Protokoll der Sitzung vom 25.02.2016

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Rechnungshof ist ein sachverständiger Mahner, wenn es um die Entwicklung geht, aber auch ein Berater, auf den sich die Politik verlassen kann. Das, was wir hören, stößt nicht immer auf Begeisterung. Das ist so. Aber, und das sage ich dem Präsidenten auch extra, Ihre Worte bleiben nicht ungehört. Manchmal sind dicke Bretter zu bohren, aber es bleibt nicht ungehört, der Einsatz des Rechnungshofs bewegt doch einiges. Ich bedanke mich wegen des Bewusstseins beim Rechnungshof für die Verantwortung, die er hat, und auch für seine Neutralität gegenüber allen Fraktionen des Hohen Hauses. Kompetent und mit hoher Professionalität geht er seine Aufgaben an. Ich kann nur für mich

und für meine Fraktion sagen: Die Finanzkontrolle in Thüringen funktioniert.

Meine Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ist so inhaltsleer, dass eine Beratung in den Ausschüssen weder angezeigt noch zielführend ist. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD hat sich Abgeordneter Brandner zu Wort gemeldet.

Herr Pidde, nicht inhaltsleer, inhaltsschwer ist unser Gesetzentwurf. Das versuche ich Ihnen jetzt auch näherzubringen. Das hat mit Misstrauen gegenüber dem Landesrechnungshof nichts zu tun, sondern eher mit dem Misstrauen gegenüber solchen – ich sage mal – SPD-Funktionären wie Ihrem Genossen Lippert, der auch mal ganz klar gezeigt hat, wie Untreue funktionieren kann.

(Beifall AfD)

An dieser Stelle ist diese Untreueblase zufällig oder nicht, jedenfalls aufgeplatzt. Aber ich will gar nicht wissen, was bei den Altparteien noch so unter der Oberfläche wabert, wo wahrscheinlich die Angst auf der Stirn geschrieben steht, dass dieses Gesetz umgesetzt wird, weil man dann Angst hat, das Untreuevorwürfe herauskommen, und zwar nicht nur einmal, so wie bei dem Bürgermeister von Eisenberg, der der SPD angehört, sondern vielfach. Und genau darauf zielt unser Gesetzentwurf ab.

Herr Dr. Pidde, wenn Sie sagen, wir legen immer Gesetzentwürfe vor, die was ändern wollen – Hallo? Sie sind doch schon länger in diesem Landtag. Haben Sie schon jemals einen Gesetzentwurf gesehen, der nichts ändern will? Da müssen Sie sich schon entscheiden. Wenn Sie dem Landtag hier nicht angehören wollen, dann machen Sie was anderes. Aber hier werden meistens Sachen geändert oder inszeniert.

Herr Kowalleck, auch interessant. Ich dachte, ich höre dem charmanten Menschen der CDU mal zu. Aber als Sie dann den Satz herausgehauen haben, die Staatsanwaltschaft stünde unter parlamentarischer Kontrolle des Justizministers, da dachte ich mir: Nein, komm, jetzt schalte ich ab, und empfehle Herrn Kowalleck mal, so einen kleinen Kurs zu belegen, zusammen mit dem Herrn Lauinger, was Gewaltenteilung heißt und wie Gewaltenteilung funktioniert.

(Beifall AfD)

Vielleicht setzen Sie sich mal mit dem Kollegen Lauinger zusammen und lassen sich da von den Referenten auf den neuesten Stand bringen. Aber solchen Unsinn hat nicht mal jemand aus der AfD bisher hier von sich gegeben, das muss ich Ihnen sagen. Ich lasse mir das gern noch mal auf der Zunge zergehen.

Meine Damen und Herren, Steuerverschwendung ist die Kehrseite der Steuererhebung. Steuerverschwendung muss deshalb wirksam bekämpft werden, genauso wie Steuerhinterziehung. Dazu müsste das Bundesstrafrecht geändert werden, und die Steuerverschwendung in das Strafgesetzbuch als Straftatbestand aufgenommen werden. Das geht im Thüringer Landtag nicht, zu gegebener Zeit wird die AfD das im Bundestag beantragen, und dann wahrscheinlich auch durchsetzen.

Ein erster Schritt kann aber beim Landesrecht dadurch gemacht werden, dass der Rechnungshof im Rahmen seiner Finanzkontrolle jeden Verdacht auf Untreue der Staatsanwaltschaft melden muss. Es geht also nicht darum, dem Landesrechnungshof staatsanwaltschaftliche Privilegien oder Vollmachten einzuräumen, sondern ganz einfach um eine Meldepflicht, um eine zwingende – vom Rechnungshof an die Staatsanwaltschaft. Ich sage Ihnen auch, warum. Bisher findet eine Einzelfallprüfung statt, ob bei Vorliegen des Verdachts auf eine Straftat die Staatsanwaltschaft informiert wird. Mit der Gesetzesänderung wäre diese Weiterleitung zwingend und nicht mehr von der Entscheidung des Rechnungshofkollegiums abhängig, dessen Mitglieder ja von den Parteien bestimmt sind. Es würde auch einfacher im Kollegium, dann müsste man nicht mehr streiten, denn man müsste es abgeben.

Ein Beispiel, wie es nicht sein sollte, aus dem Saarland: Mitte des Jahres 2014 wurde der Vorwurf der Untreue gegen die SPD-Landtagsfraktion des Saarlands laut. Der Vorwurf der Manipulation der Buchhaltung stand im Raum von 2004 bis 2009. Fraktionsvorsitzender damals: Heiko Maas, der selbst ernannte und gleichwohl oder gerade deshalb unglaubwürdige Kämpfer gegen rechts, jedenfalls derjenige „Maas macht mobil“ – Sie kennen den Spruch. Und mobil machte Maas auch im Saarland, denn der abgerechnete Kraftstoff seiner Fraktion war Benzin, das Fahrzeug allerdings ein Diesel und da war „Maas macht mobil“ mal so ein bisschen vor die Wand gefahren. Es kam heraus, man hat damit die eine oder andere Fußballsause finanziert und das hat den Rechnungshof auf den Plan gerufen. Der Landesrechnungshof wusste davon, denn er hatte die Fraktion in seinem Prüfbericht darüber unterrichtet. Statt aber die Staatsanwaltschaft direkt einzuschalten, empfahl der Rechnungshof der SPD-Fraktion, dies zu tun. Die tat das dann und die Staatsanwaltschaft musste dann die entsprechenden Unterlagen beim Rechnungshof anfordern. Obwohl also alle wussten, dass Steuergeld veruntreut

wurde, bestand kein Automatismus. Genau solche Szenarien sollen in Thüringen ab sofort nicht mehr möglich sein.

(Beifall AfD)

Der Rechnungshof überstellt ab sofort direkt und zwingend an die Staatsanwaltschaft.

Herr Kowalleck, wenn Ihnen zu wenige Straftatbestände bei uns im Gesetz sind, dann nutzen Sie doch die Chance, einen Änderungsantrag zu machen. Dann nehmen wir auch gern noch andere Sachen auf. Der Subventionsbetrug steht, glaube ich, schon drin, Abgabenordnung auch. Das haben Sie wahrscheinlich nicht gesehen. Aber andere Tatbestände wie Betrug können wir gern mit aufnehmen. Ich denke, da sind wir offen. Wenn es um Steuerverschwendung geht, dann muss ich sagen, da können die Thüringer Bürger auf uns zählen, und zwar vollständig. Die anderen scheint das hier wenig zu interessieren, ob Steuerverschwendung betrieben wird oder nicht.

Mit der Änderung des Gesetzes über den Rechnungshof und die Landeshaushaltsordnung soll dem Ritter nun ein Schwert oder ein Degen gegeben werden. Björn Höcke hat das Bild bereits gezeichnet. Zukünftig sollen die Prüfberichte an die Strafverfolgungsbehörde gehen, wenn sie einen Verdacht auf Untreue nach § 266 StGB beinhalten. Eine solche Pflicht zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden besteht derzeit nur – ich habe es gerade erwähnt – im Subventionsbereich und in der Abgabenordnung. Wenn der Rechnungshof in anderen Fällen bisher Ungereimtheiten ausmachte, erfolgte eine Einzelfallprüfung durch das Kollegium, das – ich erwähnte es bereits – von den Altparteien bestückt ist, und da der Verdacht naheliegt, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Deshalb soll, auch um die Arbeit im Kollegium zu vereinfachen, dieser Automatismus hergestellt werden.

Herr Dette ist da. Herr Dette führt den Rechnungshof tadellos.

(Beifall AfD)

Doch leider – Herr Dette, auf Sie bezogen – wird der Präsident eines Rechnungshofs in Thüringen nicht auf Lebenszeit gewählt. Deswegen muss auch vorgebeugt werden, wenn mal ein Nachfolger kommt, der das nicht mehr so tadellos macht. Deswegen muss der Zwang zur Abgabe mutmaßlicher Straftaten im Gesetz festgeschrieben werden. Es gibt dann faktisch einen Strafverfolgungszwang, wenn Sie so wollen. Das ist also nichts anderes als die Umsetzung des Legalitätsprinzips auf den Rechnungshof bezogen.

Schauen Sie sich die Jahresberichte 2014 oder den für die Kommunalprüfung 2015 an. Sie finden dort viele Beispiele, die für uns einen Anfangsverdacht

auf strafbares Verhalten begründen. Laborneubau Leibniz-Institut – Mehrkosten 1,6 Millionen; Verkehrsmesstechnik für 2 Millionen angeschafft, aber nur zur Hälfte ausgelastet; Objekt in Nordhausen kostet statt 10 Millionen 14 Millionen; in Gera droht eine Straßenbahnlinie zur Investitionsruine zu werden, weil plötzlich der Eigenanteil fehlt, der Schaden lässt sich zurzeit gar nicht beziffern, die Stadt sagt dazu nichts. In den Ministerien des Landes finden sich ebenfalls weit überzogene Ausgabenposten, wenn zum Beispiel für den Bau und gleich darauf Abriss derselben Anlage 240.000 Euro ins Nichts verpulvert werden, liegt für uns der Verdacht der Untreue nahe. Konsequenzen in all den Fällen, meine Damen und Herren, keine. Diese Beispiele zeigen deutlich den Kardinalfehler der bisherigen Finanzkontrolle.

Mit dem Rechnungshof – noch ein paar Lobe jetzt an Herrn Dette – besitzt der Freistaat eine potenziell wirksame und mächtige Institution. Sie verfügt über Kompetenz und den Sachverstand, um eine kritische Prüfung der Mittelverwendung durchzuführen und sie verfügt über einen integren, gründlichen und durchsetzungsfähigen Präsidenten.

(Beifall AfD)

Doch – bei aller Lobhudelei auf den Präsidenten – das Schwert fehlt, genau wie dem Cowboy der Colt oder Frau König die Kamera.

(Heiterkeit AfD)

Mag die Position des Rechnungshofs in der Verfassung festgeschrieben sein, seine Berichte haben keine direkten Auswirkungen. Seine Arbeit entfaltet ihre politische Wirkung nur durch den öffentlichen Druck und die Autorität der Institution. Denn letztlich obliegt es dem Parlament, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um der Steuerverschwendung und unsachgemäßen Mittelverwendung entgegenzutreten. Doch wir wissen aus den vergangenen Debatten und aus der Erfahrung überhaupt, dass die jeweilige Mehrheit hier keine Kritik an der jeweiligen Regierung übt, weil man wechselseitig voneinander abhängig ist. Auch die Altparteienopposition übt keine Kritik. Man weiß ja nie, wann man mal wieder in der Regierung sitzt, also hält man sich da gern schön bedeckt. Das Parlament nimmt also im Ernstfall die Berichte in einer Pflichtübung zur Kenntnis und das war es dann. Rechnungshofberichte dürfen aus diesem Grund nicht unverbindlich sein. Sie dürfen erst recht nicht allein in die Hände der Altparteienabgeordneten gelegt werden, die in der Logik der praktizierten parlamentarischen Demokratie mit der Regierung in einem Boot sitzen. Da fällt einem der Spruch mit den Fröschen und dem Sumpf und dem Trockenlegen ein. Die Forderung nach einer zwingenden Meldung bei Verdacht auf Untreue hat auch schon der Bund der Steuerzahler erhoben. Die von uns geforderte Änderung ist also nicht irgendetwas Spinnertes, sondern eine

ganz solide Forderung, die dringend im Sinne der Steuerzahler und der Bürger umgesetzt werden muss.

Das ist im Prinzip das Gegenstück zum automatischen Abgleich, der in der Steuerverwaltung zulasten der Steuerzahler stattfindet. Für uns ist nicht einzusehen, warum die Steuerzahler schlechter behandelt werden sollen als diejenigen, die Steuern ausgeben und über fremde Gelder verfügen.

Der Gesetzentwurf nimmt sich darüber hinaus eines weiteren Problems an. Jetzt kommen wir noch einmal zu der Staatsanwaltschaft und dem Justizminister. Bei der Ermittlung gegen Behörden und Ministerien zeigt sich deutlich das Hemmnis der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft. Wir werden das an anderer Stelle noch mal gesondert von hier vorn verfolgen und auch dazu entsprechende Vorschläge, Herr Dr. Pidde, einbringen. So kann von der Strafverfolgung abgesehen werden, wenn der Justizminister dies anordnet. Der Justizminister jedoch, Herr Kowalleck, ist Mitglied der Exekutive und damit Mitglied jenes Kreises, gegen den potenziell ermittelt wird. Es steht ihm also jederzeit frei, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, Ermittlungen gar nicht erst aufzunehmen oder wenn sie aufgenommen wurden, einzustellen. Die Exekutive – das ist die Gewaltenteilung, Herr Kowalleck – interveniert in die Judikative. Eine solche Durchbrechung der Gewaltenteilung an dieser Stelle und überhaupt ist für uns nicht weiter hinnehmbar.

(Beifall AfD)

Der vorliegende Gesetzentwurf greift das Problem, ich hatte es erwähnt, auf. Denn wenn der Rechnungshof in seinen Berichten die Öffentlichkeit über die Weiterleitung des Tatverdachtes an die Staatsanwaltschaft informiert, können eventuelle Weisungen aus dem Justizministerium an die Staatsanwaltschaft – guckt mal da nicht so genau hin oder fangt da gar nicht erst an zu ermitteln – von der kritischen Öffentlichkeit besser aufgedeckt und auch verfolgt werden. Im Sinne der Steuerzahler und des Rechtsstaats sollten Sie daher unseren Gesetzentwurf nicht, wie üblich, sofort ablehnen, sondern Überweisungen an den Ausschuss für Inneres und Kommunales und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zustimmen. Federführend sollte der letztgenannte Ausschuss sein. Die entsprechenden Anträge stelle ich. Vielen Dank!

(Beifall AfD)

Als nächster Redner hat sich Abgeordneter Krumpe zu Wort gemeldet.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Geht aber nicht um Geodaten, das weißt du?)

(Abg. Brandner)

(Zwischenruf Abg. Krumpe, fraktionslos: Hör zu, da lernst du noch was, das tut dir gut!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Entwurf soll die korrekte Anwendung der Haushaltsgrundsätze durch drohende Sanktionen bei widersprechender Haushaltsführung sichergestellt werden. Die Umsetzung dieses Ansinnens ist durchaus ein hehres Ziel, doch ist meines Erachtens der vorliegende Gesetzentwurf nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen. Lassen Sie mich bitte meine Bedenken kurz erläutern. Bereits im Dezember vergangenen Jahres habe ich anlässlich eines fachpolitischen Gesprächs auf den Handlungsbedarf bei der Gesetzesfolgenabschätzung hingewiesen. Vor dem Hintergrund gestiegener Informations- und Erfüllungskosten ist festzustellen, dass die für Bund und Länder gesetzlich geregelten Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Leitbild des Verwaltungshandelns ausgedient haben.

Werte Kollegen Abgeordneten, hier wissen alle, dass die Verwaltung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben grundsätzlich verpflichtet ist, die Folgen ihres Handelns unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit abzuschätzen. Das tut sie allerdings nicht umfassend. Um dieses Problem zu lösen, ist die Forderung von stärkeren Sanktionen nach unsachgemäßer Verwendung von Haushaltsmitteln jedoch der falsche Weg. Die Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes ist in vielen Fällen bereits schon in der Entwurfsphase eines Gesetzes in den einzelnen Ministerialressorts virulent. Genau deshalb ist es erforderlich, gesetzgeberische Vorhaben bereits im Erstehungsprozess zu evaluieren und damit alle verbundenen Kosten frühzeitig abzuschätzen, damit im Ergebnis kostengünstigere Alternativen erwogen werden können. Allein bei der Stadtverwaltung Erfurt sind die Personalkosten seit 2009 um mehr als 30 Millionen Euro gestiegen und der Erfüllungsaufwand staatlichen Handelns schwächt damit die erstarkte Wirtschaftskraft der Landeshauptstadt und führt beispielsweise dazu, dass der Spielraum für Infrastrukturausgaben eingeschränkt werden soll. Aus meiner Sicht sind neue Handlungsmuster im Gesetzgebungsverfahren oder die Einsetzung eines unabhängigen Normenkontrollrats zum Bürokratieabbau notwendig, denn Bürokratieabbau hilft auch, Steuergelder zu sparen. Um Objektivität, Transparenz und Kostenkontrolle zu sichern, sollten wir uns zukünftig vielleicht stärker an der US-amerikanischen Sunset Legislation orientieren. Danach beinhaltet ein Gesetz bei seiner Verabschiedung eine Befristung und legt dem Gesetzgeber die Pflicht auf, den Vollzug des Gesetzes und dessen Kosten nach einer gewissen Zeit zu evaluieren. Auf diesem Wege wäre die Si

cherstellung einer effizienten Mittelverwendung möglich, wenn auch im Worst Case nach einer kostenintensiven Probezeit.

Dagegen bewirkt die Einrichtung eines Normkontrollrats, dass zunächst eine formalisierte Wirtschaftlichkeitsprüfung nach dem Standardkostenmodell in den Ministerialressorts erfolgt und dabei die dem Bürger, der Wirtschaft und der Verwaltung entstehenden Informations- und Erfüllungskosten evaluiert werden. Erscheint diese Evaluierung als fehlerhaft, prüft der Normkontrollrat die Berechnung. Nur auf diese Weise ist es möglich, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vollumfänglich einzuhalten.

Verehrte Kollegen, anhand dieser kurzen Ausführungen konnten Sie erkennen, wie wichtig eine funktionierende und umfassende Gesetzesfolgenabschätzung ist, auch für die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit. Die alleinige Fokussierung auf die Beurteilung der ordnungsgemäßen Verwendung von Haushaltsmitteln nach Verabschiedung eines Gesetzes ist dagegen zu kurz gedacht und insofern kann ich den Antrag der AfDFraktion nicht unterstützen. Herzlichen Dank.

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Frau Ministerin Taubert für die Landesregierung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zunächst zwei persönliche Bemerkungen: Ich muss davon ausgehen, dass Juristinnen und Juristen, die das zweite Staatsexamen haben, sich im Recht außerordentlich gut auskennen.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Gucken Sie mal Herrn Helmerich an, das geht nicht!)

Zumindest ist es ja so, der vorgelegte Gesetzentwurf der Fraktion der AfD ist mit Sicherheit von solchen Juristen geschrieben worden. Und da frage ich mich: Wo bleibt die Selbstanzeige der AfD?

(Beifall DIE LINKE)