Protokoll der Sitzung vom 02.10.2015

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das ist ja keine Änderung!)

Herr Abgeordneter Blechschmidt, ein Antrag zur Geschäftsordnung?

(Ministerpräsident Ramelow)

Ja, ein Antrag zur Geschäftsordnung. Der Antrag, der jetzt zur Abstimmung steht, ist kein Änderungsantrag, weil der schon Bestandteil der Beschlussempfehlung ist. Demzufolge können wir ihn meiner Meinung nach nicht abstimmen oder wir brauchen ihn nicht abzustimmen, denn wir ändern mit einer Änderung die Beschlussfassung. Wir ändern hier nicht die Beschlussfassung, weil es Bestandteil der Beschlussfassung ist.

Einen kleinen Augenblick Geduld. Die Ausführungen des Abgeordneten Blechschmidt sind insoweit korrekt, als auch in der Beschlussvorlage aus dem Ausschuss die Formulierung genauso ist. Deswegen würde ich gern noch mal in Rücksprache mit dem Antragsteller treten.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Die Be- schlussempfehlung steht nicht zur Abstim- mung! Dann ist der Absatz wortgleich mit der Beschlussempfehlung. Jetzt ist unser Ände- rungsantrag vor der Beschlussempfehlung aufgeschrieben und das ist wortgleich.)

Da es sich aber um einen Antrag formal zur Änderung der Beschlussempfehlung handelt in Ihrem Antrag und beide wortgleich sind, würde ich ganz gern noch in kurzer Rücksprache mit dem Antragsteller über die Aufrechterhaltung des Antrags reden.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Komm, macht den nächsten Punkt!)

Ich habe jetzt den Fraktionsvorsitzenden so verstanden, dass der Antrag zu Absatz 2 Nummer 2 zurückgezogen wird.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nein, der hat sich erledigt!)

Hat sich erledigt. Ich stelle fest, dieser Antrag hat sich erledigt.

Wenn Sie schon einmal so schön mit Ihren Stimmkarten bereitstehen, treten wir jetzt in die Abstimmung über Absatz 3 der Nummer 2 des Antrags ein. Ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln.

Haben alle ihre Stimme abgegeben? Das ist offenkundig der Fall. Ich bitte um Auszählung.

Das Ergebnis der Abstimmung zu Absatz 3 der Nummer 2 des Antrags in Drucksache 6/1139: 84 Stimmen wurden abgegeben, davon entfielen auf Ja 39, auf Nein 45 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3). Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Wir treten jetzt ein in die Abstimmung zu Absatz 4 der Nummer 2 des Antrags. Ich bitte wiederum die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.

Haben jetzt alle ihre Stimme abgegeben? Der Abgeordnete Harzer noch. Aber jetzt schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung.

Das Ergebnis der Abstimmung: 84 Stimmen wurden abgegeben, davon entfielen auf Ja 33, 50 mal wurde mit Nein votiert und es gab 1 Enthaltung (na- mentliche Abstimmung siehe Anlage 4). Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt und der Änderungsantrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/1139 somit in allen seinen Teilen abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 6/1133 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung des Änderungsantrags in der Drucksache 6/1139, die ja keine Veränderung ergeben hat. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Die Gegenstimmen bitte. – Ich bitte Sie, sich auf Ihre Plätze zu begeben, sonst wird das Abstimmungsergebnis nicht sichtbar. – Die Gegenstimmen kommen aus den Reihen der CDU-Fraktion, den Reihen der AfD-Fraktion und vom Abgeordneten Krumpe. Die Enthaltungen, bitte. 1 Enthaltung vom Abgeordneten Gentele. Damit ist die Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/584 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/1133. Dazu liegt mir ein Antrag auf namentliche Abstimmung vor und ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.

Das Abstimmungsergebnis: 86 Stimmen wurden abgegeben, davon 46 Jastimmen, 39 Neinstimmen, 1 Enthaltung (namentliche Abstimmung siehe Anla- ge 5). Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und wir dokumentieren dieses Ergebnis in der Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetz seine Zustimmung erteilt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Gegenstimmen aus den Reihen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und des Abgeordneten Krumpe. Die Enthaltungen bitte. 1 Enthaltung vom Abgeordneten Gentele. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir sind in Absprache mit den Parlamentarischen Geschäftsführern übereingekommen, dass ich jetzt noch den Tagesordnungspunkt 10 aufrufe

Thüringer Gesetz zu dem Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1099 - Neufassung ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Die Landesregierung wünscht das Wort zur Begründung. Bitte schön, Herr Prof. Hoff.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht bereits wie sein Vorgänger auf eine Entscheidung eines Bundesgerichts zurück. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember 2014 entschieden, dass die bisherige Rechtslage die regionsspezifische Ausstrahlung von Werbung grundsätzlich gestattet. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben entschieden, eine Möglichkeit zu schaffen, um die Verbreitung regionaler Werbung in bundesweit ausgestrahlten Programmen länderindividuell zu regeln. Dem dient diese Änderung des Staatsvertrags.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Brandner, bitte.

Meine Damen und Herren, nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem vergangenen Jahr können bundesweit lizenzierte Rundfunkanbieter regionalspezifische Werbung ausstrahlen. Tatsächlich wurde das von einigen auch schon so praktiziert. Die Beibehaltung oder sogar Ausweitung einer entsprechenden Praxis würde dazu führen, dass regionalen Rundfunkanbietern und den regionalen Druckmedien die Werbekunden abhandenkommen könnten, nämlich dann, wenn sich die regionalen Werbekunden den Anbietern bundesweiter Programme zuwenden. Es würde also eine wichtige Finanzierungsquelle für regionale Medien verloren gehen, was wiederum die Vielfalt der Presse-, Rundfunk- und Medienlandschaft, die wir uns als AfD sehr wünschen, gefährdete.

(Beifall AfD)

Diese Problemlage könnte nun der Achtzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag beseitigen. Es soll ausgeschlossen werden, dass bundesweit sen

dende Rundfunkveranstalter ohne Weiteres regionalspezifische Werbung ausstrahlen dürfen und mit ihrer bundesweiten Sendelizenz automatisch in die regionalen Werbemärkte eindringen können. Gelten soll allerdings eine landesrechtliche Öffnungsklausel, nach der die Ausstrahlung regionaler Werbung für bundesweit sendende Anbieter doch möglich sein soll. Dazu wären vom Landtag die Voraussetzungen zu schaffen, was aber nach eindeutigen Äußerungen aus der Koalition und der Regierung wohl nicht beabsichtigt scheint.

Meine Damen und Herren, mehr als Sie alle von den Altparteien – Herr Ramelow, übrigens ein Jargon, den die Grünen in den 80er-Jahren auch sehr gern benutzten – sind wir für Vielfalt. Wir sehen uns jetzt nicht als den direkten Nachfolger der Grünen, aber wir haben mal ein bisschen rumgegoogelt, von Hitler haben wir nichts gefunden. „Altparteien“ ist ein ganz normaler Begriff, den die Grünen in den 80er-Jahren sehr gern benutzt haben. Von daher wären wir als AfD Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihre Hetze gegen uns insbesondere von diesem Rednerpult in Zukunft unterlassen würden.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, ich sagte schon, mehr als alle anderen von den Altparteien sorgt sich die AfD sehr um den Pluralismus und die Vielfalt und die Wahrhaftigkeit in der Medienlandschaft. Jetzt mögen Sie alle rumbuhen, was anderes können Sie ja nicht – Herr Harzer, wo ist er? Aber es ist wirklich so, uns geht es immer darum und auch bei diesen Diskussionen um die Rundfunkänderungsstaatsverträge, dass der Pluralismus in der Medienlandschaft erhalten wird. Wenn Sie heute die Presseberichterstattung gelesen haben, da kommt einem wieder das kalte Grausen, aber, ich denke mal, das ist ein Weg, der beschritten werden muss, und vielleicht kommen wir da auch zu einem vernünftigen Ziel.

Vielfalt im Medienbereich ist eine wichtige Voraussetzung für eine freiheitliche Demokratie. Noch gibt es diese Vielfalt, wenn auch nicht mehr sonderlich ausgeprägt nach unserer Auffassung. Die AfD setzt darauf, dass sich dies wieder ändert. Dazu hatten wir vorgestern extra eine Aktuelle Stunde beantragt. Das bedeutet nämlich im konkreten Fall, dass regional verbreitete Medien nicht von bundesweit agierenden Anstalten und Unternehmen, zumal aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich, die gar keine Werbeeinnahmen nötig haben, da ihnen jährlich viele Milliarden Euro aus von Bürgern abgepressten Zwangsbeiträgen zufließen, verdrängt werden. Dem derzeitigen Zwangsgebührenmodell und dem gern von uns und auch anderen Staatsfunk genannten öffentlich-rechtlichen Sendermodell stehen wir, das wissen Sie, äußerst kritisch gegenüber.

(Vizepräsident Höhn)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Aber durchfressen beim parlamentarischen Abend, das können Sie!)

(Beifall Abg. Gentele, fraktionslos)

Herr Harzer, wahrscheinlich waren Sie zu betrunken, um wahrzunehmen, dass ich gar nicht da war.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir haben Sie alle gesehen, machen Sie sich keine Sorgen!)

Dafür würde nicht zuletzt Ihre Geschichte, was den Alkohol betrifft, sprechen – oder? Fragen Sie mal Ihre Kollegen, was da los war.

Im Übrigen, das Argument habe ich auch schon mal gehört, und da habe ich mir überlegt, solange ich Zwangsgebühren bezahlen muss, kann ich mich auch durchfressen – oder?

(Beifall AfD)

Ich verspreche Ihnen, sobald die Zwangsgebühren weg sind, esse ich keinen Happen mehr beim MDR. Das kann ich Ihnen versprechen.

Wir wollen es einer grundsätzlichen Reform unterziehen und die Zwangsgebühren abschaffen. Darum geht es uns. Den zurzeit herrschenden Zustand halten wir schlicht für schlecht und für den Bürger nicht länger zumutbar.

Jetzt kommt der versöhnliche Teil meiner Rede – und das ist dann sozusagen „Das Wort zum Sonntag“ für Sie: Aber auch und gerade das schlechteste Modell ist grundsätzlich verbesserungsfähig. Und weil genau das der vorliegende Rundfunkänderungsstaatsvertrag versucht, werden wir zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten kann ich nicht erkennen. Ich schließe die erste Beratung und rufe die zweite Beratung des Gesetzentwurfs auf. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Damit schließe ich sie auch gleichzeitig wieder. Wir kommen zu den Abstimmungen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/1099 – Neufassung – in zweiter Beratung. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, AfD-Fraktion in Teilen und die Abgeordneten Gentele, Krumpe und Helmerich. Die Gegenstimmen bitte. Stimmenthaltungen? Keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Wir dokumentieren diese Abstimmung in der Schlussabstimmung. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sieht dann doch am Ende sehr einstimmig aus. Ich bedanke mich. Damit ist dieses Gesetz angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt, aber noch nicht die Plenarsitzung.