Protokoll der Sitzung vom 06.11.2015

tungsamt – auch das wurde bereits erwähnt – mittlerweile gegenüber dem Gemeinde- und Städtebund, der in dieser Sache ebenfalls um Aufklärung gebeten hatte, hierzu mit Schreiben vom 07.10.2015 geantwortet hat. Dort heißt es zum Anlass dieses Rundschreibens wörtlich: „Dem Thüringer Landesverwaltungsamt ging es insbesondere darum, darauf hinzuweisen, dass kommunale Wahlbeamte gehalten sind, zwischen privaten Meinungsäußerungen und Äußerungen in amtlicher Funktion quasi als Stimme der jeweiligen Gebietskörperschaft deutlich zu unterscheiden, da hierfür unterschiedliche rechtliche Maßstäbe gelten.“ Die Übersendung – und das möchte ich an dieser Stelle nochmals betonen – dieses Rundschreibens stand also in keinem Zusammenhang zu der hitzig geführten Debatte um Asylbewerber.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDUFraktion hat ihren ursprünglichen Antrag um eine Frage hinsichtlich einer E-Mail der LPI Nordhausen ergänzt. Auch hierzu sind alle Fragen bereits lange beantwortet.

(Beifall DIE LINKE)

Der Innen- und Kommunalausschuss hat sich erst jüngst, am 29.10., mit dem Sachverhalt beschäftigt. Meinen Ausführungen möchte ich hier noch zwei Kernaussagen voranstellen: Herr Fiedler, Sie haben recht, die Arbeit der Polizei, die kann man gegenwärtig gar nicht hoch genug würdigen und das ist jeden Beifall wert.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Thüringer Polizei betreibt aber auch eine professionelle und anerkannte Pressearbeit. Das zum Ersten. Und zum Zweiten: Es gibt keine Weisung der Landesregierung, des Ministeriums für Inneres und Kommunales oder von der Polizei, Straftaten in Asylbewerberunterkünften zu verschweigen. Die Polizei steuert in den Behörden und Dienststellen an 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche Medieninformationen und beantwortet zahlreiche Presseanfragen. Dabei dürfte es klar sein, dass nicht alle Vorkommnisse und rund 142.000 Straftaten zum Beispiel im Jahr 2014 als Medieninformation durch die Polizei gesteuert werden können und sollen. Selbstverständlich gibt es für die Polizei in dieser komplexen Struktur und für diese anspruchsvolle Aufgabe der Medienarbeit umfangreiche Gesetze, Erlasse, Dienstvorschriften etc. und die werden auch beachtet. Ergänzend werden im Rahmen der Medien- und Pressearbeit der Polizei die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats beachtet. Sie dienen seit Jahren als wesentliche Grundlage der Arbeit mit den Vertretern der Medien.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, den Polizeipressestellen ist es nicht möglich, jede Straf

tat und jedes Vorkommnis an die Medien mitzuteilen. Vielmehr nimmt jede Pressestelle eine Auswahl entsprechend ihrer eigenen Verantwortung wahr, die in Abhängigkeit von der Öffentlichkeitswirksamkeit, der Deliktschwere unter Beachtung der Vorschriften und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfolgt. Dabei muss natürlich auch der Eindruck einer einseitigen und nicht angemessenen Berichterstattung vermieden werden. Ich will hierzu betonen: Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt unabhängig vom Ereignis oder Tatort und unabhängig von der Nationalität der Beteiligten. Ich möchte nochmals unterstreichen, dass es keine Weisungen gegenüber der Polizei gibt, Straftaten von Asylbewerbern nicht öffentlich zu machen. Das ergibt sich auch nicht aus der in den Medien zitierten E-Mail der Pressestelle der LPI Nordhausen an die nachgeordneten Dienststellen vom 4. Februar 2015, die sich im Rahmen der üblichen Pressearbeit einer LPI bewegt. Laut der Pressestelle der LPI Nordhausen war das Ziel der E-Mail, einer einseitigen Berichterstattung vorzubeugen. Diese erläuternde E-Mail wurde von den nachgeordneten Dienststellen auch in keiner Weise anders aufgefasst.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, abschließend möchte ich auf die transparente Vorgehensweise mit Blick auf die Ausschreitungen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl hinweisen. Dazu erfolgte eine umfassende Medienarbeit der Polizei. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Eine Ausschussüberweisung ist auch nicht beantragt worden. Das ist auch nach wie vor nicht der Fall, sodass wir über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/1051 direkt abstimmen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist mit Mehrheit abgelehnt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

Öffentliche Debatte zum Entwurf des Thüringer Bildungsplans für Kinder bis 18 Jahre Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1052 - Neufassung dazu: Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/1147 Neufassung

(Staatssekretär Götze)

Ich frage: Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Das ist auch nicht der Fall, sodass ich die Aussprache eröffne und Herrn Abgeordneten Tischner das Wort erteile.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrerinnen und Lehrer auf der Tribüne, ein bildungspolitisches Thema steht an. Unser Freistaat hat sich in den vergangenen 25 Jahren einen Spitzenplatz im deutschen Bildungssystem erarbeitet. Das ist das Ergebnis einer klugen Schulpolitik und das ist das Ergebnis kluger Lehrpläne. Das ist aber zuallererst der Verdienst der vielen Kolleginnen und Kollegen in den Schulen, denn der Erfolg von Bildung ist abhängig von der Persönlichkeit des Pädagogen. Didaktik und Methodik müssen zum Lehrer passen, müssen zur jeweiligen Klasse passen. Immer wieder neue Papiere mit Handlungsanweisungen verengen das pädagogische Handeln und verunsichern. Die Folgen sind mangelnde Motivation und Dienst nach Vorschrift.

Die CDU-Fraktion sieht in diesem Sinne unter anderem drei Punkte im Entwurf des Entwurfs des Bildungsplans als äußerst kritisch. Erstens finden sich da detaillierte Lehrangebote, die pädagogisch äußerst fraglich sind und das Mitspracherecht der Eltern einengen wollen. Wir sehen kritisch, welchen umfassenden Anspruch das Thema Inklusion einnimmt, ohne dass unsere Bildungslandschaft personell oder finanziell richtig untersetzt ist. Und wir sehen drittens kritisch, dass der bisher einsehbare Entwurf des Entwurfs ein theoretisches Werk von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Hochschulprofessoren ist, das bisher nicht an der Thüringer Realität anknüpft.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie meinen die, die Lehrer ausbilden!)

Ich nenne Ihnen gern einige kurze Beispiele. Zu den Lernangeboten findet sich in Tabelle 2.2, hier geht es um Gesundheitsbildung, unter der Überschrift – ich zitiere: „Unterstützende Interaktionen und Kommunikationen in konkreten Lernangeboten“ der Vorschlag: „Möglichkeit, Partnerschaft und Sexualität zu leben“. Was damit gemeint ist, bleibt offen, welche Konsequenz das für den Unterricht hat auch, und führt uns zu der Forderung, dass gerade bei der Sexualisierung und beim Sexualkundeunterricht immer ein enger Dialog mit den Eltern zu führen ist. Das bezieht sich auch darauf, welches Familienbild vor dem Hintergrund konfessioneller und auch persönlicher Wertmaßstäbe in den Familien gelebt wird. Die Eltern wollen als Erstes zustän

dig für die Erziehung ihrer Kinder sein. Das müssen Wissenschaftler, das müssen wir Politiker und das müssen alle Verbände gemeinsam akzeptieren.

(Beifall CDU)

Ein zweites Beispiel zum Thema Inklusion: Der Entwurf des Entwurfs verkennt völlig die Erfolge des gegliederten Schulsystems – ich habe es gerade am Anfang meiner Rede genannt – und misstraut absolut dem Handeln von Lehrern in unseren Förderschulen, in unseren Regelschulen, in unseren Gymnasien, in unseren Gemeinschaftsschulen, überall. Oder wie sonst ist der Satz zu verstehen? Ich zitiere wieder aus dem Entwurf des Entwurfs: „Gleichzeitig zielt Inklusion darauf ab, eine Reduzierung, besser noch Abschaffung von Exklusion“ – gemeint ist also die schulartspezifische Differenzierung der Lern- und Leistungsangebote und des -vermögens – „in der Bildung zu realisieren. Hier sind Veränderungen in den Inhalten, Konzepten, Strukturen und Prozessen in den Bildungseinrichtungen einerseits sowie“ – und jetzt kommt es – „bei den Einstellungen, Haltungen und Handlungen professionell tätiger Pädagoginnen und Pädagogen andererseits notwendig.“ Sie wollen, hier können wir auch fast wieder von einem Maulkorb reden, ein Umdenken, ein verordnetes Umdenken zum Thema Inklusion in die Schulen hineintragen.

(Beifall CDU)

Das Ganze liest sich also hier nicht wie ein pragmatisches, vernünftiges, an Didaktik und Methodik orientiertes Papier, sondern wie ein ideologisches Papier von Rot-Rot-Grün. Wir können nur hoffen, dass es sich bei dem Bildungsplan, der im Internet einsehbar ist, tatsächlich um den Entwurf des Entwurfs handelt. Im Ausschuss hat Frau Ministerin Klaubert sehr deutlich von einer nun beginnenden zweijährigen Diskussionsphase gesprochen. Das hat den Abgeordneten Matschie dazu bewogen in einer Kleinen Anfrage nachzufragen, wie sie denn dazu kommt, von einer zweijährigen Diskussionsphase zu sprechen, weil doch angeblich alles jetzt schon umgesetzt werden soll. Mal sehen, was da vonseiten der Koalition am Ende herauskommt.

Der Pressemitteilung von Frau Staatssekretärin am 6. August entnehmen wir eine gewisse Relativierung. In der Pressemitteilung wird lediglich von einer „Überführung […] in die Praxis“ gesprochen. Sollten Sie also tatsächlich eine ergebnisoffene Informationsphase nicht im Blick haben, bleiben wir bei unserer im Sommer deutlich geübten Kritik an Ihrem Vorgehen. Dieses Thema betrifft alle Eltern, alle Heranwachsenden, alle Erzieher und alle Lehrer. Da reicht es eben nicht aus, einen Entwurf ins Netz zu stellen, Stimmen in der Fachwelt und der Wissenschaft einzusammeln, ein Ergebnis zusammenzuschreiben, dieses unter Verschluss zu halten und dann in einer Nacht-und-Nebel-Aktion als künftige Grundlage für Erziehung und Bildung in Thürin

(Präsident Carius)

gen einer erstaunten Öffentlichkeit zu präsentieren. Wir verlangen, dass das Ergebnis der Beratungsphase veröffentlicht und dann innerhalb und außerhalb des Parlaments diskutiert wird, bevor es Verbindlichkeit erlangt.

Meine Damen und Herren, mit dem Bericht der Ministerin im Ausschuss ist begonnen worden, was die CDU in den vergangenen Wochen und Monaten öffentlich gefordert hat. Damit zeigt sich, es geht uns im Gegensatz zur AfD nicht um eine ideologische Auseinandersetzung über Lebensmodelle. Ideologie und Populismus war in allen parlamentarischen Initiativen der AfD stets der Aufhänger. Für uns ist aber die Freiheit des Menschen und somit auch die Wahl seiner Lebenspartner eine rein persönliche Entscheidung und die kann man nicht ideologisch vorschreiben. Aber ebenso wenig dürfen jene, die Kinder von uns anvertraut bekommen, Wertvorstellungen der einzelnen Familien auf- bzw. abwerten. Das ist ganz allein Aufgabe der Familie. Gerade bei der Sexualerziehung sind immer erst die Erziehungsberechtigten einzubeziehen. Mit ihnen ist das Was und das Wie vor dem eigentlichen Unterricht zu klären, ganz in dem Sinne, wie es in der schulischen Praxis seit Jahrzehnten in Thüringen praktiziert wird.

(Beifall CDU)

Die CDU-geführte Landesregierung hat einen Bildungsplan bis zehn Jahre vorgelegt. Das ist richtig gewesen, denn es bedurfte damals pädagogischer Leitlinien im Vorschulalter und einer inhaltlichen Verzahnung von Kindergarten und Grundschule. Mit dem Thüringer Bildungsplan für Kinder bis zehn Jahre liegt somit ein pädagogisches Konzept vor, das allen Kindern dieser Altersgruppe gerecht wird. Es ist ganzheitlich angelegt und ein umfassendes Konzept kindlicher Bildung. Dabei wird nicht nur Elementarbildung, sondern insgesamt die kindliche Bildung in den ersten Lebensjahrzehnten in den Blick genommen. Ob sich dieses Konzept eins zu eins auf alle Kinder bis 18 Jahre erweitern lässt, haben wir infrage gestellt und stellen wir auch weiterhin infrage. Denn anders als im ersten Lebensjahrzehnt unterscheiden sich die Bildungsbiografien später sehr deutlich bei den einzelnen Kindern und Jugendlichen. Es wird schwierig werden, allen Entwicklungsetappen und den unterschiedlichen Bildungsgängen in einem Papier ausreichend gerecht zu werden.

Angesichts der häufigen Kritik am Bildungsföderalismus ist es ebenfalls das falsche Signal, wenn Thüringen nun eine weitere landesspezifische Bildungsrichtlinie veröffentlicht. Frau Ministerin Klaubert kritisiert momentan auch sehr öffentlich den Bildungsföderalismus. Hier an dieser Stelle verschärft sie ihn dadurch, dass ein eigenes Papier zusätzlich hinzugefügt wird. Aus unserer Perspektive verstärkt man eben damit den Bildungsföderalis

mus vehement. Ich hätte mir schon gewünscht, dass, wenn man schon ein Bildungsverständnis bis 18 Jahre beschreiben will, man das innerhalb der Kultusministerkonferenz gemeinsam herbeiführt. So hätte ein Beitrag zur Vergleichbarkeit im Bildungssystem geleistet werden können. Es gibt bereits die bundesweit geltenden einheitlichen Prüfungsanforderungen. In diesem Sinne würde man unser Thüringer Schulsystem dann auch stärken und einen Beitrag zur Vergleichbarkeit von Bildung in Deutschland leisten können.

(Beifall CDU)

Die CDU-Fraktion plädiert deshalb in ihrem Antrag dafür, den Thüringer Bildungsplan für Kinder bis zehn Jahre und seine Umsetzung in den Bildungseinrichtungen zunächst zu evaluieren.

(Beifall CDU)

Über das Ergebnis der Evaluation soll im Bildungsausschuss des Thüringer Landtags berichtet werden. Eine solche Evaluation könnte dann die Grundlage für weitere Überarbeitungen bilden. Gleichzeitig fordern wir, dass der Entwurf des Thüringer Bildungsplans für Kinder bis 18 Jahre bis zum 1. Dezember veröffentlicht wird und dann in öffentlichen Regionalkonferenzen mit Lehrern, Eltern, Schülern sowie Vertretern der Landtagsfraktionen ergebnisoffen diskutiert wird.

(Beifall CDU)

Zum Ende meiner Rede, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich auf meine Worte vom Anfang zurückkommen. Das Thüringer Schulsystem ist dank unserer Regierungsverantwortung in den vergangenen 25 Jahren ein Erfolgsmodell geworden. Wir alle profitieren davon und auch Sie sonnen sich jetzt in den Umfragewerten.

Wir fordern die Landesregierung deshalb auf: Gefährden Sie nicht diesen Erfolg, der auch im aktuellen Bildungsmonitor wieder bestätigt wurde. 2011 hatten wir schlagartig einen Lehrerüberhang von über 1.500 Stellen. Dieser Puffer baut sich nun mehr und mehr ab, schon dieses Jahr sind über 700 Kollegen in den Ruhestand gegangen und die Beschulung von Flüchtlingskindern wird die Situation zusätzlich verschärfen. Angesichts dieser Entwicklung ist zuallererst personelle Sicherheit und vor allem die Motivation der Lehrerinnen und Lehrer in den Blick zu nehmen. Die CDU-Fraktion bezweifelt deshalb, dass immer neue Papiere, Projekte, Handlungsanweisungen und aufgeblähte Bildungspläne uns dabei voranbringen. Lassen Sie den Bildungsträgern unseres Landes Luft zum Atmen, akzeptieren Sie unterschiedliche Bildungstheorien und geben Sie Raum für individuelle Bildungskonzepte. In diesem Sinne bitten wir Sie um Unterstützung unseres Antrags. Mit ihm wird gewährleistet, dass nicht der zweite Schritt vor dem ersten gesetzt wird und eine ergebnisoffene Diskussion des Ent

wurfs des Entwurfs des Bildungsplans beginnen kann. Vielen Dank.

(Beifall CDU, AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tischner. Als Nächster erhält Abgeordneter Wolf für die Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte! Herr Tischner, das Einzige, was uns hier in der Diskussion eint, ist offensichtlich die Höhe des Podiums. Das muss ich hier nicht verstellen. Ansonsten muss ich hier vieles, glaube ich, geraderücken.

(Beifall DIE LINKE)

Sie sprachen eben von einer Nacht-und-Nebel-Aktion des Ministeriums. Ich frage Sie einmal: Meinen Sie das denn wirklich ernst?

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ja!)

In einem Prozess, der von namhaften Bildungswissenschaftlern, der von Praktikern, von der Landeselternvertretung, von der Landesschülervertretung seit mittlerweile mehr als vier Jahren intensiv beraten und getragen wird

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer hat da regiert?)

genau: Wer hat da regiert? –, der nun seinen Abschluss in der Vorlage eines Entwurfs findet, aus dem Sie zitieren, was Sie aber über Ihren Antrag erst einmal vorgestellt wissen wollen, kann ich allen Ernstes keine Nacht-und-Nebel-Aktion erkennen.