Protokoll der Sitzung vom 01.10.2015

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Part ist es jetzt an dieser Stelle, aus Sicht der SPD-Fraktion einige Ausführungen zu dem vom Innenminister eingebrachten Gesetz zum Kommunalen Finanzausgleich hier darzulegen. Wir erleben gerade eine sehr lebhafte Debatte und mir kommt das vor wie in dem berühmten Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Der Streit um die Kommunalfinanzen begleitet uns nun schon einige Jahre, um nicht zu sagen Jahrzehnte. Meine Damen und Herren, ich stelle mal die ganz rhetorische, durchaus bewusste rhetorische Frage, wie hoch oder wie gut müsste denn der Kommunale Finanzausgleich ausgestattet sein, dass auch noch der letzte Bürgermeister und der letzte Kämmerer und der letzte Landrat sagen würde, es ist gut so? Wie hoch müsste er denn Ihrer Meinung nach sein, meine Damen und Herren? Wir haben jedenfalls – und die Basis dafür ist der Koalitionsvertrag – formuliert, dass wir die finanzielle Situation wirklich nachhaltig, ich betone das ausdrücklich, nachhaltig verbessern wollen. Wenn Sie meinen Ausführungen lauschen, dann werden Sie vielleicht auch erkennen, wie wir das in der Zukunft tun. Die Grundlagen jedenfalls wurden mit dem Kommunalen Finanzausgleich 2015 schon mal gelegt.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Jetzt kriegen wir Angst!)

Wir alle wissen, das FAG 2015 schreibt eine Evaluierung zum Zeitpunkt 2016 vor. Was hat diese Evaluierung ergeben, meine Damen und Herren? Wir haben – glaube ich – zur letzten Haushaltsdebatte darüber schon ausführlich gesprochen, aber nur noch mal zur Erinnerung: Wenn man die Zahlen und das Prinzip des letzten Kommunalen Finanzausgleichsgesetzes zugrunde legt, das im Jahr 2012 mit Wirkung 2013 sozusagen zum ersten Mal gegriffen hat, dann hätte die Finanzausstattung

(Abg. Kalich)

nach der Evaluierung deutlich sinken können, manche sagen, deutlich sinken müssen.

Meine Damen und Herren, auch das ist eine rhetorische Feststellung: Welcher christdemokratische Finanzminister hätte sich diese Chance nicht entgehen lassen, genau dies zu tun

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

im Kommunalen Finanzausgleich, wenn ihm die Statistik eine solche Zahlenfolge vorgelegt hätte, mein Damen und Herren? Wie ist das in der Vergangenheit immer geregelt worden?

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Hilfs- programm!)

Man hat Hilfspakete aufgelegt, die zu einem Zeitpunkt das Licht der Welt erblickt haben, die zufälligerweise meistens an den Vorabenden von CDULandesparteitagen stattgefunden haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das war die Realität in den letzten Jahren. Ich kann mich noch gut an diese Situation erinnern, meine Damen und Herren. Wenn jetzt das große Wehklagen vom Kollegen Kowalleck hier vorgetragen worden ist, weil es nunmehr eine erkleckliche Zahl von Kommunen gibt, die sich wirklich am Landesausgleichsstock anstellen müssen – die Basis dafür hat der 2012er-Finanzausgleich, die Systemumstellung, gelegt, das muss man ganz deutlich sagen. Wir haben das damals als Koalitionspartner mitgetragen, da mache ich auch keinen Hehl daraus.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber ich habe damals schon von diesem Pult aus in anderer Funktion gesagt: Dieser Finanzausgleich, wenn er in die Zukunft fortgeschrieben wird, funktioniert nur in größeren Strukturen, in größeren Einheiten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist der eigentliche Kern des Problems, vor dem wir stehen. Deswegen stehen das Thema „Kommunaler Finanzausgleich“ und das Thema „Gebietsreform“ in einem unmittelbaren Zusammenhang. Mit solchen willkürlichen Hilfspaketen, meine Damen und Herren, ist jetzt Schluss. Wir haben den Eintaktpunkt für den Kommunalen Finanzausgleich, für die Finanzausgleichsmasse eben genau auf den Punkt gelegt, der im letzten Haushalt noch plus eines Hilfspakets in der Höhe ausgemacht hat. Das ist unsere neue Marke, das ist unsere neue Zahl, diese 1,901 Milliarden Euro wurden schon öfter genannt. Das ist in Zukunft die verlässliche Basis für die Finanzausstattung der Kommunen.

Diese kurzfristigen und oftmals nur einmalig wirkenden Hilfspakete gehören der Vergangenheit an und sie sollten auch der Vergangenheit angehören. Das meine ich mit nachhaltiger Finanzpolitik im Bereich der Kommunen. Wenn man den KFA einer ehrlichen Bewertung unterzieht, meine Damen und Herren, darf man natürlich auch nachfolgende Fakten, die ich noch aufzählen werde, nicht außer Acht lassen.

Wir haben es in der letzten Haushaltsdebatte gemacht, es ist heute von Frau Finanzministerin gemacht worden, auch die Vorsitzenden der regierungstragenden Fraktionen haben darauf hingewiesen: Diese Koalition hält Wort und reicht die Bundesmittel zur Entlastung bei den Kosten der Eingliederungshilfe ohne Anrechnung auf den Finanzbedarf der Kommunen durch. Auch das ist in der Vergangenheit nicht so gemacht worden.

Die Flüchtlingskosten, die nun heute schon mehrfach Gegenstand der Debatte gewesen sind, werden in einem Umfang ausgeglichen, meine Damen und Herren, ich glaube, das hat Frau Taubert sehr anschaulich dargelegt und es ist auch in den letzten Tagen im Nachgang zu dem wirklich unsäglichen Vorwurf aus den Reihen der CDU-Fraktion, dass die Haushaltsansätze an dieser Stelle künstlich hochgerechnet worden seien, widerlegt worden. Wir gleichen unsere Kommunen in einem Umfang aus, der wirklich in Deutschland, im Kontext der Bundesländer, seinesgleichen sucht. Das soll man bitte schön auch entsprechend zur Kenntnis nehmen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen dafür nicht gelobt werden, aber man soll es zur Kenntnis nehmen, meine Damen und Herren.

Die Bundesmittel werden dafür verwendet, um den Kommunen die eigenen Flüchtlingsunterbringungskosten zu ersparen. Sie werden wirklich – anders, als von einigen hier in diesem Haus behauptet – vollständig durchgereicht, meine Damen und Herren.

Wenn man sich die regelgebundene Finanzausgleichsmasse noch mal genauer anschaut – und das ist ein Punkt, ich weiß, der ist in der kommunalen Familie nicht unbedingt gern gesehen und gehört –, aber die Frage der kommunalen Steuereinnahmen und in dem Falle auch die durchaus gestiegenen kommunalen Steuereinnahmen sollte schon in der Debatte eine ernsthafte Rolle spielen. Nun weiß ich ja – ich habe es selbst erlebt –, die Bürgermeister und Landräte sagen, wer weiß, ob das kommt, weil der Vorgriff im Haushalt eine Prognose darstellt. Aber, meine Damen und Herren, schauen Sie sich doch die Zahlen in der Statistik an. Die Prognosen wurden nicht nur erreicht, sie

wurden in der Regel sogar in den letzten Jahren übertroffen, sodass man schon von der Verlässlichkeit dieser Prognosen ausgehen kann. Was haben wir in der Vergangenheit gemacht, meine Damen und Herren? Erinnert sich noch jemand? Auch das ist Bestandteil der Reform 2012 gewesen, die Steuermehreinnahmen wurden automatisch abgeschöpft und haben zu einer Reduzierung der Finanzausgleichsmasse geführt. Ich will Ihnen das auch an ein paar Beispielen hier an der Stelle vorrechnen. 2013 nehmen wir mal als Grundlage. Die Steuereinnahmen der Kommunen lagen bei 1,272 Milliarden Euro. In der Prognose für 2017 werden 1,414 Milliarden Euro zugrunde gelegt, mithin ein Unterschied von etwas mehr als 140 Millionen Euro. Nach dem alten System wäre um diesen Betrag die Finanzausgleichsmasse gesunken. Nein, jetzt im Vergleich zu 2013 steigt die Ausgleichsmasse um etwas mehr als 62 Millionen Euro. Das ist die Realität und das ist eine Verlässlichkeit in der Finanzierung, die man nun weiß Gott nicht kritisieren kann, zumindest dann nicht, wenn man sich mit den Details des Kommunalen Finanzausgleichs einigermaßen auskennt. Das wollen ja die Kollegen der CDU-Fraktion gern für sich in Anspruch nehmen. Aber das bleibt eben auch eine Realität.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Nicht unberücksichtigt bleiben darf in der Debatte, dass die Zahl der Hartz-IV-Empfänger nachweislich gesunken ist. Damit sinken natürlich auch die Kosten der Unterkunft für die Kommunen. Wenn man das alles zusammennimmt, meine Damen und Herren, dann gibt es diese dramatische Kürzung bei den Kommunalfinanzen, wie hier von interessierten Kreisen verlautbart worden ist, einfach nicht. Was es gibt, ist eine verlässliche Finanzierung auf der Basis dessen, was wir mit dem Haushalt 2015 begonnen haben für die Zukunft und vor allen Dingen jetzt erst mal für die beiden Jahre des hier vorgelegten Doppelhaushalts.

Meine Damen und Herren, neben den Neuerungen in der regelgebundenen Finanzausgleichsmasse gibt es natürlich auch noch ein paar Neuerungen, die eine veränderte Binnenverteilung innerhalb des KFA zum Inhalt haben. Diese Veränderungen, die wir vornehmen, tragen wir vollständig mit. Ich will jetzt nicht alles aufzählen, das würde vielleicht zu weit führen, einiges hat auch Herr Innenminister eben genannt, aber besonders erfreulich – ich will nicht sagen stolz, aber wir sind zumindest besonders erfreut – ist, dass wir nunmehr, nachdem wir in den vergangenen Jahren unter anderen Vorzeichen die Einführung eines Sonderlastenausgleichs für Kurorte nicht geschafft haben, warum auch immer, wir haben es nicht geschafft, wir haben es nicht durchgesetzt, aber jetzt kommt er, meine Damen und Herren, und diesen zusätzlichen Bedarf für die

Kommunen, die diesen Anspruch, den wir auch alle wollen, oder diese Bedingungen und die Qualitätsstandards für Kurorte erfüllen müssen, die honorieren wir insgesamt mit einem Ausgleich von etwa 10 Millionen Euro, damit in Zukunft auch diese Mehrkosten für diese Kommunen entsprechend im KFA abgebildet sind.

(Beifall DIE LINKE)

Was hier noch zu nennen wäre, darauf hat der Innenminister auch hingewiesen, es gibt eine leichte Verschiebung – was heißt „leicht“, 20 Millionen Euro sind immerhin 20 Millionen Euro – aus der Schlüsselmasse hin zu den direkten Zuweisungen des Kindertagesstättengesetzes bei den Kita-Kosten, um zum einen dem immer wieder und oftmals geforderten Transparenzgedanken Rechnung zu tragen, aber eben auch die Frage der Finanzierung unabhängig von der Einnahmesituation der jeweiligen Kommune etwas zu verbessern. Das war unser Ziel und das haben wir mit dem Nachjustieren bei den Kita-Kosten auch vollzogen.

Meine Damen und Herren, insgesamt lassen Sie mich feststellen: Dieser Kommunale Finanzausgleich ist ein Kommunaler Finanzausgleich der Verlässlichkeit. Die Kommunen können sich darauf verlassen, dass diese Koalition nicht nur, wie schon 2015 begonnen, sondern auch in den Folgejahren dafür sorgen wird, dass ihre Aufgaben in Zukunft verlässlich finanziert werden.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das ist schon ungewöhnlich, dass man sich darauf verlassen kann!)

Dafür stehen wir und deshalb bitte ich auch alle Beteiligten um entsprechendes Mittun und um entsprechendes Mitarbeiten in den Ausschüssen, damit wir der kommunalen Familie dann auch letztendlich ein entsprechendes Werk bei den Schlussberatungen vorlegen können. Insoweit bin ich ganz gespannt auf die Vorschläge aus den Reihen der Opposition, wie wir das noch besser machen können. Da sind wir gern bereit, Anregungen aufzunehmen. Aber bis dahin, muss ich sagen, ist das schon mal ein Anfang, der sich wirklich sehen lassen kann. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD hat der Abgeordnete Henke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, werte Gäste, die Koalition strebt an, die finanzielle Situation der Kommunen nachhaltig zu verbessern. Dadurch soll unter anderem vermieden

(Abg. Höhn)

werden, dass weitere Kommunen in eine extreme Haushaltsnotlage geraten. Gleichzeitig soll strukturell belasteten Kommunen eine nachhaltige Zukunftsperspektive geboten werden. Wir sehen es als gemeinsam wahrzunehmende Aufgabe sowohl der künftigen Landesregierung als auch der kommunalen Gebietskörperschaften an. Mit dem vorliegenden Gesetz zur Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs sprechen Sie Ihrem eigenen soeben zitierten Versprechen aus dem Koalitionsvertrag Hohn. Die Finanzmasse, welche den Kommunen zur Verfügung steht, soll von insgesamt 1,985 Milliarden Euro im Jahre 2015 auf jeweils 1,91 Milliarden Euro im Jahre 2016 und 2017 zurückgehen. Einen teilweisen Ausgleich wie in diesem Jahr durch das Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz wird es nicht mehr geben. Jährlich klafft eine Finanzlücke von etwa 100 Millionen Euro für die Kommunen in Thüringen. Die Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs ist ein glänzendes Beispiel dafür, wie man sich etwas schönrechnen kann.

Um zu sehen, wie die Landesregierung auf die genannte KFA-Summe kommt, lohnt sich ein Blick in den Prüfbericht des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Übergangsevaluation § 3 Abs. 8 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Insbesondere die Ermittlung der Zuweisung bei der Kindertagesbetreuung im Aufgabenbereich Schule und die sogenannten fiktiven Steuereinnahmen fallen einem ins Auge. Bei der Kindertagesbetreuung wird laut der Prognose des Ministeriums für Bildung, Jugend und Soziales von einem Rückgang auf 87.514 Kinder im Jahre 2016 ausgegangen. Offensichtlich wurde hier nicht die Abschaffung des Landeserziehungsgelds durch Rot-Rot-Grün sowie der Wegfall des Bundesbetreuungsgelds berücksichtigt. Denn jüngste Prognosen des Landesamts für Statistik gehen von einer Erhöhung der Anzahl der betreuten Kinder aus. So wurden am 1. März 2015 bereits 90.724 Kinder in Thüringen betreut. Dies ist ein neuer Höchststand im Vergleich zu den Jahren 2013 und 2014. Diese Zahl wird weiter wachsen, denn es kommen die zahlreichen Kinder von Asylbewerbern dazu. Bundesfamilienministerin Schwesig, SPD, erklärte am 24. September, dass für diese Kinder bundesweit mit 68.000 Plätzen zu rechnen sei. Den Kommunen entstünden dadurch zusätzliche Betriebskosten in Höhe von 550 Millionen Euro. Es ist klar ersichtlich, dass hier die Mittel im KFA entsprechend erhöht werden müssen. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene und längst überfällige Anhebung der Kinderveredelung – ein schönes Wort – oder die geringfügige Anhebung bei den Kitapauschalen allein reicht nicht aus. Das gleiche Bild bei den Schülerzahlen. Die Prognose des Ministeriums für Bildung, Jugend und Soziales geht nur von einem geringfügigen Anstieg auf 214.040 aus. Mit den steigenden Asylbewerberzahlen ist auch diese Voraussage

Makulatur. Im letzten Jahr waren gemäß den Zahlen des BAMF fast 28 Prozent aller Asylbewerber unter 16 Jahre alt. Die Schülerzahlen werden viel stärker ansteigen als prognostiziert. Das Land hat auch hier für eine finanzielle Mindestausstattung der Kommunen zu sorgen.

Doch nicht nur die Landesregierung macht Fehler – ich will hier nicht von Mutwilligkeit sprechen –, sondern besonders auffällig sind die sogenannten fiktiven Steuereinnahmen. Allein das Wort sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die fiktiven Steuereinnahmen sind eben dies – fiktiv. Dabei wird der Bundesdurchschnitt der Flächenländer mit den Thüringer Hebesätzen verglichen und die Differenz ermittelt. Da die Thüringer Kommunen zum 31.12.2014 bei der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer unter dem Durchschnitt der Flächenländer lagen, wird die Differenz einfach als Steuereinnahme der Kommunen verbucht und von den Landesmitteln im KFA abgezogen. Die Argumentation – falls man sie wirklich so nennen kann – dahinter ist, dass die Thüringer Kommunen einfach die Hebesätze auf den bundesdeutschen Durchschnitt hätten anheben können und dadurch Mehreinnahmen erzielt hätten. Da sie das nicht getan haben, sind sie selber schuld und die rein virtuellen Mehreinnahmen werden vorsorglich abgezogen. Es sind fast 5,7 Millionen Euro, die durch diesen Rechentrick 2016 den Thüringer Kommunen im KFA nicht zur Verfügung stehen. Die Scheinargumente überzeugen hinten und vorne nicht.

(Beifall AfD)

Denn erstens muss man berücksichtigen, dass hohe Steuern Gift für Investitionen sind. Gerade ein Niedriglohnland wie Thüringen muss Investitionen anziehen und das geht eben über niedrige Hebesätze insbesondere bei den Gewerbesteuern. Zweitens haben die Thüringer Kommunen bereits in der Vergangenheit vor allem die Gewerbesteuer stark erhöht. So geht aus den Angaben des Landesamts für Statistik hervor, dass in der ersten Jahreshälfte 89 Gemeinden eine oder mehrere Steuern angehoben haben. Nur 41 der 849 Thüringer Gemeinden hätten seit 2010 die Gewerbe- und Grundsteuern, deren Einnahmen direkt in die Kassen der Stadtkämmerer fließen, unverändert gelassen. Thüringen liegt bundesweit an der Spitze, was die Anhebung der Gewerbesteuern angeht. Im Zeitraum 2010 bis 2014 erhöhten neun von zehn der Thüringer Kommunen mindestens einmal die Gewerbesteuer. Die vollkommen überschuldete kreisfreie Stadt Gera zum Beispiel, der das Land im Rahmen des Landesausgleichsstocks nicht einmal die Hälfte der beantragten Mittel geben will – Herr Adams ist leider nicht da, der hat das vorhin in so rosigen Zahlen vorgetragen –, liegt mittlerweile, was den Hebesatz der Gewerbesteuer angeht, auf dem Niveau von Frankfurt/Main und Hamburg – wenn sie

nur die gleiche Wirtschaftskraft hätten. Was macht die Landesregierung? Sie verschlimmert noch die Situation anstatt die Fehler der fiktiven Gewerbesteuer...

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Re- dezeit zu Ende! Danke schön!)

Sie verschlimmert noch die Situation anstatt die Fehler zu korrigieren.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ex- perte, die Seite ist geklärt!)

Der fiktive Gewerbesteuersatz wird in § 10 Abs. 2 Nr. 2 ab dem Jahre 2020 auf 395 Prozent erhöht. Dabei müsste die Gewerbesteuer dringend runter, um Investitionen anzukurbeln, die Einnahmen der Kommunen zu verbessern, die wirtschaftliche Entwicklung anzukurbeln, für Beschäftigung und Lebensqualität zu sorgen und die Abhängigkeit der Thüringer Kommunen von Landes- und Bundesmitteln zu verringern. Da kann man nur sagen: Die Thüringer Kommunen dürfen sich auf fiktive Mehreinnahmen freuen. Reale Steuereinnahmen wären ihnen allerdings lieber.

(Beifall AfD)

Überhaupt Investitionen: Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Die Thüringer Kommunen sollen in ihrer eigenen Investitionstätigkeit aktiv unterstützt werden.“

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Das haben wir gemacht!)