Protokoll der Sitzung vom 25.02.2016

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Wenn Sie rot werden, ist alles gut!)

Ich werde nicht rot, schon gar nicht, wenn Sie etwas sagen. Von daher überschätzen Sie sich da mal nicht!

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir arbeiten daran!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon vieles gesagt, nur noch nicht von jedem. Ich glaube, wir sind uns unter den demokratischen Parteien hier einig, dass die Einführung der dualen Hochschule eine sehr gute Grundlage ist, um insbesondere duale Studiengänge und die Ausbildung in Theorie und Praxis voranzubringen. Auch das ist hier schon mehrfach gesagt worden.

Herr Voigt – ich möchte Ihnen in einer Sache widersprechen: Das Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium hat hier nichts verschlafen. Wenn Sie sich den normalen Gang angucken, dann wird Ihnen aufgefallen sein, dass das der frühestmögliche Zeitpunkt nach Verabschiedung von Haushalt und Rahmenvereinbarungen IV ist. Von daher ist es nicht ganz wahr, wenn Sie hier behaupten, es ist verschlafen worden, sondern es ist in dem Zeitplan einfach so eingetaktet. Man kann natürlich immer darüber reden, ob es noch schneller geht, aber wir sind ja dafür bekannt, dass wir Gründlichkeit vor Schnelligkeit wagen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Ich sage nur Wassercent!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch den Zusammenschluss von Berufsakademien zu einer dualen Hochschule gewinnen duale Studiengänge mehr Strahlkraft. Auch das ist hier heute schon nach vorn gestellt worden. Mit der rechtlichen Aufwertung gewinnt deren Studienangebot an Gewicht und kann damit auch eventuelle Bewerberinnen

und Bewerber nach Thüringen ziehen. Wir haben also nicht mehr Studienabschlüsse zweiter Klasse, sondern vollwertige akademische Hochschulabschlüsse und ihre besondere Funktion als Schnittstellenfunktion im Bildungssystem. Die neue Kooperationsform von Hochschulen und Praxispartnern macht die duale Hochschule besonders attraktiv. Das sagt unter anderem auch die Empfehlung des Wissenschaftsrats, die Ihnen sicherlich allen bekannt ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Fraktion begrüßt diesen Gesetzentwurf ausdrücklich. Wir freuen uns auf die Anhörung und auf die darauffolgenden Diskussionen. Sicherlich wird es im Detail noch einmal Diskussionen geben, wo wir auch noch mal darüber beraten werden, ob andere Sachen noch anders gemacht werden müssen. Aber im Großen und Ganzen, denke ich, verfolgen wir hier das gleiche Ziel, die schnellstmögliche Verabschiedung dieses Gesetzes. Ich freue mich darauf, im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft zu diskutieren. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Dr. Voigt zu Wort gemeldet.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Werte Kollegin Henfling, nichts für ungut, wir sind ja alle im Konsens für die duale Hochschule. Aber jetzt will ich Ihnen schon noch mal sagen: In der Hochschulstrategie 2020 stand drin – und das ist ja auch ein bisschen eine Orientierung für die Hochschulen im Freistaat –, dass mit dem Start am 01.01.2016 eine duale Hochschule im Freistaat zu ermöglichen ist bzw. umgesetzt sein soll. Das ist quasi eine klare Zeitsetzung. Jetzt sagen Sie, wir hätten erst auf Rahmenvereinbarungen oder auf die Gesetzgebung warten müssen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist so!)

Mit Verlaub, Sie hätten doch das Gesetz schon vorlegen können, um über die Sachfragen und die Struktur zu reden. Die Wirksamkeit des Gesetzes ist doch bitte schön nicht daran gebunden, wie eine duale Hochschule in Thüringen strukturiert ist und wie sie dann am Ende finanziert wird. Im Übrigen hätten Sie den 01.01.2016 auch halten können, weil sowohl Ihr Haushalt als auch die dazugehörige Rahmenvereinbarung vor dem 01.01.2016 beschlossen wurden. Also bitte uns hier nicht im Hohen Haus für dumm verkaufen. Es ist okay, dass Sie sich da jetzt heldenmütig vor den Minister werfen wollten.

(Abg. Brandner)

(Unruhe AfD)

Fakt ist, Sie haben ein halbes Jahr bei dem Thema gepennt, sind da zu spät eingestiegen. Dann gab es Verhandlungen, Sie haben was Ordentliches vorgelegt, das habe ich auch hier gesagt. Trotzdem, da brechen Sie sich keinen Zacken aus der Krone, kann man hier in aller Ruhe sagen: Sie sind zu spät dran! Wir wollen es gemeinschaftlich im parlamentarischen Verfahren dadurch heilen, dass dann zum 01.10.2016 die duale Hochschule im Freistaat gilt. Das ist unser gemeinschaftlicher Wille, das habe ich auch hier gesagt. Trotzdem uns bitte nicht für dumm verkaufen! Das Gesetz zur Dualen Hochschule hat nichts mit der Finanzierung zu tun. Im Übrigen hätten Sie beides zeitgerecht zum 01.01.2016 hinkriegen können. Schönen Dank.

(Beifall CDU, AfD)

Für die Landesregierung hat sich Minister Tiefensee zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Dr. Voigt, ich würde ganz gern doch noch mal Klarheit in diese Sache bringen. Selbstverständlich hat die Verabschiedung dieses Gesetzes sowohl in zwei Kabinettsdurchgängen mit den entsprechenden juristischen Prüfungen und die Zuleitung zum Landtag etwas mit dem Haushalt zu tun. Ganz einfach: Wenn Sie die Hochschule mit den darauffolgenden Mitteln in das Hochschulkapitel, in die Hochschulfinanzierung einbringen wollen, dann müssten Sie diese Entscheidung entweder 2014/2015 schon gefällt haben, um Sicherheit zu haben, dass diese Hochschule tatsächlich partizipiert an der Rahmenvereinbarung IV oder nicht. Es ist zwingend, dass wir parallel zur Erstellung und Verabschiedung des Haushalts die Frage bedenken und klären und dann später im Haushalt verankern, in welcher Position und mit welchen finanziellen Aufwüchsen in der Rahmenvereinbarung – ja oder nein – koppeln. Aus diesem Grund hat mein Haus den ersten Kabinettsdurchgang parallel zur Einbringung des Haushalts im Oktober gehabt und wir sind jetzt nach der Verabschiedung des Haushalts im Kabinett in zweiter Lesung gewesen, um Ihnen schnellstmöglich dieses Gesetz zuzuleiten – ad 1.

Ad 2: Wenn in der Hochschulstrategie steht, dass zum 01.01. diese Schule errichtet werden soll, dann zielt es darauf, dass wir im Herbst 2016 mit dieser neuen Form der praxisnahen dualen Ausbildung starten wollen. Und es ist völlig unerheblich, ob die duale Hochschule am 01.01., am 01.04., am 01.06.

oder am 01.07. gegründet wird. Da kann ich Frau Henfling nur zustimmen, hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Sie können sich alle Zeit lassen, darüber nachzudenken – alle Zeit nicht, aber bitte so, dass wir noch vor der Sommerpause diese Hochschule in Gang setzen können, damit wir dann mit diesen Studiengängen im Herbst 2016 werben können und sie in Gang setzen können.

Lieber Dr. Voigt, keine Prinzipienreiterei, kein Angriff, wir würden hier etwas verschlafen haben, sondern das ist eine ganz reguläre Praxis. Ich bin froh – ich unterstreiche das noch einmal –, dass es in relativ schwierigen Verhandlungen, insbesondere im Blick auf den Haushalt und die Verankerung dieser Hochschule in der Rahmenvereinbarung IV gelungen ist, das parallel auf den Weg zu bringen. Wenn ich jetzt im Oktober 2015 hier stünde und ich müsste Ihnen verkünden, ich weiß aber noch nicht, wie diese Hochschule finanziert wird, was daraus für eine Auswirkung auf die Qualität der Hochschule entsteht, würden Sie sagen: Herr Tiefensee, warum haben Sie Ihre Hausaufgaben nicht gemacht und haben nicht für die finanziellen Grundlagen gesorgt? Aus diesem Grund lassen Sie uns nach vorn schauen!

(Beifall DIE LINKE)

Herr Minister Tiefensee, gestatten Sie eine Nachfrage des Abgeordneten Voigt? Bitte, Herr Abgeordneter Voigt.

Schönen Dank. Ich hätte jetzt auch noch mal vorgehen können, Herr Minister. Sie haben schon 8,5 Millionen Euro für die Berufsakademie im Haushalt etatisiert, vollkommen unabhängig, in welcher Organisationsform diese Hochschule stattfindet, sei es als Berufsakademie oder sei es als duale Hochschule. Sie verändern jetzt die Strukturen. Sie überführen die Berufsakademie in das Hochschulrecht und Sie überführen gleichzeitig auch den Haushaltstitel in den Hochschultitel. Nichts anderes tun Sie. Das heißt, das Geld ist vorher schon etatisiert gewesen. Zu aller Wahrheit gehört natürlich auch dazu, dass …

Herr Abgeordneter Voigt!

Ja, die Frage kommt gleich. Es ist ein längerer Vorlauf.

Gut.

(Abg. Dr. Voigt)

Stimmt es nicht, dass Sie seit März des vergangenen Jahres schon mit dem Haushaltstitel rund 10 Millionen Euro mit den Berufsakademien verhandelt haben, dass es auch Teil der Debatten innerhalb der Landesrektorenkonferenz gewesen ist, sodass die Landesregierung schon vor der Sommerpause 2015 diesen Landtag mit einem Gesetzentwurf hätte beglücken können?

Jetzt hat er doch noch die Kurve zu einer Frage geschafft. Herr Dr. Voigt, der entscheidende Punkt war, dass wir im Jahr 2016 verhandelt haben, ob diese 10 Millionen Euro in die Rahmenvereinbarung Eingang finden. Der entscheidende Punkt ist nicht nur die vollwertige Verankerung dieser Hochschule im Hochschulrecht, sondern der im Rahmen der Rahmenvereinbarung IV zugesagte Finanzaufwuchs um jeweils 4 Prozent. Das ist Gegenstand der Haushaltsberatung gewesen, damit wir in der Perspektive 2016 und 2017 schon mit einem Aufwuchs von 4 Prozent diese Hochschule starten können. Wir können ohne einen Haushalt 2016/ 2017, der von einem Startpunkt von 7,8 Millionen Euro ausgeht und einen jährlichen Aufwuchs von 4 Prozent zusichert, nicht Auskunft über die auskömmliche Finanzierung dieser Hochschule geben. Aus diesem Grund – lassen wir es als unterschiedliche Meinung stehen – halte ich es für klug, Ihnen nicht nur etwas zur Qualität dieser Hochschule zu sagen, sondern auch zur langfristigen Finanzierung. Das kann ich Ihnen jetzt bei der Einbringung dieses Gesetzes auf der Basis des Haushalts und der Rahmenvereinbarung IV zusagen. Ich denke, das ist der bessere Weg, als Sie darüber im Unklaren zu lassen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Helmerich, fraktionslos)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf in Drucksache 6/1744 an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 23

Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien

auf Erwerb gerichteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen Antrag der Landesregierung - Drucksache 6/1761

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das kann ich nicht erkennen. Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Möller.

Wir beantragen die Aussprache.

Ich habe die Aussprache eröffnet.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Entschul- digung!)

Herr Abgeordneter Brandner, Sie haben das Wort.

Kurz vor der Mittagspause, meine Damen und Herren, ich will Sie nicht unnötig strapazieren

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben heute keine Mittagspause!)

vor der Fragestunde, Entschuldigung! Wir haben zwei Probleme mit diesem Tagesordnungspunkt. Das erste Problem ist die ThEGA an sich. Diese Gesellschaft halten wir für so überflüssig wie einen Kropf für einen staatlich geförderten Lobbyladen, um die unsinnige Energiewende durchzusetzen. Deshalb lehnen wir die ThEGA sowieso ab.

(Beifall AfD)

Das zweite Problem sehen wir hier nicht. Aber genau das ist das Problem. Das Problem ist nämlich die Person, die bei dieser ThEGA in den Aufsichtsrat reinrücken soll. Das ist die sehr umtriebige Ministerin Siegesmund, die, Gott sei Dank, nachdem sie im letzten Jahr ihre Rente abgesessen hat, zumindest mal ihr Parlamentsmandat zurückgegeben hat, aber die nicht mal in der Lage ist, an dieser wichtigen Landtagssitzung teilzunehmen, bei einem Tagesordnungspunkt, der sie betrifft. Meine Damen und Herren, man schaut auf der Netzseite dieser Ministerin nach und sieht dann, sie ist Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen – okay, das ist nicht verboten –, Mitglied im Bundesrat, Mitglied im Aufsichtsrat der LEG, stellvertretendes Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur, bei DAKT e. V., in der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen, in der Heinrich-Böll-Stiftung, im Montessori-Pädagogik-Jena e. V., im Geburtshaus Jena e. V.,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eine engagierte Person!)

im Förderverein des Instituts für Politikwissenschaft der FSU, in der Kammer der EKD für Bildung, Erziehung und Jugend, im Förderkreis Erinnerungsort Topf & Söhne, Förderverein „Park Hohenrode“ e. V., Sierra Club, BUND und nebenbei führt diese Ministerin noch für 14.000 Euro im Monat ein Ministerium mit 700 Mitarbeitern. Das muss mir mal jemand erklären, meine Damen und Herren, wie diese Frau dann auch noch ordnungsgemäß dieses Aufsichtsratsmandat wahrnehmen will. Das kann sie nicht, deshalb lehnen wir das ab.

(Beifall AfD)