Ich will es noch mal erwähnen, weil man meint, man muss etwas Besonderes machen, aber manchmal hilft es nicht.
Auch die Spitzenverbände haben im Rahmen der Anhörung zum KFA ausgeführt, dass die Landesregierung bei der Umsetzung und Finanzierung des Digitalfunks keine vertretbaren Lösungen vorgelegt hat. Auch hier will ich noch mal auf die AfD eingehen. Einfach zu sagen, alles muss finanziert werden, ist mir zu einfach, sondern es muss mit den Kommunen ausgehandelt werden, wer finanziert was, die Anschaffung und die Kosten usw., denn man darf nicht vergessen, dass die Feuerwehr Pflichtaufgabe der Kommunen ist und nicht nur alles Katastrophenschutz ist. Wir sind schon grundsätzlich der Meinung, dass alles finanziert werden sollte, aber das muss mit den zuständigen Spitzenverbänden ausgehandelt werden. Deswegen können wir dem Antrag der AfD nicht zustimmen.
Alles in allem bleibt festzuhalten, dass die Landesregierung in Sachen Digitalfunk weiterhin im Hintertreffen und schlecht aufgestellt ist. Wir – meine Fraktion und ich – sind der Meinung, das ist dringendst notwendig, weil keiner weiß, wie schnell es wieder mal zu irgendwelchen Katastrophen kommt. Wir werden in der letzten Zeit von allen Seiten von Katastrophen überschüttet. Ich denke, es ist dringendst notwendig, dass die Landesregierung ihre Aufgaben erfüllt und endlich etwas vorlegt, was man auch bewerten kann. Deswegen bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Fiedler, ich glaube, es ist nicht sachgerecht, als Innenpolitischer Sprecher hier im Landtag zu sagen, dass wir in letzter Zeit von allen Seiten von Katastrophen überschüttet werden. Das ist nun wirklich mit einem Blick auch in die jüngste Zeit in Thüringen absolut nicht der Fall, wenngleich es an der einen oder anderen Stelle durchaus Herausforderungen gibt, vor denen wir stehen. Aber ich glaube, wir sollten uns auch in der Sprache mäßigen und nicht Menschen zusätzlich verunsichern.
Da will ich Ihnen mal Ihren eigenen Ausspruch entgegenhalten: „Man meint, man muss etwas Besonderes machen; nur, manchmal hilft es eben nichts.“ Und das trifft auch auf diesen Antrag der CDUFraktion zu. Denn ich will noch mal deutlich sagen, Sie haben den Titel Ihres Antrags ja durchaus sehr kritisch gewählt: „Digitalfunk im Bereich nicht poli
zeilicher Gefahrenabwehr auf den Weg bringen“, und Sie haben deutlich gemacht, das Motiv für diesen Antrag lag darin, dass Sie nicht zufrieden waren. Der Antrag stammt aus dem April 2015 und das heißt de facto – und ich denke, das kann man an dieser Stelle noch mal deutlich sagen –, Sie waren mit der Arbeit Ihrer Landesregierung, Ihres Innenministers absolut in diesem Punkt nicht zufrieden.
Ich denke, es ist unstrittig, zumindest bei den vier hier links sitzenden Fraktionen, dass bei der Einführung des Digitalfunks im nicht polizeilichen Gefahrenabwehrbereich für die Behörden Ordnung und Sicherheit endlich auch etwas mehr Intensität und Geschwindigkeit aufgenommen werden muss. Und ich sage ganz deutlich: Mein Eindruck ist, dass in Thüringen aus dem Bummelzug zumindest ein Interregio geworden ist, und wir müssen ihn jetzt bis zum Anfang nächsten Jahres hin zur ICE-Tauglichkeit bringen, und das in diesem Punkt tatsächlich im wahrsten Sinne des Wortes.
Ich will aber auch noch mal deutlich auf Ihren Antrag eingehen, weil Sie sagen, es würde uns nicht am Herzen liegen. Ihr Antrag bemüht sich in der Sache selbst gar nicht um den Digitalfunk, sondern der bemüht sich um das Verhältnis zwischen Landesregierung einerseits als verantwortliche Institution und Landtag auf der anderen Seite als Kontrollorgan der Landesregierung. Es geht also nur um dieses Binnenverhältnis dieser zwei Organe: Legt die Landesregierung zum Zeitpunkt X etwas dem Landtag vor, was sie selbst in ihrem Verantwortungsbereich umsetzt oder umgesetzt hat? Da muss ich sagen, da waren Sie, was die Zeitschienen anbetrifft, Herr Fiedler, durchaus noch im Denken der alten Landesregierung verhaftet, denn Sie haben der Landesregierung für diese Berichterstattung eine Zeit bis zum 31.12.2015 eingeräumt, offensichtlich mit dem Motiv, um selbst mal zu schauen, wie weit man innerhalb von zwölf Monaten bei der Einführung des Digitalfunks durchaus gelangen kann. Und Sie haben eigentlich Anfang September im Innenausschuss im Bericht des Innenministeriums zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Landesregierung in neun Monaten eigentlich schon sehr viel weiter ist, als Sie bis zum 31.12.2015 von vornherein unterstellen konnten oder unterstellt haben. Ich will auch mal die konkreten Dinge benennen, die Sie angemahnt haben, von denen Sie eigentlich Kenntnis haben müssten. Und ich gehe davon aus oder bin mir eigentlich sicher, dass das Innenministerium in ähnlicher Form noch mal detailliert auf diese Sachverhalte eingehen wird.
Erstens: Im Bereich der Tunnelfeuerwehren für den bereits schon angesprochenen ICE wird die Ausrüstung mit Handfunkgeräten gewährleistet, und zwar aus dem Landeskontingent. Die Ausschreibeverfahren laufen, sodass spätestens zur Aufnahme des Probebetriebs der ICE-Strecke hier die Kommunikation gesichert ist. Die Betriebskosten sind bereits in dem Ihnen vorliegenden Haushaltsentwurf für das Jahr 2016/2017 etatisiert. Das Konzept Digitalfunk befindet sich gerade gegenwärtig in der Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Es gibt eine Lenkungsgruppe, ich meine unter dem Vorsitz des Staatssekretärs des Innenministeriums, die auch derzeit arbeitet. Die Ausschreibung des Rahmenvertrags zur Lieferung von Funktechnik für die Einsatzstellen in Thüringen, für die Fahrzeuge wird vorbereitet, sodass der Vertragsbeginn 2017, I. Quartal, meine ich, gewährleistet ist. Es ist zugesichert, dass die notwendigen Kosten für einen gegebenenfalls anfallenden Netzausbau durch das Land getragen werden. Insofern ist in der Tat eine ganze Reihe geschehen und wir sollten, denke ich, uns in der Sache hier auch weiter gegenüber der Landesregierung als kritisch nachfragendes Parlament zeigen. Wir müssen aber nicht etwas abfordern, was die Landesregierung a) umgesetzt hat und b) selbstredend auch im Innenausschuss zugesagt hat, permanent im Innenausschuss über den Fortgang zu informieren. Deswegen sahen wir keine Notwendigkeit, einem Antrag hier unsere Zustimmung zu geben, der den Digitalfunk in der Sache selbst überhaupt nicht tangiert. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, seit der ersten Beratung des vorliegenden Antrags hat sich einiges getan. Die Landesregierung hat in § 20 a des Thüringer Gesetzes zur Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs einen Sonderlastenausgleich für Betrieb und Einführung des Digitalfunks eingeführt. Hierbei sollen sich die Thüringer Gemeinden und Landkreise ab dem Jahr 2017 mit zunächst 40 Prozent an den Betriebskosten und mit 70 Prozent an der Beschaffung und dem Kfz-Einbau der Digitalfunkgeräte selbst beteiligen. Die Landesregierung hat auch ausgerechnet, was diese kommunale Beteiligung kostet. Im Zeitraum 2017 bis 2021, wenn die Endstufe erreicht werden soll, 2,4 Millionen Euro für den Betrieb und 7,5 Millionen Euro für die Beschaffung und den Einbau; insgesamt also fast 10 Millionen Euro.
Die Notwendigkeit der Ausstattung der Rettungsdienste mit digitalfunkfähigen Endgeräten steht außer Frage. Umstritten ist die Kostenverteilung. Wenn man diese Frage objektiv entscheiden will, hilft ein Blick auf die Gesetzeslage. In § 2 Abs. 2 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes heißt es: „Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 als Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises. Die Landkreise und kreisfreien Städte erfüllen die Aufgabe des Katastrophenschutzes nach Absatz 1 Nr. 4 als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises.“ Es ist klar, dass die Digitalinfrastruktur und die Digitalfunkgeräte im Fall einer Katastrophe eingesetzt werden, zum Beispiel um bei einer komplexen Gefährdungslage gleichzeitig mit vielen verschiedenen Rettungsdiensten sowie mit der Polizei kommunizieren zu können. Das heißt aber, dass der Betrieb des Digitalfunks und die Beschaffung von Digitalfunkgeräten eine Erhöhung von Standards bei einer übertragenen Aufgabe darstellen. Gemäß § 23 des bisherigen Thüringer Gesetzes zum Kommunalen Finanzausgleich und dem vorliegenden Gesetzentwurf sind bei Standarderhöhungen im übertragenen Wirkungskreis die Kosten vom Land zu tragen. Ebenso eindeutig wird das in der Verfassung des Freistaats Thüringen geregelt, Artikel 91 Abs. 3 sowie Artikel 93 Abs. 1 Satz 2. Das Thüringer Verfassungsgericht schreibt in Urteilen aus den Jahren 2011 sowie 2005 darüber hinaus die strikte Konnexität vor, das heißt bildlich gesprochen, dass jeder durch Aufgabenübertragung oder Standarderhöhung im übertragenen Wirkungskreis durch das Land verursachte Cent an Mehrkosten für die kommunalen Gebietskörperschaften vom Land getragen werden muss. Folglich ist unsere Position ebenso eindeutig wie gesetzlich reglementiert. Das Land muss 100 Prozent der Kosten für den Betrieb des Digitalfunks sowie die Beschaffung und den Einbau der Digitalfunkgeräte bei den nicht polizeilichen Sicherheitsbehörden tragen, weil es das Recht gebietet und weil es die Sicherheit unserer Bürger wert ist. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Zuschauer, wir werden den Antrag ablehnen. Das hat Herr Fiedler richtig prognostiziert. Die Begründung hat mein Kollege Steffen Dittes schon gesagt: Weil wir die Landesregierung nicht auffordern müssen, Din
ge zu tun, die längst im Gange sind. Ein Kostenverteilungsmodell für die Investitionskosten zur Ausstattung der nicht polizeilichen Funktechnik wird mit dem Haushaltsentwurf in der übernächsten Plenarsitzung auf den Weg gebracht. Die Finanzierung der Einbaukosten für die Funkgeräte erfolgt zu 70 Prozent aus dem Titel für Zuwendungen an Kommunen für Brandschutzinvestitionen und zu 30 Prozent aus den Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs im Vorwegabzug. Damit sind die Mittel bereitgestellt. Ebenso ist ein Kostenverteilungsmodell zur anteiligen Finanzierung der Betriebskosten auf den Weg gebracht und die Netzinfrastruktur kann damit in jedem Fall betrieben werden. Der Antrag ist also überflüssig. Deshalb werden wir ihn ablehnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Verehrter Herr Abgeordneter Fiedler, eigentlich hatte ich mich schon von der Redeliste streichen lassen. Das hatte auch seinen ganz bestimmten Grund gehabt. Nachdem wir nun zur Kenntnis genommen haben, dass das Thema des Digitalfunks bei den nicht polizeilichen Institutionen in der letzten Legislatur wirklich sträflich vernachlässigt worden ist – das haben wir hier an dieser Stelle schon mal erörtert –, zeigt das aktuelle Handeln der Landesregierung in diesem Haushalt und mit Blick auf die Ansätze des Haushalts 2016/17 auch Ihnen, jedenfalls normalerweise auch Ihnen, dass Ihrem Anliegen mit dem Regierungshandeln vollinhaltlich entsprochen worden ist. Deswegen erübrigt sich hier von dieser Stelle aus jegliche Debatte und deswegen höre ich jetzt auch auf. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bereits im April dieses Jahres hat Herr Minister Dr. Poppenhäger auf den Antrag der CDU-Fraktion zum Sachstand bei der Einführung des Digitalfunks im Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr berichtet. Im Weiteren – und das wurde hier bereits ausgeführt –
wurde der Antrag durch Beschluss des Parlaments an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen und wurde in den Sitzungen am 11.06. und 03.09. ausführlich thematisiert. Nunmehr wurde die Thematik „Einführung des BOS-Digitalfunks“ in den Kommunen erneut auf die Tagesordnung gebracht. Ich möchte heute über den aktuellen Sachstand informieren und Ihnen aufzeigen, welche Schritte die Landesregierung bereits auf den Weg gebracht hat.
Aber zunächst zu Ihren Ausführungen, Herr Henke. Sie liegen nicht ganz richtig, wenn Sie der Meinung sind, dass das Land aufgrund verursachter höherer Standards hier in der Pflicht wäre, die Kosten für die Einführung des Digitalfunks komplett zu tragen. Das digitale Zeitalter, das ist etwas eher angebrochen. Hier handelt es sich um eine Anpassung an aktuelle technische Standards. Ich darf an die Einführung des Gleichwellennetzes in Thüringen erinnern. Es liegt einige Tage zurück, aber auch dort sind selbstverständlich die Kommunen – Sie hatten richtig ausgeführt, dass der Brandschutz eine kommunale Aufgabe des eigenen Wirkungskreises ist – an den Einführungskosten beteiligt gewesen und das ist auch richtig so. Ich denke, das Finanzierungskonzept, das wir jetzt auf den Tisch gelegt haben, das kann sich durchaus sehen lassen.
Zunächst noch einmal zur ICE-Neubaustrecke: Dort haben wir in der Tat einen enormen Handlungsdruck. Dort werden die Tunnelbasiseinheiten befristet und kostenfrei mit Handsprechfunkgeräten aus Beständen des Landes ausgerüstet, darauf hatte Herr Abgeordneter Dittes bereits hingewiesen. Das zur Beschaffung der Technik notwendige Vergabeverfahren wurde am 16.09.2015 initiiert und die Funkgeräte werden spätestens im Frühjahr 2016 und somit rechtzeitig vor Beginn des Probebetriebs auf der ICE-Neubaustrecke zur Verfügung stehen.
Ein Kostenverteilmodell für die Investitionskosten zur Ausstattung der nicht polizeilichen BOS mit Funktechnik ist weitgehend abgestimmt. Auch das wurde bereits dargelegt und im Haushaltsentwurf 2016/2017 eingebracht.
Die Finanzierung der Funkgeräte und der Kfz-Migrationsleistungen erfolgt zu 70 Prozent aus dem Titel für Zuwendungen an Kommunen für Brandschutzinvestitionen und zu 30 Prozent aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs im Vorwegabzug. Da sind wir genau bei dem notwendigen kommunalen Anteil, der hier zu erbringen ist.
Ein Kostenverteilmodell zur anteiligen Finanzierung der Betriebskosten für die gemeinsam zu nutzende Netzinfrastruktur ist ebenfalls entwickelt und in den Haushaltsentwurf eingebracht. Es ist vorgesehen, dass sich die nicht polizeilichen BOS in Abhängigkeit davon, wie weit die Umstellung auf Digitalfunk fortgeschritten ist, pauschal mit bis zu 70 Prozent an den Betriebskosten beteiligen. Dieser Anteil wird über die Jahre peu à peu aufwachsen. Der Anteil
der Kommunen an den Betriebskosten wird dem KFA entnommen. Für die im Vorwegabzug aus dem KFA zu entnehmenden Finanzierungsanteile ist die Novellierung des ThürFAG notwendig. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist auf den Weg gebracht und wurde durch das Kabinett bereits bestätigt. Er liegt nun dem Landtag vor und wird im HuFA diskutiert.
Im konzeptionellen Bereich wurden durch das TMIK sechs Grundsatz- und Strategiepapiere erarbeitet, auf deren Basis …
Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Unterbrechung. Ich bitte vor allem in den Reihen der CDU die Gespräche nach draußen zu verlagern. Es ist echt störend. Bitte, setzen Sie fort!
Im konzeptionellen Bereichen wurden durch das TMIK sechs Grundsatz- und Strategiepapiere erarbeitet, auf deren Basis eine effiziente Digitalfunkkommunikation zwischen den örtlichen und überörtlichen BOS entwickelt werden kann. Die Dokumente wurden den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Stellungnahme zugeleitet. Derzeit findet die Auswertung der Rückmeldungen statt.
Darüber hinaus wird die erste Sitzung des Lenkungskreises – Herr Dittes hatte das bereits erwähnt – zur Einführung des Digitalfunks in den Kommunen voraussichtlich in diesem Monat stattfinden. Geplant war ursprünglich eine Sitzung bereits im Oktober, wir haben die auf Bitte der kommunalen Spitzenverbände in diesen Monat verschoben. Sie sehen, auch in diesem Bereich bewegt sich etwas. Gemeinsam mit den Vertretern aus verschiedenen Behörden, Verbänden und Institutionen soll unter meinem Vorsitz in diesem Gremium die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen bei der Einführung des Digitalfunks weiter abgestimmt werden.
Im Landesverwaltungsamt wurde zudem eine Projektorganisation etabliert. Dort werden insbesondere Öffentlichkeitsarbeit betrieben, ein landesweiter Plan zur Umrüstung der Einsatzfahrzeuge erarbeitet und regelmäßig fortgeschrieben, die Kfz-Migration fachlich unterstützt sowie Förderanträge bearbeitet. Das Projekt wird Mitte 2016 seine Arbeit aufnehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Technik zur Umstellung der Feuerwehreinsatzzentralen auf Digitalfunk wird bei der Ausschreibung eines Rahmenvertrags zur Lieferung von Funktechnik und Kfz-Migrationsleistungen berücksichtigt. Sobald der kommende Doppelhaushalt durch Sie, werte Damen und Herren Abgeordnete, verabschiedet ist,
wird mit dem EU-weiten Ausschreibungsverfahren begonnen. Der Rahmenvertrag soll im ersten Quartal 2017 mit einer vierjährigen Laufzeit abgeschlossen werden. Daraus ist das Projektende für die landesweite Digitalfunkmigration in den Kommunen zum Jahr 2021 abzuleiten. Die Umrüstung der zentralen Leitstellen obliegt den jeweiligen Aufgabenträgern, also den Kreisen und kreisfreien Städten. Eine Konsolidierung der Anzahl der Leitstellen in Thüringen erscheint im Benchmarking zu anderen Bundesländern dringend geboten. Das Land wird die Kommunen bei der Errichtung effizienter Leitstellen unterstützen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, entsprechend der Beschlussfassung des Innen- und Kommunalausschusses vom 03.09.2015 empfehle ich, den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen, weil die in Drucksache 6/507 geforderten Aufgaben bereits weitgehend erledigt oder auf den Weg gebracht sind. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sehe auf den Rängen gerade noch einen, irgendjemand hat vorhin die vollen Ränge gegrüßt. Ich will noch mal zu einigen Dingen Stellung nehmen, weil das hier so hingestellt wird unter dem Motto, es wäre doch alles überflüssig, das braucht man alles nicht und darüber braucht man nicht zu reden. Das ist zu einfach. Wenn Herr Dittes noch meint, das geht sinngemäß das Parlament gar nichts an – also wo sind wir denn hier eigentlich! Das Parlament ist dazu da und insbesondere die Opposition, dass sie auch verfolgt und aufpasst, was die Landesregierung tut. Dafür sind wir da und dafür kriegen sogar ein bisschen mehr als die Regierenden. Deswegen, denke ich, ist es schon notwendig, dass wir der Stachel im Fleisch bleiben und immer wieder darauf hinweisen. Und es ist zu einfach, Herr Dittes, zu sagen – ich habe es in der ersten Rede schon gesagt –, unser Minister, also sprich Geibert, hätte damals nichts gemacht. Das ist nicht so! Es ist vorbereitet worden, ich habe es vorhin schon genannt, bis 2012 für die Polizei und – ich will es noch mal wiederholen – insbesondere auch die Feuerwehr hat zur damaligen Zeit gesagt: Wir können kurztreten, langsam machen, wir haben einen guten Analogfunk und wir brauchen das nicht. Erst vor eineinhalb Jahren in etwa haben sie ihre Meinung gedreht, weil sie natürlich gemerkt haben, dass es durch ICE-Tunnel und Ähnliches dort zu Problemen kommt. Es sich so einfach zu ma
chen, unter dem Motto, die Vorgängerregierung hat nichts gemacht, Herr Kollege Höhn – Ihr habt mitregiert, darauf will ich noch mal hinweisen. Das stimmt einfach nicht.