Zum Stand August dieses Jahres gab es 250 Gemeinden in Thüringen, die überhaupt noch nie Straßenausbaubeiträge erhoben haben. Das sind sogar 29 Prozent aller Thüringer Gemeinden und Städte. Die Verwaltungsmitarbeiter in den Gemeinden sehen sich mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert. So erfordert die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen eine sichere Kenntnis der sehr stark einzelfallbezogenen Rechtsprechung sowie eine langjährige Erfahrung. Außerdem fällt diese Aufgabe in den meisten Kommunen nicht fortlaufend an, sodass die Verwaltungsmitarbeiter sich immer wieder neu und zeitintensiv einarbeiten müssen. Für die Rechtssicherheit besteht dann ein großes Risiko, wie zuletzt unter anderem das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar bewiesen hat, das die Straßenausbausatzung der Gemeinde Uder im Eichsfeld gekippt hat. Schließlich kann man den Nutzen der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht bewerten, wenn man nicht die Kosten ihrer Erhebung – und dazu zählen neben Verwaltungskosten auch Rechtsverfolgungskosten, die aufgrund der hohen Rechtsunsicherheit bei den Straßenausbaubeiträgen oft entstehen dürften – den durch Straßenausbaubeiträge gewonnenen Einnahmen gegenüberstellt.
Hier ist die Landesregierung gefordert, die für eine rationale Abwägung notwendigen Statistiken bereitzustellen. Vor allem aus Gründen des Vertrauensschutzes der Bürger sowie ihrer Entlastung muss schnellstmöglich eine gesetzliche Neuregelung vorgelegt werden, die zumindest die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abschafft.
Im Großen und Ganzen gilt: Gesetzliche Änderungen, die nicht den Praxistest bestehen, sind zu ändern. Straßenausbaubeiträge in ihrer jetzigen Form sind in der Praxis gescheitert. Hier muss dringend im Interesse der Bürger gehandelt werden. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Henke. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich damit die Aussprache schließe. Ich kann davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist. Es erhebt sich kein Widerspruch. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden, sodass wir direkt zur Abstimmung über Nummer II des Antrags kommen. Da wurde mir signalisiert, dass Sie namentliche Abstimmung verlangen, Herr Möller.
Gut, dann würde ich um die Einsammlung der Karten für die namentliche Abstimmung zu Nummer II des Antrags der AfD-Fraktion bitten.
Konnten alle ihre Stimme abgeben? Wir nehmen die Karte von Herrn Matschie noch mit. Ich bitte um Auszählung.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt geben: 89 anwesende Abgeordnete, 80 abgegebene Stimmen. Mit Ja stimmten 9 und mit Nein 71 (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Antrag abgelehnt.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, der Spaß sei euch gegönnt! Ich möchte eine Erklärung zur Abstimmung abgeben. Ich habe in der Eile eben nach der verkehrten Abstimmungskarte gegriffen und entgegen meiner Überzeugung die JaKarte hier eingeworfen.
Das sorgt vielleicht für einen kurzen Beifall bei Ihnen. Ich wollte nur klarstellen, dass ich dem Antrag eigentlich nicht zustimmen wollte, sondern nur in der Eile die falsche Karte gegriffen habe.
Grenzen sichern – Recht durchsetzen – illegale Einreisen verhindern Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/1309
Meine Damen und Herren, Herr Matschie, jeder macht mal einen Fehler, aber manche Fehler sind auch richtig. Also Glückwunsch zu diesem richtigen Fehler, den Sie gemacht haben!
Meine Damen und Herren, zum Thema. „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn […] er aus einem sicheren Drittstaat […] einreist“. Er „ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde
im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird“. So steht es nicht etwa im AfD-Parteiprogramm, sondern in § 18 Asylgesetz. Da fragen wir uns: Wie sind die derzeitigen Zustände anders zu erklären, wenn nicht durch hunderttausendfachen Rechtsbruch? Um dem deutschen Asylrecht Geltung zu verschaffen und das deutsche Recht durchzusetzen, braucht man also eine systematische Grenzsicherung. Daraus muss dann folgen, den illegal Eingereisten den Aufenthalt zur Stellung eines Asylantrags in Deutschland nicht mehr zu gestatten.
Illegale Einreise und illegaler Aufenthalt in Deutschland sind Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz. Bereits der Versuch ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert wird. Zurzeit wird in § 55 Asylgesetz die erfolgte illegale Einreise bei Stellung eines Asylantrags nachträglich so etwas wie legalisiert. Bis Ende August, meine Damen und Herren, wurden allein von der Bundespolizei 118.185 unerlaubte Einreisen angezeigt. Meine Damen und Herren, 118.185 dokumentierte Straftaten bis Ende August! Die Dunkelziffer für die Zahlen bis Ende November – die Welle im September und Oktober kam ja danach – dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Da wundert es mich, Herr Lauinger, wenn Sie sich hinstellen und sagen, die Kriminalität wäre nicht gestiegen. Also ich sehe hier 300.000 Straftaten. Ich weiß nicht, wo Sie die in Ihrer Statistik haben verschwinden lassen, aber von Nicht-Kriminalitätssteigerung kann ich da nichts erkennen, das muss ich Ihnen sagen. Vielleicht hängt es auch damit zusammen, dass es – wie sich aus den Antworten zu meiner Kleinen Anfrage 545 ergibt – eine Richtlinie in Thüringen gibt, nach der diese Delikte in die Liste für vereinfachte Verfahren aufgenommen wurden. Das ist auch noch einmal erklärungsbedürftig, was da passiert ist. Wie dem auch sei.
Meine Damen und Herren, das ist eine Einbringungsrede, deshalb in aller Sachlichkeit. Am vergangenen Sonntag war ich wieder einmal in einem katholischen Gottesdienst, Frau Tasch wird das gern hören, nicht bei Bischof Neymeyr, sondern bei einem vernünftigen Pastor, und dort sangen wir ein christliches Kirchenlied.
Hören Sie genau zu, auch Sie, Herr Ramelow: „Für den König, für sein Schwert, das den Feind das Fürchten lehrt, unsre Freiheit garantiert, uns zum Schutz unsre Grenzen markiert.“ Meine Damen und
Herren, Sie sehen damit, was wir mit unserem Antrag fordern, ist nichts anderes als die Um- und Durchsetzung deutschen Rechts auf der Grundlage christlicher Prinzipien.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihre Allmachtsfantasien kennen keine Grenzen!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen – Gäste haben wir keine mehr, doch einen –,
der grüne Migrationsminister Lauinger hat nach dem Terror von Paris sofort vor dem Vermischen von islamistischen Anschlägen mit der aktuellen Asyldebatte in unserem Land gewarnt. Ich sage es Ihnen deswegen noch einmal, weil Sie sich damit so ein bisschen schwertun. Für uns war das Anlass genug, um darüber nachzudenken, ob diese Warnung nicht auf Gründe hinweist, jetzt erst recht über Zusammenhänge zwischen den Terroranschlägen und der Asylkrise nachzudenken. Um es vorwegzunehmen: Es geht heute hier nicht darum, Flüchtlinge zu verdächtigen, den Terror im schmalen Handgepäck zu transportieren, wie es gestern die „Rhein-Neckar-Zeitung“ unzulässigerweise unverkürzt in den Raum gestellt hat. Doch auch abseits einer solchen Pauschalverdächtigung gibt es natürlich durchaus Zusammenhänge zwischen dem Terror in Paris und der aktuellen Asylkrise. Sie sind der Grund für den Antrag, den wir gestellt haben, den Antrag, Grenzen zu sichern, das Recht durchzusetzen und die illegale Masseneinwanderung zu verhindern. Wir wissen natürlich, dass das nicht allein von Thüringen aus zu regeln ist, aber es wäre uns schon mal sehr daran gelegen, dass die Landesregierung und die Regierungsfraktionen ihren Widerstand gegen vernünftige Maßnahmen in der Asylkrise, wie zum Beispiel die Grenzsicherung, aufgeben. Damit wäre aus unserer Sicht schon viel gewonnen, denn es ist Ihre Politik, meine Damen und Herren vom rot-rot-grünen Lager, der offenen Grenzen, die nicht nur Grundlage für die illegale Masseneinwanderung ist, die wir momentan erleben, sondern eben auch die Voraussetzung für das Einschleusen islamistischer Terroristen und Waffen nach Europa. Es gibt natürlich auch einen Grund,
warum der Migrationsminister von diesen Zusammenhängen nichts wissen möchte. Wie keine andere Partei haben sich die Grünen zu einem Lobbyverein für Asylbewerber entwickelt. Diese Einordnung ist übrigens keine originäre der AfD, sondern sie stammt vom vergangenen Landesparteitag der SPD.
Sie ist gleichwohl richtig und als echte Demokraten sind wir natürlich in der Lage, solche zutreffenden Erkenntnisse anzuerkennen und zu übernehmen. Allerdings, das müssen wir auch in Richtung SPD sagen, gilt selbiges natürlich auch für die SPD und natürlich auch für die Linke. So tönte zum Beispiel der SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas, dass eine Vermengung der Themen „Flüchtlinge“ und „Terror“ unverantwortlich sei und die Terroristen keineswegs alle als Flüchtlinge hierhergekommen wären.
Letzteres, also dass die Terroristen keineswegs alle als Flüchtlinge hergekommen seien, behauptet zwar kein Mensch, aber ein moralisches Debattenverbot lässt sich mit so einer Aussage natürlich schon einmal schön begründen und das passt natürlich besonders gut zu Herrn Maas, denn der bewirbt sich gerade mit seiner Facebook-Kampagne um die Ressortzuständigkeit des Zensurministers.
SPD, Linke und Grüne, sie alle stehen aus Überzeugung zur Politik der offenen Grenzen. Es mag da Nuancen geben, aber im Kern ist es Ihnen bei Ihrer Politik der offenen Grenzen völlig egal, wer konkret nach Deutschland und eben auch nach Europa kommt, ob es tatsächlich Verfolgte, Armutsmigranten – auch die gibt es –, Kriminelle oder im schlimmsten Fall Terroristen sind. Unterschiedslos bezeichnen Sie alle Migranten als Flüchtlinge, denn Sie wissen natürlich ganz genau, dass in unserem Land die etablierte Politik vor allem aus schönen Bildern, gut klingenden, aber letztendlich hohlen Phrasen und hypermoralisierendem Anspruch angetrieben wird. Wer traut sich schon, Flüchtlingen, also wirklich Verfolgten, den Zugang zu unserem Land zu verwehren? Mit dieser Gesinnungsethik haben Sie die meisten und in jedem Fall wichtigsten CDU-Funktionsträger eingefangen. Ihr größter Erfolg war dabei, dass Sie sogar die CDU-Bundeskanzlerin zur Protagonistin Ihrer Politik der offenen Grenzen machen konnten. Die Bundeskanzlerin ist mittlerweile so weit von der Realität entfernt, dass ein hoffentlich immer größer werdender Teil ihrer eigenen Basis fahnenflüchtig wird.
kes verstößt, sieht man nicht erst seit der Asylkrise. Bereits vor dem Verzicht auf die Sicherung der nationalen Grenzen schlugen Sie die Warnungen vor der ansteigenden Kriminalität in den Wind. All diese Entwicklungen sind dann auch eingetreten und dann kamen von Ihnen nur Ausreden und Beschwichtigungen. Damals – das war im Zeitraum 2007/2008 – schon siegte Ihre Europatümelei über den Realitätssinn und über die Interessen unserer Bevölkerung. Auch aus rechtsstaatlicher Sicht produziert Ihre Weigerung zur Durchsetzung des Rechts an unseren nationalen Grenzen seit Längerem absurde Ergebnisse. Reist ein Asylbewerber aus einem sicheren Drittstaat ein, kann er sich nicht auf das Asylgrundrecht berufen. Das wissen Sie sicherlich auch. Nach geltendem Recht ist ihm daher die Einreise an der Grenze zu verweigern. Sollte er doch ins Land gelangen, ist er abzuschieben. Doch dieses geltende Recht, welches im Übrigen sogar strafbewehrt ist, wurde allein in diesem Jahr in mehr als einer Million Fälle gebrochen. Es ist ein Skandal, dass dem rot-rot-grünen Lager das Ganze recht und billig ist und die CDU es einfach hinnimmt.
Meine Damen und Herren, wenn man wie Sie an der einen oder anderen Stelle in Regierungsverantwortung ist – da befinden Sie sich alle irgendwo – und dann das Recht aus Gründen der politischen Opportunität in derartigen Größenordnungen außer Kraft setzt, dann nennt man das nicht Zivilcourage, man nennt es auch nicht Willkommenskultur, nein, man nennt es Willkür.