Protokoll der Sitzung vom 06.11.2015

(Unruhe CDU)

Gut. Ich möchte Ihnen noch einen letzten Hinweis geben, und zwar rechts von mir. Wenn Sie die rechtlichen Hinweise einer Behörde als Folterwerkzeug betrachten, dann unterstellt das, dass Sie das Dienstordnungsrecht in diesem Freistaat als Folterwerkzeug betrachten und damit schwören Sie aus meiner Betrachtung dem Rechtsstaat komplett ab und drücken Ihre politische Haltung aus. Vielen Dank.

(Unruhe AfD)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Das Wort hat nun Abgeordneter Adams für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Abg. Fiedler)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Herr Kolle- ge, Sie sollten im Duden einmal nachlesen, was konfiszieren heißt!)

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste hier im Thüringer Landtag. Natürlich, Herr Fiedler, lesen bildet immer. Das ist ein richtiger Hinweis. Herr Fiedler, Sie haben jetzt provoziert, dass ich doch noch einmal nach vorn gehe, um eine Sache sehr deutlich und sehr klar hier auch noch einmal für Bündnis 90/Die Grünen, aber auch für die Fraktionen der SPD und der Linken, denke ich, sprechen zu können. Sie haben gesagt, die CDU-Fraktion steht zur Thüringer Polizei. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen steht ebenso zur Thüringer Polizei und wie gesagt, ich denke, dass ich hier auch für die beiden anderen Fraktionen sprechen kann.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wissen Sie, woran man das erkennen kann? Das kann man daran erkennen, dass Sie über viele, ja man kann fast sagen, wie Sie es auch immer darstellen, Jahrzehnte, immer geschimpft haben, dass die Polizei nicht mehr aus den Stiefeln kommt. Diese Landesregierung ist die erste Landesregierung seit Langem, die die Anzahl der auszubildenden Polizeianwärter wieder voll ausschöpft, so viel wie wir in Meiningen ausbilden können,

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Keine Ah- nung! Keine Ahnung!)

wir haben 29 hinzugefügt, um die volle Ausbildungskapazität endlich wieder nach vorn zu bringen und wir sind es, die als Erste ehrlich darüber diskutieren, dass der Stellenabbaupfad, der vollkommen falsche Stellenabbaupfad, der mit nichts untersetzt war, der nur mit einem Sparzwang hinterlegt war, den die CDU hier in Thüringen im letzten Jahrzehnt an der Polizei ausgelebt hat, dass dieser überdacht und wieder auf vernünftige Füße gestellt wird. Der Rest in der Debatte ist gesagt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es liegen mir weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Herr Abgeordneter Brandner, Sie erhalten das Wort.

Herr Adams, wenn Sie sich als Grüner hier hinstellen und sagen, jeder darf sagen, was er will, dann

wundert mich sehr, dass Sie da nicht reagieren wie die gute alte deutsche Tomate, nämlich rot werden, Herr Adams. Sie stellen sich hier hin und sagen, jeder darf sagen, was er will, vergessen aber den Nachsatz, aber nur dann, wenn es das ist, was wir uns wünschen. Herr Adams, dann funktioniert das, was Sie sagen, sonst funktioniert das nicht.

(Beifall CDU, AfD)

Es geht auch so: Jeder darf sagen, was er will, aber wenn er wirklich sagt, was er will, dann reagieren wir – wir brüllen, wir pöbeln, wir spucken, wir schmeißen Steine, wir schmeißen vorher geleerte Bierflaschen und wir schwingen die Nazikeule. So ist dann Ihre Meinungsfreiheit, sie sieht dann so aus. Diese hysterischen Ausraster von links

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

sind wir ja gewohnt, aber dass nun die Nazikeule auch richtig fett auf die CDU gehauen wird, da tun mir die Kollegen richtig leid. Wir haben ein paar Monate Vorsprung. Wenn Sie da Erfahrungsberichte von uns brauchen, die geben wir Ihnen gern kostenlos.

(Beifall AfD)

Was Sie vom rot-grünen Block wollen, ist die Einheitsmeinungsdiktatur, nichts anderes wollen Sie. Sie wollen zentral Textbausteine vorgeben, die dann öffentlich in Deutschland verbreitet werden. Genau das streben Sie an. Da mögen Sie jetzt grinsen, Frau Henfling, genau das ist es. Verfolgen Sie mal die letzten Monate, genau das ist es. Genau da fügt sich auch diese suspekte E-Mail ein, die, wie Herr Adams spekuliert, vielleicht – vielleicht, Herr Adams, haben Sie gesagt – gut gemeint war. Wieso spekulieren Sie hier? Sie tragen die Regierung. Klären Sie doch auf, ob die gut gemeint war oder nicht! Wenn Sie sagen, sie wäre vielleicht gut gemeint gewesen, dann bin ich überzeugt davon, sie war schlecht gemeint. Was Sie da machen, ist eine ganz perfide Unterdrückung von oben,

(Beifall AfD)

perfide Befehle werden rausgerückt, die natürlich formell so hinhauen würden. Aber jeder weiß, was Sie wollen. Sie wollen in die Einheitsmeinungsdiktatur. Und das war ein kleiner Baustein, den Sie mit dieser E-Mail geleistet haben. Danke schön.

(Beifall CDU, AfD)

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Die CDU klatscht bei einem AfD- Beitrag!)

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Präsident Carius)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Vonseiten der Regierung, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir beschäftigen uns heute mit einem Sachverhalt, der in der Vergangenheit bereits ausführlich diskutiert und aus meiner Sicht auch geklärt worden ist. So ist die Frage nach dem Anlass des Rundschreibens des Landesverwaltungsamts vom 03.09.2015 bereits Gegenstand der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Emde vom 08.09.2015 gewesen, die anlässlich der Plenarsitzung am 01.10.2015 beantwortet worden ist. Wenn Sie jetzt fragen, welchen Hintergrund hat denn dieses Schreiben, dann möchte ich Sie auf die §§ 118 ff. der Thüringer Kommunalordnung hinweisen.

(Beifall DIE LINKE)

Danach gibt es eine Beratungspflicht der Landesregierung. Wenn ich mir die Anfragen der letzten Jahre, die ich Ihnen, Herr Emde, damals schon dargelegt hatte, noch einmal vergegenwärtige,

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Beraten Sie mal die Truppe da drüben! Schauen Sie mal!)

da ging es sehr wohl um die Verletzung der Neutralitätspflicht und um das Sachlichkeitsgebot. Genannt seien hier die Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel in Drucksache 4/2007 – nur um den Bogen mal über die Jahre zu schlagen –, die Kleine Anfrage der Abgeordneten Berninger, Renner und Kuschel in Drucksache 5/4161 vom 12.03.2012, zuletzt die Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel vom 26.05.2014 zum Neutralitätsgebot eines VGVorsitzenden bei einem Bürgerentscheid. Daneben schauen wir uns doch mal bitte die Amtsblätter dieses Landes an. Da gibt es sehr wohl Beratungsbedarf.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie jetzt fragen: Wie kommt denn das bei den Landräten an, wie kommt denn das bei den Bürgermeistern an? Dann möchte ich Ihnen noch eine kurze Zeitungslektüre ans Herz legen, und zwar die „Thüringer Allgemeine“ vom 12.09.2015, der ja hier oft zitierte Landrat M. aus dem Weimarer Land: „Maulkorb-Erlass ist juristisch korrekt.“

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Nun sag es doch endlich!)

Ich würde es Ihnen gern noch mal kopieren.

Er sagt dort selbst: „Ich sehe das alles nicht so dramatisch, sagte er auf Nachfrage unserer Zeitung.

Mehr noch: Die Rechtsauffassung, die hinter dem jetzt heftig kritisierten Schreiben des Landesverwaltungsamtes stehe, sei schon korrekt …“ Ich frage mich, warum Sie nicht in ähnlicher Weise gelassen mit diesem Thema umgehen können. Denn, Herr Abgeordneter Henke, es ist so, dass die Bürgermeister Beamte sind. Sie sind keine frei gewählten Abgeordneten. Sie unterliegen einem Neutralitätsgebot und einem Sachlichkeitsgebot. Dem unterliege ich als verbeamteter Staatssekretär auch, dem unterliegt jeder Polizist und dem unterliegt jeder Lehrer. Und ich erwarte, dass man als Amtsträger insbesondere mit kritischen Themen angemessen umgeht. Als Privatperson können Sie sich äußern, wie Sie wollen. Aber als Amtsträger haben Sie diesen Staat zu vertreten.

Herr Staatssekretär, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Voigt?

Ja.

Bitte schön, Herr Dr. Voigt.

Recht herzlichen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, wie bewerten Sie die Aussage des Regierungschefs auf dem Forum des Gemeindeund Städtebunds, dass es falsch und peinlich gewesen sei?

Wir müssen hier zwei verschiedene Dinge auseinanderhalten. Das eine ist der Inhalt dieses Schreibens und das andere ist der zeitliche Kontext, in den es eingeordnet wird.

(Heiterkeit CDU)

Und da muss ich Ihnen sagen, da bin ich auch offen für die Kritik des Gemeinde- und Städtebunds. Ich kann Ihnen aber an dieser Stelle noch einmal versichern: Es gibt nie den richtigen Zeitpunkt für derart kritische Hinweise, die aber notwendig sind, wie ich es Ihnen gerade dargelegt habe. Und ansonsten kann hier auch jeder Bürgermeister seine Meinung zu diesem Thema vertreten, wie er möchte.

(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Und jeder Ministerpräsident auch! Verstehe ich!)

Es ist seine Sache und ich denke, unser Hinweis, unser Handeln, hier noch einmal die Rechtslage zu verdeutlichen, ist korrekt gewesen. Ergänzend kann ich Ihnen noch mitteilen, dass das Landesverwal

tungsamt – auch das wurde bereits erwähnt – mittlerweile gegenüber dem Gemeinde- und Städtebund, der in dieser Sache ebenfalls um Aufklärung gebeten hatte, hierzu mit Schreiben vom 07.10.2015 geantwortet hat. Dort heißt es zum Anlass dieses Rundschreibens wörtlich: „Dem Thüringer Landesverwaltungsamt ging es insbesondere darum, darauf hinzuweisen, dass kommunale Wahlbeamte gehalten sind, zwischen privaten Meinungsäußerungen und Äußerungen in amtlicher Funktion quasi als Stimme der jeweiligen Gebietskörperschaft deutlich zu unterscheiden, da hierfür unterschiedliche rechtliche Maßstäbe gelten.“ Die Übersendung – und das möchte ich an dieser Stelle nochmals betonen – dieses Rundschreibens stand also in keinem Zusammenhang zu der hitzig geführten Debatte um Asylbewerber.