Hier hat, sehr geehrter Herr Tischner, die CDU als Partei zumindest beim Anspruch auf langfristige Haushaltsführung wohl etwas Nachhilfe nötig. Denn auch die Fraktion der CDU sollte wissen, dass das Thüringer Verwaltungskostengesetz an allen Thüringer Ministerien alle drei Jahre eine Überprüfung der Gebührenordnungen auf Kostendeckung vorschreibt. Ebenso weiß die CDU hoffentlich auch noch, dass die in den letzten Jahren gestiegenen Unterhaltungskosten, Lohnkosten und Beschaffungskosten sowohl bei den Internaten als auch bei den Küchen, bei den Essenanbietern eine Neufeststellung der Gebühren notwendig macht. Dass es überhaupt nach so vielen Jahren eine Gebührener
Die Kritik richtet sich allerdings gegen den Umfang der Erhöhung. Vor allen Dingen werden unverhältnismäßige Belastungen für bestimmte Gruppen in der Elternschaft befürchtet, etwa für die Einkommensgruppen, die knapp über der Berechnungsgrenze für Sozialleistungen liegen, für alleinerziehende Mütter und Väter – Kollegin Rothe-Beinlich hat es schon ausgeführt – und für geringverdienende Eltern, da auf die Elternhäuser auch erhebliche Beiträge für die schulmäßige Ausrüstung ihrer Kinder, für Sportgeräte, spezielle Bekleidung und ähnliche Bedarfe zukommen. Diese Besorgnisse, meine sehr geehrten Damen und Herren, nimmt unsere Fraktion Die Linke, meine Fraktion, und nehmen auch die Koalitionsfraktionen ausdrücklich sehr ernst. Wir haben deswegen bereits mit der Ministerin gesprochen. Wir werden uns gemeinsam, denke ich, noch einmal die Verwaltungsvorschrift ansehen und eventuell zu einer Veränderung auch in Absprache mit den Eltern kommen.
Natürlich eventuell, man muss ja das Gespräch auch mit den Eltern finden und auch praktikable Vorschläge im entsprechenden Haushaltsrahmen umsetzen können.
Aber das ist Exekutivhandeln. Wir können da als Abgeordnete, darauf ist auch schon von Kollegin Rosin hingewiesen worden, als Landtag, als Landtagsabgeordnete auch nur das Gespräch suchen und da unsere Meinung äußern.
Hier steht jetzt die Aufgabe, auf die ich nun zu sprechen kommen will, nämlich zu erreichen, dass eine soziale Staffelung und Ermäßigungsregelungen geschaffen werden, welche die Belastung sozial gerecht verteilt, sodass tatsächlich kein Kind aus finanziellen Gründen gehindert wird, eine Spezialschule zu besuchen. Ich kann bereits sagen, dass mir Einzelfälle bekannt geworden sind, die die Notwendigkeit dieser Überprüfung aufzeigen. Wir werden uns gemeinsam mit dem Ministerium dieser Aufgabe stellen, sodass die neuen Gebühren mit Beginn des nächsten Schuljahres in Kraft treten, ohne dabei den sozialen Anspruch der Thüringer Bildungspolitik zu beschädigen. Dies ist unser Ziel und darauf können sich die Eltern und Kinder verlassen.
Zu Punkt II: Sie beantragen die Ablehnung einer Kommunalisierung der Thüringer Spezialgymnasien. Ich denke, dazu hat Frau Rothe-Beinlich schon ausführlich darauf hingewiesen, was konsistentes Denken und Handeln der CDU-Fraktion in Regierungsverantwortung oder dann in Opposition ist.
Zu Punkt III: Sie wollen eine Welle von Gesprächen über das Ziel einer Neuorientierung der Spezialgymnasien in Gang setzen. Das lehnen wir ab. Alle fünf Schulen arbeiten inhaltlich erfolgreich, sie sind ungeachtet kleinerer Probleme, die es hier und dort immer gibt, auf dem richtigen Weg. Jetzt eine solche breite Debatte zu entfachen, würde große Unruhe und Verunsicherung hervorrufen und ist absolut unnötig. Wir haben eine funktionierende Mitbestimmungsstruktur an den Schulen, wie auch die Aktionsfähigkeit der Elternschaft in der Gebührenfrage zeigt. Am Schulprofil wird an allen fünf Schulen gemeinsam mit Partnern laufend gearbeitet. Diese selbstständigen, örtlich verankerten Prozesse zu unterbrechen und einen neuen, erweiterten, ergebnisoffenen Diskussionsprozess vom Zaun zu brechen, der alles in Frage stellt, wäre äußerst unklug und kontraproduktiv.
Zu Punkt IV: Die Gebührenerhöhung sozial verantwortlich zu gestalten, ist eine berechtigte Forderung. Ganz auf sie zu verzichten, wie Sie beantragen, ist überzogen. Wenn Sie das gewollt hätten – Entschuldigen Sie hier auch noch einmal diesen Hinweis, aber so ist das nun mal jetzt, das werden Sie sich geduldig anhören müssen, wir mussten ja auch geduldig ertragen, dass Sie eben nichts, und zwar gar nichts an Änderungsvorschlägen in der Haushaltsdebatte eingebracht haben. Das gehört eben auch zum Teil der Wahrheit, der hier auch mal den Eltern und den Kindern gesagt werden muss. Wenn gesagt wird, es war ja in der Haushaltsdebatte bekannt, dann muss natürlich auch gesagt werden: Ja, aber wir hatten eben nichts, und zwar gar nichts zur Gestaltung und zur Entwicklung des Landes Thüringen und speziell eben auch der Spezialgymnasien beizutragen.
Ich sage zusammenfassend noch einmal ausdrücklich: Eine Gebührenerhöhung im Bereich der Spezialgymnasien ergibt sich notwendig aus den Grundsätzen der Verwaltung, wie ich sie dargelegt habe. Aber ich sage auch genauso ausdrücklich: Es führt kein Weg – für uns zumindest – vorbei an einer Regelung, die sichert, dass jedes Kind die Schule besuchen kann, für die es Interesse und persönliche Eignung mitbringt, ungeachtet der finanziellen Verhältnisse der Eltern. Das werden wir umsetzen. Da es seitens des Landtags keine Regelungskompetenz gibt,
wohl aber Regelungsbedarf, kann dem Antrag der CDU – zu dem der Rechtspopulisten will ich hier nichts weiter sagen – nicht zugestimmt werden.
Vielen Dank. Herr Wolf, Sie haben begründet, dass diese Erhöhung der Gebühren auch auf die erhöhten Lebensmittelausgaben zurückzuführen ist. Im Haushalt 2015 und 2016/2017 sind für die Spezialgymnasien jeweils die gleichen Haushaltsansätze gewählt worden. Im Vergleich zum Ansatz 2015, ich nehme jetzt mal das Sportgymnasium Oberhof, sind im Haushaltsansatz 240.000 Euro für diese Lebensmittel gewesen und in der Ist-Ausgabe 2014 waren es knapp 230.000 Euro. Dieses Prozedere zieht sich fort für das Spezialgymnasium in Jena.
Wie begründen Sie die Gebührenerhöhungen gerade im Bereich Lebensmittel? Wenn Sie den Part jetzt rausnehmen würden, müssten es ja geringere Gebühren sein. Es hat sich nicht bestätigt, dass die Lebensmittelkosten in dem Bereich erhöht worden sind.
Vielen Dank für die Anfrage, sehr geehrte Kollegin. Punkt 1: Ich gehe davon aus – ich bin nicht Teil der Executive,
sondern der Legislative wie Sie auch –, dass das Ministerium nach Verbraucherpreisindexen gerechnet hat, und zwar auch, das ist der Punkt 2 – habe ich noch Ihre Aufmerksamkeit? Danke!,
was die Steigerung – Sie haben sich jetzt explizit auf die Zahlen von 2015, 2016, 2017 bezogen – der letzten acht Jahre anbetrifft. Es geht erst mal darum, dass wir in den Blick nehmen müssen, dass wir Kostensteigerungen hatten.
Da sind jetzt Ansätze gefunden worden, um diese Kostensteigerungen aufzunehmen. Ich habe auch aufgeführt – das ist eigentlich eine Daueraufgabe –, dass wir das jetzt machen müssen, dass Frau Dr. Klaubert das jetzt machen muss; das haben wir uns nicht ausgewählt, das haben wir so übernommen und das gehört dann auch zum normalen Verwaltungs- und normalen Exekutivhandeln dazu, dass man sich dieser Aufgabe stellt, der sich die CDU nicht gestellt hat, und dort auch die entsprechenden Kostenansätze anpasst. Was die einzelnen Aufgaben anbetrifft: Das können Sie sicherlich mit Frau Klaubert besser klären. Danke.
Danke schön, Frau Präsidentin. Ich wollte ganz kurz noch einmal auf zwei Dinge eingehen. Zum einen möchte ich noch einmal auf die wiederholte Kritik durch Herrn Tischner bezüglich unserer Arbeit eingehen. Ich glaube, ich habe Ihnen das an dieser Stelle schon einmal erklärt: Gute Politik ist nicht das Blabla, was man in Ausschüssen oder im Plenarsaal meint, absondern zu sollen,
Gute Politik lässt sich nicht an dem Blabla festmachen, was man in Ausschüssen oder Plenarsitzungen von sich gibt. Gute Politik lässt sich an dem ersehen, wie man handelt, und die CDU hat nun einmal keinen einzigen Haushaltsantrag gestellt. Wir haben einen Haushaltsantrag gestellt, der von der CDU abgelehnt wurde. Ich möchte Ihnen das auch noch einmal erklären: Genau das ist das, was zu Politikverdrossenheit bei den Leuten führt.
Der CDU geht es nicht darum, gute Politik zu machen, sondern den Leuten zu suggerieren, sie wollten gute Politik machen. Das ist genau der Unterschied zwischen CDU und AfD.
Dann habe ich noch eine Frage an unsere Bildungsministerin weiterzugeben, und zwar haben mir jetzt gerade Eltern geschrieben, die unsere Sitzung hier live im Internet verfolgen. Erst einmal lassen sie ausrichten, dass sie leider nicht da sein können, weil sie arbeiten müssen, um das Geld für die Gymnasien ihrer Kinder zu verdienen. Die Eltern würden ganz gern noch einmal die Frage beantwortet haben, warum, wenn es eine eklatante Erhöhung von 30 Prozent gibt, mit den Eltern nicht gesprochen wurde und warum die Gesprächsersuchen, die die Eltern an die Landesregierung gestellt haben, bis heute nicht beantwortet wurden. Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich kann aus der Fülle dessen, was eigentlich auch bis hin zum Haushalt- und Finanzausschuss beredet werden muss, nur auf die eine oder andere Sache eingehen, um sie richtigzustellen.