Protokoll der Sitzung vom 28.01.2016

Gleich, ich will nur den einen Gedanken zu Ende führen.

Sie hatten gesagt, dass auch bisher die in die kommunale Trägerschaft übergebenen Landesstraßen mit einer 90-prozentigen Förderung in verkehrstüchtigem Zustand übergeben wurden. Jetzt sollen sie saniert übergeben werden. Ich weiß nicht, warum sich die Kommunen dort schlechterstellen. Das war eigentlich eine alte Forderung, die auch von unseren Fraktionen in der vergangenen Legislatur mehrfach hier erhoben wurde.

Herr Abgeordneter Malsch, Sie können jetzt die Frage stellen.

Frau Lukin, stimmen Sie mir zu, dass es genau Ihre Fraktion war, die vor der Regierungsbildung gesagt hat, dass sie die Kommunen finanziell besser ausstatten will? Und stimmen Sie mir zu, dass es Ihnen nicht gelungen ist, denn sonst wäre dieser Gesetzentwurf nicht notwendig gewesen?

Ich glaube, Herr Malsch, wir reden jetzt über zwei verschiedene Themen. Sie meinen den Kommunalen Finanzausgleich. Da wird sich erst noch herausstellen, wie die Entwicklung der Kommunen durch die Neuregelungen gefördert wird. Mit diesem Gesetz wird lediglich auf die Gemeindeverkehrsinfrastrukturförderung Bezug genommen und hier werden die aus der Vergangenheit vorhandenen finanziellen Schwierigkeiten der Kommunen insoweit unterstützt, dass an manchen Stellen auch das Land helfen und eingreifen kann.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Fraktion der SPD hat Abgeordneter Warnecke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetzes. Ich habe mich im Vorfeld der heutigen Aussprache ein wenig mit der Historie des zu ändernden Gesetzes befasst. Das Gesetz wurde als Artikel 14 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes der Jahre 2013/ 2014 auf den Weg gebracht und im Januar 2013 verabschiedet. Mit dem Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetz sollte eine landesgesetzliche Regelung zur Zweckbindung der ab dem Jahr 2014 zur Verfügung stehenden Entflechtungsmittel geschaffen werden. Notwendig geworden war dieses Gesetz durch die Föderalismusreform, womit unter anderem die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden abgeschafft wurden. Als Ausgleich wurde eine Regelung geschaffen, wonach die Länder befristet bis zum 31. Dezember 2019 einen Rechtsanspruch auf finanzielle Kompensation für den Wegfall der investiven Bundesmittel haben. Der Einsatz eben jener Bundesmittel, die gemeinhin als Entflechtungsmittel

bezeichnet werden, wird durch das nun zu ändernde Gesetz geregelt. So weit zur Historie.

Nun hat sich leider herausgestellt, dass die Kommunen in den letzten Jahren diese Mittel, die ihnen als 75-prozentiger oder 90-prozentiger Zuschuss gewährt wurden, nicht allzu gut abgerufen haben, und das, obwohl der Investitionsbedarf durchaus vorhanden ist. Der Hintergrund dürfte allen klar sein: Den Kommunen fehlt allzu häufig das notwendige Geld für die Finanzierung des Eigenanteils.

Herr Malsch, die letzten Jahre – und damit ist auch die Zeit gemeint, wo ein Herr Voß Finanzminister war –, also wir können gern über die kommunale Finanzausstattung reden, aber die Zeit vorher kann man dann nicht ausblenden, warum die Kommunen den Anteil nicht hatten.

(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Darüber können wir aktuell reden!)

Wir können auch aktuell darüber im Ausschuss reden.

Daher realisiert der Gesetzentwurf aus meiner Sicht nur die zweitbeste Lösung für unsere kommunale Familie, denn er verbessert nicht die finanzielle Lage der Kommunen. Dafür setzt nun das Ministerium die Mittel direkt zugunsten der kommunalen Infrastruktur ein. Die Zweckbindung wird dabei beachtet, anders geht es auch nicht. Erreichen möchte man das, indem die folgenden Maßnahmen finanziert werden: die Sanierung von Landesstraßen, die zu Gemeindestraßen herabgestuft werden, die Sanierung von Ortsdurchfahrten in Straßenbaulast des Landes sowie der Bau von Ortsumgehungen in Straßenbaulast des Landes. Das ist rechtlich völlig unstrittig und auch in Ordnung.

Der Gesetzentwurf sorgt dafür, dass die Mittel nicht der Jährlichkeit des Haushalts zum Opfer fallen, vollständig abfließen und zweckgebunden ausgegeben werden. Er ist damit Ausdruck einer pragmatischen Politik, die sich an den Erfordernissen der Zeit orientiert.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich lade Sie gern ein, den Gesetzentwurf mit uns im Ausschuss weiter zu diskutieren. Daher beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD hat sich Abgeordneter Kießling zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörer auf der Tribüne und an den Bildschirmen! Symbolpolitik bedeutet, wenn man nicht wirklich etwas ändern will, sondern zumindest simuliert, man möchte etwas ändern, aber man hat es nicht wirklich getan. Da hofft man, dass das Publikum das Symbol als diese wirkliche Tat ansieht; genau das tut die Regierung mit diesem Gesetzentwurf.

Wir haben gerade auch gehört, Frau Dr. Lukin, Sie wollen beides im Zusammenhang sehen – das ist richtig –, ÖPNV soll gefördert werden. Aber gerade in den ländlichen Gebieten, ÖPNV, da fahren die Busse und die fahren eben genau auch über diese Straßen. Wir sollten mal ruhig nachdenken, ob diese Straßen in Schuss gehalten werden sollen, weil der ÖPNV auch diese Straßen braucht. Die Kommunen werden dann leider dort abgehangen. Die Kommunen werden immer wieder mit der Herabstufung von Landstraßen zu Gemeindestraßen belastet. Dabei haben diese zwar ein Anhörungsrecht, aber wirklich etwas unternehmen können sie nicht, denn sie haben leider kein Mitbestimmungsrecht. Man hört sie zwar an, aber gemacht wird doch das, was die Regierung meint und denkt. Notfalls müssen sie dann den Klageweg beschreiten – so sieht es dann aus. Die Herabstufung bedeutet für die Kommunen regelmäßige Mehrkosten für den Winterdienst, die Grünpflege und Reparaturen. Ein Beispiel, wozu das führen kann, bietet ein sehr aufrüttelnder aktueller Fall aus dem Kyffhäuserkreis. Dort wurde eine Landstraße herabgestuft, weil sie nicht von überörtlicher Bedeutung sei. Die Stadt Sondershausen nutzte ihre Möglichkeit und ging gerichtlich dagegen vor und verlor.

Nun war in letzter Zeit die Straße zwischen Hainrode und Kleinberndten ständig in Weiß getaucht, was ganz romantisch klingt, ist eigentlich aber sehr bitter. Die beiden Kommunen, in deren Verantwortung jetzt der Winterdienst steht, können sich diesen schlicht nicht leisten. Also steht auf dem Schild an der Straße: „kein Winterdienst eingestellt“. Das Befahren der Straße erfolgt nun auf eigene Gefahr – wie auch die Politik von Rot-Rot-Grün. So kann man den Landeshaushalt langfristig auch durch die Hintertür finanziell entlasten und diese Verantwortung schulterzuckend den Kommunen übergeben, denn darum geht es hauptsächlich bei dem Gesetzentwurf.

Die Kommunen sind seit dem letzten Gesetzentwurf chronisch überlastet und werden durch die aktuelle Belastung durch die zunehmenden Asylkosten weiter finanziell gefordert. Sie müssen – ob sie es wollen oder nicht – ihren Steuerhebesatz erhöhen, so wie es auch die Landesregierung indirekt will. Im ersten Halbjahr 2015 mussten 89 der 849 Gemeinden in Thüringen ihre Realsteuerhebe

sätze für die Gewerbe- und die Grundsteuer heraufsetzen. Steigerungen der Kita-Gebühren folgen auf den Fuß.

Dass die Kompensationsmittel für den kommunalen Straßenausbau durch die Kommunen nicht abgerufen werden können, weil die Eigenmittel der Kommunen fehlen, das ist die richtige Diagnose, liebe Landesregierung. Die Kommunen sind chronisch unterfinanziert. Dass das so gekommen ist, das habe Sie zu verantworten, liebe Landesregierung von Rot-Rot-Grün.

Auch ist es eine richtige Diagnose, wenn gesagt wird, wir haben Investitionsbedarf in der Infrastruktur. Das scheint auch der Landesregierung bekannt zu sein. Es gibt aber auch durch Rot-Rot-Grün keine Ansätze zur Veränderung dieser Praxis. Sie möchten mit dem vorliegenden Gesetz zur Änderung des Thüringer Gemeindeinfrastrukturförderungsgesetzes viel eher die Braut Landstraße ein letztes Mal hübsch machen, bevor es zur Zwangsverheiratung mit den Kommunen kommt. Laut dem Gesetzentwurf soll die Landesregierung auch in Zukunft bescheiden können, ob sie eine Straße vor der Herabstufung noch einmal instand setzt oder eben nicht. Es besteht also keinesfalls eine Pflicht der Erneuerung der Straßen vor der unfreiwilligen Weitergabe an die Kommune. Auch hier gibt es keine ernsthafte Verbesserung gegenüber der vorherigen Situation. Es ist pures Glück, ob die Gemeinde eine gut in Schuss gehaltene Straße überlassen bekommt oder eben nicht. Sie konnten schon bisher eine Straße erneuern, ob sie in Zukunft herabgestuft wird oder nicht. Da sind wir wieder bei der Symbolpolitik. Sie sorgen nämlich nicht für mehr Geld im Straßenbau durch Ihr Gesetz oder gar für bessere Straßen oder für Ortsumgehungen, die dringend gebraucht werden. Wenn Sie wirklich etwas tun wollen, liebe rot-rot-grüne Landesregierung, dann stellen Sie doch bitte mehr Geld für den Straßenbau und für die Kommunen zur Verfügung, anstatt nur Symptome zu heilen und daran herumzudoktern. Wir haben es doch schwarz auf weiß: Es fallen keine zusätzlichen Kosten an durch dieses Gesetz, denn es ist vom Haushaltsplan abhängig. Der Landeshaushaltsentwurf 2016/2017 wurde bereits im Dezember verabschiedet. Ihr „könnte, kann, vielleicht“ bringt uns nicht weiter. Sie sollten auf alle Fälle Ihren Gesetzentwurf noch einmal überdenken und überarbeiten. Wir brauchen hochgekrempelte Ärmel, eine gute Infrastruktur für Thüringen, um fit zu sein für die Zukunft unseres Landes. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als nächster Redner hat sich Abgeordneter Kobelt, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich kurz noch einmal auf die AfD-Rede eingehen. Es ist für uns unerträglich, dass Sie es sogar schaffen, wenn wir über Straßenbau reden, wenn wir über Fahrradwege reden, über Gemeindeinfrastruktur reden, dass Sie es sogar in so einem Thema, über dass man sachlich diskutieren kann, die Schuld an allem, was an Mitteln fehlt, den Flüchtlingen geben, dieses Thema hier auf die Tagesordnung nehmen,

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ihnen. Ihnen geben wir die Schuld!)

das haben Sie ganz genau gesagt. Wenn unsere Fraktion hier Bullshit-Bingo spielen würde, würden in jeder Rede, die kommt, die Flüchtlinge vorkommen als Ursache für alles, was wir hier diskutieren.

(Unruhe AfD)

Sie diskreditieren hier mit Ihren Beiträgen Sachdebatten,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und diskreditieren Menschen. Das hat niemand verdient. Das zeigt auch, dass man sich mit Ihren Gesetzesvorschlägen und mit Ihren Anträgen hier nicht auseinandersetzen braucht, weil es pure Polemik ist auf den Rechten von Menschen.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Schauen Sie mal ins Haushaltsgesetz!)

Aber jetzt lassen Sie mich bitte auf die Sache kommen. Herr Malsch, ich kann es nicht verstehen, wenn Sie als CDU kritisieren und es nicht wollen, wenn wir als rot-rot-grüne Koalition den Gemeinden für Infrastruktur zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Den Gemeinden stehen durch diesen Gesetzesvorschlag in dieser Legislatur 60 Millionen Euro mehr für wichtige Infrastruktur zur Verfügung. Das ist eine gute Sache. Wenn wir es schaffen, dass wir die Gelder durch die Vorschläge nicht anders an den Bund zurückgeben müssen, dann ist das doch eine gute Initiative und da brauchen Sie sich nicht hier hinzustellen und sagen, wir würden damit die Kommunen schädigen. Das ist ja wohl ein Witz.

Für uns als Grüne ist es sehr wichtig, dass wir auch über Infrastruktur reden, nicht nur darüber, die Straßen, die die Kommunen zur Verfügung haben, besser auszubauen, sondern zur Infrastruktur zählen auch Radwege, denn gerade zwischen den Kommunen und wenn Straßen die Kommunen durchqueren, haben wir die Chance, auch Alltagsradwege zu stärken, dort den Fahrradverkehr zu fördern. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass für die Mittel, die hier zur Verfügung stehen von den

60 Millionen Euro in der Legislatur auch mindestens 10 Prozent, wie wir es an anderer Stelle schon verabredet haben, auch für Radwege eingesetzt werden. Das ist ein klarer grüner Schwerpunkt, den wir setzen wollen. Unter dieser Vorgabe unterstützen wir den Gesetzentwurf der Landesregierung und bitten um Zustimmung und um eine sachlich fundierte Diskussion auch in den Ausschüssen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion ist das Gesetz an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1640 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Herr Staatssekretär Sühl, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, das Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz von 2009 dient der Umsetzung der europäischen Inspire-Richtlinie und verpflichtet Geodaten haltende Stellen, insbesondere des Landes und der Kommunen, vorhandene digitale Geodaten im Rahmen einer Geodateninfrastruktur einheitlich bereitzustellen. Die Einbeziehung der Gemeinden und Landkreise, die nach Maßgabe der Inspire-Richtlinie nicht zwingend erforderlich, jedoch fachlich zu begrüßen ist, erfolgt in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden vor dem Hintergrund der Vorteile einer möglichst einheitlichen landesweiten Geodatenbereitstellung. Neben der Erfüllung europäischer Vorgaben können kommunale Gebietskörperschaften mit der Geodatenbereitstellung für Transparenz und Teilhabe an eigenen Verwaltungsentscheidungen sorgen und damit Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern beweisen. Die nun anstehende Änderung des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes wurde auf

grund der Forderung der kommunalen Spitzenverbände notwendig, einen Mehrbelastungsausgleich für die Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Gesetz im übertragenen Wirkungskreis zu erhalten. Eine Regelung des Mehrbelastungsausgleichs bei Inkrafttreten des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes ist im Jahr 2009 unterblieben. Damals waren das Land und auch die Spitzenverbände der Ansicht, dass eine genaue Abschätzung der Kosten nicht möglich sei, der Nutzen aus einer Geodateninfrastruktur die Bereitstellung der technischen Infrastruktur durch das Land und den Aufwand für die Aufgabenwahrnehmung jedoch aufwiegen dürfte. Eine Umsetzung des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes in den kommunalen Gebietskörperschaften erfolgte seit 2009 nur sehr zögerlich, nicht zuletzt aufgrund der Blockadehaltung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen. Auch um diese Haltung aufzuweichen, soll nun erstmalig im Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz die Ermächtigung geschaffen werden, einen Mehrbelastungsausgleich durch Rechtsverordnung zu regeln. Notwendige Haushaltsmittel sind im Landeshaushalt 2016/2017 bereits berücksichtigt. Diese Gesetzesänderung verfolgt die Zielstellung einer möglichst einheitlichen und mit hohem Niveau verbundenen landesweiten Geodatenbereitstellung durch alle Verwaltungsebenen. Schönen Dank!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat der Abgeordnete Rudy, Fraktion AfD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, die Einbringung des Geodateninfrastrukturgesetzes muss hier im Parlament für einige Überraschungen gesorgt haben. Vor ungefähr einem Jahr hat die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zu den Geodaten vorgelegt und in der Debatte wurde von der Landesregierung die Notwendigkeit solcher Regelungen abgelehnt. Ich glaube damals wurde vonseiten der Linken gesagt, dieses Thema sei gegenstandslos. Dieser Entwurf überrascht umso mehr, als sich das bestehende Gesetz nach Aussage der Landesregierung insgesamt als praxistauglich erwiesen haben soll. Und nun, elf Monate später, legt die Landesregierung doch einen Gesetzentwurf vor. Der Gesetzentwurf der Landesregierung bleibt hinter dem der AfD-Fraktion zurück. Weder greift er die eigentlichen Schwachpunkte beim Umgang mit den Geodaten auf, noch werden die Probleme bei den Schnittstellen erwähnt. Ebenso unerwähnt bleiben die Datenformate usw. Der Gesetzentwurf macht sich nicht mal die

Mühe, auf die Kritik der EU einzugehen. Es scheint, als hätte man ihn schnell hingeworfen. Man könnte denken, damit will es die Landesregierung ein paar Leuten recht machen, ohne dass sie wirklich dahinter steht. Wenn man sich als Abgeordneter für die Geodaten einsetzt, dann muss man sehr enttäuscht sein, was die Landesregierung hier abliefert. Wenn das Herz für Geodaten schlägt, muss man diesen Entwurf an den Ausschuss überweisen.

Zwar gibt die Landesregierung vor, sie wolle bei den finanziellen Aufwendungen beim Umgang mit den Geodaten unterstützend wirken, doch diese verbindliche Regelung bleibt sie schuldig. Es wird nur die Möglichkeit eingeräumt, Regelungen diesbezüglich zu treffen. Es wird aber keine verpflichtende Regelung und es wird keine Aussage über die Höhe der Entschädigung gemacht. Ebenso fehlen die parlamentarische Kontrolle und vor allem Fristen.

Deshalb sollten wir im Ausschuss noch einmal darüber reden. Wir würden gern mit allen Fraktionen den Gesetzentwurf im Ausschuss besprechen. Da können wir noch einmal über das Pilotverfahren sprechen. Aber wenn man ein Abgeordneter wäre, der für die Gesetze seiner Regierung stimmt, da muss einen dieser Gesetzentwurf schon enttäuschen. Die AfD-Fraktion sieht in der richtigen Nutzung von Geodaten viel Potenzial. Wir haben vor einem Jahr einen ordentlichen Gesetzentwurf vorgelegt, von dem wir nun noch mal wesentliche Punkte aufgreifen können. Deshalb freuen wir uns auf die Ausschussarbeit und beantragen die Ausschussüberweisung. Vielen Dank.