Protokoll der Sitzung vom 01.10.2015

(Beifall CDU, AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Fiedler. Es gibt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Kuschel, Fraktion Die Linke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU muss sich nun entscheiden, mit welcher Forderung sie hier in die Haushaltsdebatte geht. Sie werden nicht müde zu fordern, dass wir Ausgaben reduzieren sollen. Gleichzeitig – nahezu im gleichen Satz – fordern Sie aber, wir sollen mehr Geld für die kommunale Ebene zur Verfügung stellen. Das erscheint zumindest widersprüchlich. Wir werden aber Gelegenheit haben, das während der Haushaltsdebatte mit Ihnen weiter zu thematisieren. Außer dieser Forderung haben Sie Ihr Konzept hier bisher nicht offengelegt. Sie haben uns nicht dargestellt, wo Sie denn Kürzungen vornehmen wollen, um unserem Konzept zu begegnen, was angeblich darin besteht, den Haushalt aufzublähen. Ich gehe mal davon aus, Sie werden sich nicht der Einnahmeseite zuwenden, denn Sie kritisieren, dass wir uns als rot-rot-grüne Landesregierung und die sie tragende Koalition auch der Einnahmeseite zuwenden. Übrigens, das war über viele Jahre ein Vorwurf der Konservativen, dass die Linken angeblich bloß Geld ausgeben können und sich nicht mit den Einnahmen beschäftigen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU; Abg. Grob, CDU; Abg. Mohring, CDU; Abg. Primas, CDU; Abg. Scherer, CDU; Abg. Tischner, CDU: Macht Ihr doch!)

Jetzt beschäftigen wir uns mit den Einnahmen, jetzt kritisieren Sie das auch. Deswegen möchte ich mich mal mit einer Einnahmeposition hier etwas nä

her beschäftigen, die heute eine Rolle gespielt hat, nämlich dass wir im neuen Finanzausgleichsgesetz vorschlagen, dass der nivellierte Hebesatz für die Gewerbesteuer ab 2020 auf 395 Hebesatzpunkte angehoben wird. Da wurde hier beschrieben, das ist wirtschaftsfeindlich und hätte zur Folge, dass sich weniger Unternehmen ansiedeln und dergleichen, also eine Debatte, die uns nicht fremd ist, die uns immer wieder begegnet. Wer die Debatte aber so führt, der kennt entweder unser Steuersystem tatsächlich nicht oder er will die Öffentlichkeit bewusst täuschen. Beides ist verwerflich, weil wir in einer gewissen Verantwortung stehen.

(Beifall DIE LINKE)

Was meine ich damit? Es gab – ich muss mal ausholen – 2007 den Versuch, mit der Föderalismusreform II, Lübecker Konvent, die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu zu ordnen. Das ist kläglich gescheitert, weil sich Land und Bund nicht einigen konnten. In der Folge haben Bund oder Länder dann doch ein „schlechtes Gewissen“ bekommen und haben gesagt, okay, wir ändern etwas an der Unternehmensbesteuerung, um den Gemeinden die Option zu eröffnen, ihre Einnahmebasis bei der Gewerbesteuer durch veränderte Hebesätze zu stabilisieren. Deshalb gab es eine Unternehmenssteuerreform und in der Folge ist es so, dass bei Einzelunternehmen eine Insgesamtsteuerbelastung, summiert aus Einkommenssteuer und Gewerbesteuer, erst dann eintreten würde, wenn der Gewerbesteuerhebesatz 400,5 beträgt. Bis zu diesem Hebesatz kann der Einzelunternehmer die Gewerbesteuer mit seiner veranlagten Einkommenssteuer vollständig verrechnen.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Hört, hört!)

Wir haben noch über 750 Gemeinden in Thüringen, die einen Hebesatz von weniger als 400 haben. Das heißt, die tun ihren Einzelunternehmern überhaupt keinen Gefallen, weil die Gesamtsteuerlast identisch ist, aber diese Gemeinden verzichten auf eigene Einnahmen. Klar, der Bundesfinanzminister freut sich, weil er einen höheren Anteil an der Einkommenssteuer bekommt. Von der Einkommenssteuer fließen nämlich nur 15 Prozent an die Gemeinden zurück, wir profitieren als Land mit 42,5 Prozent, 42,5 Prozent behält der Bundesfinanzminister. Da muss es doch zulässig sein, darüber mit den Gemeinden einen Dialog zu führen, dass wir sagen: Warum wollen wir diese Wertschöpfung nicht zu 100 Prozent bei uns behalten?

(Beifall DIE LINKE)

Da haben wir doch mehr davon als die 42,5 Prozent im Landeshaushalt und 15 Prozent im kommunalen Haushalt. Von daher bitte ich einfach um eine Versachlichung und nicht das Schüren von Ängsten.

(Abg. Fiedler)

(Beifall DIE LINKE)

Im Übrigen: Der Belastungshebesatz beim Einzelunternehmer nach der Steuerreform liegt bei 695 Hebesatzpunkten. Davon sind die Thüringer Kommunen alle weit weg. Bei den Kapitalgesellschaften liegt dieser Belastungshebesatz bei 858. Also besteht überhaupt keine Gefahr, dass wir unsere Unternehmen sozusagen steuerlich überfordern würden. Im Übrigen: Wenn Sie sich den Entwurf des Landeshaushalts anschauen, werden Sie feststellen, dass von den rund 6 Milliarden Euro Steuereinnahmen 96 Prozent aus der Umsatzsteuer und der veranlagten Einkommenssteuer resultiert. Aus wirtschaftlicher Betätigung und aus Vermögen resultieren nur noch 4 Prozent des Landeshaushalts. Mit dieser Verwerfung müssen wir uns noch beschäftigen und darüber darf man doch zumindest einmal debattieren. Das heißt, alles, was Sie hier an Gefahren beschreiben, hat mit der kommunalen Praxis nichts zu tun.

Ich will Ihnen ein letztes Argument liefern. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der nicht im Verdacht steht, wohlwollend linke Konzepte zu propagieren, hat sich mal mit der Wirkung der Gewerbesteuer auf Unternehmensansiedlungen beschäftigt. Er hat dabei festgestellt, kein Unternehmer macht seine Ansiedlungs- oder Erweiterungspläne vom Hebesatz der Gewerbesteuer abhängig, sondern an erster Stelle steht immer, ob sein Produkt oder seine Dienstleistung marktfähig ist. An zweiter Stelle steht das Arbeitskräftepotenzial, an dritter Stelle stehen die Verfügbarkeit von Grundstücken und die Erschließungskosten. Dann kommt die Verkehrsanbindung, dann kommt die Höhe der örtlichen Gebühren und Entgelte wie Wasser, Abwasser, Müll und erst an 14. Stelle kommt die Gewerbesteuer.

Im Übrigen, Sie wissen, ich bin Stadtrat in Arnstadt, wenn es stimmen würde, dass die Gewerbesteuer für die Gewerbeansiedlung ausschlaggebend ist, muss ich mich mal mit den Gegebenheiten im Industriegebiet Erfurter Kreuz beschäftigen. Dieses Industriegebiet liegt auf zwei Fluren – nämlich von Arnstadt und der ehemaligen Gemeinde Ichtershausen, jetzt Amt Wachsenburg –, alles Neuansiedlungen, getrennt durch eine Straße. Die Gemeinde Ichtershausen hatte jahrelang einen Hebesatz bei der Gewerbesteuer von 300, die Stadt Arnstadt von 370 bzw. 420 – alles Neuansiedlungen. Wenn also Ihre Theorie, dass der Hebesatz der Gewerbesteuer unternehmerische Entscheidungen an erster Stelle beeinflusst, stimmen würde, dann hätten zuerst die Flächen in der Gemarkung Ichtershausen bebaut werden müssen und die Flächen in der Gemarkung Arnstadt müssten frei sein. Wenn Sie das Industriegebiet jetzt durchfahren, werden Sie feststellen, dass die Arnstädter Flächen alle voll sind und die in Ichtershausen oder jetzt Amt Wachsenburg noch lückenhaft. Das heißt, dort sind un

ternehmerische Entscheidungen völlig unabhängig vom Gewerbesteuersatz getroffen worden. Also auch das belegt, dass Ihre Ängste, die Sie hier schüren, unbegründet sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, des Weiteren hat insbesondere Herr Fiedler hier formuliert: Die Kommunen lassen wir am ausgestreckten Arm verhungern.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ja, so ist es!)

Da müssten wir jetzt langsam eine Selbsthilfegruppe gründen, denn der Vorwurf ist nicht neu. Die kommunalen Spitzenverbände haben auch vor Jahren die gleichen Worte gebraucht, da war die Linke gemeinsam mit SPD und den Grünen noch nicht in der Verantwortung. Doch was ist denn die Realität? Auch dort will ich nur ganz wenige Zahlen benennen.

Wir müssen uns doch mit der Tatsache beschäftigen, dass die Thüringer Kommunen – gemessen an den 13 Flächenbundesländern – mit die geringste kommunale Steuerkraft aufweisen. Das hat nur bedingt etwas mit Landespolitik zu tun, sondern es hat etwas mit der Struktur der kommunalen Einnahmen und unserer Wirtschaftsentwicklung insgesamt zu tun. Wir haben eine Wirtschaftskraft von 71 Prozent – gemessen am Bundesdurchschnitt. Das führt dazu, dass von sechs Unternehmen nur ein Unternehmen Gewerbesteuern bezahlt, fünf bezahlen keine. Also nur 15 Prozent der Unternehmen bezahlen überhaupt Gewerbesteuer. Das dominiert ziemlich stark, ähnlich beim kommunalen Anteil an der Einkommenssteuer. Aufgrund des Lohnniveaus haben dort unsere Thüringer Gemeinden ein Problem. Jetzt muss man sich mal damit beschäftigen, ob möglicherweise diese geringe Steuerkraft etwas mit der Struktur zu tun hat. Da möchte ich noch mal auf die Struktur eingehen. Wir haben zurzeit 841 Gemeinden, davon 571 mit weniger als 1.000 Einwohnern. Wir haben nur noch 123 Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern und nur noch 68 Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern. Wenn wir als Land jetzt steuernd helfen und wie 2015 ein Hilfspaket auf den Weg bringen wollen: Welche Wirkung erzielt denn das vor Ort? Das Hilfspaket 2015 beinhaltet eine Investitionspauschale für die Gemeinden von 18,51 Euro pro Einwohner, das heißt, bei 571 Gemeinden kommen nicht mehr als 18.000 Euro an. Damit kann vor Ort nicht mal ein Lichtpunkt gesetzt werden. Das ist das Problem. Das heißt, wir als Land treffen auf eine kommunale Ebene, wo nur mit einem sehr hohen finanziellen Aufwand, der aber jeden Landeshaushalt überfordern müsste, diese Struktur dauerhaft am Leben zu erhalten ist. Deswegen stehen wir vor der Herausforderung – das ist ein Grund. Wir werden morgen Vormittag Gelegenheit haben, weitere Herausforderungen für eine Funktional- und

Verwaltungsreform hier zu thematisieren. Das heißt, wir lassen nicht die Kommunen am ausgestreckten Arm verhungern, sondern wir haben eine kommunale Ebene, die sich durch Steuerschwäche auszeichnet und durch eine strukturelle Schwäche, wo sie von sich aus eine dauerhafte Erhöhung der eigenen Leistungsfähigkeit nur bedingt erreichen kann.

Meine Damen und Herren, darüber hinaus wurde hier immer wieder thematisiert, dass die Bedarfsermittlung so, wie uns das das Verfassungsgericht 2005 vorgeschrieben hat, nicht mehr der Realität entspricht. Dem stimmen wir zu, die jetzige Bedarfsermittlung erfolgte auf dem Modell von Voß. Dieses Modell kennzeichnet sich dadurch, dass die meisten Bedarfskriterien einen Einwohnerbezug hatten, also immer einwohnerbezogen sind. Durch den Bevölkerungsrückgang, der nach wie vor zu verzeichnen ist, sinkt damit automatisch der Bedarf. Dass das mit dem realen Leben nichts zu tun hat, da braucht man kein Finanzpolitiker zu sein, aber es ist doch Ihr System. Wir stehen jetzt vor der Herausforderung, alle gemeinsam, über Bedarfsindikatoren nachzudenken, die die tatsächlichen Bedarfe auf kommunaler Ebene deutlicher und zielgenauer abbilden. Offenbar war das bisherige System der Bedarfsermittlung, nämlich die Einwohnerorientierung, nicht geeignet. Das können Sie aber doch jetzt nicht der neuen Landesregierung zum Vorwurf machen. Das haben Sie doch als innovatives neues Modell verkauft.

(Beifall DIE LINKE)

Wir haben nur draufgesattelt. Deshalb wurde vernünftigerweise die Entscheidung getroffen, wir orientieren uns nicht am ermittelten Bedarf, nämlich dann hätten die Kommunen 250 Millionen weniger zu bekommen, sondern wir legen einen Bedarf fest, der sich am Koalitionsvertrag orientiert, nämlich ein Aufwuchs.

Klar, man kann kräftig darüber streiten, was mit dem Hilfspaket wird. Da bin ich bei einer weiteren Auseinandersetzung, was die Schulinvestitionen betrifft. Wir haben in diesem Jahr ein Hilfspaket gemacht mit insgesamt 51 Millionen Euro Schulinvestitionspauschale. Viele Schulträger signalisieren uns, dass sie gar nicht in der Lage sind, das planerisch und aufgrund der Abläufe sachgerecht umzusetzen. Deswegen haben wir gesagt, 2015 ist ein Übergangsjahr und wir gehen im Jahr 2016 dazu über, eine objektbezogene Schulfinanzierung auf den Weg zu bringen, um dort den Investitionsstau abzubauen, den wir als neue Landesregierung übernommen haben – der Investitionsstau ist nicht erst mit dem 5. Dezember 2014 mit der Regierungsbildung aufgetreten, sondern den gibt es schon viel länger. Jetzt sagen Sie, da stehen nur 9 Millionen Euro drin. Wir wissen aber, dass wir davon ausgehen, ein solches Programm muss anlau

fen. Wir wissen also noch gar nicht, wie die Schulträger in der Lage sind, im nächsten Jahr sofort dieses Programm in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. Wir sind uns sicher, wenn die Schulträger uns dort deutlich machen, dass sie in der Lage sind, mehr Mittel umzusetzen, dann werden wir haushaltstechnische Wege finden, uns damit auseinanderzusetzen und gegebenenfalls dort nachzujustieren. Wir gehen aber erst mal davon aus, dass wir das System umstellen. Deshalb sachgerecht umstellen, damit die Investitionen dann tatsächlich auch dort stattfinden, wo die größten Herausforderungen für uns bestehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Fiedler hat hier behauptet, bei den Bedarfszuweisungen würden nur größere Kommunen berücksichtigt. Mir fallen drei Kommunen ein, die sich durch eine „besondere Größe“ nach Auffassung von Wolfgang Fiedler auszeichnen: Masserberg, die Gesamtgemeinde 3.000, aber der Ort Masserberg 700 Einwohner – übrigens haben wir da, glaube ich, schon über 60 Millionen Bedarfszuweisungen in den letzten 20 Jahren aufbringen müssen; Lichte unter 2.000 Einwohner; Reichmannsdorf rund 1.000 Einwohner. Herr Fiedler, ich akzeptiere, dass wir eine kleinflächige Struktur haben, aber dass Sie diese Orte als große Orte bezeichnen, das überrascht mich doch schon etwas und trägt tatsächlich nicht zur Versachlichung der Debatte bei. Herr Fiedler hat auch noch gesagt, das Verfassungsgericht hat uns vorgeschrieben, das Land hat die Kommunen zu finanzieren – koste es, was es wolle, so ungefähr. Ich will nur daran erinnern, dass das Verfassungsgericht gesagt hat: Das Land hat keine Patronatsfunktion, nicht um jeden Preis, sondern wir können tatsächlich verlangen,

(Unruhe CDU)

dass die Kommunen eigene Leistungspotenziale, eigene Einnahmepotenziale und Strukturpotenziale ausschöpfen. Genau das machen wir.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt war es heute bisher deshalb etwas schwierig, weil die CDU zwar Kritik an unserem Entwurf geübt hat, aber selbst ihr eigenes Konzept noch als Geheimnis bewahrt. Aber Sie wollen uns sicherlich überraschen. Wir freuen uns darauf. Im Übrigen, Herr Fiedler, herzlichen Dank dafür, dass Sie zumindest akzeptiert haben, dass es einige positive Aspekte gibt, wie vorweg die Nachjustierung im Finanzausgleich, was spezielle Bedarfe betrifft.

Da will ich nur noch eine Ergänzung zu den Kurorten machen. Bei den Kurorten ist nicht nur die Besonderheit, dass die eine spezifische Infrastruktur vorhalten müssen. Wir haben noch eine andere Besonderheit, die wir mit der CDU seit 20 Jahren thematisiert haben, ohne dass die CDU bereit war, das nur zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn zu handeln. Das ist die Tatsache, dass in den Kurorten

die Kureinrichtungen durch Bundesrecht von der Gewerbe- und von der Grundsteuer befreit sind. Das heißt, diese Orte haben ein objektives, nicht selbst verschuldetes Einnahmeproblem. Darauf muss man im Finanzausgleich reagieren und das macht jetzt Rot-Rot-Grün und reagiert darauf.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist ein Verteilungsmechanismus im Rahmen des horizontalen Finanzausgleichs. Darüber kann man trefflich streiten, aber uns das als Vorwurf zu machen, ist auch wenig sachgerecht. Wie gesagt, Sie hatten lange Zeit die Möglichkeit, solche speziellen Bedarfe abzudecken. Im Übrigen, dass wir die 30 Prozent Eigenanteil am Digitalfunk für die Feuerwehren übernehmen, wird auch von vielen Gemeinden begrüßt, nämlich gerade von den Gemeinden, die sich aufgrund ihrer Haushaltslage gegenwärtig gar nicht oder nur unter großen Problemen in der Lage sehen würden, die 30 Prozent Eigenanteil aufzubringen. Da ist es doch vernünftig, dass wir als Land diese 30 Prozent übernehmen, sodass der Digitalfunk in jedem Ort unabhängig von der Finanzlage der einzelnen Gemeinde eingeführt wird.

Insgesamt haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU, die Möglichkeit, Ihr Modell zur Diskussion zu stellen. In der Haushaltsdebatte werden wir dann eine Abwägung vornehmen, welches der Modelle zielgerichteter ist, das Modell, das jetzt Rot-Rot-Grün vorgelegt hat, oder Ihres. Auf diese Debatte bin nicht nur ich gespannt, sondern vor allen Dingen die Öffentlichkeit, die hat darauf ebenso einen Anspruch. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kuschel. Ich schaue jetzt in das weite Rund und sehe keine Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten mehr. Das bleibt auch so, die Regierung verspürt auch nicht den Wunsch nach erneuter Wortmeldung. Damit schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zu den Abstimmungen, zunächst über das Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Jahre 2016 und 2017, Drucksache 6/1096. Das Präsidium hat dazu die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss vernommen aus der Riege der Redner. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht einstimmig aus. Damit erübrigen sich alle anderen Abstimmungsfragen.

Wir kommen zu Drucksache 6/1097, Thüringer Gesetz zur Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs. Hier habe ich Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und eine Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss vernom

men. Zunächst stimmen wir ab über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht wiederum einstimmig aus. Damit erübrigen sich andere Abstimmungsfragen.

Nun kommen wir zum Antrag auf Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion, aus der Fraktion der AfD und des Abgeordneten Gentele. Die Gegenstimmen bitte. Die Gegenstimmen aus den Reihen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Da sieht man mal, was ihr mit den Kommunen macht!)

Wir kommen zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbssteuer. Ich bitte noch um etwas Aufmerksamkeit, wir haben es gleich geschafft. Das ist die Drucksache 6/1098. Auch hier liegt ein Antrag auf Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss vor. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön, das ist ein einstimmiges Votum des Hauses. Damit ist diese Überweisung beschlossen.

Weitere Abstimmungen stehen an dieser Stelle nicht an. Damit schließe ich die Tagesordnungspunkte 7, 8 und 9.

Bevor wir jetzt in eine wohlverdiente 30-minütige Pause eintreten, habe ich noch zwei Hinweise: Der Freundeskreis Kaliningrad trifft sich im Raum F 002 und der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz trifft sich im Raum F 202 in 5 Minuten.

Die Sitzung wird um 15.15 Uhr fortgesetzt mit der Fragestunde.

Das Präsidium ist komplett, wir setzen die Sitzung fort mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 23

Fragestunde

die ich hiermit eröffne. Die erste Frage in Drucksache 6/1043 ist von Herrn Abgeordneten Emde, CDU-Fraktion. Herr Walk, bitte schön.