Protokoll der Sitzung vom 29.01.2016

2. Wie erfolgte die Information der Thüringer Schulämter und Schulen über die sofortige Aussetzung der für die Schuljahresplanung 2015/2016 verbindlichen Schulbudgets?

3. Können derzeit Klassenfahrten und Studienreisen für das Schuljahr 2017/2018 genehmigt und gebucht werden?

4. Wann wird die neue Regelung zur Erstattung der Reisekosten von Lehrern veröffentlicht?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für das Schuljahr 2015/2016 gilt, wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drucksache 6/1416, vom 10. Dezember 2014 bereits informiert, Folgendes: Mit Schreiben vom 11. und 18. September 2015 wurde den Schulen mitgeteilt, dass die von ihnen für das Schuljahr 2015/16 geplanten Maßnahmen zum „Lernen am anderen Ort“ durchgeführt werden können und die dafür erforderlichen Haushaltsmittel unabhängig vom mitgeteilten Schulbudget für das Jahr 2015 bereitgestellt werden. Die in den Schreiben betroffenen Regelungen stellen sicher, dass für die geplanten Maßnahmen zum „Lernen am anderen Ort“ im Schuljahr 2015/ 2016 die erforderlichen Haushaltsmittel sowohl in 2015 als auch in 2016 bereitgestellt werden. Die Genehmigung von Dienstreisen im Rahmen einer Maßnahme zum „Lernen am anderen Ort“ im Schuljahr 2015/2016 ist gemäß den in den oben genannten Schreiben getroffenen Regelungen lediglich abhängig von dem Ergebnis der Prüfung, ob es sich bei dem betreffenden Vorhaben überhaupt um eine Maßnahme zum „Lernen am anderen Ort“ handelt und wenn ja, ob diese dann unter dem Blickwinkel von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

(Staatssekretärin Feierabend)

zur Erreichung des Lernziels überhaupt notwendig ist. Insofern dürften geplanten Schulfahrten im Schuljahr 2015/2016 keine finanziellen Ablehnungsgründe bezogen auf die Reisekosten für die Lehrer entgegenstehen. Für das Schuljahr 2016/ 2017 ist ein neues Verfahren vorgesehen, welches den Schulen und Schulämtern in den nächsten Wochen mitgeteilt wird.

Zu Frage 2: Die Schulen und Schulämter wurden mit Schreiben vom 11. und 18. September 2015 informiert. Ich sagte es bereits.

Zu Frage 3: Nein, zum gegenwärtigen Zeitpunkt können noch keine Anträge für das Schuljahr 2017/2018 genehmigt werden. Für diese Maßnahmen im Rahmen von „Lernen am anderen Ort“ wird die bereits erwähnte Verwaltungsvorschrift einschlägig sein, deren Inkrafttreten abzuwarten ist. Bis zum Schuljahr 2017/2018 sind aber auch noch anderthalb Schuljahre Zeit.

Zu Frage 4: Die vorläufigen Regelungen für das Schuljahr 2016/2017 werden in Kürze bekannt gegeben. Der Entwurf der Verwaltungsvorschrift befindet sich noch in der Abstimmung. Für deren Inkrafttreten kann noch kein konkreter Termin genannt werden.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Herr Tischner hat eine Nachfrage. Bitte.

Eine Nachfrage, Frau Staatssekretärin: Wird es für das Schuljahr 2016/2017 erneut Schulbudgets geben?

Nein.

Okay, dann eine Bitte oder Frage: Wären Sie bereit, der Ministerin die Grüße mitzunehmen, dass wir das sehr gut finden, dass das jetzt so getroffen wurde? Wir sind heute als Beißer dargestellt worden und in der Hinsicht ist es wirklich mal gut, dass die Entscheidung so gekommen ist, wie sie gekommen ist.

Die Frage, bitte.

Ob Sie das mitnimmt und der Ministerin übergibt.

Aber selbstverständlich nehme ich das gern mit.

Weiteren Fragebedarf sehe ich nicht. Dann rufe ich die nächste Frage in der Drucksache 6/1655 auf. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Grob, CDUFraktion.

Aktuelle Personalsituation an der Staatlichen Grundschule Martin Luther in Zella-Mehlis

An der Staatlichen Grundschule Martin Luther in Zella-Mehlis herrscht seit September 2014 akuter Personalmangel. In einer dritten Klasse wechselt zum dritten Mal innerhalb eines Halbjahres der Lehrer. Innerhalb der letzten zweieinhalb Jahre ist dies bereits der sechste Lehrerwechsel in dieser Klasse.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen gibt es an der Staatlichen Grundschule Martin Luther in Zella-Mehlis derartige Personalengpässe?

2. Welche Maßnahmen wurden seitens des Schulamtes zur Lösung der angespannten Personalsituation ergriffen?

3. Aus welchen Gründen kann die Unterrichtsabdeckung nicht durch die eingerichtete Vertretungsreserve geleistet werden?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Lösung der angespannten Personalsituation?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Grob beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Die staatliche Grundschule Martin Luther ist entsprechend des Bedarfs planmäßig mit ausreichend Personal ausgestattet. Unter Berücksichtigung der vielen längerfristigen Ausfälle im vergangenen Schuljahr wurde an dieser Schule eine Stelle aus der Vertretungsreserve zusätzlich besetzt. Für eine bereits durch Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ausgefallene Kollegin, die als Erziehungsurlaubsvertretung befristet bis zum 31. Januar 2015 eingestellt war, wurden stundenweise Abordnungen aus anderen Grundschulen organisiert. Ab dem zweiten Halbjahr wird die Kollegin, die sich derzeit im Erziehungsur

(Staatssekretärin Ohler)

laub befindet, ihren Dienst wieder antreten, sodass sich dann die Gesamtsituation entspannen kann. Leider fällt seit Schuljahresbeginn eine weitere Kollegin langfristig krankheitsbedingt aus, sodass die über die Vertretungsreserve eingestellte Kollegin den Unterricht und die Klassenleitertätigkeit übernehmen musste. Diese kündigte jedoch zum 01.10.2015 ihr Arbeitsverhältnis fristgerecht. Eine zeitnahe Nachbesetzung konnte aufgrund fehlender geeigneter Bewerber nicht erfolgen. Es ist dem Staatlichen Schulamt gelungen, ab dem 1. November 2015 die Nachbesetzung zu realisieren. Leider wird auch die im Rahmen der Vertretungsreserve eingestellte Kollegin ihr befristetes Arbeitsverhältnis wegen eines unbefristeten Angebots beenden. Zusätzlich dazu wurden weitere zehn Stunden an diese Schule aus benachbarten Grundschulen abgeordnet. Aufgrund der immer wieder problematischen Personalsituation und des insbesondere daraus resultierenden häufigen Wechsels von Klassenleitern hat das Staatliche Schulamt Südthüringen im Lehrereinstellungsverfahren zum 8. Februar für die Grundschule eine unbefristete Stelle vorgesehen. Schulleitung und Elternsprecher der Grundschule haben davon Kenntnis.

Zu Frage 3: Im vergangenen und auch im laufenden Schuljahr wurden in der Grundschule ZellaMehlis Lehrerinnen eingesetzt, die – wie in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 bereits dargestellt – über die Vertretungsreserve eingestellt wurden.

Zu Frage 4: Grundsätzlich sind die staatlichen Schulämter für die Absicherung des Unterrichts verantwortlich. Ist dies mit dem vorhandenen Personal nicht möglich, werden im Februar und August jeden Kalenderjahres Einstellungen vorgenommen. Darüber hinaus wird durch die Schulämter versucht, mithilfe von Abordnungen und Versetzungen auftretende Personalengpässe an Schulen zu beheben. Seit dem vergangenen Jahr steht ihnen zusätzlich die Möglichkeit der befristeten Einstellung im Rahmen der Vertretungsreserve zur Verfügung. All diese Möglichkeiten nutzt das Schulamt Südthüringen auch zur Lösung der Personalprobleme in der Grundschule Zella-Mehlis. So wird es – wie schon gesagt – eine unbefristete Neueinstellung zum Schulhalbjahr geben. Es wird eine Kollegin einer anderen Schule mit zehn Stunden abgeordnet und laut Auskunft des Schulamts wird zum Halbjahr auch eine Kollegin aus der Elternzeit zurückkommen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Danke, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Herr Tischner? Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Eine Nachfrage: Gibt es Überlegungen, wie man die Attraktivität der Vertretungslehrerstellen erhöhen kann? Sie haben ja selber gerade ausgeführt, dass sich da ein großer Schwund einstellt.

Wir haben die Vertretungslehrerreserve erst einmal nur für die befristete Zeit und bieten den Kolleginnen in den Verfahren an, dass sie sich auch unbefristet bewerben können, aber befristet ist nun einmal befristet. Das wird an und für sich nicht attraktiver in diesem Anstellungsverhältnis selbst.

Weiteren Fragebedarf sehe ich nicht. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich rufe die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Geibert, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/1656 auf.

Direktorenstelle am Staatlichen Humboldtgymnasium Weimar

Auf verschiedenen Wegen erreichten die Fraktion der CDU in den letzten Wochen Hilferufe aus der Schulpraxis. So wurde beispielsweise mitgeteilt, dass am Staatlichen Humboldtgymnasium Weimar die Stelle des Schulleiters seit sieben Jahren unbesetzt sei. Hinzu komme, dass die stellvertretende Schulleiterin nun erkrankt sei. Schülern und Eltern fehle somit ein Ansprechpartner. Der Schülersprecher und die stellvertretende Stellvertreterin sind zum Jahresende aufgrund der Umstände zurückgetreten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum ist am Staatlichen Humboldtgymnasium Weimar die Stelle des Schulleiters seit sieben Jahren unbesetzt?

2. Ist die Stelle derzeit ausgeschrieben und wenn nein, warum nicht?

3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Lösung der angespannten Personalsituation ergriffen?

4. Wer steht Schülern und Eltern derzeit als Ansprechpartner der Schulleitung zur Verfügung?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Ohler.

(Staatssekretärin Ohler)

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Sie können doch gleich vorn stehen bleiben!)

Das ging Herrn Staatssekretär Götze gestern schon so, er hätte auch die ganze Zeit stehen bleiben können.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geibert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: