Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Tatsache, dass ein ergänzendes WLAN-Angebot auf dem Land bei dem derzeitigen Breitbandausbau die Bürger nicht befriedigen wird. Wem nützt, ehrlich gesagt, ein freier Funknetzzugang, wenn aufgrund der langsamen Übertragungsgeschwindigkeiten weder digitale Verwaltungsdienstleistungen, telemedizinische Serviceleistungen noch Homeofficeangebote von den Bürgern genutzt werden können. Auch Touristen werden unzufrieden sein, da das Surfverhalten in der Freizeit eine Menge an Multimediadaten verschlingt und der Flaschenhals beim Breit
bandangebot im ländlichen Raum einfach noch viel zu eng ist. Das heißt, dort, wo in Thüringen bereits eine schnellere Breitbandversorgung existiert, wird ein zusätzlicher öffentlicher Service durch freie WLAN-Angebote geschaffen und das führt zur digitalen Benachteiligung der ländlichen Bevölkerung.
Liebe Kollegen, wir können uns leider nicht mit Berlin vergleichen, wo Internetgeschwindigkeiten von 50 Mbit/s und mehr flächendeckend bereitstehen und diese Basisinfrastruktur aktuell mit zusätzlichen Serviceleistungen noch attraktiver gemacht wird. Wir machen Politik hier für Thüringen, meine werten Kollegen, und das bedeutet, sich dieser Realität zu stellen. Die Realität ist nun leider so, dass der digitale Wettbewerb nicht durch einen WLAN-Zugang am Rathausgebäude entschieden wird, sondern durch eine landesweite IT-Basis-Infrastruktur. Um diese bereitzustellen, muss entgegen den Vorstellungen von Herrn Minister Tiefensee bis 2018 jeder Cent auch aus den Erlösen der Digitalen Dividende II in den Glasfaser- und in einem geringen Anteil in den LTE-Ausbau gesteckt werden, um nicht Gefahr zu laufen, dass sich Thüringen bereits innerhalb der nächsten drei Jahre digital vollständig isoliert.
Genau das Geld und eigentlich mehr benötigt Thüringen, da durch die Mittelgebirgslage der Ausbau, insbesondere mit LTE-Sendern, um einiges mehr kosten wird als in topografisch flachen Ländern wie Brandenburg, Mecklenburg oder Schleswig-Holstein. Ich würde mich in diesem Zusammenhang dafür aussprechen, Synergieeffekte beim Windkraftanlagenausbau und gleichzeitiger LTE-Planung auszuloten. Vielleicht kann eine Win-win-Situation erreicht werden, wenn Windkraftanlagenmasten mit einer weiteren Nutzung, nämlich einem LTE-Sender, belegt werden können. Das könnte möglicherweise die Akzeptanz von Windkraftanlagen bei den Bürgern deutlich steigern. Einer Überweisung an den zuständigen Ausschuss stimme ich zu. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Krumpe. Jetzt hat das Wort Frau Abgeordnete Henfling, Bündnis 90/Die Grünen.
Es steht natürlich außer Frage, die AfD-Fraktion hat es nicht verstanden, Herr Krumpe hat es gerade noch mal kurz erklärt, dass ohne Breitbandausbau auch kein Freifunk stattfindet. Das stellt hier auch keiner infrage, so schlau sind wir dann schon, dass wir das begriffen haben. Es ist auch nicht gegenein
ander zu stellen. Wir sagen nicht, wir ziehen jetzt Geld beim Breitbandausbau ab und stecken das in den Freifunk, sondern das sind sozusagen parallel laufende Initiativen, über die wir da sprechen. Was mich an dieser Argumentation stört, ist diese reine wirtschaftliche Orientierung. Freifunk hat nichts mit Wirtschaftsförderung zu tun,
hat auch nichts damit zu tun, dass wir wollen, dass Unternehmen sich ansiedeln, weil wir hier Freifunk haben. Das sind zwei Sachen, die so nicht zusammengehören. Freifunk folgt einem Prinzip des Bürgernetzes. Das heißt also, Menschen haben ohne Barrieren und ohne großartige Einschränkungen und ohne Zensur Zugang zu einem Netz. Dass es natürlich schön wäre, wenn das entsprechend schnell ist, das ist, glaube ich, auch klar.
Um noch mal so zwei Sachen zu präzisieren, Herr Voigt. Das meinte ich vorhin in meinem Zwischenruf mit der Aussage, das, was von Bundesebene kommt, ist dann doch eher dünn und unbefriedigend, weil nämlich die Rechtsunsicherheit, die wir jetzt im Telemediengesetz haben, eben in dem jetzigen Entwurf nicht klargestellt wirs, sondern die Rechtsunsicherheit bleibt weiterhin insbesondere mit der Aussage, es müssen angemessene Sicherungsmaßnahmen getroffen werden. Was zum Teufel sind angemessene Sicherungsmaßnahmen? Da ziehen wir uns wieder zurück auf das, was wir jetzt schon haben, nämlich dass wieder richterlich entschieden werden muss, was an welcher Stelle eine angemessene Sicherungsmaßnahme ist. Wenn man möchte, dass tatsächlich die Hürde abgeschafft wird, die wir hier haben, nämlich die Störerhaftung, muss man den § 8 Abs. 4 Satz 2 aus meiner Sicht komplett streichen. Dann können wir tatsächlich über eine Sicherheit für die Menschen reden, die das zur Verfügung stellen wollen. Die Bundesregierung erhebt den Anspruch zu sagen, wir wollen öffentliches WLAN fördern. Nur wenn sie das so drinstehen lässt, dann begeht sie einfach den Fehler, die größte Hürde drinzulassen, nämlich dass Leute unsicher sind, darf ich das jetzt, werde ich dafür belangt oder werde ich dafür nicht belangt. Dem wird es nicht gerecht. Es wird erst durch die Anträge, die von uns kommen, tatsächlich auch geradegezogen. Das kann man der Bundesregierung an dieser Stelle schon deutlich vorwerfen.
Zu dem ganzen Zeug, was hier gesagt wurde zum Thema „Urheberrechtsverletzung“ und alles ganz böse, was die da in diesem Internet machen: Also erst mal ist die Bedeutung von Filesharing bei Urheberrechtsverletzung marginal. Das spielt eigentlich keine Rolle mehr. Das größte Problem sind momentan eigentlich Urheberrechtsverletzungen durch Streaming. Ausgerechnet Streaming ist nun etwas, was man bei Freifunk und auch bei öffentlich zu
gänglichem WLAN wahrscheinlich eher nicht macht. Wir hatten auch ein eingeschränktes Breitband bei diesen Freifunk- und WLAN-Angeboten, einfach weil Leute einen Teil ihres eigenen Breitbands zur Verfügung stellen. Es gibt auch mittlerweile wirklich Studien und genug Beweise dafür, dass durch das Öffnen von WLAN und Freifunk die Urheberrechtsverletzungen und die Straftaten nicht zugenommen haben. Das können Sie einfach mal so zur Kenntnis nehmen. Dieser Mythos, von wegen wir würden hier der Internetkriminalität durch Freifunk Tür und Tor öffnen, das ist wirklich ganz großer Blödsinn. Nichts anderes habe ich allerdings von der AfD erwartet. Sie haben wirklich in Ihrem Antrag den Kern weggelassen. Wenn man sich hinstellt und den Antrag nimmt, ein bisschen drin rumfuchtelt, ein bisschen was von „ländlicher Raum“ reinschreibt, aber dann den Kern des Antrags, nämlich die Störerhaftung, vergisst, dann zeigt das deutlich – das hat auch der Redebeitrag gezeigt –, dass Sie eben nicht verstanden haben, worum es hier geht.
Lassen Sie mich noch zwei Sätze zu der Wichtigkeit von Freifunk und vor allen Dingen von dezentralen, vermaschten Netzen sagen. Diese vermaschten Netze haben nämlich einen Vorteil: Sie können nicht so schnell ausfallen wie beispielsweise zentrale Netze. Das bietet eine gewisse Widerstandsfähigkeit dieser Netze. Gerade so ein Freifunknetz ist dafür sehr gut geeignet. Zum Beispiel nach dem Hurrikan Sandy, der in Brooklyn wütete, danach lag wirklich alles brach, da funktionierte nichts mehr, aber die Leute konnten vorhandene Netze nutzen, funktionsfähige vermaschte Netze nutzen. Wir hatten es heute schon vom digitalen Funk. Vielleicht sollte man auch mal im Naturkatastrophenbereich darüber nachdenken. Vielleicht können dann auch solche vermaschten Netze, wie der Freifunk sie nutzt, dort besser eingesetzt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr froh darüber, dass unsere Landesregierung hier progressiv nach vorn geht, die sinnlose und absolut hemmende Störerhaftung hier tatsächlich auch abschaffen möchte. Wir sind eines der wenigen Länder, die das überhaupt hat. Ich halte das für ein ganz großes Hemmnis, was die Gleichberechtigung in der digitalen Gesellschaft und den Zugang zum Internet für alle angeht, und hoffe, dass das morgen im Bundesrat die Mehrheit auch so sieht. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich weiche jetzt ganz bewusst von meinem Redetext ab, den ich vorbereitet bekommen habe, weil die meisten Dinge hier schon gesagt wurden. Ich möchte den Bogen noch ein bisschen weiter spannen. Ich möchte drei Dinge sagen oder drei Punkte erwähnen, die aus meiner Sicht ganz entscheidend sind, wenn wir den Sprung ins digitale Zeitalter schaffen wollen. Der erste Punkt ist natürlich tatsächlich Infrastruktur. Das sind genau die beiden Dinge, über die wir heute reden. Das ist das Thema „Breitband“ und das ist das Thema „Störerhaftung“, was zu dem Themenkomplex gehört. Für mich ist die Störerhaftung das Ausschlaggebende, um freies WLAN zu erreichen. Es ist hier schon mehrfach erwähnt worden, in anderen Ländern funktioniert das ohne rechtliche Probleme. Deswegen sollte es hier auch gehen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, für Infrastruktur zu sorgen. Von oben und von unten. Ich begreife Freifunk als eine Initiative, die von unten kommt, ein bürgerschaftliches Engagement, das auf Freiwilligkeit beruht und für eine Infrastruktur in der Breite sorgt. Deswegen wollen wir das auch gezielt unterstützen. Zweitens, natürlich, der Breitbandausbau, und hier spreche ich ganz eindeutig von Glasfaser, das ist eine staatliche Aufgabe, und das ist die Infrastruktur von oben, wenn man es mal so formulieren darf. Das sind beides Dinge, die sich nicht widersprechen, sondern die wunderbar zusammenpassen. Aber ganz klar ist, und das hat der Kollege Dr. Voigt angesprochen, das wird teuer. Das wird sehr teuer, wenn wir überall in alle Bereiche das Glasfaserkabel legen wollen. Das wird auch Zeit beanspruchen, nicht nur Geld. Aber lassen Sie mich noch einen anderen Punkt ansprechen. Wir brauchen, wenn wir, wie gesagt, den Sprung ins digitale Zeitalter schaffen wollen, Standards, Kommunikationsstandards, weil die beste Breitbandinfrastruktur uns nichts nützt, wenn wir zum Beispiel in der Wirtschaft, und ich spreche hier mal von Industrie 4.0, wenn sich die einzelnen digitalen Systeme in der Wertschöpfungskette nicht untereinander verstehen. Das ist auch eine staatliche Aufgabe, dass wir dafür sorgen, dass wir im digitalen Zeitalter Kommunikationsstandards haben, die weit verbreitet sind.
Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist Datensicherheit. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Netze, die dann verfügbar sind, hoffentlich bald auch sicher sind. Weil, nur dann wird das auch für Akzeptanz sorgen in der Wirtschaft, aber auch in der Gesellschaft. Wenn wir heute schon feststellen müssen, dass pro Tag deutsche Unternehmen Cyberkriminalität feststellen müssen, über 100.000 Angriffe pro Tag, dann müssen wir feststel
Das waren aus meiner Sicht die Rahmenbedingungen, die wir noch setzen müssen, auch aus wirtschaftspolitischer und gesellschaftspolitischer Sicht. Ich denke, dass wir morgen im Bundesrat einen wichtigen Akzent setzen können. Das Land Thüringen hat eine Stimme und die wird morgen deutlich mit einem wichtigen Punkt, jetzt die Störerhaftung. Mal sehen, was morgen passiert. Hoffentlich haben wir Erfolg. Danke schön.
Redemeldungen sehe ich jetzt nicht mehr. Damit schließe ich zunächst erst mal die Aussprache. Ich habe vom Abgeordneten Dr. Voigt einen Antrag auf Ausschussüberweisung vernommen. Ist das richtig? Es bleibt auch so. Das wäre jetzt zum Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/1217. Darüber lasse ich zunächst abstimmen, über den Antrag auf Ausschussüberweisung. Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die CDU-Fraktion, der Abgeordnete Krumpe. Die Gegenstimmen, bitte. Das sind die Gegenstimmen aus den Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und AfD und des Abgeordneten Helmerich. Die Enthaltungen bitte. 1 Enthaltung vom Abgeordneten Gentele. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 6/1217. Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, der Abgeordneten Gentele, Helmerich und Krumpe. Die Gegenstimmen bitte. Die Gegenstimmen kommen aus den Reihen der AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag angenommen.
Damit hat sich auch die Abstimmung über den Alternativantrag der AfD erledigt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf – keinen mehr.
Ich schließe die Sitzung für heute und wir sehen uns pünktlich morgen um 9.00 Uhr hier in diesem Saal. Einen schönen Abend noch.