Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Krumpe, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung: Die Novelle des Thüringer Wassergesetzes wird gegenwärtig federführend bei uns im Haus, im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, erarbeitet. Die Meinungsbildung hinsichtlich der landesrechtlichen Bestimmung eines 10 Meter breiten Gewässerrandstreifens ist dabei noch nicht abgeschlossen. Deshalb kann ich leider nicht alle Fragen zum Gewässerrandstreifen beantworten. Auch liegt derzeit noch kein abgestimmter Referentenentwurf zum Wassergesetz mit einer Kostenfolgeabschätzung vor. Ein abgestimmter Referentenwurf liegt dann vor, wenn der erste Kabinettsdurchgang erfolgt ist. Die Thematik zu den Gewässerrandstreifen wurde, wie Sie ja wissen, in den letzten beiden Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz im September und Oktober 2015 relativ ausführlich diskutiert.
Zu Frage 1: Wenn ein 10 Meter breiter Gewässerrandstreifen im Gesetz so stehen würde, wären nach Schätzungen circa 4.000 Hektar Ackerland und circa 6.000 Hektar Grünland betroffen. Ein Vergleich mit den Abstandsregeln nach derzeitiger landwirtschaftlicher Praxis ist aufgrund der spezifi
schen Vorortanwendungen nach jeweiligem Fachrecht, verschiedener Regelungen in der Düngeverordnung, nicht gegeben.
Zu Frage 2: Die Abschätzung der möglich betroffenen landwirtschaftlichen Nutzfläche in einem 10 Meter breiten Gewässerrandstreifen wurde unter Anwendung der Bodennutzungskategorien nach Ackerland und Grünland auf der Basis der Feldblockeinteilung am Gewässernetz, Gewässer erster und zweiter Ordnung, durchgeführt.
Zu Frage 3: Ich verweise dabei auf die Vorbemerkung und sage noch dazu: Da bisher noch kein abgestimmter Gesetzentwurf vorliegt, können auch keine Kostenfolgen benannt werden, da diese von den gesetzlichen Anforderungen für die Gewässerrandstreifen abhängig sind.
Zu Frage 4: Demzufolge wurden auch bisher keine möglichen Ausgleichszahlungen für entgangene Gewinne in den Entwurf des Doppelhaushalts 2016/2017 eingestellt. Ausgleichszahlungen sind abhängig vom Umfang gesetzlicher Anforderungen und diese sind derzeit noch nicht bekannt. Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär, für die Ausführungen. Ich habe eine Nachfrage zu Frage 2. Darf ich Sie bitten, den konkreten digitalen Datenbestand beim Namen zu nennen – es geht mir hier um das Gewässernetz –, damit wir eine Korrespondenz zu den Gesetzen und Verordnungen herstellen können, die die Erhebung dieser Daten regelt?
Das werde ich Ihnen nachliefern. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es auf der Basis der Feldblockeinteilung gemacht worden ist, die auch in den Antragsverfahren für die Direktzahlungen der EU verwendet werden. Aber die konkrete Datenbezeichnung kann ich Ihnen nur nachliefern.
Es gibt keine weiteren Nachfragen mehr. Ich rufe noch auf als letzte Anfrage die Anfrage des Abgeordneten Gentele, fraktionslos, in der Drucksache 6/1224.
1. Welcher ursächliche Anlass führt zur Notwendigkeit einer Einführung eines 10 Meter breiten Gewässerrandstreifens, da es weder Probleme mit Pflanzenschutzmitteln in Thüringen gibt noch die Wirkung der verschärften Düngeverordnungsnovelle zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgeschätzt werden kann?
2. Wie begründet die Landesregierung die Notwendigkeit eines generellen 10 Meter breiten Randstreifens gegenüber der Regelung von 2009, nämlich der Einhaltung eines 10 Meter breiten Randstreifens bei Gewässern erster Ordnung und eines Randstreifens von 5 Metern bei Gewässern zweiter Ordnung?
3. Sollen landwirtschaftliche Betriebe, die durch die Einführung eines 10 Meter breiten Gewässerrandstreifens betroffen sind und somit einen Beitrag zur Entwicklung lebendiger Gewässer mit strukturreichen Ufern einschließlich zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie leisten, zukünftig von der geplanten Wasserentnahmeabgabe ausgeschlossen werden und wenn nein, warum nicht?
4. Fallen Randstreifen an nicht ständig wasserführenden Steh- und Fließgewässern sowie Entwässerungsgräben unter die avisierte Gesetzesänderung?
Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Möller vom Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Gentele, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Noch mal ganz kurz eine Vorbemerkung. Das war ja schon bei der vorangegangenen Mündlichen Anfrage von mir gesagt worden: Die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung zu dem erfragten Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, deswegen können auch für die Landesregierung hier nicht alle Fragen im Detail beantwortet werden.
Ich möchte die Frage 1 und die Frage 2 im Zusammenhang beantworten: Aufgrund des immer noch hohen Anteils diffuser Nährstoffeinträge in die Thüringer Gewässer sind weitergehende rechtliche Anforderungen zu prüfen, um den guten Zustand der Gewässer zu erreichen. Derzeit verfehlen mehr als 80 Prozent der Gewässer den guten Zustand aufgrund von Nährstoffbelastungen. Seitens der LaWa
die LaWa ist das oberste Gremium der Wasserwirtschaft, kann man so sagen, also das ist die Versammlung, die Länderarbeitsgemeinschaft der Wasserabteilungsleiter, die sogenannten Wasserdirektoren der Länder, die geballte Kompetenz sozusagen – wird eingeschätzt, dass die Novelle der Düngeverordnung zwar eine weitere Reduzierung der Nährstoffeinträge bringt, aber die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie allein dadurch nicht erreicht werden können. Aus diesem Grund sind weitergehende Maßnahmen zu prüfen. Der Gewässerrandstreifen stellt in Bezug auf Pflanzenschutzmittel einen erweiterten Schutz der Thüringer Gewässer dar und dient damit der Sicherung des derzeitigen Zustands der Gewässer hinsichtlich der Belastung durch Pflanzenschutzmittel.
Zu Frage 3: Zum Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Erhebung einer Wasserentnahmeabgabe finden gegenwärtig noch Anhörungen der Verbände und anderer außerhalb der Landesregierung stehender Stellen statt. Eine Befreiung der landwirtschaftlichen Betriebe von dieser Abgabe als Kompensation für die Nutzungsbeschränkung in den Gewässerrandstreifen sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Es besteht hier auch kein sachlicher Zusammenhang.
Zu Frage 4: Auch hierzu ist die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen, sodass mir eine Beantwortung nicht möglich ist.
Ich hätte eine Frage zu dem Fragenkomplex 1 und 2: Wie schätzt die Landesregierung das Verhältnis zwischen der Düngeverordnungsnovelle und der Schaffung eines 10 Meter breiten Gewässerrandstreifens auf ihre Wirkung bezüglich der angestrebten Wasserqualität ein?
Beide Maßnahmen dienen der Verbesserung der Gewässerqualität durch Reduzierung des Eintrags von Nährstoffen in die Gewässer. Insofern ergänzen sich beide Maßnahmen. Aber beide alleine sind nicht ausreichend, um einen guten Zustand der Gewässer gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie langfristig zu erreichen.
Eine Frage noch: Wie können Sie das objektivieren, denn die Düngeverordnung ist ja noch nicht in Kraft getreten. Aus der landwirtschaftlichen Praxis entnimmt man, dass das – sage ich mal – bestimmt drei, vier Jahre, vielleicht auch fünf Jahre dauert, bis man die Wirkung einer solchen Verordnung vor Ort auch feststellen kann. Wie können Sie jetzt objektivieren, dass sozusagen die Düngeverordnungsnovelle nicht ausreichend ist?
Stoffeinträge in Gewässer entstehen durch verschiedene Dinge, zum einen durch Nährstoffaufbringung auf landwirtschaftliche Flächen, aber auch durch Erosion. Gewässerrandstreifen dienen insbesondere als Pufferzone im Hinblick auf Erosion. Es besteht durch die Einführung von Gewässerrandstreifen die Hoffnung, dass Ackerflächen im Rahmen des Greenings dann auch bezuschusst umgewandelt werden in Nichtackerflächen, also entweder in wirklich durch Gehölze bewachsene Gewässerrandstreifen oder eben in Grünlandflächen, und dadurch auch durch Erosion verursachte Einträge in Gewässer vermindert werden. Das kann die Düngeverordnung nicht leisten.
Ich sehe keine weiteren Fragen. Ich schließe damit die Fragestunde und rufe auf den Tagesordnungspunkt 7
Digitalfunk im Bereich nicht polizeilicher Gefahrenabwehr auf den Weg bringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/507 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/1025
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2015 den Antrag „Digitalfunk im Bereich nicht polizeilicher Gefahrenabwehr auf den Weg bringen“ in den Innen- und Kommunalausschuss zur Beratung überwiesen.
Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Antrag in der 9. und in der 11. Sitzung beraten. In der ersten Sitzung war der Innenminister anwesend und konnte noch keine abschließenden Informationen zum Antrag geben. Man hat in der Beratung vereinbart, die weitere Beratung in der 11. Sitzung mit den aktuellen Informationen durch den Innenminister fortzusetzen. In der 11. Sitzung informierte der Minister erneut über die vorgesehene Beschaffung, Finanzierung und den Zeitplan. Er sagte weiterhin zu, den Innen- und Kommunalausschuss über neue Erkenntnisse und Umsetzungen auf dem Laufenden zu halten und zu informieren. Der Ausschuss kam in der 11. Sitzung mit mehrheitlichem Beschluss zur Auffassung, den Antrag in der Sitzung abzuschließen und – mit weiterem mehrheitlichen Beschluss – dem Landtag die Empfehlung zu geben, den Antrag abzulehnen. Danke.
Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung ihres Alternativantrags? Herr Abgeordneter Henke, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, die Notwendigkeit der Ausstattung der Rettungsdienste mit digitalfunktauglichen Endgeräten steht außer Frage. Gerade die vor Kurzem stattgefundene Katastrophenschutzübung im Finnetunnel hat Presseberichten zufolge gezeigt, dass sich die Kommunikation zwischen Feuerwehr, Rettungsdiensten und dem Katastrophenschutz verschiedener Bundesländer aufgrund der unterschiedlichen Kommunikationssysteme – Analogsysteme, Digitalfunk – als hochgradig problematisch herausgestellt hat.
Die Frage der technischen Vereinbarkeit von Analogfunk und Digitalfunk spielt gerade vor dem Hintergrund der in Thüringen bis 2021 geplanten vollständigen Einführung des Digitalfunks bei den nicht polizeilichen Sicherheitsbehörden eine zentrale Rolle im Rahmen eines von der Landesregierung zu erstellenden Technikkonzepts. Hier hat die Landesregierung in den nächsten mehr als fünf Jahren dafür zu sorgen, dass die Kommunikation zwischen nicht polizeilichen Sicherheitsbehörden auch länderübergreifend optimal funktioniert. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute den Antrag „Digitalfunk im Bereich nicht polizeilicher Gefahrenabwehr auf den Weg bringen“ hier in den Landtag noch mal zur Beratung gestellt, weil wir mit dem Ergebnis, was hierbei bis dato rausgekommen ist, überhaupt nicht zufrieden sind. Ich möchte noch mal erwähnen: Die flächendeckende Einführung des sogenannten BOS-Digitalfunks stellt aus unserer Sicht eines der größten technischen Modernisierungsvorhaben und -herausforderungen in ganz Deutschland dar. Wie den Fachleuten bekannt ist, hat sich der Freistaat dieses Vorhabens schon frühzeitig angenommen und seit 2008 im Bereich der Polizei den Auf- und Ausbau des Digitalfunks BOS vorangetrieben. Hierdurch wurde erreicht, dass die Thüringer Polizei seit Anfang 2012 in der Lage ist, digital zu funken. Ich erwähne noch dazu, dass das auch schon bei einigen ausgesuchten Feuerwehren im Probelauf gelaufen ist. Demgegenüber ist für die Thüringer Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutzeinheiten eine flächendeckende Umstellung von Analog- auf Digitalfunk derzeit leider noch immer nicht in Aussicht. Nachdem unser Antrag im Mai-Plenum von allen Fraktionen zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen wurde, war ich der Auffassung, dass wir in der Sache alle an einem Strang ziehen. Leider habe ich mich geirrt. Daran änderte auch die zweite Befassung im Innenausschuss im Juni und September nichts, denn am Ende wurde unser Antrag im Innenausschuss abgelehnt und wird es auch heute mit großer Voraussicht, und zwar – jetzt will ich die Dinge mal nennen – ohne dass dem Landtag ein mit den Kommunen abgestimmtes Technik- und Finanzierungskonzept vorgelegt wurde, ohne dass über die jährlichen Folge- und Betriebskosten informiert wurde, die auf die Kommunen zukommen, und ohne dass wir informiert wurden, wie die Kommunikation aller Gefahrenabwehrkräfte untereinander gewährleistet werden soll, sofern nicht für alle Gefahrenabwehrkräfte der Digitalfunk eingeführt wird. Die jüngsten Pannen bei der Kommunikation – der Kollege hat es gerade genannt – im Rahmen einer Feuerwehrübung im ICE-Tunnel bei Eßleben haben gezeigt, dass wir mit dem Digitalfunk alles andere als auf einem guten Weg sind. Hier möchte ich gleich einfügen, der AfD müsste bekannt sein, dass wir für den nächsten Innenausschuss schon längst eingereicht haben, dass darüber berichtet wird. Übungen sind dazu da, dass man Mängel aufdeckt und, ich glaube, das ist nicht der richtige Ort, das hier im Landtag im großen Plenum zu besprechen, sondern im Ausschuss.
Ich will es noch mal erwähnen, weil man meint, man muss etwas Besonderes machen, aber manchmal hilft es nicht.