Abgeordnete auf der Regierungsbank fehlen für die parlamentarische Arbeit. Sehen Sie, bei der SPD klafft ein Loch und bei den Grünen klafft auch ein Loch. Da fehlen zwei Abgeordnete, die, was die Grünen betrifft, jetzt auch nicht auf der Regierungsbank sitzen, also scheinbar gibt es auch noch andere Aufgaben dann, wenn man sowohl Abgeordnete als auch Regierungsmitglied ist und weder das eine noch das andere macht.
Also, das Beispiel hatte ich hier jetzt nicht vorgesehen, ich dachte, Frau Siegesmund würde eins von beiden machen, sie macht heute gar nichts von beiden. Frau Siegesmund, schönen Feierabend! Ich rede trotzdem weiter. Die SPD und die Grünen können ein leidvolles Lied davon singen. Ich sage nur Taubert und Siegesmund, die eben gerade nicht bei ihren Fraktionen sind. Jeder Abgeordnete, der auf die Regierungsbank wechselt und sein Mandat behält, schwächt das Parlament und schwächt auch seine Fraktion. Das Parlament verfügt im Spannungsverhältnis zur Regierung aber bereits über weniger personelle und finanzielle Möglichkeiten. Das wissen insbesondere die Fraktionen, die nicht an der Regierung beteiligt sind.
Es sind die Parlamentarier, die den Bürgern für ihre Fragen und Interessen zur Verfügung stehen. Dafür sollte das Parlament auch die nötigen Kräfte besitzen und sich nicht selber dadurch schwächen, dass es gestattet, dass Minister auch gleichzeitig Abgeordnete sind. Einzig die Trennung von Amt und Mandat gewährleistet die saubere Abgrenzung der
Verantwortungsbereiche. Jene Abgeordnete, die die Gesetze beschließen, sollen sie nicht unmittelbar danach regierungsseitig, also in der Exekutive, ausführen. Und jene Regierungsmitglieder, die für die Vorlagen und Gesetzentwürfe verantwortlich sind, sollen nicht zugleich auch über ihre eigenen Vorlagen, also in eigener Sache, abstimmen. So, wie es zurzeit läuft, ist es keine Gewaltenteilung im wirklichen Sinne. Und eine solche Praxis läuft dem Gedanken der Gewaltenteilung auch so, wie er ja in den letzten Tagen von Herrn Lauinger vertreten wurde, grundsätzlich zuwider.
Es gilt für die Zukunft, den Dualismus zwischen Regierung und Parlamentsmehrheit zu stärken. Jetzt hören Sie genau zu, vor allem von da und Sie auch teilweise! Das Parlament darf nicht Claqueur der Exekutive sein. Die Minister und Regierungschefs bringen als Abgeordnete ihre Hausmehrheiten mit und beschließen mit diesen Stimmen dann Regierungspolitik. Ein offener Dialog zwischen Regierung und Parlament kommt bei solchen Verhältnissen nicht zustande. Damit sich aber zwei starke Verfassungsorgane in Machtbalance gegenüberstehen, müssen die personellen Schnittmengen abgeschafft werden. Und das geschieht genau dann, wenn die Trennung von Amt und Mandat, so wie von fast allen Parteien, außer von der CDU, gewünscht, Wirklichkeit und Wahrheit wird.
Die Trennung von Amt und Mandat würde darüber hinaus die Stellung hier im Parlament viel deutlicher machen. Schade, dass Frau Siegesmund nicht da ist. Ich sage trotzdem was dazu. Angenommen, eine Abgeordnete, zum Beispiel der Grünen, und Mitglied der Landesregierung tätigt im Plenum einen Zwischenruf. Welcher Funktion ist der Zwischenruf dann zuzurechnen? Ist es ein möglicherweise unerlaubter Zwischenruf der Landesregierung? Oder tätigt die Dame den Zwischenruf als Abgeordnete?
Dann darf sie aber nicht auf der Regierungsbank sitzen. Solche Vorfälle gab es schon in der vergangenen Zeit. Frau Siegesmund hat sich da immer so ein bisschen gewunden. Der Herr Hoff hat offenbar auch schon Feierabend. Der Herr Hoff hat sich da auch ziemlich gewunden. Aber das wäre natürlich eine klare Grenzziehung zwischen Abgeordneten und Regierung. Die Probleme, Herr Adams, habe ich, Gott sei Dank, noch nicht, aber möglicherweise in nicht allzu ferner Zukunft. Und ich würde mich dann genauso entscheiden, wie hier beantragt.
Eine Trennung von Amt und Mandat tritt schließlich der Versorgungsmentalität hier entgegen. Bekanntlich haben wir Abgeordnete bereits nach sechs Jahren Anspruch auf eine Traumrente von zurzeit 1.300 Euro im Monat. Dafür müssen normale Menschen draußen jahrzehntelang arbeiten. Wenn diese Menschen das Gefühl bekommen, die Abgeordneten halten nur deshalb an ihrem Mandat fest, um sich die Pension zu sichern, ist das der Demokratie und ihrer Akzeptanz nicht gerade zuträglich.
aber ein krasses Beispiel, ein ganz krasses Beispiel – Frau Rothe-Beinlich, Sie müssten jetzt eigentlich auch richtig rot werden im Gesicht, es geht nämlich um Ihre Fraktion –, ein krasses Beispiel für Mandatsmissbrauch, allein wegen der Sicherung von Rentenansprüchen, findet sich leider hier im Landtag – heute gerade nicht, dieses Beispiel ist unterwegs, aber grundsätzlich ist es, dieses Beispiel, dem Landtag zugehörig – ausgerechnet bei den sonst so uneigennützigen Grünen. Diese Uneigennützigkeit, Frau Siegesmund, hören Sie zu, wo Sie auch immer sind, hört bei Ihnen offenbar da auf, wo sich das Portemonnaie befindet.
Das finde ich nicht gut und das finde ich auch unredlich. Deshalb fordere ich Frau Siegesmund auf – ich hoffe, Sie hört zu oder Sie richten es ihr aus –, ihr Mandat sofort abzugeben, und nicht wie angekündigt in zwei Wochen, wenn sie ihre sechs Jahre und einen Tag um hat. Frau Siegesmund, der Steuerzahler und der Wähler haben es verdient, dass Sie sofort Ihr Mandat niederlegen und hier ganz ehrlich Kante zeigen, dass es Ihnen nicht auf Pensionsansprüche ankommt.
Das heißt nichts anderes, als dass die Trennung von Amt und Mandat auch der Gier, Ihrer Gier liebe Grüne, nach den Rentenansprüchen entgegenwirken würde und somit auch einen positiven haushalterischen Aspekt hätte.
Meine Damen und Herren, ich sprach zu Beginn von Glaubwürdigkeit und bin gespannt – die Spannung, muss ich sagen, ist jetzt nach dem Scherer-, Blechschmidt- und geahnten Marx-Zwischenwurf schon etwas zurückgegangen –, ob bei den Parteien – ich schaue mal in Ihre Richtung –, die Sie alle die entsprechenden Beschlüsse gefällt haben, die Trennung von Amt und Mandat heute bejaht wird. Sie wird es bislang nicht, die Grünen kommen noch
dran. Ich habe leider den Verdacht – und das stand tatsächlich hier schon in meinem Entwurf –, dass Sie sich inhaltlich damit nicht auseinandersetzen, sodass wieder Ihre üblichen abgedroschenen Phrasen kommen. Ich hatte mir hier aufgeschrieben „Populismus“ – der war schon –, ich vermisse noch den Sexismus, Frau Henfling, den Rassismus, Frau Rothe-Beinlich. Dann vermisse ich noch die umfassende Parlamentsreform, auf die Sie verweisen, Frau Rothe-Beinlich, und von der immer noch nur lediglich zwei Wasserspender zu sehen sind, die vor den Türen stehen. Auf der anderen Seite kann es natürlich auch sein, dass Sie nun durch meine Rede ein bisschen beseelt in sich gehen und auf dem Weg zum Rednerpult genau das machen, was Sie Ihren Wählern und Ihrem Klientel seit Jahren versprechen, nämlich genau das Gegenteil vom dem, was Sie nun offenbar vorhaben.
Guten Mutes bin ich schließlich vor allem nach der Ältestenratssitzung, die gerade stattgefunden hat, nach dem Glückspielgesetzdesaster der CDU. Guten Mutes bin ich, dass wir einer Tradition dieses Parlaments nun entsprechen werden und zumindest die Ausschussüberweisung beschließen. Ich beantrage diese an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, für das, was wir eben erlebt haben, gibt es zwei Worte: gnadenlose Selbstüberschätzung, Herr Brandner.
Wie Sie es mit der Redlichkeit halten, Herr Brandner, hat uns Ihr Ex-Abgeordneter Krumpe einmal anschaulich dargestellt. Wer es nicht mehr weiß, kann im Plenarprotokoll nachlesen, wie Sie es so mit der Trennung beispielsweise Ihres ausgeübten Berufs und des Mandats hier im Thüringer Landtag halten. Aber das ist offenkundig die Freiheit, die Abgeordnete haben.
Uns unterscheidet von Ihnen – da bin ich ganz nah bei Herrn Scherer, auch bei Herrn Blechschmidt und natürlich auch bei Frau Marx –, dass wir die Freiheit des Mandats sehr wohl zu schätzen und
Wissen Sie, Herr Brandner, wer um 16.29 Uhr eine Pressemitteilung herausgibt unter der Überschrift „Siegesmund muss Mandat zurückgeben“, hätte wenigstens mitbekommen können, dass Frau Siegesmund ausgerechnet heute um 12.00 Uhr ihr Mandat zum 16. Oktober zurückgegeben hat. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Anja Siegesmund für ihre langjährige Arbeit in unserer Fraktion zu danken
und freue mich sehr auf die künftige Zusammenarbeit mit unserem neuen Abgeordneten Olaf Müller, nicht zu verwechseln mit Olaf Möller.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich ausführen, wie wir zu diesem Gesetzentwurf der AfD stehen. Die Abgeordneten sind Vertreterinnen und Vertreter aller Bürger des Landes und sie sind frei gewählt, und das ist in manchen Fällen vielleicht auch schwer erträglich, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur Ihrem Gewissen verantwortlich. Ob Sie eins haben, müssen Sie selbst entscheiden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die Freiheit des Mandats wird ebenso in Artikel 38 vom Grundgesetz unserer Bundesrepublik garantiert, da heißt es nämlich: „Die Abgeordneten des