Zum Ersten: Es ist völlig richtig, solche Verwaltungsvorschriften sind exekutives Handeln. Ich stelle aber auch fest, dass ich mit dem Ausschuss – das habe ich im Ausschuss schon des Öfteren gesagt – sehr gern die Debatte darüber führe und Dinge vorstelle, die eigentlich reines Exekutivhandeln sind. Das müssen Sie auch bestätigen. So auch an Kollegin Rosin gerichtet: Wir haben das im Ausschuss beraten. Die erste Beratung fand am konkreten Haushaltstitel – da hatte nämlich Herr Tischner die Frage zu den Spezialgymnasien gestellt – statt und es ist darauf hingewiesen worden, dass die Verwaltungsvorschrift in Überarbeitung ist.
Dann ist letzten Endes der Ausschuss im November – Frau Uhmann, die Mitarbeiterin unseres Hauses, habe ich extra noch mal gefragt – mit einem relativ großen Zahlenwerk informiert worden. Ich sage jetzt mal nur aus dem Ausschuss einige Zahlen, damit es deutlich wird: Für die Mahlzeiten war bisher der Ansatz für Frühstück: 1,50 Euro – jetzt 1,80 Euro, Mittagessen: bisher 2,50 Euro – jetzt 3,00 Euro, Vesper: bisher 1,00 Euro – jetzt 1,20 Euro, Abendessen: bisher 2,00 Euro, jetzt 2,40 Euro. Ich kann mich erinnern, dass wir sogar noch über die einzelnen Anbieter für die Verpflegung gesprochen haben und das sehr detailliert erläutert haben. Dann ist noch einmal auf die Investitionstätigkeit, die sich bis jetzt sogar noch am Musikgymnasium Belvedere abspielt, eingegangen worden – in einer umfangreichen Erörterung. Ich
Zum Zweiten: In diesem Zusammenhang ist auch darauf hingewiesen worden – dazu gebe ich jetzt auch einige Zahlen bekannt und ich habe es vorhin in meinem Bericht benannt –: Der Rechnungshof kritisiert uns vor dem Hintergrund, dass Aufwendungen, die auch für Internate, Unterkunft und Verpflegung für die Spezialgymnasien entstehen, immer in Relation zu den Gesamtausgaben und zu den Gesamtbelastungen der Eltern gesetzt werden. Dann orientiert man sich auch an den Nachbarländern.
Am Sächsischen Landesgymnasium in Sankt Afra sind derzeit die Kosten für Unterkunft und Verpflegung pro Jahr bei 4.800 Euro. Am Sächsischen Landesgymnasium für Musik in Dresden – Unterkunft: 205 Euro, Verpflegung: 140 Euro, in der Landesschule Pforta, Sachsen-Anhalt – Unterkunft und Verpflegung: 350 Euro. In diesem Sinne sind bei solchen Berechnungen auch die anderen Kosten für andere Einrichtungen im Kinder- und Jugendbereich zu berücksichtigen. Durchschnittliche Kosten im Monat – 2014 – für einen Kinderkrippenplatz: 255 Euro ohne Essengeld, Kindergartenplatz: 85 Euro ohne Essengeld, Hort: 76 Euro ohne Essengeld. Das wird alles letzten Endes bei einer Verwaltungsvorschrift herangezogen. Ich muss Ihnen das alles gar nicht erläutern, aber Sie sollten wissen, wie man zu solchen Entscheidungen kommt.
Aufgrund dessen erhebt dann die Fachabteilung im Haus – bei uns in diesem Zusammenhang im Januar 2015 – alle Daten, die letzten Endes Betriebskosten, Unterkunft- und Verpflegungskosten, Preisindex usw. in den Jahren 2009 bis 2013 umfassen.
Frau Rosin, es wäre schön, wenn Sie mir auch zuhören würden. Dann unterstellen Sie mir wieder, dass ich Ihnen irgendetwas nicht gesagt habe. –
Weil die Gebührenerhöhung nicht erfolgt ist, wie das Verwaltungskostengesetz es vorschreibt, muss man für die Jahre 2009 bis 2013 rechnen. Dann hat man eine jährliche Anpassung über die Jahre. Dann macht man eine Kalkulation. Dann geht man mit dieser Kalkulation an das Finanzministerium, weil es nämlich bei der Aufstellung des Haushalts nicht unbedeutend ist, mit welchen Kosten die Spezialgymnasien zu Buche stehen. Dann ging das Ganze also in die Ausschüsse, den Haushaltsausschuss und den Fachausschuss.
Die Eltern sind angeschrieben worden. Ich habe vorhin schon einmal gesagt, dass ich noch mal ausdrücklich darum gebeten habe, dass alle Schulleiter der Spezialgymnasien, bevor irgendetwas von uns offiziell verkündet und beschlossen wird, informiert werden. Ich habe eben noch einmal nachgefragt, es sind auch alle Briefe – also ich habe viele Briefe unterschrieben – beantwortet worden. Ob mich jeder Brief im einzelnen erreicht, das weiß ich manchmal nicht, aber die, die ich bekommen habe, habe ich beantwortet. Es sind auch keine Ablehnungen gekommen, über irgendetwas miteinander zu sprechen.
Zur Sozialstaffelung kann ich nur sagen – das habe ich von Anfang an gesagt, weil wir das in dem Moment noch gar nicht einschätzen konnten, ob die ausreichend ist –, dass wir erst mal die Verwaltungsvorschrift in Kraft setzen, damit wir einen rechtstreuen Tatbestand haben und dass man darüber noch mal reden kann, weil die Gebühren im Moment ja noch gar nicht erhoben werden.
Zu dem Beispiel vorhin der zwei Kinder in Schnepfenthal: Das ist, glaube ich, ein klassischer Ermäßigungsfall.
Dann ist noch angesprochen worden, wenn jemand von außerhalb, also nicht als Landeskind, nach Thüringen kommt: Wir haben in Thüringen auch die Landeskinderklausel. Sie steht zwar in der Richtlinie, aber wir haben nicht entschieden, dass wir jetzt für Landeskinder einen Betrag machen und für die Kinder, die aus anderen Bundesländern zu uns kommen, den Betrag bedeutend erhöhen könnten. Das machen andere Länder. Das haben wir nicht gemacht. Aber für die Kinder, die in Thüringen wohnen, gibt es Zuschüsse für Heimfahrten, das ist richtig. Das hat wiederum mit diesem Sachverhalt, mit dieser Gebührengeschichte überhaupt nichts zu tun.
Eine Anmerkung: Ich hoffe, dass ich es vorhin nicht zu lax gesagt habe bezogen auf das, was die Kinder an den Spezialgymnasien zum Teil als Lehrund Lernmittel einsetzen müssen, also Skier, Wachskoffer, Instrumente usw., das hat mit dieser Vorschrift auch nichts zu tun, überhaupt nichts zu tun. Hier wird ein großer Topf genommen, in den alles reingeschüttet wird, jetzt auch noch die Kommunalisierung der Spezialgymnasien. Ich dachte ja erst, ich traue meinen Augen nicht, als ich es im Antrag der CDU gesehen habe, dass wir das herausnehmen sollen. Ich dachte, vielleicht haben Sie sich irgendwie geirrt. Jetzt sind Sie noch einmal darauf eingegangen und auf die Geschichte des „Blauen Wunders“ sind mehrere Vorrednerinnen eingegangen. Ich kann mich jetzt nicht ganz genau erinnern, das muss auch im November gewesen sein, als aus meinem Haus die ausdrückliche Ablehnung der Kommunalisierung der Spezialgymnasien schriftlich an die anfragenden Stellen heraus
gegangen ist, weil man das „Blaue Wunder“ nach seiner wundersamen Tauglichkeit untersucht hat. Was ich an der Stelle wirklich schwierig finde, ist, wenn exekutives Handeln sorgsam vorbereitet ist, man sich mit einer sozialen Staffelung beschäftigt, ausdrücklich auch in der Öffentlichkeit sagt, dass man diese soziale Staffelung noch einmal betrachten möchte vor dem Hintergrund derjenigen Gebühren, die wir jetzt für Unterkunft und Verpflegung erheben, dass das im Moment überhaupt nicht zu Buche schlägt, sondern dass man ein halbes Schuljahr vor Inkrafttreten der neuen Sätze diese Diskussion durchaus auch öffentlich führt, dass das einen zurückschlägt als „Sie reden nicht darüber“, „Sie sind sozial ungerecht“ und was weiß ich nicht alles. Ich weiß, dass der eine oder andere Abgeordnete dieses Hauses ausdrücklich auf Eltern zugegangen ist mit der Bitte, dass sie sich mal gegen solche maßlosen Forderungen seitens des Bildungsministeriums wehren. Ich kann Ihnen nur sagen: Das, was Sie oft hören, höre ich auch. Seien wir bitte fair und sachlich in der Auseinandersetzung. Und wenn Ihnen das ganz besonders wichtig gewesen wäre, die Spezialgymnasien besserzustellen als andere Einrichtungen und nur vergleichbar mit den früheren Kostensätzen zu belasten, dann hätte ich wenigstens an dieser Stelle einen klitzekleinen Änderungsantrag erwartet, der uns in die Lage versetzt hätte, diese Kostenposition so auszugleichen, dass wir nicht an anderer Stelle einsparen müssen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen, erstens will ich sagen, dass ich mich darüber freue, dass die Ministerin, die Frau Klaubert, aber auch die Abgeordneten aus den Koalitionsreihen ankündigen, dass nun über diese Frage der Elternbeiträge noch mal neu geredet wird
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war es schon vorher; wenn Sie im Ausschuss wären, wüssten Sie das!)
Ich sage aber auch dazu: Das wäre nicht passiert, wenn wir das Thema nicht in der Form aufgerufen hätten.
Zweitens, konstatiere ich: Schon zum zweiten Mal am heutigen Tage gibt es in Sachen Bildungspolitik gute Übereinstimmung zwischen SPD und CDU.
Und das aus gutem Grunde, denn es geht um die pädagogischen Betrachtungen. Deswegen sage ich drittens: Dies ist kein Schaufensterantrag, wie uns vorgeworfen wird, sondern, Herr Wolf, es ist eben genau anders, als Sie es betrachten. Wir sehen nach über 20 Jahren Spezialgymnasium Bedarf in den Fragen der Weiterentwicklung.
Da geht es nicht um die Frage, auf null setzen und alles infrage stellen, was Sie hier vorwerfen, sondern es geht darum, dass man nach über zwei Jahrzehnten auch mal fragen darf: Ist alles so gut, wie es jetzt ist, ist alles richtig an den Bedingungen der jetzigen Zeit ausgerichtet oder darf es auch mal weitergehen? Sie dürfen nicht so konservativ sein, Sie müssen auch mal nach vorn gucken, Herr Wolf.
Wissen Sie, Herr Wolf, insgesamt geht es doch darum, dass wir schauen müssen, dass wir den Hochbegabten und den Eliten mit unseren Spezialgymnasien wirklich ermöglichen, auch ganz vorn in dieser Welt dabei zu sein.
Deswegen müssen wir darüber nachdenken, ob das, was wir unseren Spezialgymnasien in personeller und organisatorischer Hinsicht und an Freiräumen einräumen, noch genügt, um genau diese Anforderungen zu erfüllen. Da, glauben wir, gibt es Gesprächsund Weiterentwicklungsbedarf. Ich nehme nur mal ein Beispiel: Sie haben an den Sportgymnasien Probleme, Personal zu finden, das die Schnittstelle zwischen Schule und den Erfordernissen der jeweiligen Sportart erfüllt. Deswegen brauchen Sie einfach Freiräume für die Entscheidung vor Ort und müssen diese Entscheidung in die Schule hineinverlagern. Deswegen glaube ich, macht es Sinn, über die Strukturen nachzudenken, über die Kommunikation, die zwischen den Betroffenen stattfindet, und die Entscheidungswege, die hier stattfinden, nachzudenken und nach neuen Wegen zu suchen.
Zu Punkt II, der auch die Frage der Kommunalisierung von Spezialgymnasien betrifft: Wenn wir nicht Sorge gehabt hätten aus den Papieren dieser Regierung, dass da etwas im Busche ist, hätten wir es nicht angesprochen. Aber wir sind froh, dass jetzt klargestellt ist, dass die Ministerin kein Interesse daran hat, unsere Spezialgymnasien zu kommunalisieren. Das ist es doch wert, das hier an der Stelle mal festzuhalten.
Zu dem Anstrich III will ich auch noch mal sagen, worauf es ankommt: Wir müssen konzeptionell weiterentwickeln, davon sind wir fest überzeugt. Das geht natürlich nur im Dialog mit den Betroffenen und denen, die etwas beitragen können. Diesen Prozess möchten wir anstoßen. Das betrifft sowohl den schulischen Teil, also alles, was sich in dieser Schullaufbahnzeit bewegt, aber es geht natürlich auch um die Frage der Anschlüsse. Es ist eben ganz einfach so, dass jemand, der an einem Sportgymnasium lernt, dort gut untergebracht ist. Sobald er aber diese Schule verlässt, gibt es in Thüringen ein Problem: Sie können bei der Bundeswehr anfangen; wenn Sie Glück haben, bekommen Sie noch eine Stelle im Dienst der Landespolizei. Das war es dann aber auch schon. Zu den Übergängen zum Studium und eben auch vielleicht in die Lehre hinein, haben wir nicht genügend Antworten. Es ist kein Vorwurf an diese Ministerin und an diese Regierung, es ist ganz einfach eine Frage, wie wir die Dinge noch besser machen können. Die Zeit ist hinweggegangen und wir müssen nach neuen Antworten und Lösungen suchen. Deswegen sage ich hier ganz einfach: Lassen Sie uns fachlich darüber reden. Darum bitten wir und beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Vielen Dank.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es gibt auch nicht den Wunsch seitens der Landesregierung. Damit schließe ich die Aussprache. Ich habe soeben einen Antrag vom Kollegen Emde auf Ausschussüberweisung vernommen. Wir hätten zunächst über den Antrag auf Überweisung der Nummern II bis IV des Antrags der CDU an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport abzustimmen.
Okay, das können wir noch machen, kleinen Augenblick, kleines Versäumnis, aber das können wir noch korrigieren: Zunächst einmal stelle ich die Frage, ob es Widerspruch dagegen gibt, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Das kann ich nicht erkennen.
den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen bitte. Die Gegenstimmen kommen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen.