möglichkeit nämlich der Regierenden aller politischen Richtungen, also von links bis rechts, also der Altparteien, daran hat sich überhaupt nichts geändert. Nach wie vor sehen sie den deutschen Staatsfunk als ihre Beute an und sie werden auch weiterhin so verfahren. Das sehe ich schon kommen.
Staatsfunk, der von den Menschen unseres Landes üppige Zwangsabgaben abpresst und der jährlich mit 8 Milliarden Euro gemästet wird. Davon fließt, man kann das gar nicht häufig genug sagen, nur ein geringer Bruchteil in das Programm. Viele Milliarden fließen in die Verwaltung, in die Taschen bestens verdienender Fußballspieler, Umverteilung von unten nach oben, Moderatoren, Stars und Sternchen und auch in eine weit überdurchschnittliche Altersversorgung, wie wir vor Kurzem lesen konnten. „Mit dem Zweiten altert sich besser“ hat die „Berliner Zeitung“ getitelt und das Thema gehen wir demnächst auch noch einmal an.
Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsvertrags – ich habe keinen Zweifel daran, dass der in Kraft treten wird, auch gegen unsere Stimmen – wird der relative Einfluss der Landesregierungen noch zunehmen. Der Einfluss der Oppositionsparteien wird abnehmen, denn Parteien dürfen künftig keine Vertreter mehr in die Gremien entsenden. Also die Staatsferne ist sehr fern. Die Regierungen werden nach wie vor beim ZDF entscheiden. Das ist keine Staatsferne, das ist nach wie vor Staatsfernsehen.
Dieses Problem hatte auch der Bundesverfassungsrichter – die Leute, die mir zuhören, klatschen auch, danke schön –, dieses Problem der nicht vorhandenen Staatsferne hat auch Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus klar erkannt. Er meint, dass die ZDF-Aufsichtsgremien von Regierungsvertretern ganz frei sein müssten, und er hat erkannt, dass die, ich zitiere, „Rundfunk- und Fernsehgremien ein Spielfeld von Medienpolitikern aus den Ländern“ seien, „die […] ihre medienpolitischen Konzepte in Fernseh- und Verwaltungsrat zu verwirklichen suchen“. Respekt, Herr Paulus, da haben Sie recht. Wahrscheinlich kannte Herr Paulus auch Herrn Hoff, bevor er das geschrieben hat.
Noch 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht betont, ich zitiere, auch für Herrn Hoff: „Der Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks bezieht sich nicht nur auf die […] Gefahren unmittelbarer Lenkung oder […] Maßregelung, es sollen auch […] alle mittelbaren und subtilen Einflussnahmen des Staates verhindert werden.“ Genau daran – Herr Hoff lacht,
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Ja, aber nicht über Sie!)
die subtilen Einflussmöglichkeiten sind Ihnen geläufig, denke ich mal, oder? –, daran muss sich auch dieser Staatsvertrag messen lassen – Zwischenrufe sind hier erlaubt aus diesen Reihen, ja? –, daran muss sich auch dieser Staatsvertrag messen lassen, dass diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 eingehalten werden. Das heißt nach wie vor, auch nach dieser Änderung bleibt der öffentlich-rechtliche Rundfunk Staatsfunk pur, eine monströse Besitzstandsmaschinerie der Altparteien und ihrer journalistischen Klientel, und das mehr denn je.
Unabhängigen kritischen Journalismus gibt es, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr. Der Reporter heute, der Journalist oder Reporter im Staatsfunk, ist kein Berichtender mehr, ein Reporter; er sieht sich heute als Erzieher, als Lehrer, vielleicht auch als Volksaufklärer oder als Propagandist für die Regierenden. Claus Kleber lässt grüßen, meine Damen und Herren.
Dunkelste Zeiten der Jubelpropaganda und Jubelpresse werden plötzlich wieder wach. Kürzlich konnte man das beim ZDF sehen. Ich sage Ihnen dazu ein Beispiel. Man konnte beim ZDF sehen, wie sehr objektive Berichterstattung durch obrigkeitshörige Propaganda ersetzt wurde. Beim ZDF war man nämlich zunächst der Meinung, die Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ dürfte nicht über einen dunkelhäutigen Tatverdächtigen berich
ten. Es wurde befürchtet, dies könne Vorurteile schüren. Es war ein Entrüstungssturm im Netz, der dann das ZDF daran erinnerte, dass die Hautfarbe für eine Berichterstattung über Straftaten keine Rolle spielen darf. Sie müssen mal gucken, wie die Schere im Kopf da schon funktioniert. Gesendet wurde dann doch. Wahrscheinlich findet man so einen klassischen Kompromiss demnächst und wird dann nur noch über Tatverdächtige ohne Hautfarbe berichten. Dann kann das ZDF meines Erachtens den XY-Laden auch zumachen.
Wie sieht es nun mit der Vielfalt der gesellschaftlichen Gruppen aus, die in den ZDF-Kontrollgremien sitzen sollen und dafür rund eine halbe Million Euro pro Jahr erhalten? Der Anteil der gesellschaftlichen Gruppen und Verbände soll künftig größer sein. Bei ihrer Bestellung sollen die Landesparlamente – das ist tatsächlich ein Fortschritt – eine größere Rolle spielen. Wir sind gespannt, wie das funktionieren soll.
Thüringen ist nun dafür zuständig, dass ein Vertreter – so steht es drin –, ein Vertreter – eigenartigerweise in der männlichen Form – aus dem Bereich LSBTTIQ in den Fernsehrat kommt. Was das heißt, hat Herr Blechschmidt versucht, uns näherzubringen, ich zitiere noch mal: „Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und queere“ – was immer das sein mag – „Menschen“. Also ganz normale Männer und Frauen brauchen wir in diesen Räten scheinbar nicht mehr, habe ich den Eindruck. Wir stecken da jetzt LSBTTIQ-Typen rein, und zwar Vertreter oder Vertreterinnen oder Vertreterix – wie sagt man nun richtig? Das weiß ich auch nicht.
Also Glückwunsch an die Landesregierung – ich weiß nicht, ob Sie es ausgehandelt haben oder die Vorgängerregierung –, an unsere Hippie-Landesregierung, wie wir heute Morgen gehört haben, sich die Zuständigkeit für diese Minirandgruppe gesichert zu haben. Viel Spaß auch bei der Auswahl des Vertreters, wie man in dem Vertrag lesen kann, oder – das ist dann noch etwas despektierlicher – des Mitglieds. Ich bin gespannt, wie sie da mit dem LSBTTIQ, wie sie da ein Mitglied
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Unterste Stamm- tischschublade, unterste Stammtischschubla- de!)
oder „ohne Glied“ finden werden – jedenfalls müssen Sie da auch noch Seite 10 dieses Staatsvertrags beachten: „Bei der Entsendung der Mitglieder sind Frauen und Männer angemessen zu berücksichtigen“. Wie sie das hinkriegen wollen, werde ich gerade in dem Bereich richtig interessiert und auch
Man sieht, mit dem LSBTTIQ hat die Politik der Altparteien sich wieder denjenigen gebeugt, die sich als lauteste Minderheit in Stellung bringen und deren Interessen von der Ramelow-Regierung fleißig betrieben werden.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, unsere Regierenden – allen voran die in Thüringen – missbrauchen den öffentlichen Rundfunk und nutzen ihn als Instrument ihrer zukunftsfeindlichen Randgruppeninteressenpolitik und zur regierungsfreundlichen Volksbildung.
Mit anderen Worten: Die Gremien des ZDF werden auch in Zukunft nicht die Staatsferne aufweisen, die wünschenswert wäre und die das Bundesverfassungsgericht zunächst vorgegeben hatte. Deshalb von uns die Note – und wir sind da großzügig – „Fünf minus“ für dieses Vorhaben, dem wir nicht zustimmen werden. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Brandner, der Name unseres Ministerpräsidenten ist ganz eindeutig Ramelow. Ich bitte Sie, diesen demnächst auch so auszusprechen. Das ist allgemein bekannt und unser Ministerpräsident hat einen solchen Namen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um ein Zustimmungsgesetz zur Ratifizierung des Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, in gewisser Weise eine Folgeänderung des Thüringer Landesmediengesetzes, welches wir in der letzten Legislaturperiode verabschiedet haben – hier konkret die Aufnahme der Regelung zur Entsendung eines Thüringer Vertreters aus dem Bereich LSBTTIQ in den ZDF-Fernsehrat.
Ich will mich jetzt hier der weiteren Kommentierung meines Vorredners enthalten und mich nicht auf dieses flache Niveau begeben
und auch den Rundumschlag, der hier gegen öffentlich-rechtliche Medien geführt worden ist, generell nicht kommentieren.
Sie haben gesagt, der jetzige Staatsvertrag soll es richten. Er wird es richten. Er entspricht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2014 die bisherige Zusammensetzung der ZDF-Gremien, also des Fernsehrats und des Verwaltungsrats, für verfassungswidrig erklärt hat, da dort der Anteil aktiver Politiker und sonstiger als „staatsnah“ anzusehender Mitglieder derart hoch sei, dass damit die verfassungsrechtlich fixierte Staatsferne des öffentlichrechtlichen Rundfunks ohne Weiteres ausgehebelt werden könne. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf der Anteil der staatsnahen Mitglieder im ZDF-Fernsehrat künftig maximal ein Drittel betragen. Zudem sollen die ZDF-Gremien transparenter arbeiten und mehr gesellschaftliche Strömungen berücksichtigen als bisher. Diesem Änderungsauftrag der Verfassungsrichter kommen die Länder im 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach. So werden nun nicht mehr nur die von den Landesregierungen, der Bundesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden unmittelbar entsandten Vertreter dem staatlichen Bereich zugeordnet, sondern auch die Mitglieder der Europäischen Kommission, die hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten und Beamte, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände auf Leitungsebene sowie Mitglieder des Parteivorstands. Der Staatssekretär hat darauf vorhin schon verwiesen. Gleichzeitig entfällt ein unmittelbares Entsenderecht der Parteien in den ZDF-Fernsehrat.
Meine Damen und Herren, obwohl die Mitgliederanzahl des ZDF-Fernsehrats von bisher 77 auf 60 reduziert wird und die Landesregierungen auch weiterhin 16 Vertreter in dieses Gremium entsenden, entsteht durch die Neuregelungen die Möglichkeit, den Anteil an Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlicher Strömungen deutlich zu erhöhen. Daher wird es künftig neben der bereits etablierten unmittelbaren Entsendung von Vertretern bedeutender gesellschaftlicher Organisationen, zum Beispiel der Gewerkschaften, der Kirchen oder der Arbeitgeberverbände, dazu kommen, dass jedes Bundesland einen nicht staatlichen Vertreter einer im Rundfunkstaatsvertrag klar definierten gesellschaftlichen Strömung in den ZDF-Fernsehrat entsendet. Für Thüringen ist das ein Vertreter aus dem bereits genannten Bereich LSBTTIQ, der künftig auf Vorschlag der entsprechenden Interessenverbände vom Landtag bestimmt wird. Die Staatskanzlei hat sich sehr darum bemüht, dass Thüringen diesen Bereich repräsentieren darf, um so ein Zeichen dafür zu setzen, dass die neue Regierungskoalition – so wie wir es auch im Koalitionsvertrag verankert
haben – sexuelle Vielfalt und unterschiedliche Lebensweisen akzeptiert sowie für deren Gleichstellung eintritt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Präsidentin! Die AfD hat es geschafft, in einem Redebeitrag zu beweisen, wie rassistisch, wie sexistisch und wie homophob ihre Mitglieder und ihre Einstellungen sind.