Protokoll der Sitzung vom 29.01.2016

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geibert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Schulleiterstelle am Staatlichen Humboldtgymnasium Weimar ist seit dem 26. April 2015 unbesetzt, da die Stelleninhaberin verstorben ist. Die Stelleninhaberin war seit 27. Juni 2011 als Schulleiterin am Humboldtgymnasium Weimar tätig. Ihr Einsatz als erfahrene Schulleiterin zur Leitung des Humboldtgymnasiums Weimar erfolgte zunächst in Form einer Abordnung und mündete in der Versetzung und Bestellung zur Schulleiterin mit Wirkung zum 25. August 2014. Ihr Wirken am Humboldtgymnasium wurde durch eine schwere Erkrankung unterbrochen, die leider auch zum Tod der Stelleninhaberin führte. Für die Nachbesetzung wurde umgehend eine Ausschreibung veranlasst, die aus rechtlichen Gründen jedoch noch nicht beendet werden konnte. Im Auswahlverfahren stehen geeignete Bewerber, die das Anforderungsprofil erfüllen, zur Verfügung und es wird mit Priorität am Abschluss einer rechtssicheren Auswahl gearbeitet. Umgehend nach der Auswahlentscheidung werden die Schulkonferenz und die Stadt Weimar als Schulträger über die Auswahlentscheidung informiert und um das Benehmen gebeten. Unbestritten war die Situation in der Schulleitung auch vor dem Einsatz der verstorbenen Stelleninhaberin sehr schwierig. Es erfolgten bereits mehrere Ausschreibungen, deren Abschlüsse regelmäßig durch Klagen und Gerichtsverfahren verzögert und verhindert wurden.

Zu Frage 2: Die Schulleiterstelle wurde zuletzt im Juli 2015 ausgeschrieben.

Zu Frage 3: Zur Nachbesetzung der Schulleiterstelle am Humboldtgymnasium Weimar erfolgten regelmäßige Ausschreibungen. Die rechtssichere Auswahl eines Bewerbers wurde jederzeit mit hoher Priorität bearbeitet. Überbrückungslösungen zur Absicherung der täglichen Aufgaben wurden und werden durch das zuständige Schulamt Mittelthüringen gesucht und umgesetzt. So wurden vom Staatlichen Schulamt Mittelthüringen geeignete Lehrkräfte mit der Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben beauftragt. Das Staatliche Schulamt Mittelthüringen ist verstärkt Ansprechpartner für die Belange des Humboldtgymnasiums und regelmäßig auch vor Ort präsent, um die beauftragten Lehrkräfte zu unterstützen. Bei der Planung von Personalmaßnahmen – Einstellungen, Vertretungslehrerab

ordnung, Versetzung und anderen – fließt die besondere Situation am Humboldtgymnasium in die Personalentscheidungen mit ein.

Zu Frage 4: Den Schülern und Eltern stehen Herr Siegmund und Frau Grunewald – Lehrkräfte der Schule – als Ansprechpartner in Schulleitungsfragen zur Verfügung.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Geibert, Sie haben eine Nachfrage? Bitte schön.

Können Sie abschätzen, wann das Ausschreibungsverfahren bei geregeltem Verlauf beendet sein kann?

Das kann ich Ihnen im Moment nicht genau beantworten. Es wird jetzt gerade versucht, es so zu beenden, dass nicht wieder neue Konkurrentenklagen auftreten können. Sie wissen ja, wie das so ist.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kräuter, Fraktion Die Linke, und seine Frage trägt die Drucksachennummer 6/1661.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Bürgerservice des Finanzamts Erfurt im ländlichen Raum (hier: Landkreis und Stadt Sömmerda)

Mit Presseveröffentlichung der „Thüringer Allgemeinen“ vom 22. Januar 2016 wurde bekannt, dass das Finanzamt Erfurt keinen Service mehr für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sömmerda anbietet. Dieser Service hat sich unter anderem auf Bürgersprechstunden in den Räumlichkeiten des Rathauses Sömmerda und auf das Ausreichen von Vordrucken für die Erstellung der Steuererklärung bezogen. Im Jahre 2015 wurde der Service der Bürgersprechstunden trotz räumlicher Möglichkeiten der Landesregierung eingestellt. Der Service der Ausreichung aller Vordrucke für die Erstellung der Steuererklärung wurde 2016 durch das Finanzamt Erfurt eingestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ab wann wurde wo der oben beschriebene Service im Landkreis Sömmerda angeboten?

2. Ab wann wurde wo der oben beschriebene Service im Landkreis Sömmerda eingestellt?

3. Wie begründet die Landesregierung die Einstellung des Bürgerservice, speziell auch in der Stadt Sömmerda?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den vorgenannten Service, bestehend aus Sprechstunden des Finanzamts Erfurt im Landkreis Sömmerda und der Ausreichung aller für eine Steuererklärung erforderlichen Vordrucke in der Stadt Sömmerda, wieder anzubieten?

Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, Frau Ministerin Taubert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kräuter wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Schließung der Servicestelle des Finanzamts Erfurt in Sömmerda zum 15. Februar 2014 wurden als Übergangslösung zu konkret vereinbarten Terminen im Jahr 2014 Sprechtage im Rathaus in Sömmerda abgehalten. Die Erklärungsvordrucke wurden seit Februar 2014 im Rathaus Sömmerda ausgelegt und zu den Sprechtagen ausgegeben.

Zu Frage 2: Der letzte Sprechtag in Sömmerda fand am 30. September 2014 statt. Die Auslage von Erklärungsvordrucken im Rathaus Sömmerda wurde auf Initiative der Stadt Sömmerda im März 2015 bis auf Weiteres eingestellt.

Zu Frage 3: Die Sprechtage wurden aufgrund der geringen Besucherzahlen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit eingestellt. Zudem ist die persönliche Vorsprache von Bürgern nur in seltenen Fällen erforderlich, da sich nahezu alle Anliegen auf einem schnelleren und kostengünstigeren Kommunikationsweg erledigen lassen. Die Auslage der Steuererklärungsvordrucke wurde auf Wunsch des Bürgermeisters der Stadt Sömmerda eingestellt. Der Bürgermeister begründete dies mit dem Umstand, dass nicht jederzeit alle nachgefragten Vordrucke in der Auslage enthalten sind und die Bediensteten der Stadtverwaltung diesbezügliche Fragen der Bürger nicht zufriedenstellend beantworten können.

Zu Frage 4: Die Wiederaufnahme von Sprechtagen ist grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Die Auslage der Vordrucke wird zeitnah wieder eingerichtet. Die Finanzverwaltung wird dafür Sorge tragen, dass für die Bürger in einem zentral zugänglichen Standort in Sömmerda die wesentlichen Steuererklärungsvordrucke ausgelegt werden. Sollte mit dem Bürgermeister der Stadt Sömmerda keine Einigung zur Auslage der Vordrucke im Rathaus erzielt werden können, wird ein alternativer Standort ange

strebt. Hierzu erfolgen gegenwärtig Absprachen. Unabhängig vom konkreten Ort der Auslage ist jedoch ein voll umfängliches Angebot sämtlicher verfügbarer Steuervordrucke aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Die Auslage wird jedoch alle wesentlichen Vordrucke umfassen, die üblicherweise für Arbeitnehmer und Rentenempfänger notwendig sind. Sämtliche steuerliche Formulare sind zudem jederzeit über den Internetauftritt der Thüringer Finanzverwaltung abrufbar und können sowohl elektronisch ausgefüllt als auch ausgedruckt werden.

Ich möchte noch kurz, weil das möglicherweise interessiert, auf die Besucherzahlen zu sprechen kommen und darauf, inwieweit unterschiedliche Angebote genutzt wurden. Insgesamt ist die Zahl schwankend gewesen. Wir haben im April zum Beispiel 125 Personen gehabt; wir hatten Ende Mai dann 156 und im September hatten wir nur 56. Die Abgabe von Schriftstücken ist dabei das Wesentliche gewesen. Das ist auch übereinstimmend mit dem, was ich bei Bürgerinnen und Bürgern im Bürgergespräch als Antwort bekommen habe, warum sie denn wieder so eine Ansprechstelle oder so einen Sprechtag haben wollen. Da hat die überwiegende Zahl gesagt, sie möchten gern den Steuerbescheid abgeben und möchten die 1,45 Euro für den Umschlag sparen. Auch die Mitnahme von Vordrucken ist sehr unterschiedlich, das ist aber auch der Steuerabgabe geschuldet: Das waren Mitte Mai 22 Personen und Ende September nur fünf. Auskünfte selbst haben im Mai 40 Personen gewollt und im September 13 Personen. Wir müssen natürlich als Finanzministerium auch schauen, wo wir Einsparungen vornehmen können, damit wir unseren Personalabbaupfad einhalten können, und haben sehr genau über mindestens ein Jahr geschaut, welche Anliegen denn zu uns kommen, und haben aufgrund dessen – nicht nur in Sömmerda, sondern auch an anderen Standorten – diesen Service eingestellt. Wir sind aber trotzdem bereit, Vordrucke soweit das möglich ist, auszulegen. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen zur letzten Frage vom Abgeordneten Gruhner, CDU-Fraktion, in Drucksache 6/1662.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Stabsstelle des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Erarbeitung einer Gebietsreform

(Abg. Kräuter)

Anlassbezogen zur Erarbeitung der von der Landesregierung geplanten Gebietsreform wurde im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales seit März 2015 eine Stabsstelle errichtet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viel Personen sind der Stabsstelle insgesamt zugeordnet?

2. Welche konkreten Aufgaben werden von den Mitarbeitern der Stabsstelle betreut?

3. Welche Ausbildung(en) und Erfahrung(en) qualifizieren die einzelnen Mitarbeiter der Stabsstelle für die konzeptionelle Erarbeitung und Begleitung der Gebietsreform und für die Erfüllung der in der Antwort zu Frage 2 genannten Aufgaben konkret?

4. In welcher strukturellen und inhaltlichen Form wird die Tätigkeit des Beraters der Landesregierung, Prof. Dr. Dr. h. c. Joachim Jens Hesse, in die Arbeit der Stabsstelle eingebunden?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gruhner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Stabsstelle sind insgesamt sechs Personen zugeordnet.

Zu Frage 2: Die Aufgaben der Stabsstelle liegen in der hausinternen sowie ressortübergreifenden Koordinierung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform. Die Stabsstelle ist auch an den einschlägigen Gesetzgebungsvorhaben beteiligt.

Zu Frage 3: Die Mitarbeiter der Stabsstelle haben langjährige Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung. Im Übrigen sind sie aufgrund ihrer fachlichen Qualifikationen in der Stabsstelle tätig. So verfügen sie etwa über juristische, verwaltungsorganisatorische und kommunikationswissenschaftliche Ausbildungen.

Zu Frage 4: Die Stabsstelle koordiniert die beratende Tätigkeit durch Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Joachim Jens Hesse, wie sie zum Beispiel im Zusammenhang mit den Regionalkonferenzen oder den Sitzungen des regierungsübergreifenden Lenkungsausschusses „Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform“, in dem unter anderem auch die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind, erfolgt ist.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Eine Nachfrage? Herr Abgeordneter Gruhner.

Danke. Ja, eine Nachfrage: Können Sie zu Frage 3 noch mal einzeln aufschlüsseln, was das genau für Qualifikationen sind, wenn das möglich ist?

Das kann ich Ihnen hier nicht aufschlüsseln. Ich muss natürlich darauf achten, dass die Mitarbeiter dann auch nicht individualisierbar sind. Als Ansprechpartner haben Sie mich hier als Staatssekretär immer zur Verfügung, ansonsten kann man schauen, wer die Stabsstelle leitet. Das ist aus dem Organigramm des Innenministeriums ersichtlich. Bei den anderen Mitarbeitern muss ich da etwas vorsichtiger sein. Ich werde das prüfen lassen und Ihnen die Antwort schriftlich zukommen lassen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt keinen weiteren Fragebedarf. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 23.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 13