achtung staatlicher Handlungs- und Fürsorgepflichten. Der Amtseid hätte anderes Handeln erfordert. Die Bekämpfung möglicher krebserregender Stoffe darf sich nicht darauf beschränken, Empfehlungen für wissenschaftliche Diskussionen auszusprechen. Die Niederlande haben sich bereits dazu entschieden, Glyphosatprodukte für den privaten Gebrauch zu verbieten. Wir schlagen vor, endlich auch in Deutschland zu handeln. Wir schlagen vor, dass sofort alles unternommen wird, um die Schädlichkeit des Stoffs nachzuweisen oder sie eben zu widerlegen. Wenn es nicht gelingt, dann sollte die potenzielle Krebsgefahr eines Stoffs Grund genug sein, diesen zu verbieten. Auf jeden Fall ist es fahrlässig und grenzt an Unterlassung, auf den Vorwurf einer potenziellen Krebsgefahr mit Nichtstun zu reagieren. Wenn man sich nicht bereit erklären kann, diesen Schritt zu gehen, dann sollte man damit beginnen, Glyphosat nicht bis kurz vor der Ernte spritzen zu lassen. Denn gerade bei der Ernte von Gerste und den Stoffen fürs Bier wird es dann direkt aufs Korn aufgebracht. Damit würde die Wahrscheinlichkeit der Eintragung in die Lebensmittel, wie zuletzt auch bei dem Bier, verringert werden können.
Doch was macht die Regierungskoalition? Anstatt einen Antrag einzubringen oder eine Bundesratsinitiative zu starten, wird gefragt, welche Konsequenzen die verschobene Entscheidung für Thüringen hat.
Sehr geehrte Damen und Herren von Rot-RotGrün, die Konsequenz heißt Handeln, und zwar jetzt sofort! Wir von der AfD-Fraktion fordern Sie auf, unverzüglich Ihren Pflichten gemäß Artikel 31 der Verfassung des Freistaats Thüringen nachzukommen und die Gesundheit unserer Bürger zu schützen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kießling. Seitens der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Redemeldungen vor, sodass die Landesregierung das Wort hat. Bitte, Frau Ministerin Siegesmund.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Rund 5 bis 6 Millionen Liter des Wirkstoffs Glyphosat werden Jahr für Jahr allein in Deutschland versprüht, vorzugsweise auf unseren Äckern. Das bedeutet, dass nahezu 40 Prozent der Äcker in der Bundesrepublik jährlich mit Glyphosat behandelt werden. Alternativen für die garten- und ackerbauliche Praxis in einer Welt ohne Glyphosat erscheinen vor diesem Hintergrund vielen unvorstellbar. Man hat sich sozusagen daran gewöhnt. Das
dem Bundeslandwirtschaftsministerium unterstellte Julius Kühn-Institut hat bereits im November aufgezeigt, dass die deutsche Landwirtschaft mit deutlich weniger Glyphosat auskommen könnte. Herr Malsch, es gab also durchaus einen Hinweis darauf, dass eine Reduktion gegebenenfalls angezeigt ist, und das übrigens, ohne erhebliche wirtschaftliche Einbußen hinnehmen zu müssen. Eine Rückbesinnung auf ackerbauliche Tugenden wie Fruchtfolgengestaltung, wie Pflügen und mechanische Unkrautbekämpfung wären hier ein weiterer Ansatz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns auf die EU-Ebene blicken. Bereits zwei Mal schon ist die bestehende Zulassung des Wirkstoffs auf EU-Ebene jeweils nur für ein halbes Jahr verlängert worden. Es ist eben nicht so einfach, in dieser Frage eine grundlegende Entscheidung zu treffen. Wäre die Entscheidung so einfach, dann hätten sich die EU-Mitgliedstaaten in Brüssel am 8. März auch auf eine gemeinsame Position einigen können. Wäre es dort zu einer Abstimmung gekommen, so hätten Frankreich, Italien, Schweden und sogar die Niederlande in der vergangenen Woche gegen eine Neuzulassung des Wirkstoffs Glyphosat votiert, sieben weitere Staaten, darunter die Bundesrepublik, hätten sich enthalten. Vor diesem Hintergrund konnte keine qualifizierte Mehrheit zustande kommen, weder für noch gegen eine Neuzulassung des Wirkstoffs. Die Entscheidung ist damit verschoben worden. Zeit, wertvolle Zeit, die man nutzen kann, um tatsächlich wissenschaftliche Erkenntnisse und den Erkenntnisprozess voranzutreiben, denn es gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren, gute Gründe dafür, dass ein „Weiter so“ im Umgang mit dem Totalherbizid gesellschaftlich nicht zu vermitteln ist. Glyphosat gilt als der meist verwendete Pestizidwirkstoff der Welt. Die Hersteller haben die erneute EU-Zulassung des Pflanzenvernichtungsmittels für weitere zehn Jahre beantragt. Es tötet bei Ausbringung jede Grünpflanze, es sei denn sie ist entsprechend gentechnisch verändert oder nach jahrelangem massiven Glyphosateinsatz resistent geworden. Deswegen hat die Umweltministerkonferenz im Mai 2015 festgestellt, dass der großflächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln eine Ursache für die fortschreitende Verschlechterung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft ist.
Für Diskussionen sorgt auch ein anderer Aspekt. Es bestehen nach wie vor Zweifel – auch das ist richtig beschrieben worden – an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Glyphosat. Auch hier lassen Sie mich die Diskussionsgrundlage beschreiben. Die Europäische Lebensmittelaufsichtsbehörde EFSA ist entgegen anderslautender Einschätzung zahlreicher Wissenschaftler weiterhin der Auffassung, dass gesundheitliche Argumente einer erneuten Neuzulassung nicht entgegenste
hen. Die verheerenden Auswirkungen, die der massive Einsatz des Totalherbizids auf die biologische Vielfalt, den Grundwasserkörper und natürlich auch ganze Nahrungsketten hat, sind auch nicht Grundlage oder Gegenstand im aktuellen Entscheidungsvorschlag der EU-Kommission. Auf der anderen Seite hat die gemeinsame Expertenkommissionen von FAO und WHO zur Bewertung von Pflanzenschutzmittelrückständen vor, im Mai eine Neubewertung vorzulegen, weil man dort berechtigte Zweifel hat. Ich sage deswegen deutlich, wenn Sie sich auf der einen Seite die Entscheidungsgrundlage der EU-Kommission und auf der anderen Seite die von FAO und WHO anschauen, dass es richtig ist, dass die Glyphosat-Entscheidung noch einmal verschoben worden ist. Ich hoffe, dass die gewonnene Zeit genutzt wird, um die Ergebnisse weiterer Studien in den Entscheidungsprozess auch einfließen zu lassen, um über Alternativen nachzudenken. Alternativen, die wir forcieren müssen und zu denen sich auch die Umweltminister und Umweltministerinnen der Länder noch mal nachdrücklich an die Bundesregierung gewandt haben, um diese auch wissenschaftlich zu untersetzen. Es darf aus meiner Sicht keine Verlängerung der Zulassung geben, solange es Zweifel an der Wissenschaftlichkeit und Objektivität der Begutachtung gibt. Dass das Thema nicht nur in Brüssel angekommen ist, sondern auch bei uns heiß diskutiert wird, zeigt nicht nur die Berichterstattung der vergangenen Monate.
Ich bin der Linken außerordentlich dankbar, dass sie in der Aktuellen Stunde zu Recht nach den Konsequenzen für Thüringen fragt.
Für die vor uns liegende Frühjahrsaussaat besteht Rechtssicherheit. Betriebe, die im Vorauflauf Glyphosat einsetzen wollen, können dies auch entsprechend der in der Bundesrepublik geltenden Anwendungsbestimmungen wie gewohnt tun. Doch bereits für den Einsatz von Glyphosat in der diesjährigen Vorerntebehandlung liegen die Termine ungünstig – das muss man so klar sagen –, denn zum 30. Juni läuft die bestehende Zulassung des Wirkstoffs auf EU-Ebene aus. In Thüringen wird das Getreide nach diesem Termin gedroschen und – ganz ehrlich – wir müssen uns anschauen, was das am Ende heißt. Zwar sehen die Anwendungsbestimmungen in der Bundesrepublik seit 2015 nur unter bestimmten Bedingungen, wie Zwiewuchs und Lager, den möglichen Einsatz von Glyphosat im erntereifen Bestand vor, aber nichtsdestotrotz werden gemäß den Aussagen des Pestizid AktionsNetzwerks PAN 11 Prozent des Wirkstoffs in der Vorerntebehandlung eingesetzt. Das ist der entscheidende Punkt in der Vorerntebehandlung, darüber müssen wir diskutieren. Früher war das aufgegangene Ausfallgetreide im Herbst eine wesentliche Futtergrundlage für die Schafherden. Den Schäfern wurde diese Weidemöglichkeit gestattet. Gleichzeitig war es der Dienst des Schäfers, das
Ackerland mit seinen Tieren auch zu düngen. Die Vorkultur wurde dabei durch die Schafe so geschädigt, dass sie die Nachkultur nicht mehr beeinträchtigte. Diese Solidarität oder Balance zwischen den Betrieben ist aber inzwischen leider Geschichte. Es gibt gesellschaftlich deswegen in dieser Debatte mehr zu gewinnen als allein die Diskussion zur Frage, wie Glyphosat wirkt und wer es wie einsetzt, sondern es sind andere Wege möglich. Das zeigt auch die Initiative einer großen deutschen Handelsgruppe, die im Übrigen nicht nur diskutieren will, sondern bereits vor der Entscheidung über die Verlängerung der EU-Zulassung Produkte mit Glyphosat für Privatverbraucher aus dem Sortiment nehmen wird. Nach wie vor besteht in vielen Gartencentern für jedermann die Möglichkeit, den Wirkstoff zu erwerben. Hier ist es an jedem Einzelnen, zu entscheiden, ob er nicht zu Alternativen greifen möchte, wenn Sie diesen Samstag beispielsweise im Gartencenter sind.
Ich denke, Thüringen tut gut daran, sich langfristig auf ein Wirtschaften ohne Glyphosat einzustellen. Wir brauchen eine umfassende bundesweite Pestizidreduktionsstrategie, da bei einem Anwendungsmoratorium für Glyphosat auch ein Ausweichen auf andere Stoffe zu befürchten wäre. Die Reduzierung der Exposition für Natur und Bevölkerung ist an dieser Stelle zielführender. Da die Anwendungsbestimmungen für die einzelnen Pflanzenschutzmittel auf Ebene der Nationalstaaten entschieden werden, werde ich mich als Umweltministerin, wird sich die Landesregierung gemeinsam, dort entsprechend einbringen. Wir nehmen aber sehr wohl zur Kenntnis, dass es einzelne Kommunen gibt, die Beschlüsse fassen – ich nenne Leinefelde-Worbis –, die sich mindestens in ihrer Kommune selbst verpflichten wollen, auf Glyphosat auf Nichtkulturland zu verzichten, also auf Eisenbahnstrecken, auf Wegen in Parks, auf öffentlichen Flächen, auf Schulhöfen. Auch das kann ein Ansatz sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, somit wird über Konsequenzen für Thüringen beim Glyphosat-Einsatz eben nicht nur auf EU-Ebene, sondern auch auf Bundes-, Landes- und auch auf kommunaler Ebene entschieden. Wir müssen jetzt aber erst einmal abwarten, was die weiteren Erkenntnisse und den Diskussionsprozess auf EU-Ebene angeht. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit schließe ich den zweiten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den dritten Teil der Aktuellen Stunde auf
ma: „Importierte Kriminaltität – Wo steht die innere Sicherheit in Thüringen?“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/1867
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, werte Gäste! Ich begrüße unsere Gäste aus Jena, die sich heute hier kundig machen. Sowohl der massive Anstieg an Wohnungseinbruchsdiebstählen als auch die Kriminalität von Asylbewerbern sind nichts anderes als importierte Kriminalität.
Während das Erste die Exportprodukte-Erweiterung der Schengenzone darstellt, ist die Zweite ein Nebenprodukt der von den Verantwortlichen in Berlin und Erfurt zu verantwortenden Asylkrise. Auf das gravierende Sicherheitsproblem der Einbrüche haben wir bereits im Rahmen einer Aktuellen Stunde zu den Einbruchsdiebstählen entlang der Thüringer Autobahnen aufmerksam gemacht. Das war im Juni 2015. Seit November des letzten Jahres hat es besonders um die Städte Erfurt, Jena, Gotha und Nordhausen eine Einbruchsserie gegeben, die in Thüringen bislang ihresgleichen sucht. Wie bereits von uns im Juni letzten Jahres festgestellt und von der Landesregierung damals bestritten, erfolgen die Einbrüche entlang der Autobahnen und Fernstraßen und werden von osteuropäischen Banden begangen.
Autobahnen und Fernstraßen sind tatbegünstigende Strukturen. Orte entlang der A 4 und der A 38 sind überdurchschnittlich von Einbrüchen betroffen. Dass die Täter aus Osteuropa kommen, wird von Fahndern und Bundeskriminalamt bestätigt. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei den Wohnungseinbrüchen steigt seit 2011 kontinuierlich an und hat inzwischen einen neuen Höchststand erreicht: 15,7 Prozent. Das ist eine Steigerung um das Dreifache in vier Jahren. Dabei sinkt die Aufklärungsquote immer weiter. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Prozentzahl der aufgeklärten Fälle um gut 10 Prozent, wie aus der kürzlich veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2015 hervorgeht. Bandendiebstahl ist ein lukratives Geschäft. Die Grenzen sind scheunenweit offen, systematische Grenzkontrollen finden nicht statt. In Thüringen macht sich der erschreckende Personalund Ausstattungsmangel bei den Sicherheitsbehörden mal wieder bemerkbar.
So seien, Angaben des MDR zufolge, die Labore des LKA hoffnungslos mit Auswertungen der DNAProben von Tatverdächtigen überlastet. Der Bund deutscher Kriminalbeamter macht in seiner Stellungnahme darauf aufmerksam, dass der Ermittlungserfolg direkt mit der Anzahl von Polizei- und Kriminalbeamten – und zwar insbesondere mit der Zahl der Letzteren – zusammenhängt. Wenn man sich die seit Jahren kaputtgesparte Thüringer Polizei ansieht, muss man einfach sagen: Die massiven Probleme mit dem Einbruchdiebstahl sind wenigstens zum Teil hausgemacht.
Genauso verhält es sich mit der Asylbewerberkriminalität. Aus dem Munde des Innenministers durfte die interessierte Öffentlichkeit vor Kurzem erfahren, dass Asylbewerber oder Flüchtlinge umgerechnet rund 4,5 Prozent der Tatverdächtigen stellen – also überproportional häufig kriminell werden. Selbst, wenn man, wie bei der ausgeführten Zahl, die ausländerspezifischen Straftaten herausrechnet: Die Ausländerkriminalität hat bei einzelnen Straftaten geradezu astronomische Höhen erreicht: 33 Prozent bei Mord, 25 Prozent bei Totschlag, fast 15 Prozent bei Vergewaltigungen.
Was man nicht erfährt, was verschwiegen, verheimlicht und vertuscht werden soll, ist noch viel gravierender. Warum kann man in Thüringen Asylbewerber nicht detailliert über alle Delikte hinweg als Tatverdächtige erfassen – genauso, wie es in Hessen passiert?
Diese Frage ist umso berechtigter, als dass Asylbewerber als Opfer von Straftaten von 2017 an aufgeführt werden sollen. Eine ideologisch motivierte Instrumentalisierung der Statistik lehnen wir ab.
Warum liegt das Lagebild zur Asylkriminalität in einer Schublade des Innenministeriums und wird nicht veröffentlicht? Hat nicht die Öffentlichkeit ein Recht darauf, zu erfahren, was in unserem Land los ist? Ich schließe mit einem Zitat von Abraham Lincoln: „Man kann alle Menschen für einige Zeit belügen. Einige Menschen kann man auch für alle Zeit belügen. Aber man kann nicht alle Menschen für alle Zeit belügen.“ Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne! Der Themenkomplex, welchen die AfD heute zum Gegenstand einer Aktuellen Stunde ge
macht hat, ist auch für meine Fraktion von großem Interesse. Ich will Ihnen auch gleich sagen, warum.
Bereits im November 2015 hatte die CDU-Fraktion das Thema der Organisierten Kriminalität, die ihre Wurzeln sowohl im osteuropäischen als auch im russisch-eurasischen Ausland hat, zum Gegenstand einer Innenausschusssitzung gemacht und dort nur äußerst dürftige Antworten erhalten. Nach Angaben der Landesregierung hätten die Medien suggeriert, dass insbesondere in Erfurt die Organisierte Kriminalität – von der Polizei weitgehend unbemerkt – eine vernetzte Struktur aufbaute. Auch wurde dem Ausschuss berichtet, das Thema werde medial so aufbereitet, dass Mitteldeutschland und Thüringen ein Zentrum der Organisierten Kriminalität seien. Zudem sei dem LKA eben nicht unbekannt, dass im Freistaat mafiöse Strukturen existieren. Aber – und diese Frage müssen Sie sich gefallen lassen, Herr Minister Dr. Poppenhäger –, wenn Ihnen und dem LKA diese Strukturen und diese Fakten bekannt sind, dann frage ich mich, wie es dann zu diesen Einbruchsserien in den vergangenen Wochen und Monaten kommen konnte, die die Menschen – wie wir alle wissen – in besonderem Maße beunruhigen,
noch dazu, wo bekanntlich dem BKA Informationen vorliegen, dass die Einbrüche im Freistaat von professionell agierenden Mafiaorganisationen aus Georgien, Armenien und Russland durchgeführt werden. Die zuständige Abteilungsleiterin im BKA, die Kollegin Sabine Vogt, sagt Folgendes und konstatiert nüchtern – ich finde das bemerkenswert –: „Die Organisierte Kriminalität ist beim Bürger an der Haustür angekommen.“ Noch im Januar 2016 hatte meine Kollegin Holbe das Thema in einer Mündlichen Anfrage aufgegriffen. Der Titel lautete: „Einbruchdiebstähle in Artern und Umgebung“ in der Drucksache 6/1618. Von Staatssekretär Götze erhielt sie unter anderem die Antwort, dass Einbruchsdiebstähle zu einer erheblichen Verunsicherung der Bevölkerung führen und das Sicherheitsempfinden in den meisten Fällen negativ und nachhaltig beeinflusst wird. Und das, auch das wissen wir, ist leider wahr. Ich stelle also fest, an der Erkenntnis hat es offenbar nicht gelegen. Das Thema und die Ängste der Bürger waren und sind den Thüringer Sicherheitsbehörden bekannt und daran schließt sich erneut meine Frage an: Was wurde getan bzw. was wird getan? Aber, Herr Minister, ich denke, dass Sie nachher in Ihrer Stellungnahme darauf eingehen werden.
Auch die in der letzten Woche vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik hat gezeigt, dass die Wohnungseinbrüche im vergangenen Jahr um die Hälfte angestiegen sind. Betrüblich ist auch, dass im gleichen Zeitraum die Aufklärungsquote um ein Drittel
zurückgegangen ist auf heute insgesamt nur noch knapp 26 Prozent. Auf der einen Seite ein Anstieg um die Hälfte, auf der anderen Seite die Aufklärungsquote, die absackt.
In den Erläuterungen zur Kriminalstatistik wird dann noch ausgeführt, dass das Täterspektrum sehr heterogen sei und von bandenmäßig strukturierten Tätergruppen aus dem Ausland über regional ansässige deutsche Staatsangehörige bis hin zu jugendlichen Zufallstätern reicht – so weit die PKS.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema ist hochaktuell, verängstigt die Menschen und ist daher für unsere Bürger von elementarer Bedeutung.
Nicht zuletzt – und damit möchte ich auch schließen – ist eines doch entscheidend, Herr Minister: Innere Sicherheit und der Schutz der Bürger sind elementare Aufgaben und Kernaufgaben des Staates. Die Erfüllung dieser Aufgaben darf der Bürger in Thüringen zu Recht erwarten. Aus diesem Grund haben wir auch die Einbruchserie im Freistaat im Kontext der Organisierten Kriminalität erneut zum Gegenstand der nächsten Innenausschusssitzung gemacht. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Walk. Als Nächster hat Abgeordneter Adams für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste hier im Thüringer Landtag! „Importierte Kriminalität – Wo steht die innere Sicherheit in Thüringen?“ – so habe ich die Aktuelle Stunde der AfD wahrgenommen und festgestellt, dass die letzte Frage – das ist mit einem Gedankenstrich auseinandergenommen – von der AfD meiner Meinung nach nicht hinreichend analysiert und wirklich diskutiert wurde.