Protokoll der Sitzung vom 10.09.2015

Die Bewilligung und Ausreichung der Fördermittel der Dorferneuerung und -entwicklung soll entsprechend der mit der Thüringer Staatskanzlei, dem Thüringer Finanzministerium und dem Thüringer Rechnungshof abgestimmten Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen nach deren Inkrafttreten in der 37. oder 38. Kalenderwoche erfolgen. Mit Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre im Rahmen der damals geltenden Förderrichtlinie bewilligte Vorhaben können bereits ausgezahlt werden.

Zu Frage 2: Das Fördermittelvolumen der für das Jahr 2015 beantragten, gegebenenfalls mehrjährigen Vorhaben der kommunalen Antragsteller beläuft sich auf rund 76,7 Millionen Euro bei einem zur Verfügung stehenden Budget in Höhe von 40,8 Millionen Euro. Bewilligt wurden bisher rund 8,7 Millionen Euro, ausgezahlt rund 1,8 Millionen Euro. Das Fördermittelvolumen der für das Jahr 2015 beantragten, gegebenenfalls auch mehrjährigen Vorhaben der privaten Antragsteller beläuft sich auf rund 4,6 Millionen Euro bei einem zur Verfügung stehenden Budget in Höhe von 5,7 Millionen Euro. Es wurden bisher keine Mittel bewilligt und ausgezahlt.

Zu Frage 3: Die Genehmigung zum förderunschädlichen vorzeitigen Beginn des Vorhabens wurde in 348 Fällen erteilt. Das geplante Fördermittelvolumen beläuft sich auf rund 22,3 Millionen Euro für das Haushalts- und die Folgejahre.

Zu Frage 4: Um einen vollständigen Mittelabfluss im laufenden Haushaltsjahr zu erreichen, wurden im Förderbereich der Dorferneuerung und -entwicklung bereits frühzeitig Genehmigungen zum förderunschädlichen vorzeitigen Beginn der Vorhaben in Höhe von rund 70 Prozent der nach dem Haushaltsentwurf bzw. Haushaltsplan 2015 frei verfügbaren Mittel erteilt.

Es gibt eine Nachfrage der Abgeordneten Tasch.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Frau Ministerin Sie wissen ja, die Gemeinden, die in der Dorferneuerung sind, haben sich auch langfristig auf die Maßnahmen vorbereitet und meine Frage ist: Woran hat

es gelegen, dass die Förderrichtlinie bis heute noch nicht in Kraft gesetzt werden konnte?

Zum einen daran, dass die Programme relativ spät genehmigt waren. Zum Zweiten, dass der Haushalt 2015 erst im Juli in Kraft getreten ist und zum Dritten – sie ist ja erstellt –, dass sie noch in der Abstimmung ist; sie wird spätestens in der 37./38. Woche in Kraft treten.

Wenn die in der 37./38. Woche – ich weiß jetzt nicht genau, wann das ist – in Kraft gesetzt wird und Sie gerade gesagt haben, dass 70 Prozent schon vorbewilligt sind, da sind 30 Prozent noch nicht vorbewilligt. Am 30.10. muss in der Regel die Maßnahme schon beendet sein, also die Baumaßnahme fertiggestellt sein, vorher muss man noch ausschreiben. Wie sehen Sie das für die restlichen 30 Prozent Ihrer Einschätzung nach? Können die aufgrund der Zeit dieses Jahr überhaupt noch fließen – heute haben wir den 10. September?

Ja, das kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt natürlich nicht einschätzen, aber Sie wissen ja, dass das keine Maßnahmen sind, die verfallen, sondern dass die natürlich auch übertragen werden können. Wir haben ohnehin dazu auch Verpflichtungsermächtigungen eingebracht, sodass die Möglichkeiten dort auch nicht eingeschränkt werden.

Ich sehe jetzt keine weiteren Nachfragen. Ich rufe auf die Anfrage des Abgeordneten Grob in der Drucksache 6/1022.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Einsatz von Lehrern für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) an Thüringer Schulen

Mit der steigenden Zahl an Flüchtlingen wird auch die Zahl der zu beschulenden Flüchtlingskinder weiter zunehmen. Das Erlernen der deutschen Sprache ist der Schlüssel zu deren Integration in Schule und Unterricht. Die Landesregierung hat zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 angekündigt, 50 Lehrerstellen für die Absicherung von Sprachförderangeboten zur Verfügung zu stellen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind die angekündigten 50 Lehrerstellen in den von der Landesregierung beabsichtigten 500 Neu

einstellungen im Jahr 2015 enthalten, wenn nein, woher kommen die zusätzlichen 50 Lehrerstellen?

2. Über welche besonderen Qualifikationen verfügen diese Lehrkräfte, um als DaZ-Lehrkräfte arbeiten zu können?

3. Wird die Sprachförderung für junge Menschen nicht deutscher Herkunft ausschließlich durch ausgebildete DaZ-Lehrkräfte erteilt?

4. Wie viele ausgebildete DaZ-Lehrkräfte gibt es zurzeit in Thüringen?

Für die Landesregierung antwortet Ministerin Klaubert.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Grob „Einsatz von Lehrern für Deutsch als Zweitsprache an Thüringer Schulen“ beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die 50 Einstellungen für den Bereich der Unterrichtung in Deutsch als Zweitsprache sind in den 500 Neueinstellungen für das Jahr 2015 nicht enthalten. Es sind auch keine zusätzlichen Stellen, also im klassischen Bereich, für diesen Bereich ausgebracht worden. Stattdessen wurden finanzielle Mittel im Umfang von 50 Stellen-Äquivalenten für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt, um durch Einstellung als Vertretungs- und Aushilfskräfte in den Landesdienst oder aber durch projektbezogene Kooperationen mit kommunalen und anderen Trägern vor Ort den entstehenden Bedarf zu decken. Wir wollten dort ein großes Maß an Flexibilität ermöglichen.

Zu Frage 2: Den staatlichen Schulämtern wurden für die Einstellung der zusätzlichen Lehrkräfte Hinweise über die zu erwartenden Qualifikationen gegeben. Danach sollen die Bewerber über eine Lehrerausbildung mit einer Qualifikation in Deutsch als Zweitsprache oder im Fach Deutsch bzw. einer modernen Fremdsprache verfügen oder Erfahrungen in Deutsch als Zweitsprache bzw. Deutsch als Fremdsprache aufweisen. Ebenso möglich ist die Einstellung von ausländischen Lehrern mit anerkannter Qualifikation in Deutsch/Deutsch als Fremdsprache sowie von Masterabsolventen in Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache mit Erfahrung als Integrationskursleiter oder in Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht von Kindern und Jugendlichen.

Zu Frage 3: Je nach Vorkenntnissen der deutschen Sprache wird zwischen drei Kursarten des Deutschunterrichts als Zweitsprache für Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache unter

(Abg. Tasch)

schieden. Hierzu werden verschiedene Organisationsformen angeboten. Dazu gehören die Kursarten „Vorkurs“, diese werden vorwiegend als Sprachklassen organisiert, dann „Grundkurs“, das ist eine Sprachklasse oder ein Gruppenunterricht für Deutsch als Zweitsprache, und anschließend ein „Aufbaukurs“, in dem es dann vom Gruppenunterricht zum Teil im Einzelunterricht durch Einzelförderung Deutsch als Zweitsprache gibt. Hauptverantwortlich für die Absicherung der Sprachförderangebote an den Schulen sind Lehrkräfte im staatlichen Schuldienst. In Teilen verfügen Lehrkräfte über explizite Kenntnisse in der Sprachförderung, sprich Deutsch als Zweitsprache, in Teilen können insbesondere Lehrkräfte mit einer Ausbildung im Fach Deutsch oder einer Fremdsprache eingesetzt werden, da grundlegende methodische und didaktische Kenntnisse bei der Vermittlung einer Sprache vorliegen. Lehrkräfte der Schule für Deutsch als Zweitsprache werden insbesondere im Grund- und Aufbaukurs eingesetzt, Lehrkräfte mit einer Qualifikation Deutsch als Zweitsprache auch im Vorkurs.

Zu Frage 4 möchte ich zunächst einen Satz vorausschicken. Ich beziehe mich in der Antwort auf Ihre Frage, nämlich welche oder wie viele tatsächlich ausgebildete Deutsch-als-Zweitsprache-Lehrer wir in Thüringen haben. Das waren im Schuljahr 2014/2015 15. Die Zahl ist sehr klein. Ich glaube, wir hatten an der einen oder anderen Stelle schon einmal darüber diskutiert. Natürlich befinden sich viel mehr Lehrer in dem Fach Deutsch als Zweitsprache. Aber nach der ausdrücklichen Qualifikation gefragt, sind es 15. Wir haben dort tatsächlich auch seit dem Schuljahr 2014/2015 und jetzt mit verstärkter Schlagzahl diese Qualifikation erweitert. Wir wollen vor dem Hintergrund dessen, was uns auch an Problemlagen bevorsteht, dort durchaus noch mehr tun, was aber nicht automatisch zu dem von Ihnen gefragten konkreten Abschluss Deutschals-Zweitsprache-Lehrerin führt. Es gibt da zahlreiche Anfragen an mich, übrigens auch durchaus aus dem Bereich derjenigen, die seit längerer Zeit in Deutschland leben und nicht deutscher Herkunftssprache sind und keine Lehrbefähigung haben, inwiefern wir sie einsetzen können, insbesondere in verschiedenen flexiblen Formen. Da prüfen wir zum Teil sehr viele Möglichkeiten und sind auch sehr dankbar, dass das passiert. Wesentliche Partner sind Sozialverbände, sind die Volkshochschulen, und da müssen wir, glaube ich, in der nächsten Zeit insbesondere vor dem Hintergrund dessen, dass wir flexibel reagieren müssen, auch an mancher Stelle schnell handeln, ohne nach sehr detaillierten Ausbildungsabschlüssen zu fragen – in aller Vorsicht ausgedrückt.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Grob hat eine Nachfrage.

Sie haben es schon – vielen Dank – fast beantwortet.

Ja, ich sehe Ihre Fragen immer schon am Gesicht.

Nein, nur so eine ähnliche Situation, wie wir sie jetzt haben, nicht ganz vergleichbar, hatten wir mit den Deutschlandrussen, die wir damals über die Volkshochschulen in ein Programm „Deutschkurse“ reingebracht haben. Sind da schon mal Gespräche mit Volkshochschulen geführt worden, die uns in dieser Situation entlasten könnten?

Da sind nicht nur Gespräche geführt worden, sondern es gab sehr frühzeitig schon das Angebot des Volkshochschulverbands. Es gibt in einigen Regionen in Thüringen auch schon sehr gute Erfahrungen. Beim Flüchtlingsgipfel ist darauf schon einmal eingegangen worden, weil in Regionen, wo bisher weniger Kinder Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht erhalten sollten, weniger Erfahrungen vorhanden sind. Der Volkshochschulverband ist da ein sehr guter Partner in ständiger Kooperation mit uns. Ich verweise auch immer gern auf die flexiblen Angebote, die die Kindersprachbrücke in Jena organisiert. Es gibt zahlreiche Sozialeinrichtungen, die zum Teil mit Programmen für interkulturelles Lernen auch die Frage Deutsch als Zweitsprache in außerschulische Bereiche integrieren, daran liegt uns auch sehr viel. Wir sind fast jeden Tag mit sehr vielen Angeboten konfrontiert, die wir dann immer auf die Machbarkeit prüfen. Denn ich kann auch eins sagen: Wir haben auch mit dem Finanzministerium gesprochen, dass diese 50 Stellenäquivalente, die wir geplant haben, schon in diesem Jahr höhergefahren werden, weil einfach mehr Flüchtlingskinder zu uns kommen. Wir rechnen da schon in diesem Jahr mit einer Erhöhung der Stellenäquivalente. Das mussten wir mit dem Finanzministerium so abklären, dass wir das auch im Haushaltsvollzug realisieren können. Ich bin auch sehr froh, dass wir das machen können.

Frau Abgeordnete Lieberknecht.

Ich möchte Sie fragen, Frau Ministerin, ob ich Sie richtig verstehe, wenn ich aus Ihrer Antwort auf die Frage 2 schließe, dass sich entsprechende Lehr

(Ministerin Dr. Klaubert)

kräfte an die Schulämter wenden sollen, um einen entsprechenden Einsatz bekommen zu können, und wie das Prozedere dann aussieht; vielleicht auch zur Zeitschiene noch ein Wort.

Wir haben die Einstellungskorridore für die Kolleginnen und Kollegen, die unbefristete Arbeitsverträge bekommen, und in der gesamten Einstellung gab es durchaus auch Leute, die Deutsch als Zweitsprache, also eine feste Stelle hatten, wenn sie die entsprechende Lehramtsbefähigung haben. Diese 500 Stellen sind jetzt besetzt. Jetzt wäre das noch möglich, übrigens auch an der einen oder anderen Stelle, wenn wir schauen, wie wir das mit der Vertretungsreserve machen. Da ist noch ein laufender Prozess über die Schulämter im Gange. Wenn es um Deutsch als Zweitsprache im Unterrichtseinsatz geht, dann geht es über die Schulämter. Ich hatte aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auch Deutsch als Zweitsprache im außerschulischen Angebot gibt, und das sind dann die Möglichkeiten, die über Verbände, über die Volkshochschulen usw. realisiert werden, und es gibt auch zahlreiche Partnerschaften zwischen Schulen direkt und den Volkshochschulen. Aber wenn das jetzt ein Kollege oder eine Kollegin ist, die die Möglichkeit hätte, sich als Deutsch-als-Zweitsprache-Lehrerin oder -Lehrer zu bewerben, immer über die Schulämter. Falls irgendetwas schiefgeht, bin ich auch immer gern bereit, mich des Falls ganz persönlich anzunehmen.

Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Wolf.

Vielen Dank. Frau Ministerin, wie viele Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen über das ThILLM wurden in diesem Bereich DaZ 2014 und 2015 jeweils durchgeführt und wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben daran teilgenommen?

Ich kann Ihnen nur die Abschlusszahlen sagen. Das sind die 15 und die Zahlen, die im Moment laufen und noch nicht abgeschlossen sind, würde ich Ihnen nachliefern.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Holzapfel in Drucksache 6/1023.

Fördermittel aus dem Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz

Der Anteil von Senioren an der Gesamtbevölkerung wächst zunehmend. Auch im Alter können und wollen viele Menschen sich verantwortungsvoll in die Gesellschaft einbringen und sich aktiv und nachhaltig am sozialen Leben beteiligen. Mit dem Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz vom 16. Mai 2012 hat der Freistaat die Rahmenbedingungen für eine aktive Teilhabe älterer Menschen geschaffen. Es stellt einen umfassenden und flächendeckenden Ausbau der Interessenvertretung und Mitbestimmung der Senioren sicher, ohne die öffentlichen Haushalte zu überfordern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Fördermittelanträge von welchen Gebietskörperschaften und für welche Initiativen wurden seit der Einführung des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes gestellt?

2. In welcher Höhe wurden in den vergangenen Haushaltsjahren und im laufenden Haushaltsjahr Fördermittelanträge bewilligt?

3. Gibt es derzeit noch offene, nicht beschiedene Fördermittelanträge, und wenn ja, warum?

Für die Landesregierung antwortet Ministerin Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Holzapfel, namens der Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Seit der Einführung des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes wurden insgesamt 50 Anträge von den Gebietskörperschaften gestellt. Es wurden davon 2013 14, 2014 16 und 2015 19 Anträge von folgenden Gebietskörperschaften vorgelegt: der Stadt Eisenach, der Stadt Erfurt, Stadt Gera, Stadt Jena, Stadt Suhl, Stadt Weimar, Landkreis Altenburger Land, Landkreis Gotha, Landkreis Greiz, Ilm-Kreis, Kyffhäuser Kreis, Landkreis Nordhausen, Saale-Holzland-Kreis, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Landkreis Sömmerda, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Landkreis Sonneberg, UnstrutHainich-Kreis, Wartburgkreis und Landkreis Weimarer Land. Die Fördermittel wurden für Projekte und Maßnahmen der Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragten beantragt.