Protokoll der Sitzung vom 05.11.2015

Nicht jetzt, wenn gerade mal ein Thema ist, was einem vielleicht nicht so ganz gefällt, mag ja sein.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Mir geht es noch mal um eines, ich habe es vorhin vergessen. Wenn ich mich recht entsinne, und ich bitte hier unsere Leute in der ersten Reihe, im Ältestenrat, das Protokoll genau nachzulesen, hat

die, ich glaube, es war die Frau Rothe-Beinlich, uns hier als Rassisten bezeichnet.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Das macht sie alle 10 Minuten!)

Und das bitte ich, das weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. So kann man doch hier nicht miteinander umgehen.

(Beifall CDU, AfD)

Deswegen bitte ich, das Protokoll nachzulesen und gegebenenfalls Konsequenzen daraus zu ziehen. So kann man nicht miteinander umgehen!

(Beifall CDU, AfD)

Wenn sich die Gemüter wieder etwas beruhigt haben, dann erteile ich der Landesregierung das Wort. Frau Dr. Albin, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde Ihnen jetzt nicht den Gefallen tun, mich auf die Polemik der Oppositionsfraktionen hier einzulassen.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das wäre aber Demokratie!)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich werde Ihnen aber antworten. Die im Titel des Antrags getroffene Aussage, dass Landräte und Bürgermeister im Falle der Unterbringung von Flüchtlingen in Thüringen durch das Land generell nicht rechtzeitig informiert würden, trifft so nicht zu. Auch die mit der Ziffer 2 des Antrags zum Ausdruck kommende Annahme, die Verantwortlichen in den Kommunen für die Unterbringung von Flüchtlingen würden nicht umfassend unterstützt, trifft nicht zu. Die von der CDU-Fraktion gelieferte Begründung für die beiden Teile des Antrags und die zwei Forderungen an die Landesregierung überzeugt nicht.

Die Unterbringung von Flüchtlingen in Hermsdorf und Bad Lobenstein musste, das ist heute bereits ausgeführt worden, extrem kurzfristig erfolgen. Es sollte hier der Landesregierung und den für die Landesregierung handelnden Personen nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass sich die Vorlaufzeiten für die notwendige Unterbringung der aus Bayern ankommenden Flüchtlinge am besagten Wochenende der 36. Kalenderwoche extrem verkürzt haben und Informationen aus Sicht der Betroffenen damals nicht ausreichend erfolgt sein sollen. Vor die Alternative gestellt, Flüchtlinge im Freien übernachten zu lassen oder ihnen eine, unter den gegebenen Bedingungen einigermaßen menschenwürdige Unterbringung zu garantieren, hätte mit Sicher

(Abg. Brandner)

heit jeder andere Verantwortliche kurzfristig gehandelt.

Im Hinblick auf die im Antrag ebenfalls genannte Nutzung einer Turnhalle in Friemar liegen der Landesregierung keine detaillierten Informationen vor. Offensichtlich handelt es sich hierbei um einen Fall kommunaler Unterbringung.

Welcher Vorwurf der Landesregierung im Hinblick auf die Unterstützung der in den Kommunen Verantwortlichen für die Unterbringung von Flüchtlingen gemacht wird, ist aus der Begründung nicht ersichtlich.

Die dramatischen Entwicklungen insbesondere in Syrien und jetzt auch in Afghanistan stellen Thüringen und die handelnden Personen im Land und insbesondere auch die Kommunen vor unvorhersehbare Herausforderungen. Es kann nicht oft genug betont und hervorgehoben werden, mit welch hohem Einsatz die Handelnden vor Ort versuchen und es auch immer wieder schaffen, den auf der Flucht vor Gefahren für Leib und Leben befindlichen Personen eine menschenwürdige Unterbringung und Betreuung zu ermöglichen. Gerade das bewusste Wochenende nach dem 4. September war an Dramatik nicht zu überbieten. In Thüringen waren über 600 Flüchtlinge unterzubringen. In der darauf folgenden Woche musste die Messe in Erfurt mit für die Flüchtlingsunterbringung genutzt werden. Die Monate September und Oktober waren mit Flüchtlingsankünften in Deutschland in Höhe von jeweils deutlich über 150.000 die Monate mit den bisher höchsten Zugangszahlen. Nach Thüringen kamen im Monat September über 6.000 Flüchtlinge und über 7.000 Flüchtlinge im Oktober. Nur dank der Aufnahmebereitschaft der Landkreise und kreisfreien Städte war es überhaupt möglich, diese Kraftanstrengung zu bewältigen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Selbstverständlich erfordert dies auch eine gute und schnelle Kommunikation sowohl innerhalb des Landes als auch mit den Kommunen und Verantwortungsträgern. Damit verbunden ist auch die Notwendigkeit, die Bevölkerung zu informieren und einzubeziehen. Natürlich ist es richtig, festzustellen, dass es immer etwas zu verbessern gibt. Das kann bei der geschilderten Situation auch nicht anders sein. Es wäre aber höchst ungerecht und es widerspricht auch den tatsächlichen Abläufen und Geschehnissen der letzten Monate, wenn der Landesregierung eine fragwürdige Informationspolitik und nicht akzeptable Informationsdefizite vorgeworfen werden, womöglich gar aus Absicht. Der berühmt gewordene Auftritt von Minister Lauinger in GeraLiebschwitz spricht hier eine ganz andere Sprache der Informationspolitik, für die diese Landesregierung steht, wenn sie einen geordneten Zuzug von Flüchtlingen hat.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie uns vielmehr gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, wie alle gesellschaftlichen Kräfte an einem Strang ziehen können, um die enormen Herausforderungen und Aufgaben bewältigen zu können. Damit können wir die vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfer unmittelbar unterstützen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich schließe die Aussprache. Ausschussüberweisung habe ich nicht wahrgenommen. Deswegen kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/1050. Wer diesem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDUFraktion, der Fraktion der AfD und des Abgeordneten Gentele. Die Gegenstimmen bitte. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und des Abgeordneten Helmerich. Die Stimmenthaltungen bitte. 1 Stimmenthaltung vom Abgeordneten Krumpe. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und vereinbarungsgemäß komme ich zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 18

Freifunk in Thüringen stärken Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/1217 dazu: Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/1257

Gibt es zunächst aus den Koalitionsfraktionen den Wunsch nach Begründung für den Antrag? Das übernimmt der Abgeordnete Schaft, bitte schön.

Werte Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen, die digitale Welt ist in vielen Fällen ein Spiegelbild der analogen, alltäglichen politischen Auseinandersetzungen, die wir auch hier führen und gleichzeitig erleben. Damit meine ich gar nicht in erster Linie die zunehmenden Hassbotschaften in sozialen Netzwerken, die derzeit ja auch oft in den Medien rauf und runter diskutiert werden und zu Recht auch angeprangert werden, die sich nämlich auch letztlich als pure Gewalttat tagtäglich auch physisch gegen Menschen und Unterkünfte richten. Nein, ich spreche auch über andere Bereiche, nämlich Bereiche,

(Staatssekretärin Dr. Albin)

die grundlegende Fragen von Demokratie und gesellschaftlicher Teilhabe betreffen. Während im Europäischen Parlament in der vergangenen Woche die Netzneutralität beerdigt wurde und am 16. Oktober im Bundestag die erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen wurde, zeigen die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen in Thüringen heute mit diesem hier vorgelegten Antrag, dass sie der zunehmenden Kommerzialisierung des Internets und der Überwachungsstaatslogik im Rahmen ihrer Möglichkeit klare Grenzen entgegensetzen wollen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ein wichtiger Baustein dafür ist ein offenes Netz, welches allen Menschen den gleichberechtigten Zugang zum Internet ermöglichen will, und damit auch die Stärkung von Freifunkinitiativen. Unter dem Begriff „Freifunk“ verbinden sich netzaffine Menschen, die ehrenamtlich Hardware bereitstellen und diese eben auch warten, um möglichst flächendeckend kostenfreies und offenes Internet möglich und zugänglich zu machen. Viele von ihnen sind zudem beispielsweise bei der Durchführung und Konzeption von Veranstaltungen wie CryptoPartys zu Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit und zum Erlernen von Verschlüsselungstechniken engagiert. Der Ihnen vorliegende Antrag will dieses Verständnis von Netzpolitik fördern und unterstützen und eben auch konkrete Maßnahmen untermauern. So wird die Koalition und die von ihr getragene Regierung mit dem Beschluss des Antrags den Weg dafür ebnen, dass wir bis zum Ende des Jahres einen Maßnahmenplan zur Etablierung von Freifunkhotspots auf Landesimmobilien verabschieden und den Freifunkinitiativen einen gesicherten Zugang zu den jeweiligen Liegenschaften ermöglichen. Und zugleich wird der Freistaat verstärkt unsere Kommunen darauf hinweisen, welche Möglichkeiten sich aus der Zusammenarbeit mit Freifunkinitiativen und damit auch den Freifunkerinnen und Freifunkern für sie ergeben.

Zum anderen wird sich die rot-rot-grüne Landesregierung bei der morgigen Beratung des Telemediengesetzes im Bundesrat gemäß dem Koalitionsvertrag für die vollständige Abschaffung der Störerhaftung auch bei privaten und kommunalen Anbietern freier Netzzugänge einsetzen, um klarzustellen, dass wir bei einem wichtigen Grundpfeiler der Daseinsvorsorge keine Privilegierung kommerzieller Anbieter wollen, sondern eben tatsächlich einen freien Zugang zum Internet für alle Menschen. Das bereits angekündigte Votum wollen wir heute mit dem Beschluss des vorgelegten Antrags unterstützen. Wir freuen uns dabei auch, dass es im Vorfeld bereits Signale beispielsweise seitens des Kollegen Mohring gab, sich unserem Vorgehen anzuschließen, möchten damit auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion dazu einladen, diesem An

trag im Sinne einer transparenten, demokratischen und gleichberechtigten Teilhabe und Netzkultur entsprechend zuzustimmen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schaue jetzt mal in Richtung AfD-Fraktion. Gibt es den Wunsch nach Begründung Ihres Alternativantrags? Das sehe ich nicht. Dann eröffne ich die Aussprache und es hat das Wort Herr Dr. Voigt, Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Schaft, schönen Dank für die Einführung. Ich glaube, dass es relativ unstrittig ist – das weiß die Kollegin König auch –, dass wir bei der Frage der Störerhaftung schon sehr lange die Position einnehmen, dass da das Telemediengesetz geändert werden muss. Darauf hat sich auch Mike Mohring bezogen und da können Sie sicher sein, dass wir diese Meinung nicht geändert haben. Also insofern...

(Zwischenruf aus dem Hause: Die von der Bundesebene ist eher bescheiden!)

Die von Bundesebene sei bescheiden. Ich will noch kurz daran erinnern, dass die Bundesregierung das Gesetz vorgeschlagen hat, was Ihre Landesregierung morgen im Bundesrat unterstützen möchte, leicht geändert. Also insofern sehen Sie daran, dass wir da keinen Nachholbedarf haben.

Ich will auf Ihre Vorlage kurz eingehen: Ich glaube, das Thema „offene WLAN-Netze“ und auch gleichzeitig Hotspots für Freifunk ist etwas, was Teil der modernen Welt ist. Wenn Sie international unterwegs sind, wissen Sie, dass es in vielen Ländern viel einfachere Zugänge zu öffentlichen Netzen gibt. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass dort das Thema „Störerhaftung“ in unterschiedlicher Art und Weise eben nicht so präsent ist wie bei uns bzw. da auch anders gehandhabt wird. Ich glaube, dass wir da auch in einer etwas antiquierten Art und Weise unterwegs sind und spätestens mit dem BGH-Urteil vom Januar 2013, dass Zugang zum Internet eben auch ein Grundrecht materieller Lebensgrundlage ist, denke ich, wird deutlich, wie wichtig das für uns auch in Deutschland sein sollte.

Ihr Antrag geht auf unterschiedliche Aspekte ein. Ich will es kurz mal in den Blick nehmen. Beginnen wir mal mit dem Thema „vollständige Abschaffung der Störerhaftung für die privaten und kommunalen Anbieter freier Netzzugänge“. Das ist eine Sache, die unterstütze ich schon seit Jahren, die haben wir auch schon häufiger hier diskutiert und haben da

(Abg. Schaft)

auch schon gemeinschaftlich zu dem Thema „Telemediengesetz“ gesprochen.

(Beifall SPD)

Ich glaube, dass die Initiative der Bundesregierung in der Tat nachbesserungsbedürftig ist, weil sie nicht konkret genug ist. Da freue ich mich, dass die Linke und die Grünen die Kollegen von der SPD überreden konnten, dass sie diesen Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium noch mal nachbessern wollen. Das ist schon mal beachtlich. Frau Marx, ich weiß, dass man Sie da nicht überreden muss, aber vielleicht hätten sie vorher mal Herrn Gabriel ein bisschen genauer die Feder führen sollen, dann wäre der Gesetzentwurf vielleicht präziser gewesen. Trotzdem will ich sagen, dass wir in dem Punkt, glaube ich, eine Präzisierung hinbekommen. Es gibt ja andere Bundesländer, die das mit unterstützen. Bayern ist da auch unterwegs, Sachsen-Anhalt; da gibt es wirklich eine sehr breite Front, die das verbessern will, auch viele – der „SPIEGEL“ hat ja darüber berichtet – SPDgeführte Länder. Eine Präzisierung tut not, vor allen Dingen in der Fragestellung, dass man auf der einen Seite sagt, diejenigen, die offene WLAN-Netze anbieten, sind tatsächlich erst mal nur Zugangsanbieter und dann natürlich auch in der Fragestellung des § 8 Telemediengesetz, dass man eben die Konkretisierung hinbekommt, wenn man bestimmte Pflichtanforderungen erfüllt, dann kann man dafür nicht als Störer haftbar gemacht werden. Das ist für mich ein Punkt, der sehr begrüßenswert ist.

Sie wissen ja, dass das Gesetz eigentlich in dem Maße nicht zustimmungspflichtig ist. Insofern werben wir dafür, dass man vielleicht auch noch ein bisschen darüber hinaus über Ihren Antrag im Ausschuss diskutieren sollte, weil es schon noch ein paar Punkte gibt, die meiner Meinung nach verbesserungswürdig erscheinen. Die AfD hat einen Alternativantrag vorgelegt, der sicherlich auch einen Aspekt in den Blick nimmt, den des ländlichen Raums, worüber man noch mal reden könnte.

Ich finde, wenn man mal das Begrüßenswerte, die Störerhaftung, zur Seite nimmt, gibt es zwei Punkte, die ich inhaltlich zumindest hinterfragen will, weil ich glaube, da zeigen Sie wieder eine etwas wenig ambitionierte Art, wenn es um das Thema „Digitalisierung“ im Freistaat geht. Das haben wir schon mal diskutiert bei der Fragestellung „30 Mbit pro Sekunde“, wo Sie deutlich, sage ich mal, hinter den bundesweiten Maßstab zurückfallen und das auch weiterhin propagieren. Dasselbe wird jetzt hier wieder sichtbar bei der Frage: Wie gehen wir mit solchen offenen Netzen um und bei der Stärkung von Freifunkinitiativen vor? Da wird mit einer Verordnung bis zum Ende des Jahres 2016 gewinkt. Das ist offen gestanden ziemlich lang, wenn Sie sich vor allen Dingen andere Bundesländer angucken, die da sehr viel schneller und auch sofortiger unter

wegs sind. Ich glaube, da darf Ihr Antrag schon ein wenig ambitionierter sein. Darüber sollte man sich mal gemeinschaftlich unterhalten, denn wenn da drinsteht, spätestens Dezember 2016 Zugang zu Freifunkinitiativen, auch zu Landesimmobilien, dann ist das offen gestanden zumindest keine digitalpolitische Ambitionsleistung, die Sie da vorlegen.

Deswegen würde ich weiterhin dafür werben, das im Ausschuss intensiver zu beraten, weil mich auch ein zweiter Punkt näher interessiert. Sie wollen mit Ihrem Antrag auch lokale Initiativen unterstützen, und wenn Sie lokale Initiativen unterstützen, bedeutet das wahrscheinlich auch finanzielle Förderprogramme. Wir hatten erst kürzlich die Übergabe eines Förderbescheids von Minister Tiefensee in Gera zu einem Pilotprojekt, bei dem ich glaube, dass das durchaus eher in den städtischen Milieus stärker nachgefragt ist. Dagegen ist erst mal nichts einzuwenden, nur in eine Situation möchten wir im Freistaat gemeinschaftlich nicht kommen, nämlich in die Situation, dass die vom Ministerium doch sehr, sage ich mal, eng begrenzten Mittel für die Digitalisierung letztlich zwischen Freifunk und Breitbandausbau gegeneinander ausgespielt werden. Ich glaube, darin sind wir uns einig, dass wir das nicht wollen. Herr Staatssekretär hat das auch mal im Gespräch signalisiert. Weil das aber so ist, denke ich, sollte man in so einem Antrag präziser sein und sollte klar sagen: Wir wollen Freifunkinitiativen fördern, aber wir wollen sie nicht im Gegensatz zu Breitbandausbau im Land schwächen. Das ist ein Punkt, bei dem ich denke, hier sollten wir noch einmal ins Gespräch kommen. Wir würden deswegen beantragen, das an den Wirtschafts- und Wissenschaftsausschuss zu überweisen und weisen noch einmal darauf hin, es ist kein zustimmungspflichtiges Gesetz. Es ist, glaube ich, ausreichend deutlich geworden, dass wir morgen die Intervention im Bundesrat unterstützen. Lassen Sie uns deswegen in der Sache weiterdiskutieren. Schönen Dank.