Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

Zum Abschluss noch einmal, weil Sie das immer so gern versuchen in den Skat zu drücken oder vielleicht auch bewusst negieren: Meine Vorredner, ob das Herr Dr. Pidde oder Herr Huster waren, haben schon darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht nur darauf ankommt, welche Finanzströme aus dem Kommunalen Finanzausgleich den Kommunen zukommen. Es sind noch eine ganze Reihe mehr, meine Damen und Herren. Wenn ich diese Gesamteinnahmen der Kommunen zusammenrechne – und da hören Sie jetzt genau zu, wie sich das entwickelt –, die Gesamteinnahmen der Kommunen, also innerhalb und außerhalb des KFA, beliefen sich im Jahr 2014 auf rund 4,14 Milliarden Euro aus einem Landeshaushalt von knapp mehr als etwa 9 Milliarden Euro. Nur das mal zum Vergleich! Im Jahr 2015 waren es schon 4,24 Milliarden Euro – im ersten Jahr Rot-Rot-Grün, es werden im Jahr 2016 rund 4,5 Milliarden Euro sein und im Jahr 2017 fast 4,7 Milliarden Euro. Das, meine Damen und Herren, ist die wahre Finanzsituation der Kommunen. Und wer dann noch davon redet, dass wir

ihnen in die Tasche greifen, dass wir kein Herz oder sonst was übrig hätten für die kommunale Familie, das ist wirklich eine Debatte, die ist – Herr Kollege Fiedler, das muss ich Ihnen so sagen – so unterirdisch wie nur irgendwas. Das kann ich an dieser Stelle auch nicht stehen lassen.

(Beifall SPD)

Ich will Ihnen noch einmal sagen, meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen stehen wirklich jeden Tag – bis jetzt und wir werden es auch noch jeden einzelnen Tag im Verlauf dieser Legislatur sein – an der Seite der Kommunen. Wir lassen uns in diesen Bemühungen auch von Ihren populistischen Äußerungen nicht aufhalten.

(Beifall DIE LINKE)

Ich hatte mir noch ein paar Stichpunkte gemacht, aber ich will meiner Kollegin noch ein bisschen Redezeit lassen. Ich könnte noch was zum Thema der Gebietsreform und der Funktionalreform sagen. Das hebe ich mir vielleicht noch einmal für einen anderen Zeitpunkt auf. An dieser Stelle noch einmal vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich denke, wir werden in Zukunft noch viel Freude miteinander haben.

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Herr Abgeordneter Kalich für die Fraktion Die Linke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne, wenn man die Reden zum Haushalt in den einzelnen Bereichen, die wir bis jetzt hier behandelt haben, verfolgt, hört man von der CDU aus der Mitte des Hauses auf der einen Seite immer eines: Der Haushalt ist aufgebläht. Und wenn man den Reden etwas folgt, stellt man fest, dass jeder für sich mehr Geld in seinem Einzelplan oder Ressort fordert. Also Sie müssen sich dann schon an irgendeiner Stelle entscheiden, was Sie eigentlich wollen. Das hätten Sie natürlich am besten in Form von Änderungsanträgen ausdrücken können. Aber das haben Sie verweigert. Wenn ich die Worte des Kollegen Pidde noch einmal nehmen kann: Also das ist schon dünne Suppe, die letztendlich auf den zwei Entschließungsanträgen gelandet sind, die heute früh hier reingeflattert sind. Ich stelle für uns fest: Rot-Rot-Grün hat Wort gehalten und die Finanzausgleichsmasse 2016 um rund 50 Millionen Euro auf 1,9 Milliarden Euro erhöht. Außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs erhalten die Kommunen weitere 1,2 Milliarden Euro. Damit fließt jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt an die Kommunen. Das

(Abg. Höhn)

ist die Botschaft, die für die Kommunen von diesem Haushalt entgegen aller Unkenrufe der Opposition – wir hatten ja gerade wieder einen – ausgeht. Denn letztendlich rechnen Sie in den Kommunalen Finanzausgleich das kommunale Hilfspaket mit ein. Wenn man sich die konkreten Zahlen ansieht, die es letztendlich dann umfasst hat, dann muss man schon feststellen, dass 2014 1,85 Milliarden Euro im Kommunalen Finanzausgleich gestanden haben, im Plan 2015 1,853 Milliarden Euro und da kam das kommunale Hilfspaket mit drauf. Jetzt im Plan für 2016 und 2017 stehen 1,901 Milliarden Euro drin. Das kann ein Kind in der 8. Klasse schon ausrechnen, dass das letztendlich die Mehrsumme ausmacht.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, bei der Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs sind besondere kommunale Belastungen wie die Wahrnehmung übertragener Aufgaben bei Kindertagesstätten, Sozialkosten, Kurortstatus, außergewöhnliche Umweltbelastung und die Einführung des Digitalfunks bei der Feuerwehr besser berücksichtigt als bisher. Die kommunalen Spitzenverbände und viele Bürgermeister und Oberbürgermeister sowie Landräte verwiesen darauf, dass der Finanzausgleichsmasse mindestens 100 Millionen Euro fehlen. Ich bin jetzt schon darauf eingegangen. Begründet wird diese Rechnung mit dem im Jahr 2015 einmal – ich wiederhole: einmal – aufgelegten Hilfsprogramm von Rot-Rot-Grün hier im Land. Diese Aufrechnung kann zwar aus kommunaler Sicht nachvollzogen werden und ich bin selbst ehrenamtlicher Bürgermeister und weiß, wovon ich rede – übrigens, ohne Schlüsselzuweisungen für meinen Ort zu kriegen –, lässt aber eine Vielzahl von Aspekten und Herausforderungen von dem, was Land und Kommunen letztendlich leisten müssen, außer Betracht. Rot-Rot-Grün hat einen ersten Schritt für einen gerechten und ausgewogenen Finanzausgleich vollzogen. Das kommunale Hilfspaket von 135 Millionen Euro war auf das Jahr 2015 begrenzt und stellte den Kommunen Millionen Euro an Investitionspauschale und davon 36 Millionen Euro für Schulbauten und Schulsporthallen zur Verfügung. Zu berücksichtigen ist ebenso, dass die Finanzausgleichsmasse keine Anrechnung zusätzlicher Steuereinnahmen der Kommunen..., die sich aus den Steuerschätzungen vom November 2015 im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung 2015 ergeben. Dies sind immerhin 17 Millionen Euro für 2015 und rund 6 Millionen Euro für 2016 und 2017. Das macht zusammen 41 Millionen Euro. Wohl gemerkt wird dies für die Kommunen nicht angerechnet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ein Vergleich: Die Finanzausgleichsmasse zwischen den neuen Flächenbundesländern, wie er auch in der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände vor einigen Tagen vorgenommen wurde, ist nur bedingt geeignet, ein reales Bild zu zeichnen. Ich werde Ih

nen das begründen. Thüringen hat die Ausgleichszahlungen für die Kosten der Unterkünfte laut SGB II – rund 120 Millionen Euro im Jahr – und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus dem SGB XII – rund 80 Millionen Euro im Jahr – außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs gestellt, das übrigens nach der Neudatierung im Jahr 2012.

In Sachsen-Anhalt und Brandenburg sind diese Zahlungen Bestandteil der Finanzausgleichsmasse. Eine solche Herangehensweise wäre auch in Thüringen umsetzbar. Damit würde formal die Finanzausgleichsmasse um 200 Millionen Euro steigen, ohne dass aber die Kommunen mehr Geld erhalten würden. Deshalb sind bei der Bewertung der Finanzausgleichsmasse auch Zahlungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs einzubeziehen. Thüringen hat einen bedarfsorientierten Finanzausgleich. Der 2013 ermittelte Bedarf unter Berücksichtigung der Einnahme wurde durch Berücksichtigung der Kostenentwicklung fortgeschrieben. Der neue Bedarf wurde ebenfalls berücksichtigt. Der Mindestbedarf wurde durch Gutachten auf rund 1,65 Milliarden Euro geschätzt. Das hat mein Vorredner, Herr Höhn, schon genannt. Im Übrigen erfolgt das auf der Basis des Modells, welches vom alten Finanzminister Herrn Voß entwickelt worden ist. Die Landesregierung hat im Entwurf des Landeshaushalts für 2016 hingegen 1,9 Milliarden Euro als Finanzausgleichsmasse festgelegt. Bei der Bedarfsermittlung ist zu beachten, dass die meisten Bedarfsindikatoren einwohnerbezogen ausgestaltet sind. Durch den anhaltenden Rückgang der Einwohnerzahl reduziert sich zwangsläufig der Bedarf. Uns ist bewusst, dass dieses einwohnerbezogene System der Bedarfsermittlung nicht optimal ist. Es wird deshalb derzeit geprüft, damit im Künftigen Indikatoren zur Gestaltung kommen, die die kommunalen Bedarfe auch bei rückläufigen Einwohnerzahlen wirksam und näher abbilden.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, aufgrund zahlreicher Hinweise und Forderungen der Kommunen hat Rot-Rot-Grün Veränderungen bei der Verteilung der Finanzausgleichsmasse vorgenommen, um so besondere Bedarfe einzelner Kommunen besser zu berücksichtigen. Die Veränderungen sind im Einzelnen:

- Die Erhöhung des Mehrbelastungsausgleichs, der steuerunabhängig als Pro-Kopf-Einwohner-Betrag ausgezahlt wird und den ungedeckten Finanzbedarf für die Aufgabenerledigung im übertragenen Wirkungskreis abdecken soll. Er hat sich deutlich erhöht. Das wurde sogar bei mir im Landkreis, im Saale-Orla-Kreis, bei der Einbringung des Haushalts, der übrigens durch einen CDU-Landrat pünktlich eingebracht worden ist – es geht also auch anders – noch einmal betont.

(Beifall DIE LINKE)

- Die Erhöhung der besonderen steuerkraftunabhängigen Finanzzuweisungen für den Bereich der Kindertagesstätten: Zusätzlich wird der Ausgleichssatz zwischen Wohngemeinde und Kindertagesstättengemeinde für Gastkinder von bisher 70 auf 80 Prozent erhöht. Das war ein ewiger Streitpunkt, der zwischen Kommunen, die einen Kindergarten hatten, und solchen, die keinen hatten, rund um die Uhr eigentlich über die letzten Jahre immer getobt hat.

- Einführung besonderer Bedarfszuweisungen für Kurorte, besondere Umweltbelastungen und die Einführung des Digitalfunks: Daran möchte ich wirklich erinnern. Es gibt unheimlichen Handlungsbedarf für die Abstimmung der einzelnen Kräfte, die bei Rettungseinsätzen zum Einsatz kommen, also zwischen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Wenn wir das bei der Polizei machen, ist es zwingend geboten, auch die anderen Kräfte dort dementsprechend auszustatten. Dem stellt sich die Landesregierung.

- Die Erhöhung des Kindersatzes bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen von bisher 4,5 auf 6,7 Einwohner für alle Kinder bis sechs Jahre und die Erhöhung des Sozialsatzes bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung von bisher acht auf 14 Einwohner pro Bedarfsgemeinschaft nach Sozialgesetzbuch II: Diese Veränderungen haben zwangsläufig eine Umverteilungswirkung. In der Folge erhalten elf der 23 Landkreise – die Zahl ist schon gefallen – und der kreisfreien Städte für den Bereich der Schlüsselzuweisungen für Landkreisaufgaben unter Berücksichtigung des Mehrbelastungsausgleichs 2016 im Vergleich zu 2015 mehr Geld und zwölf Landkreise und kreisfreie Städte weniger. Diese Umverteilung ergibt sich aus den unterschiedlichen Belastungen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung sowie der stärkeren Berücksichtigung der Kinder bis sechs Jahre und der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach Sozialgesetzbuch II. Auch bei den Gemeinden gibt es derartige Umverteilungswirkungen. 485 der 849 Gemeinden bekommen in der Summe von Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben, Mehrbelastungsausgleich und Aufwuchs der besonderen Finanzzuweisungen für die Kinderbetreuung 2016 im Vergleich zu 2015 mehr Geld – 485 Kommunen immerhin.

Ergänzend ist zu erwähnen, dass das Land auch den zehnprozentigen Kommunalanteil für das Kommunale Investitionsprogramm des Bundes übernimmt. Dazu ist bis jetzt überhaupt noch nichts gesagt worden. Dadurch können Thüringer Kommunen rund 84 Millionen Euro für investive Maßnahmen zusätzlich in Anspruch nehmen, ohne eigene Mittel einzusetzen. Auch wenn der Finanzausgleich noch nicht optimal ist – und das weiß ich als Bürgermeister –, hat Rot-Rot-Grün den Einstieg in einen gerechten Finanzausgleich vollzogen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, unabhängig davon verweisen wir aber auch darauf, dass in der Vergangenheit angelegte und nicht einer Lösung zugeführte strukturelle Probleme auf kommunaler Ebene nicht allein durch Strukturveränderungen im Finanzausgleich oder etwa durch mehr Geld behoben werden können. Aus diesem Grund hat sich Rot-Rot-Grün dazu bekannt, eine Funktional-, Verwaltungs- und Gemeindegebietsreform auf den Weg zu bringen und die Aufgabenkritik ebenso wie die Betrachtung der Landesverwaltung dort mit einzubeziehen.

In diesem Sinne möchte ich meine Rede hier beenden. Alles, was mit innerer Sicherheit zu tun hat, wird mein Kollege Dittes machen. Ich hoffe, dass die Mehrheit des Hauses uns hier unterstützt und dem seine Zustimmung gibt. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächster hat das Wort Abgeordneter Henke für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, werte Gäste! Ich möchte erst einmal einen Dank aussprechen, einen Dank an Herrn Innenminister Poppenhäger, an alle Polizisten, Sicherheitsleute, DRK, THW und Feuerwehren, die in einem wirklich komplizierten Jahr 2015 hervorragende Arbeit geleistet haben.

(Beifall CDU, AfD)

Deshalb mehr Geld für mehr Sicherheit – durch Einsparungen im Bereich Zuwanderungen und Asyl gegenfinanziert, Vorschläge für die Stärkung der Polizei, des Verfassungsschutzes und der Feuerwehr. Genauso setzen wir uns dafür ein, dass die Kommunen nicht mit leeren Händen dastehen. Beides ist dringend notwendig. Im Zusammenhang mit der sich verschärfenden Asylkrise, den erhöhten Sicherheitsanforderungen aufgrund der terroristischen Gefahr sowie der Zunahme von Demonstrationsereignissen und vor dem Hintergrund des langjährig betriebenen Stellenabbaus bei der Thüringer Polizei werden die Polizeibeamten im Vollzugsdienst zunehmend überfordert. Insbesondere die geschlossenen Einheiten der Bereitschaftspolizei sind an ihren Belastungsgrenzen angelangt. Allein 338 Einsatzstunden täglich müssen Bereitschaftspolizisten für den Schutz von Asylbewerberunterkünften aufwenden. Für die Thüringer Landespolizei kommen insgesamt 15.800 Einsatzstunden im Zusammenhang mit der Ankunft und Unterbringung von Asylbewerbern im Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Oktober 2015 hinzu; das sind über 1.755 Ein

(Abg. Kalich)

satzstunden täglich. Die besonders belastete Bereitschaftspolizei wird darüber hinaus für die Absicherung von Demonstrationen, sonstigen Versammlungen und Fußballspielen eingesetzt. Bis zum 30. September 2015 sind von unseren Bereitschaftspolizisten bei über 877 Einsätzen 287.155 Stunden hervorragende Arbeit geleistet worden.

(Beifall AfD)

Dazu kommt noch die Absicherung von besonders schützenswerten Objekten wie dem Landtag und den Ministerien, ausländische, diplomatische und Kultureinrichtungen. Denken Sie nur an die französischen oder jüdischen Einrichtungen im Freistaat Thüringen. Die Landesregierung selbst gibt zu, dass die Thematik „Flucht und Asyl“ die Thüringer Polizei vor hohe Herausforderungen stellt, sodass eine Erhöhung der Einsatzbelastung der Bereitschaftspolizei nicht ausgeschlossen werden kann. Auch ist klar, dass sich die Kriminalitätsbelastung durch den Anstieg der Asylbewerberzahlen erhöhen wird, selbst wenn die Asylbewerber durchschnittlich genauso oft straffällig werden wie Deutsche. Durch eine schiere Erhöhung der Bevölkerung steigt auch die absolute Anzahl der Straftaten. Dabei ist die Belastung unserer Polizisten schon jetzt enorm. Eine Krankenquote von über 9 Prozent im Jahre 2014, 547 Polizeibeamte die – Stand 14. Oktober – nur eingeschränkt dienstfähig waren und eine steigende Anzahl von psychischen Erkrankungen sind ihr deutlicher Ausdruck. Die Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei wächst. Die Anzahl der Körperverletzungsdelikte und Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte stieg in den letzten fünf Jahren deutlich an. An dieser Stelle herzlichen Dank an alle Polizeibeamten des Freistaats Thüringen, die in dieser schwierigen Lage für Recht und Ordnung sorgen und ihren Rücken täglich für unsere Sicherheit hinhalten.

(Beifall CDU, AfD)

Das sollte allen in diesem Landtag ein Applaus wert sein. Doch Applaus allein reicht nicht, Thüringen muss handeln. Die Einstellung von insgesamt 155 Polizeianwärtern in diesem Jahr und die Aussetzung des Stellenabbaupfads für die Landespolizei in den Jahren 2016 und 2017 sind dabei nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Mit unseren Haushaltsänderungsanträgen wollen wir 200 Polizeianwärter in den Jahren 2016 und 2017 ausbilden – etwas, das die Gewerkschaft der Polizei schon lange fordert. Wir stellen insgesamt 20 zusätzliche Verwaltungsangestellte zur Entlastung der Polizeibeamten im Vollzugsdienst von Verwaltungstätigkeit ein. Wo die Landesregierung an der Gesundheit unserer Polizeibeamten sparen möchte, fördern wir den Polizeisport. Wo die Landesregierung die Terrorgefahr verharmlost, werden wir aktiv. Unsere Polizeibeamten brauchen eine bessere Schutzausrüs

tung, sie brauchen mehr gepanzerte Fahrzeuge, um sich und die Bürger im Falle eines Terroranschlags schützen zu können. Da auch die erhöhten Mittel, welche die Landesregierung hierfür einstellt, nicht ausreichen, stellen wir insgesamt zusätzlich 2,6 Millionen Euro für die Jahre 2016 und 2017 ein. Wir wollen kein blaues Wunder bei der Sicherheit unserer Bürger, sondern mehr Blau auf den Straßen und mehr Sicherheit.

(Beifall AfD)

Es sitzen zwar mehrere geistige Brandstifter in dieser Landesregierung, aber niemand, der sich um die Feuerwehr kümmert.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Jetzt reicht es aber!)

Dabei ist die Lage nicht mehr ernst, sie ist dramatisch.

Herr Henke, ich möchte Sie bitten, sich in Ihrer Wortwahl zu mäßigen.

Jawohl.

Die freiwillige Feuerwehr absolviert die meisten Einsätze. Sie ist das Rückgrat des Feuerschutzes im Freistaat Thüringen. Dem Gemeinwohlatlas 2015 zufolge trägt die Feuerwehr nach Meinung der Deutschen am meisten zum Gemeinwohl bei. Doch die Zahl der Freiwilligen ging in Thüringen allein von 2009 auf 2013 von 42.000 auf 37.000 zurück. Insofern begrüßen wir, dass die Landesregierung – allerdings erst, nachdem der Feuerwehrverband sich ausdrücklich dafür eingesetzt hat – das zur Mitgliedergewinnung notwendige Projekt des Thüringer Feuerwehrverbands auch über 2015 hinaus finanziert. Nichts anderes haben wir bereits mit unserem Haushaltsänderungsantrag gefordert. Allerdings herrscht bei den Feuerwehren nicht nur Mangel an Mitgliedern, sondern auch an Einsatzleitund Sanitätsfahrzeugen. 2015 konnten aufgrund der dilettantischen Arbeit der Landesregierung, die ihren Ausdruck in der verspäteten Vorlage des Haushaltsentwurfs fand, die notwendigen Fahrzeuge nicht mehr beschafft werden. Deshalb besteht ein Bedarf an der Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung für 2017 von 7 Millionen Euro, um die zu geringen Verpflichtungsermächtigungen für 2016 auszugleichen.

Es ist klar, dass die größte Regierungspartei von den sieben Gruppierungen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, das Amt für Verfassungsschutz am liebsten abschaffen würde. Die linksextremistischen Vernetzungen der Linken in

Thüringen sind offensichtlich und werden offen zugegeben. Über die vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtete Kommunistische Plattform ist der Vizevorsitzende und innenpolitische Sprecher der Linken-Landtagsfraktion, Steffen Dittes, zum Beispiel folgender Meinung: „Aber die Kommunistische Plattform [...] hat sich konstruktiv und aktiv in die Gestaltung unseres Wahlprogramms eingebracht, das die Partei jetzt ziemlich einmütig vertritt.“

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wo er recht hat, hat er recht!)

Hier stellt sich die Frage: Was folgt für das Programm einer Partei, wenn eine offen linksextremistische Gruppierung offensichtlich ziemlich aktiv daran mitgearbeitet hat?

(Beifall AfD)

Der Verzicht auf V-Männer ist ein Schritt auf dem Weg zu dem erklärten Ziel der Links-außen-Fraktion, den Verfassungsschutz in Thüringen abzuschaffen. Als Demokraten sagen wir Nein zur Demontage des Verfassungsschutzes.

(Beifall AfD)