Protokoll der Sitzung vom 16.03.2016

Ich eröffne die Aussprache und erteile Abgeordneter Scheringer-Wright für die Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, am 8. März wurde im Fachausschuss der EU die Entscheidung über die Zulassungsverlängerung von Glyphosat vertagt. Im Fachausschuss hätte es weder für noch gegen eine Verlängerung der Zulassung eine qualifizierte Mehrheit gegeben. Frankreich, Schweden und Italien hatten zuletzt Medienberichten zufolge Bedenken geäußert. Die deutsche Bundesregierung hatte sich bis Montagnachmittag nicht auf eine Position einigen können. Eine qualifizierte Mehrheit im Fachausschuss wären 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Im Juni dieses Jahres läuft die Zulassung des Pflanzenvernichtungswirkstoffs Glyphosat aus. Die Zulassungsverlängerung wird auch in der Bevölkerung kontrovers diskutiert. Kürzlich ging durch die Medien, dass in den zehn beliebtesten Biersorten in Deutschland zum Teil extrem hohe Werte von Glyphosat festgestellt wurden. Für Trinkwasser gibt es einen Grenzwert von 0,1 Mikrogramm. Im Bier wurden bis zu 38 Mikrogramm gefunden.

Vor einem Dreivierteljahr habe ich hier im Plenum ebenfalls in einer Aktuellen Stunde die Frage gestellt: Wie kommt es, dass 70 Prozent aller untersuchten Urinproben von Menschen in Deutschland mit Glyphosat belastet sind? Denn das Ergebnis bedeutet, dass dieser Stoff durch den Stoffwechsel der Menschen gegangen ist. Haben die alle so viel Bier getrunken? Oder liegt es am Brot, das wir essen? Oder woran liegt es? Glyphosat ist offenbar überall. Der Agrarkonzern Monsanto brachte Glyphosat 1974 unter dem Namen Roundup auf den Markt. Heute wird Glyphosat in verschiedenen Varianten und von zahlreichen Unternehmen produziert und vertrieben. Glyphosat ist also ein gängiges Pflanzenvernichtungsmittel. Es wird überall verwendet: in der Landwirtschaft, aber auch in öffentlichen Parks, auf öffentlichen gepflasterten Flächen. Daher sind gerade Kinder besonders durch Glyphosat gefährdet. Denn Kinder spielen draußen, setzen sich auf den Boden, stecken ihre Finger in den Mund, das ist normal.

Im Rahmen der Bewertung zur erneuten EU-Zulassung wurde Glyphosat Anfang 2014 durch das Bundesinstitut für Risikobewertung leider eine grundsätzliche Unbedenklichkeit bescheinigt. Allerdings war diese Entscheidung hoch umstritten. Viele Wissenschaftler haben gesagt, dass durch das Bundesinstitut für Risikobewertung entscheidende Studien nicht zur Bewertung herangezogen wurden, so zum Beispiel eine Reihe von Studien aus den USA, die hohe Erkrankungsraten an Krebs und anderen Erkrankungen, gerade Nervenerkrankungen, in Verbindung mit Glyphosat darstellen. Fakt ist: In vitro, also im Reagenzglas, wurde die zellschädigende Wirkung von Glyphosat eindeutig nachgewiesen und das ist auch reproduzierbar. Daher hat sich die Weltgesundheitsorganisation gegen Glyphosat ausgesprochen. Sie hat gesagt, Glyphosat ist potenziell krebserregend. Das Vorsorgeprinzip gebietet daher dringend, dass die Zulassung nicht verlängert wird. Und das Vorsorgeprinzip gebietet auch dringend, dass der Einsatz von Glyphosat in bestimmten Bereichen vollständig verboten wird. Das ist zum Beispiel in Parks, in öffentlichen Bereichen, auf öffentlichen Siedlungsflächen und in der Landwirtschaft, zumindest in der Vor-Ernte-Behandlung, weil man es da direkt auf die Körner bekommt und dann mit dem Vermahlen der Körner im Brot hat und in den ganzen Getreideprodukten.

Die Thüringer Landwirtschaft muss sich auch darauf einstellen, sich von Glyphosat zu verabschieden. Ich weiß, dass die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft ein Forschungsprojekt dazu unterhält. Das finde ich ganz wichtig, weil es wichtig ist, alternative Bewirtschaftungsmethoden und -systeme zu entwickeln, damit Glyphosat nicht weiter ein heimlicher potenzieller Krankmacher bleibt.

Ich darf Sie bitten, zum Ende zu kommen.

(Beifall DIE LINKE)

Als Nächste hat Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Ich danke der Fraktion Die Linke für diese Aktuelle Stunde. Seit unserer letzten Aktuellen Stunde im Juli letzten Jahres mit dem Titel „Glyphosateinsatz und die gesundheitliche Auswirkung auf die Menschen in Thüringen“ hat sich auf europäischer Ebene etwas getan. Klar ist jedoch, Glyphosat ist ein Pflanzenschutzmittel, welches seit 1974 auf der Welt und auch in Thüringen sehr intensiv eingesetzt wird. Klar ist auch: In Deutschland bringen die Landwirte jährlich bis zu 6.000 Tonnen, das sind 6 Millionen Kilogramm reiner Wirkstoffmenge, dieses Pflanzenschutzmittels auf die Äcker. Das heißt, auch etwa 30 bis 40 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands werden damit behandelt. Klar ist auch: Noch immer liegt keine eindeutige Position vor, wie sich der Einsatz von Glyphosat auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt auswirkt. Aber es gibt immer mehr Studien, die darauf hinweisen, dass sich das Pflanzengift im menschlichen Körper nachweisen lässt. Hier seien die Internationale Agentur für Krebsforschung, der Naturschutzbund Deutschland und Greenpeace genannt. Diese vertreten unter Berufung auf wissenschaftliche Studien den Standpunkt, dass Glyphosat erhebliche Gesundheits- und Umweltrisiken berge. Die internationale Krebsforschung stuft Glyphosat daher in der Kategorie „wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen“ ein. Sie sehen also, dass verschiedene Studien den Wirkstoff Glyphosat als krebserregend eingestuft haben. Zumindest ist man sich einig, dass Glyphosat im Grundwasser, in der Muttermilch und im Urin nachgewiesen werden kann. Sogar im Bier ist es nachweisbar. Wir finden, auch in Thüringen sollte

(Abg. Dr. Scheringer-Wright)

der Gesundheits- und Verbraucherschutz über den Interessen von Firmen stehen, die extrem hohe Mengen an Glyphosat weltweit verkaufen. Schon im Mai letzten Jahres hat die Verbraucherschutzkonferenz beschlossen, den Bund aufzufordern – ich zitiere –: „auf der Basis der neuen Bewertungen der WHO zu Glyphosat als ‚wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen‘ aus Vorsorgegründen die Abgabe an und die Anwendung durch Privatpersonen zu verbieten“. Sie bitten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, zeitnah ein vorläufiges Verbot der Anwendung von Glyphosat auszusprechen, bis eine abschließende Neubewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit erfolgt ist. Sie bitten ferner, verbindlich festzulegen, unter welchen Voraussetzungen die gute landwirtschaftliche Praxis die Anwendung von Glyphosat erlaubt. Schon im Sommer habe ich diesen Beschluss vorgelesen, doch vonseiten des Bundes ist hier nicht viel passiert. Lediglich die positive Nachricht kam letzte Woche von der Europäischen Kommission: Dem ursprünglichen Vorschlag, die Zulassung von Glyphosat fast ohne jede Einschränkung um weitere 15 Jahre zu verlängern, wurde erst mal nicht gefolgt. Ja, diese Entscheidung wurde vertagt. Wir bewerten dies als positives Zeichen. Wir bewerten das als Einlenken und als endlich eine positive Richtung in dieser ganzen Debatte.

Was können wir aus Thüringen heraus tun? Ich fände es sehr gut und notwendig, wenn Thüringen versuchen würde, die Datenbank zu verbessern und andererseits dafür Sorge zu tragen, dass Glyphosat in bestimmten Bereichen nicht mehr verwendet wird. Hier will ich beispielhaft den Haus- und Kleingartenbereich, die öffentlichen Verkehrsflächen und die öffentlichen Grünanlagen benennen.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist dennoch höchste Zeit, auf der europäischen Ebene eine zukunftsweisende Entscheidung zu treffen. Deutschland kommt hierbei als Berichterstatter eine herausgehobene Position zu und Deutschland hat hier die Möglichkeit, eine umweltpolitische Vorreiterrolle wahrzunehmen und sich der Meinung der Länder Schweden, Niederlande, Frankreich und Italien anzuschließen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Abschließend möchte ich noch sagen: Wir finden es bedenklich und fordern: Erstens, die Bundesregierung und die EU dürfen das Pflanzenschutzmittel nicht mehr zulassen, bis geklärt ist, ob die krebserregende Wirkung tatsächlich besteht, und zweitens, die Bundesregierung muss die Belastung dringend untersuchen und entsprechende Schutzmaßnahmen bringen. Herzlichen Dank!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Pfefferlein. Als Nächste hat Abgeordnete Mühlbauer für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist erwähnt worden, Glyphosat ist besorgniserregend, Glyphosat ist in der Diskussion und Glyphosat ist ein Herbizidwirkstoff, der in Krebsforschungsuntersuchungen der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft worden ist. Die Zulassung – die Kolleginnen Scheringer-Wright und Pfefferlein habe es gerade gesagt – in der EU läuft zum 30.06.2016 aus, und es ist durchaus an der Zeit für uns, darüber nachzudenken, wie wir weiter mit diesem Stoff umgehen. Untersuchungen eines Umweltinstituts in München zeigen, dass Glyphosat im Bier angekommen ist. Man muss darüber nachdenken, zehn Biersorten sind auffällig, acht von zehn getesteten Brötchen der Zeitung „Ökotest“ mit dem Pflanzengiftstoff belastet waren.

Gesundheit steht uns als Erstes vornan. Aus diesem Grund ist es richtig und wichtig, dieses Thema heute aufzurufen – mein herzlichster Dank an die Kolleginnen und Kollegen der Linken. Ich sage auch hier als Sozialdemokratin: Wir müssen uns diesem Thema stellen, und es ist wichtig die Gesundheit unserer Bevölkerung, die Gesundheit der nächsten Generation im Auge zu behalten und Risiken rechtzeitig auf dem Schirm zu haben.

Aus diesem Grund schließe ich mich auch den Forderungen der Kollegin Pfefferlein an, Dinge hier zu diskutieren, die wir ändern können und bei denen der Einsatz von Glyphosat auch nicht notwendig ist. Ich bin durchaus der Meinung, dass im Haus- und Kleingartenbereich ein Einsatz von Glyphosat mehr als zweifelhaft und nicht dauerhaft notwendig ist und wir aus diesem Grunde durchaus auch unsere Grundwässer mitschützen können. Auch erschließt sich mir das Einbringen im öffentlichen Verkehrsraum oder in öffentlichen Grünanlagen bzw. in Kindertagesstätten nicht. Die Risiken wurden von beiden Kolleginnen schon vorgetragen. Das sind Dinge, die wir ändern können. Das sind Dinge, die wir hier zeitnah besprechen sollten. Dazu steht die Sozialdemokratie auch als Diskussionspartner an.

Des Weiteren ist zu beobachten, wie Forschung, wie Untersuchungen die Risiken dieses Stoffes weiter bewerten. Wir haben dieses Thema auf dem Schirm, und wir werden das auch aktuell weiter begleiten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Pfefferlein)

Als Nächster hat Abgeordneter Malsch für die CDUFraktion das Wort.

Werter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Ich habe großes Verständnis dafür, dass sich die Menschen Sorgen um krebserregende Substanzen machen. Keiner will, dass uns etwa auch noch unsere landwirtschaftlichen Produkte krank machen. Deshalb ist es gut, wenn an der Schädlichkeit von Substanzen, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, geforscht wird. Das muss wissenschaftlich fundiert geschehen. Aber noch viel wichtiger: Daraus resultierende Einschätzungen und Äußerungen müssen wissensbasiert erfolgen. Deshalb halte ich mich mit einer abschließenden Bewertung zurück und halte mich stattdessen lieber an Fakten.

Fakt ist: Der zuständige EU-Fachausschuss hat eben noch nicht über die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat entschieden. Fakt ist auch: Das ist gut so, denn es gibt Gelegenheit, etwaige Zweifel an der Schädlichkeit des Pestizids auszuräumen. Und Fakt ist: Die Überprüfung der Genehmigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat erfolgt routinemäßig gemäß der EU-Gesetzgebung. Danach ist ein Wirkstoff zu genehmigen, wenn aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstands zu erwarten ist, dass er bei realistischen Verwendungsbedingungen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren und auf das Grundwasser und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt hat. Für uns erscheinen jedenfalls Forderungen nach einem Stopp des Zulassungsverfahrens für Glyphosat wissenschaftlich völlig unbegründet und reine Panikmache. Keine deutsche Bewertungsbehörde hat sich für ein Verbot von Glyphosat ausgesprochen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – BVL –, das Julius Kühn-Institut, das Bundesinstitut für Risikobewertung – BfR – und auch das Umweltbundesamt haben die Zulassungsverlängerung für Glyphosat als vertretbar bewertet.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Warum denke ich eigentlich die ganze Zeit an Infra- schall?)

Dem ist auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit – EFSA – gefolgt, ebenso wie die Bewertungsbehörden der übrigen 28 Mitgliedstaaten.

Wie ich meine, ist es eine Frage politischer Berechenbarkeit und auch Rechtsstaatlichkeit, dass auf dieser fundierten wissenschaftlichen Grundlage eine weitere Zulassung nicht versagt werden darf.

Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Umweltschutz dürfen nicht zum Spielfeld politischer Interessen werden, wie es etwa die Grünen mit ihren völlig grundlosen Warnungen vor Glyphosat in der Muttermilch betrieben haben. Ich begrüße es sehr, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung aufgrund fundierter Tests die unverantwortliche Beunruhigung tausender stillender Mütter sauber widerlegt hat.

Werte Kolleginnen und Kollegen, zahlreiche Bewertungsbehörden weltweit sind zu dem Schluss gekommen, dass Glyphosat unter realistischen Anwendungsbedingungen nicht krebserregend ist. In diese Bewertung ist auch der Bericht der Internationalen Agentur für Krebsforschung eingeflossen, die Glyphosat 2015 als „vermutlich krebserregend“ – „vermutlich“, Frau Scheringer-Wright, nicht „potenziell krebserregend“ – eingestuft hat. In die gleiche Kategorie „vermutlich krebserregend“ sind auch Mate Tee, Schichtarbeit, Arbeit in Frisörgeschäften und rotes Fleisch eingestuft. Schon diese Zusammenstellung macht deutlich, dass eine IARC-Einstufung allein kein Grund für ein Verbot sein kann. Und ich kann mich gut erinnern, wenn ein Toastbrot angebrannt ist, dass man das Schwarze nicht essen soll, weil es krebserregend ist, oder ein Schnitzel, das weiß eigentlich jeder.

Werte Kolleginnen und Kollegen, dennoch wiederhole ich es noch einmal: Wir sollten die Sorgen der Verbraucher ernst nehmen und uns wissensbasiert damit auseinandersetzen. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind nur in ganz engen Grenzen zugelassen, bei denen absolut sichergestellt ist, dass kein gesundheitlicher Schaden entstehen kann. Dies gilt auch für die Nachweise von Glyphosat in Bier. So muss ein Verbraucher nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung etwa 1.000 Liter am Tag trinken, bevor da überhaupt gesundheitliche Effekte auftreten können. Und ich glaube, wir sind uns alle an der Stelle einig, dass das selbst in der Runde mit allen zusammen nicht zu schaffen ist und dass wir eine Unverhältnismäßigkeit an dem Beispiel vorliegen haben.

(Beifall CDU)

Was wir nicht tun sollen, sind Panikmache und volksverdummende Pressemeldungen mit einer Überschrift „Reinheitsgebot ade“, wie sie Ende Februar etwa die Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Stephanie Erben, herausgegeben hat. Diese Propaganda basiert auf einer am 25. Februar 2016 veröffentlichten Pressemitteilung des Vereins „Umweltinstitut München“ über Spuren von Glyphosat in Bier. Wie das Umweltinstitut in seiner Veröffentlichung selbst festgestellt hat, finden sich Spuren von Glyphosat inzwischen fast überall. Auch in Ihren alternativen Biolebensmitteln

konnte der Wirkstoff im Übrigen bereits nachgewiesen werden.

Glyphosat ist seit Jahrzehnten als Wirkstoff in einer Reihe von in Deutschland und weltweit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten, aus deren Anwendung sich bekanntlich Rückstände in Ernteprodukten und Lebensmitteln ergeben können. Unzählige Studien haben diese Spuren für gesundheitlich unbedenklich erklärt. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung stuft die in Lebensmitteln nachgewiesenen Spuren wie andere europäische und internationale Institute als gesundheitlich unbedenklich ein.

Werte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion vertraut der Einschätzung unabhängiger Wissenschaftler. Ganz anders offenbar die Kollegen …

Herr Malsch, ich möchte Sie bitten, zum Ende zu kommen.

Ja. Ganz anders offenbar die Kollegen von der Linkskoalition. Sie glauben lieber einem Verein, der sich Umweltinstitut nennt und selbst feststellt, dass der Biertest nur auf einer kleinen Anzahl von Proben beruht und keine generelle Aussage über die Belastung des Biers einer bestimmten Marke zulässt. Ich bin mir sicher, der Verein wollte mit seiner Veröffentlichung schlicht Einfluss nehmen.

Herr Malsch, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Okay. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Herr Abgeordneter Kießling bitte für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und auch am Livestream – wie es immer so schön heißt! Die bereits seit Jahrzehnten andauernde Debatte um die Schädlichkeit von Glyphosat hat zuletzt bei den Bierbrauern, wie wir mitbekommen haben, für Furore gesorgt und wie wir auch heute merken, ist die Debatte sehr widerstreitend. Glyphosatreste sind bereits überall in der Umwelt zu finden, im Boden wie auch im Wasser. Schon lange steht das Totalherbizid unter Verdacht, neben der

Vielfalt der Arten auch die menschliche Gesundheit zu gefährden. Als das Umweltinstitut München Ende Februar den Stoff in 14 Biersorten nachgewiesen hatte, war die Besorgnis um die Gesundheit berechtigterweise groß. Von der EU gehen in dieser Problematik zurzeit keine Initiativen aus. Statt zu einem Ergebnis zu kommen, wurde die Verhandlung am 08.03. dieses Jahres vertagt. Die EUKommission hatte die Zulassung mit allzu laschen Auflagen erteilen wollen, obwohl die wissenschaftlichen Kontroversen um die Gesundheitsrisiken keineswegs ausgestanden sind, wie Sie heute hier in der Debatte auch merken. Auch die Bundesregierung bleibt eine Antwort auf die Frage nach der Schädlichkeit des Unkrautbekämpfungsmittels schuldig. Entsprechend empfiehlt der Bundestag, dass das Gift für weitere 15 Jahre zugelassen bleiben soll.

Dass es bei dem Thema Glyphosat keine abschließende Bewertung und Haltung der Politik gibt, ist ein Ausdruck dafür, dass sich die Politik nicht mehr um die dringlichen Aufgaben kümmert. Anstatt bei solch wichtigen Dingen wie der Gesundheit der Bürger für Klarheit zu sorgen, werden die Menschen im Ungewissen gelassen. Während die Internationale Krebsforschungsagentur den Stoff als wahrscheinlich krebserregend bezeichnete und die IARC der Weltgesundheitsorganisation den Wirkstoff bereits vor einem Jahr als potenziell krebserregend eingestuft hatte, schätzt das Bundesinstitut für Risikobewertung die Sache ganz anders ein. Die EU-Kommission hat sich gar bis Ende Juni 2016 Bedenkzeit eingeräumt, um zu entscheiden, ob sie etwas zum Schutz der Gesundheit der Bürger tun möchte, denn anders kann man diese Haltung nicht deuten.

96 international renommierte Wissenschaftler haben jetzt in einem offenen Brief in der „ZEIT ONLINE“ ihre ernsthafte Besorgnis geäußert und über die wissenschaftliche Bewertung der Substanz seitens der offiziellen Prüfbehörde geschrieben. Ergebnis: Deren Bericht führt in die Irre, was die potenziell krebserregende Gefahr durch Glyphosat angeht. Kurz: Ihrer Meinung nach sollte es verboten werden. Punkt. Es liegen des Weiteren zahlreiche Studien vor, die auf eine Krebswahrscheinlichkeit von Glyphosat deuten lassen. Statt dass der Staat darauf reagiert und entsprechende Schritte einleitet, werden die Studien durch das BfR geprüft, und das Bundesinstitut für Risikobewertung kommt zu dem Ergebnis, dass die erwähnten Studien keine Aussage über die Krebsgefahr zulassen würden. Wohlgemerkt, das Institut für Risikoforschung gibt gar keine Auskunft über die Krebsgefahr von Glyphosat, denn dieses bewertet nur die Studien. Der Regierung reicht das natürlich, um weiterhin nichts tun zu müssen. Denn das Institut für Risikoforschung schlägt vor, die Diskussion auf wissenschaftlicher Ebene fortzusetzen. Das ist eine Miss

(Abg. Malsch)