Das Auszubildendenticket ist ein Beitrag dazu, gute Ausbildung in Thüringen zu verbessern. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir da noch ein bisschen was zu tun haben, dass es gerade das Zeichen, dass es immer weniger Bewerberinnen und Bewerber um Ausbildungsplätze gibt, nun notwendig macht, noch mal über die Qualität von Ausbildung zu sprechen, dass es aber hier nicht nur darum geht, einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten, sondern eben auch darum, dass es hier um ein ganz reales Problem geht, nämlich dass viele Auszubildende heute schon einen unterschiedlichen Wohn-, Ausbildungs- und Berufsschulort haben. Genau das nimmt dieser Antrag auf. Und es hat sich bei Studierenden in den vergangenen Jahren bewährt, deswegen ist das ein gutes Zeichen, das auch für die Auszubildenden in diesem Land möglich zu machen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDULandtagsfraktion, ich bin mir sicher, Sie wissen aus Ihrer Zeit in der Landesregierung noch, dass das
Deswegen haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, gemeinsam mit den Personen, die das betrifft, und den Organisationen, die das betrifft, nämlich mit dem öffentlichen Nahverkehr, mit den Kammern, mit den Unternehmen, aber ich bin der Meinung, auch mit den Gewerkschaften darüber zu sprechen, wie so ein Konzept aussehen kann, weil es auch darum geht, eine dauerhafte Lösung zu finden, eine rechtssichere Lösung zu finden. Deswegen schlagen wir vor, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen, und zwar federführend an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft und mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lehmann, ich freue mich über Ihre Begeisterung und wir hoffen, dass Sie natürlich bis in die letzte Konsequenz unserem Antrag dann folgen werden.
Es freut mich, dass ich mich in meiner ersten Rede hier in diesem Hohen Hause für meine Fraktion zu diesem Thema äußern darf, weil es ein Thema ist, was mir als Lehrer meine ehemaligen Schüler auch immer wieder berichten. Da gibt es zum Beispiel bei mir im Wahlkreis ein Geschwisterpaar; die eine studiert in Jena, die andere hat eine Lehre als Bürokauffrau in Eisenach begonnen. Beide fahren am Sonntag mit der Bahn in den jeweiligen Ausbildungsort. Die eine zeigt ihre thoska-Karte vor und fährt kostenlos, die andere muss 17 Euro oder ohne BahnCard 34 Euro für die Fahrkarte nach Eisenach bezahlen.
Da die Mobilität der jungen Menschen nicht nur eine politische Forderung ist, sondern notwendige Realität auf dem Thüringer Ausbildungsmarkt, gibt es seit Längerem immer wieder Forderungen aus den Reihen der Schülervertretungen, der Gewerkschaften, aber auch der Wirtschaft, eine Regelung für ein thüringenweites Schüler- und Auszubildendenticket zu finden. Ich weiß, dass alle Fraktionen dazu in der letzten Legislatur – wir haben es gerade gehört – Gespräche mit der Landeselternvertre
tung, der Landesschülervertretung, dem DGB sowie den Industrie- und Handelskammern geführt haben. Es bestand damals große Einigkeit, dass hier Handlungsbedarf besteht und die Einführung eines landesweiten Azubitickets befürwortet wird.
Wir möchten in diesem Sinne daran anknüpfen und fordern mit unserem Antrag die neue Landesregierung auf, ein Konzept zur Einführung eines vergünstigten, landesweit einheitlichen Schüler- und Auszubildendentickets zum Start des neuen Schuljahres 2015/2016 vorzunehmen. Da das Thema schließlich nicht nur in das Regierungsprogramm der CDU Eingang gefunden hat, sondern – wir haben es gerade gehört – auch in den Koalitionsvertrag von Linke, SPD und Grünen, wollen wir mit unserem Plenarantrag das Thema nun erneut auf die Tagesordnung setzen und auf eine schnelle Einführung zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres drängen, um so eine Entlastung von Schülern und Eltern zu erreichen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Studenten mit dem Semesterticket kostengünstig durch ganz Thüringen fahren können, jedoch die Auszubildenden für jeden Kilometer Strecke bezahlen müssen.
Die erfolgreiche Einführung des landesweiten Semestertickets für Studierende in Thüringen war eine lange Forderung der Thüringer Union, insbesondere der Jungen Union.
Ein entsprechender Entschließungsantrag unserer Fraktion fand 2007 schon eine große Mehrheit hier im Haus und wir stehen für die Mobilität der jungen Menschen, nicht nur für die Studenten, sondern auch für die Auszubildenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU ist mit der Forderung eines solidarischen Auszubildendentickets zur Sicherung der Erreichbarkeit der Berufsschulen und der Ausbildungsstätten in den Landtagswahlkampf gegangen und hat in Gesprächen mit Eltern, Unternehmen und Jugendlichen immer wieder Zustimmung hierfür erfahren. Ich bin froh, dass meine Fraktion dieses Anliegen zu Jahresbeginn noch einmal mit einer besonderen Dringlichkeit versehen hat, um eine nicht hinnehmbare Benachteiligung der beruflichen gegenüber der akademischen Bildung zu beseitigen.
Was spricht aus unserer Sicht für die Einführung eines solchen Tickets? Die Wege zu den Berufsschulen sind auch in Thüringen in den letzten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung immer weiter geworden. Die so gestiegenen Fahrtund teilweise auch Unterkunftskosten werden so zu einer steigenden Belastung für Eltern und Schüler. Blickt man auf die kommenden Jahrgänge der berufsbildenden Schulen, wird die Situation vielerorts nicht leichter werden und die kommenden Entschei
Die alte Landesregierung hat im Jahr 2011 bereits im Ansatz darauf reagiert und 300.000 Euro für Zuschüsse zu den Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten für Auszubildende und Schüler eingestellt. Da aufgrund der restriktiven Ausgestaltung der Förderrichtlinie, die nur eine Bezuschussung von Schülern in Landes- oder Bundesfachklassen während des Blockunterrichts und das auch nur in Härtefällen vorsah, flossen nur rund 80.000 Euro ab, sodass der Haushaltstitel in den folgenden Jahren immer weiter abgeschmolzen wurde.
Man muss also feststellen, dass der Haushaltsgesetzgeber in der zurückliegenden Wahlperiode durchaus bereit war, Mittel für eine Entlastung der Auszubildenden bereitzustellen. Gelegentlich hört man den Einwand, dass Auszubildende ein Ausbildungsentgelt erhalten und man ihnen damit zumuten könne, ihre Fahrtkosten selbst zu tragen. Hierzu möchte ich sagen: erstens, dass die Ausbildungsentgelte in einigen Ausbildungsberufen sehr gering sind; zweitens, die finanziellen Belastungen, die den Auszubildenden durch Fahrt- und Unterkunftskosten entstehen, schneller steigen als ihre Ausbildungsvergütung; drittens, nicht alle Auszubildenden ein Ausbildungsentgelt erhalten, so müssen zum Beispiel Auszubildende in vollzeitschulischen Ausbildungen oft noch ihre Ausbildung selbst bezahlen; und viertens muss die duale Ausbildung angesichts des künftigen Fachkräftemangels weiterhin attraktiv für junge Menschen bleiben und darf nicht von zu hohen Fahrtkosten abhängen.
Hohe Fahrtkosten dürfen in Thüringen kein Hindernis für den Abschluss eines Ausbildungsvertrags sein; sei es, weil der künftige Lehrling die Fahrtkosten zur Berufsschule oder zu den Eltern am Wochenende nicht selbst tragen kann; sei es, weil der Unternehmer die zusätzlichen Kosten für die Fahrt zur Berufsschule nicht auf das Lehrlingsgeld obendrauf legen kann, was gut aufgestellte Unternehmen durchaus so handhaben, aber es ist nicht die Regel. Fahrtkosten dürfen nach unserer Auffassung also keinen Einfluss auf die Ausbildungsbereitschaft haben.
Im Übrigen gehen viele Unternehmen auf der Suche nach qualifizierten Auszubildenden schon jetzt Wege, die über den Lehrlingslohn hinaus Anreize für die Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses setzen. Ich denke da beispielsweise an die Kostenübernahme bei überbetrieblichen Bildungsangeboten, bei Berufsbegleitung, bei zusätzlichen Schulungen, für EDV-Weiterbildungen oder auch die teilweise Übernahme von Fahrerlaubniskosten. Ferner bedeutet die Einführung eines landesweiten Schüler- und Auszubildendentickets so auch eine Stärkung der dualen Ausbildung insgesamt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den letzten Tagen haben sich erneut verschiedene gesellschaftliche Organisationen zu Möglichkeiten der Einführung und Ausfinanzierung öffentlich gemeldet. Es ist gut so, dass der Diskurs auch breit geführt wird. Die CDU-Fraktion setzt eindeutig auf ein solidarisch finanziertes Ticket. Nach unserer Vorstellung soll auf die bereits existierenden lokalen Schülertickets aufgebaut werden. Ziel muss die Ausdehnung dieses Angebots auf alle Thüringer Verkehrsverbünde und Verkehrsbetriebe sein.
Gern möchten wir diese verschiedenen Möglichkeiten der Umsetzung gemeinsam mit allen Beteiligten ausführlich diskutieren. Deshalb bitten wir um Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport soll dabei federführend tätig sein. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das haben wir uns auch mal anders vorgestellt. Jetzt wird Rot-Rot-Grün also unfreiwillig zur Erfüllungsgehilfin der Jungen Union, aber man lernt offenkundig nie aus, sehr geehrter Herr Tischner.
Wer das Azubiticket erfunden hat, darüber müssen wir, glaube ich, an dieser Stelle nicht streiten. Viele erinnern sich an den Antrag aus der letzten Legislaturperiode. Weil es uns um die Sache geht, haben wir uns deswegen auch vorgenommen, es etwas anders zu handhaben, als wir es in der letzten Legislatur erleben mussten, konkret, wie da mit Anträgen aus der Opposition verfahren wurde. Es gibt nun einen Antrag – zugegebenermaßen in weiten Teilen kopiert, man könnte ihn auch Plagiat nennen. Ursprungsantrag war nämlich die Drucksache 5/7579 aus der letzten Legislatur. Jetzt kommt er von der CDU. Copy-and-paste scheint ein beliebtes Spiel zu sein. Das hat Die Linke in der letzten Legislatur beim Gesetz für Bildungsfreistellung ähnlich gemacht. Man könnte natürlich ehrlich sein und die Quelle anführen, das haben Sie von der CDU leider vergessen. Leider haben Sie einen Teil in dem Antrag nicht mit übernommen. Aber den werden wir
dann vielleicht im konstruktiven Miteinander im Ausschuss wieder hinzufügen können, denn da machen wir in der Tat den Unterschied. Wir werden Ihren Antrag selbstverständlich und gern in die Ausschüsse überweisen, in denen es zum Thema Beratungsbedarf gibt, weil es uns selbstverständlich um die Sache geht.
Sie von der CDU fordern also Zahlen und Fakten und einen Bericht über die aktuelle Situation vom ÖPNV-Angebot und haben eben auch sehr anschaulich vorgestellt, wo das Problem liegt. In der Tat – das haben wir auch schon in der letzten Legislatur in vielen Runden diskutiert – gibt es eine Ungleichbehandlung von Auszubildenden und Studierenden, die wir so nicht hinnehmen wollen, und deshalb hat Rot-Rot-Grün im Koalitionsvertrag sehr konkret vereinbart, dass es uns darum gehen muss, endlich ein Azubiticket auf den Weg zu bringen, um nicht länger diese Problematik zu erleben, dass die Schwester, die studiert, selbstverständlich das Semesterticket nutzen kann, für Azubis aber kein ähnliches Angebot vorliegt. Deshalb freuen wir uns sehr, dass die CDU auch unseren Koalitionsvertrag offenkundig gut gelesen hat, und sind gespannt auf die Debatte im Ausschuss.
Ich möchte Ihnen trotzdem noch einmal vor Augen führen, was genau im Koalitionsvertrag steht. Da heißt es nämlich, Zitat: Wir streben „die Einführung eines kostengünstigen Azubitickets für den öffentlichen Nahverkehr an. Hierzu soll ein Dialog mit Vertretern des öffentlichen Nahverkehrs, den Kommunen, den Kammern und den Unternehmen angestoßen werden.“ Die Federführung übernimmt hier das Infrastrukturministerium. Sie merken an diesem Satz, dass es eine andere Vorgehensweise als von der CDU vorgeschlagen geben wird. Wir werden also beantragen, dass die Federführung dann beim fachlich zuständigen Ausschuss liegt. Nichtsdestotrotz hatte ich wahrgenommen, dass Sie den Antrag sowohl im Bildungsausschuss als auch im Wirtschaftsausschuss beraten möchten. Auch diesem Vorhaben werden wir uns selbstverständlich anschließen. Dass das Vorhaben aber nicht ganz so einfach umzusetzen ist, zeigen uns auch die Diskussionen in den letzten Tagen. So hat der DGB beispielsweise – Sie konnten es auch nachlesen – betont, dass bei der Finanzierung des Thüringer Azubitickets vor allem die Wirtschaft in der Pflicht sei. Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Die Wirtschaft hat quasi umgehend geantwortet und gesagt, dass sie schon jetzt die Fahrtkosten – jedenfalls viele Unternehmen – ihrer Lehrlinge übernehmen würden, und sie fürchten, dass mit der Einführung eines Azubitickets Mehrbelastungen auf die Wirtschaft zukommen würden. Das heißt, wir haben da offenkundig noch jede Menge Gesprächs- und Informationsbedarf in jede Richtung, weil völlig klar ist, es gibt sehr unterschiedliche Vorstellungen. Der DGB hatte zur Finanzierung hinge
gen vorgeschlagen, um einzelne Unternehmen nicht zu sehr zu belasten, das Geld aus den Zwangsbeiträgen zu nutzen, die an die Industrieund Handelskammern oder Handwerkskammern abgeführt werden. Das wiederum hat die Kammern nicht besonders begeistert. Wir werden da also noch einige Dialogprozesse auf den Weg bringen müssen.
Wir haben immer wieder formuliert, dass Bündnis 90/Die Grünen eine solidarische Finanzierung aller Beteiligten anstrebt. Das heißt, da sind sowohl das Land, da sind auch die Arbeitgeber und natürlich auch die Auszubildenden mit zu beteiligen. Im Koalitionsvertrag haben wir außerdem vereinbart, dass als erster Schritt hin zu einem landesweit einheitlichen Azubiticket die Richtlinie zur Kostenerstattung für Berufsschülerinnen für die Fahrt- und Unterbringungskosten kurzfristig überarbeitet werden sollte. Es gibt diese Richtlinie seit vielen Jahren. Wir wissen um die Probleme. Sie ist mitunter nicht ausgeschöpft worden. Außerdem war der Kreis der Anspruchsberechtigten viel zu klein und deswegen sollten wir mit der Änderung der Richtlinie beginnen, die wir relativ schnell und unkompliziert tatsächlich angehen können, und deshalb haben wir uns auch genauso verständigt. Warum? Uns ist allen klar, dass die Erarbeitung eines Konzepts für das Azubiticket nicht von heute auf morgen geschehen kann, weil unterschiedliche Aspekte und Akteure ganz entscheidend sind. Zum einen – das will ich ganz deutlich sagen – braucht es natürlich die Einbeziehung sowohl der Arbeitgeber, der Kammern, der Verkehrsträger, der Auszubildenden und der Eltern, die sind hier auch schon mit benannt worden.
Zum Zweiten braucht es eine konzeptionelle Grundlage, um tatsächlich zu einer thüringenweit einheitlichen Lösung zu kommen.
Herr Tischner, Sie hatten eben angesprochen, dass Sie gern auf die einzelnen Azubiticketangebote aus den Regionen zurückkommen wollen. Auch da muss man sicherlich mal schauen, wie sich das tatsächlich vereinheitlichen lässt, damit wir eben nicht auch Ungerechtigkeiten schaffen je nach Himmelsrichtung, wo die Azubis gerade zu Hause sind oder ihr Unternehmen haben, in dem sie ausgebildet werden.
Zum Dritten: Um schnell Verbesserungen zu erreichen, kann der Weg nur über die Änderung der bestehenden Richtlinie für die Fahrtkostenzuschüsse gehen. Gesetzliche Änderungen, wenn das Konzept für das Azubiticket dann steht, müssen danach umgesetzt werden, aber dafür braucht es selbstverständlich erst einmal ein tragfähiges Konzept.
Zum Vierten müssen wir die Frage der Mobilität von Auszubildenden in Thüringen auch im Zusammenhang mit der Zukunft der Thüringer Berufsschulen diskutieren. Wir alle wissen, dass wir da auch in der
letzten Legislatur schon diverse Debatten hatten, welche Berufsschulzentren auch in Zukunft welchen Zulauf haben werden, und insofern ist das sicherlich eine Thematik, die auch unsere Kommunalos brennend interessiert, weil Berufsschulstandorte natürlich wichtige Standorte für die Regionen sind.
Als positives Beispiel für eine Richtlinienänderung, wie sie uns vorschwebt, erscheinen uns die Regelungen der Fahrtkostenzuschüsse aus Sachsen-Anhalt. Dort ist es nämlich so, dass alle Auszubildenden, die weniger als 600 Euro Auszubildendengehalt beziehen, Fahrtkostenzuschüsse erhalten. Die Höhe ist allerdings abhängig davon, wie hoch das Gehalt ist. Ich will das kurz darstellen. In SachsenAnhalt erhalten also Auszubildende, die bis zu 450 Euro Auszubildendenentgelt bekommen, 80 Prozent der nachgewiesenen Fahrtkosten, wenn sie bis zu 500 Euro verdienen, noch 60 Prozent, wenn sie 550 Euro verdienen, 40 Prozent, und wenn sie 600 Euro verdienen, 20 Prozent. Das wäre jedenfalls ein Staffelungsmodell, was wir uns vorstellen könnten und was auch ein Stück weit der Gerechtigkeit Rechnung insofern trägt, über wie viel Geld die Auszubildenden jeweils verfügen.
Der Antrag der CDU ist ganz sicher nicht falsch, aber ein bisschen hoppladihopp, wenn ich es so sagen darf, dahergekommen. Doch wir werden die Details sicherlich in den drei nunmehr zuständigen Ausschüssen zu beraten wissen.
Abschließend: Unser gemeinsames Ziel sollte mehr Mobilität für die Auszubildenden sein. Das braucht natürlich tragfähige Lösungen, die auch Hand und Fuß haben und durchfinanziert sind. Deshalb wollen wir ganz intensiv das Gespräch mit den Verkehrsunternehmen und mit den Interessenvertretungen von Wirtschaft, Bildung und Auszubildenden suchen, um geeignete Wege zu finden, wie wir zu einem einheitlichen vergünstigten Azubiticket in Thüringen kommen. Vielen herzlichen Dank.
Ich bin erst mal erfreut, dass wir hier über alle Parteien hinweg bei einem Thema Konsens gefunden haben und die ganze Sache etwas entkrampfen. Wir als AfD haben dazu auch eine Meinung. Junge Auszubildende haben wenig Geld. Hohe Fahrtkosten können schnell zum Problem für sie werden. Allerdings sollten gerade sie in der Lage sein, auch weite Strecken zu fahren, um an den Arbeitsplatz zu kommen. Da das Azubiticket wie ein Semesterticket für Studenten funktionieren sollte, könnten sie