Protokoll der Sitzung vom 16.03.2016

Indes, meine Damen und Herren, diese Änderung ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Das ändert auch nichts an der grundsätzlichen Schlechterstellung aller Rechtsreferendare. Der Gesetzentwurf, auch mit den beiden nun vorgeschlagenen Änderungen, treibt, wie es auch aus einer Stellungnah

me heraus treffend umschrieben ist, die Prekarisierung akademisch ausgebildeter Arbeitnehmer voran. Das klingt zwar ziemlich hart, aber Sie sollten mal darüber nachdenken.

Dieses Gesetz macht aber auch Schluss mit einem besonderen Thüringer Weg in der Nachwuchsgewinnung. Thüringen hat für das Amt von Richtern und Beamten immer im Status von Richtern und Beamten ausgebildet. Das besondere Treue- und Pflichtverhältnis war uns wichtig. Junge Menschen wurden damit auf Augenhöhe an ihren zukünftigen Beruf herangeführt. Und das soll jetzt nicht mehr so sein. Die Aufgabe des Beamtenstatus für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare war bis zum Jahr 2009 der rechtlich einzig mögliche Weg, Referendargehälter zu senken. Deshalb sind alle anderen Länder diesen Weg gegangen. Sie haben nichts davon gehabt. Wenn Sie das in den anderen Ländern mal ehrlich spiegeln, dann müssten Sie eigentlich wissen, dass man nicht in diese Situation hineinschleudern muss, sondern dass wir es besser machen könnten und bei unserem Weg bleiben sollten.

Meine Damen und Herren, es gibt eben erste Länder, die nicht mehr in der Lage sind, Proberichterstellen zu besetzen. Und es gibt da wieder Programme, um Personal zu gewinnen, was mit viel Geld untersetzt ist. Das müssen wir uns doch gar nicht leisten, da hineinzuschlittern. Wir können es doch besser. Seien Sie doch mal selbstbewusst und zeigen Sie mal, dass Thüringen es in dem Feld besser kann, jedenfalls bis dato besser konnte.

(Beifall CDU)

Ich sage es noch mal, damit es auch der Letzte versteht: Alle Thüringer Justizminister – gleich welcher Partei –, die Verantwortung für dieses Ressort getragen haben, haben sich bislang aus den von mir aufgezeigten Gründen dem Ansinnen der jeweiligen Finanzminister verweigert – Otto Kretschmer, Andreas Birkmann, Karl Heinz Gasser, Harald Schliemann, meine eigene Person; auch der heutige Innenminister, Herr Dr. Poppenhäger, ist ja nicht begeistert von dem Vorschlag. Wollen wir es doch mal klar beim Namen nennen! Es ist so. Wir alle waren uns darüber im Klaren, was geschieht, wenn man die Axt an die Wurzeln des Nachwuchses legt.

Meine Damen und Herren, was ist eigentlich die Gegenleistung für diesen Tabubruch? Ein Status, den die Regierungsfraktionen merkwürdigerweise auch nur für die Justiz bereit sind zu opfern. Der Blick über die Regierungsbank – so weit sie denn besetzt ist – lässt schon die Frage aufkommen, warum nur die Justizanwärter daran glauben sollen. Warum soll wiederum allein die Justiz die Opfer bringen, von denen andere Ressorts verschont bleiben oder sogar profitieren? Was ist mit dem Gleichbehandlungsgebot? Warum legen Sie nicht an die größere Gruppe der Lehramtsanwärter auch die Axt

an? Wir wollen das nicht. Aber wenn Sie so handeln, müssten Sie es eigentlich im Gleichbehandlungsgrundsatz auch tun. Ach ja, das könnte ja mehr Ärger geben. Das ist eine größere Gruppe. Die Vertreter des Rechtsstaats haben nicht so große öffentliche Wirkung. Na ja, meine Damen und Herren, das Argument, juristischer Nachwuchs werde zum überwiegenden Teil für nicht hoheitliche Aufgaben ausgebildet, verfängt nicht. Es verkennt, dass Rechtsreferendare im Rahmen ihres Ausbildungsverhältnisses – und nur darüber reden wir hier – tatsächlich hoheitliche Aufgaben wahrnehmen müssen, beispielsweise staatsanwaltschaftliche Sitzungsdienste. Vieles andere mehr wäre aber zu benennen. Sie sollen für die Wahrnahme hoheitlicher Aufgaben ausgebildet werden. Die Lehramtsanwärter üben keine hoheitlichen Aufgaben aus, weder in ihrer Ausbildung und – überwiegend jedenfalls – auch später nicht. Das ist Lastenverteilung nach der Art von Rot-Rot-Grün, meine Damen und Herren.

Meine Damen und Herren, zum Abschluss: Die Zahl der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare beläuft sich auf rund 100 Neueinstellungen im Jahr. Die Ausbildung ist zweijährig, sodass wir auf die doppelte Bestandszahl, also 200, kommen. Auch der aktuelle Haushaltsentwurf bildet diese Zahlen ab. Die höchste Zahl an Anwärtern weist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf. Die Zahl der Lehramtsreferendare übersteigt die der Rechtsreferendare um ein Vielfaches, um noch einmal auf den wunden Punkt zu kommen. Warum schließt sich Frau Ministerin Klaubert diesem Gesetzesvorhaben nicht an?

(Zwischenruf aus dem Hause: Aus Vernunft- gründen!)

Aus Vernunftgründen. Dann sollten wir es umgekehrt auch nicht bei den Rechtsreferendaren machen. Wir können auch anders argumentieren. Aber ich glaube, ich habe zu dem Punkt genug ausgeführt, auf den Ohren wollen Sie ohnehin taub sein. Oder ist dieses Gesetz nur der Testlauf für eine zweite, eine deutlich einträglichere Kürzungsrunde?

Meine Damen und Herren, verehrter Herr Justizminister Lauinger – wo immer Sie gerade sind –:

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bei der Integrationsminis- terkonferenz!)

Sparen Sie bitte die Justiz nicht kaputt!

Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Gesetz wollen die Regierungsfraktionen Einsparungen erzielen. Sparwille und Haushaltsdisziplin sind grundsätzlich unterstützenswert, aber dieses Gesetz wird uns am Ende deutlich teurer zu stehen kommen. Andere haben diese Erfahrung schon gemacht. Deshalb sollte Thüringen eigentlich nicht den falschen Weg gehen. Wir werden diesem Ge

setz jedenfalls unsere Zustimmung verweigern, und zwar in voller Überzeugung.

(Beifall CDU, AfD)

Für die Fraktion Die Linke hat sich Frau Abgeordnete Martin-Gehl zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach den Ausführungen meiner Vorrednerin muss man den Eindruck gewinnen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Thüringer Justiz erheblich geschädigt, geschwächt, ja geradezu in den Abgrund getrieben wird.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Der Ein- druck ist richtig!)

Sie werden sicher nicht überrascht sein, sehr verehrte Frau Kollegin Walsmann, dass ich diese Auffassung nicht teile.

(Beifall DIE LINKE)

Die Umstellung des juristischen Referendariats vom Beamtenverhältnis in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis ist grundsätzlich notwendig und sinnvoll. Diesen Systemwechsel, der in allen anderen Bundesländern bereits vollzogen ist, hat der Thüringer Rechnungshof bereits seit Jahren angemahnt und auch im Rahmen der durchgeführten Anhörung erneut befürwortet. Rechtliche Gründe, die einer solchen Statusänderung entgegenstehen könnten, sind nicht ersichtlich. Die Auswirkungen, die sich nach dem Gesetzentwurf für den Systemwechsel ergeben, wurden von meiner Vorrednerin leider etwas einseitig dargestellt und bewertet.

(Beifall DIE LINKE)

Hervorzuheben ist nämlich zunächst, dass der Wechsel in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit sozialen Verbesserungen für die künftigen Rechtsreferendare verbunden ist. Diese wurden auch im Rahmen der Anhörung durchaus positiv bewertet. Durch ihre Einbeziehung in die gesetzliche Sozialversicherung erwerben alle Rechtsreferendare – und ich betone alle – künftig Ansprüche auf Arbeitslosengeld I,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

wenn sie keine Anschlussbeschäftigung finden. Nach der bisherigen Rechtslage konnte allenfalls Arbeitslosengeld II – das sogenannte Hartz IV – in Anspruch genommen werden, was allerdings aufgrund der strengen Bedürftigkeitsprüfung nicht für alle Betroffenen gleichermaßen zutraf. In meinem Redebeitrag zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs bin ich darauf schon näher eingegangen. Die

Kehrseite der Medaille ist allerdings, dass mit der Statusänderung der Rechtsreferendare ein verringertes Einkommen einhergeht. Auch wenn in anderen Bundesländern, die diesen Wechsel vollzogen haben, in gleicher Weise verfahren wurde und zum Teil noch gravierendere Senkungen der Bezüge vorgenommen wurden, gibt es Bedenken, auf die ich bereits in der ersten Lesung zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf hingewiesen habe.

Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird diesen Bedenken, die auch in der Ausschussanhörung benannt wurden, zumindest teilweise Rechnung getragen, indem zusätzlich zu der vorgesehenen Unterhaltsbeihilfe Kinderzuschläge vorgesehen sind und die Unterhaltsbeihilfe selbst als Mindestbetrag ausgestaltet ist. Ob mit dieser Nachbesserung des ursprünglichen Gesetzentwurfs die durchaus ernst zu nehmende Gefahr gebannt ist, dass durch die Absenkung der Referendarvergütung Hartz IV-Aufstocker „produziert“ werden, ist heute noch nicht absehbar, sollte aber im Auge behalten werden. Jedenfalls müssen die vorgesehenen Vergütungsregelungen nicht zwangsläufig bedeuten, dass das künftige Einkommen der Rechtsreferendare nicht auskömmlich ist. Thüringen liegt mit einem Betrag von 1.100 Euro Unterhaltsbeihilfe im Mittelfeld der deutschen Bundesländer. Selbst aus den Bundesländern, die geringere Beträge zahlen, gibt es keine Meldungen etwa darüber, dass Rechtsreferendare dort in gravierender Weise in wirtschaftliche oder soziale Bedrängnis geraten.

Im Jahr 2014 wurde unter Rechtsreferendaren in Berlin eine Befragung durchgeführt, also dort, wo mit 1.008 Euro eine geringere Vergütung als in Thüringen gezahlt wird. Im Ergebnis dieser Befragung, die sich im Wesentlichen auf die soziale Lebenssituation der Rechtsreferendare und die Auskömmlichkeit ihrer Vergütung bezog, offenbarten sich keine besorgniserregenden Defizite. Zwar verbietet sich ein unmittelbarer Vergleich mit der Thüringer Situation der Rechtsreferendare, gleichwohl lässt sich aus meiner Sicht aus den überwiegend mehrjährigen Erfahrungen anderer Bundesländer mit dem Modell des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses durchaus ableiten, dass die Thüringer Rechtsreferendare künftig nicht zwangsläufig in eine prekäre Lage und wirtschaftliche Nöte geraten werden.

Nicht nachvollziehbar ist das Argument, Thüringen verzichte mit der Umstellung des Referendarstatus und der Absenkung der Vergütung auf einen Wettbewerbsvorteil bei der frühzeitigen Gewinnung qualifizierten juristischen Nachwuchses. Wenn dem nämlich so wäre, dann unterstellte man erstens, dass diejenigen Juristen aus anderen Bundesländern, die in Thüringen ihr Referendariat absolvieren wollen, dies allein wegen des Geldes und des Beamtenstatus tun, zweitens, dass darunter dann auch überwiegend gute Juristen mit Bestnoten sind,

(Abg. Walsmann)

kurzum, dass gute Juristen nur des Geldes und des Beamtenstatus wegen nach Thüringen zur Referendarausbildung kommen, und drittens, dass unter den durch ein Jurastudium in Jena bereits in Thüringen verwurzelten Referendaren keine oder zu wenige gute Juristen sind, die künftig in der Thüringer Justiz Verwendung finden könnten. Diese Thesen halte ich für abenteuerlich,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

denn die Realität spricht eine andere Sprache. Zum einen sind bislang nur sehr wenige Referendare aus anderen Bundesländern zur Ausbildung nach Thüringen gekommen, zum anderen gab es in Thüringen bisher keine ausreichenden Stellen im Beamtenstatus für Absolventen mit Bestnoten, die man hier überhaupt hätte halten können. Wenn sich Letzteres auch in den nächsten Jahren ändern wird, so stellt sich doch die Frage, was dagegen spricht, durch bundesweite Stellenausschreibungen kommende Juristengenerationen auch aus anderen Bundesländern anzuwerben und nicht ausschließlich aus den in Thüringen ausgebildeten Juristen zu rekrutieren. Entscheidend dafür, ob es „kluge Juristenköpfe“ mit Prädikatsexamina nach Thüringen zieht, sind doch letztlich die Stellenangebote und deren Attraktivität nach der Referendarausbildung, nicht aber die Attraktivität der Ausbildung in Thüringen selbst.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schließlich zeigen Erfahrungen, dass die Auswahl des Bundeslands für den juristischen Vorbereitungsdienst gerade nicht vordergründig von der Höhe der Vergütung und/oder dem Beamtenstatus abhängig gemacht wird. Das lässt sich schon allein an den Wartezeiten für Referendarplätze erkennen. In Thüringen wurde bislang die höchste Referendarvergütung im gesamten Bundesgebiet gezahlt und dennoch gab und gibt es für angehende Referendare keine Wartezeiten. Für Hamburg und Berlin hingegen, wo das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis längst eingeführt und die Vergütung niedriger als in Thüringen ist, gibt es Wartelisten mit erheblichen Wartezeiten. Die Attraktivität der Ausbildung ist also ganz offenkundig an anderen Kriterien zu messen. Die heraufbeschworene Gefahr, dass Thüringen durch die Gesetzesänderung einen Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung gut ausgebildeter Juristen verliere, ist für mich daher auch nicht ansatzweise gegeben.

Mein Resümee: Der vorliegende Gesetzentwurf, da verrate ich kein Geheimnis, ist ein Kompromiss. Und Kompromisse leben bekanntlich von Zugeständnissen, die sich im Bereich des Vertretbaren bewegen. So ist es auch hier. Die Vor- und Nachteile der gesetzlichen Neuregelung dürften sich in etwa die Waage halten und sind daher insgesamt

vertretbar. Dennoch nimmt meine Fraktion die bereits in der ersten Lesung dargestellten Bedenken und auch die im Rahmen der Anhörung vorgebrachten Vorbehalte in Bezug auf die vorgesehene verminderte Vergütungshöhe sehr ernst. Wir werden im Blick behalten, ob sich die wirtschaftliche Situation der Rechtsreferendare verändert, ob die Referendare künftig ergänzende Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen, ob es zu einem gravierenden Anstieg von Nebentätigkeiten kommt und ob bzw. gegebenenfalls wie sich dies auf die Examensergebnisse auswirkt. Sollte sich Nachbesserungsbedarf zeigen, wird der Mindestbetrag der Vergütung kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls nachzubessern sein. Mit dem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag werden hierfür die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Brandner das Wort.

Meine Damen und Herren! Frau Walsmann, vielen Dank für Ihre tolle Rede! Wenn die anderen gewusst hätten, was Sie damit angerichtet haben, hätten die geklatscht, denn Ihre tolle Rede führt dazu, dass meine wesentlich kürzer wird. Sie haben nämlich sehr viel Wichtiges schon gesagt.

(Beifall AfD)

Ich kann mich dann auf das noch Wichtigere beschränken, was die Sache hier vorn, meinen Auftritt kürzer macht. Eine Frage kann ich Ihnen beantworten: Der Herr Lauinger setzt heute natürlich ganz klare Prioritäten. Rechtsreferendare in Thüringen gehen ihm irgendwo vorbei. Er setzt sich ein für Führerscheinprüfungen auf Arabisch. Man muss schon sagen, da ist klare Kante gezeigt von Herrn Lauinger. Das zeigt sich auch hier.

Meine Damen und Herren, ähnlich desaströs wie das Wahldebakel von Rot-Rot-Grün am vergangenen Samstag war das, was Sie in den Stellungnahmen und Ausschussberatungen hier zu diesem Gesetz erfahren haben.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir hatten hier doch keine Wahlen!)

Sie mit Ihrer Bonsaipartei, Herr Adams, das ist doch langsam Geschichte hier, oder?

Sämtliche Parteien, die angehört wurden, sämtliche Präsidenten der Gerichte, sämtliche Vereine, auch die der Richterschaft, sämtliche Verbände schlugen

(Abg. Dr. Martin-Gehl)

Ihnen den Gesetzentwurf mit deutlichen Worten geradezu um die Ohren. Auch die Universitäten und Gewerkschaften verlangten deutlich, das bestehende Recht beizubehalten und das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht anzutasten. Sie alle trugen, wie übrigens auch ich und Frau Walsmann in der ersten Lesung, einen großen Strauß von ablehnenden Gründen vor, der sich von der fachlichen über die funktionelle bis zur sozialen Ebene erstreckte. Allen Stellungnahmen gemeinsam ist die Sorge, dass an den sozial Schwächsten Sparmaßnahmen exekutiert werden, die dazu dienen, an einer Stelle Geld einzusparen, wo es wenig wehtut – dem Einzelnen schon, dem Staat nicht – und an anderen Stellen keine Sparmaßnahmen durchzuführen, wo man sich nicht traut. Das ist die klassische Politik der Ramelow-Fraktion in diesem Landtag.

Meine Damen und Herren, ich erlaube mir einen Präsidenten eines Gerichts zu zitieren in der Anhörung: „Der Einsparbetrag, den der Staat nach einer ehrlichen Berechnung erzielt, ist im Verhältnis zu dem Betrag, der dem einzelnen Referendar verloren geht, viel zu gering, als dass man die Nachteile für den einzelnen Rechtsreferendar in Kauf nehmen sollte.“ Besser kann man es nicht formulieren, besser könnte auch ich das nicht formulieren.