in Anspruch und hat dann auch nur 1.028,96 Euro brutto. Das ist durchaus eine vergleichbare Tätigkeit, denn da hat man auch schon ein abgeschlossenes Studium.
Zum Vorwurf der Prekarisierung: Prekäre Arbeitsverhältnisse sind ungeschützte und unsichere Beschäftigungsverhältnisse und andauernde Arbeitslosigkeit, sie sind gekennzeichnet durch ein nicht existenzsicherndes Einkommen, Beschäftigungsrisiken, fehlende soziale Sicherungen und eine geringe Chance auf eine ausreichende Anschlussbeschäftigung oder eine existenzsichernde Beschäftigung. All das wird der juristische Vorbereitungsdienst nach unserer Rechtsänderung nicht sein und deswegen können und werden wir dem zustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst zur großen vorgeblichen Frage, wo denn der zuständige Minister sei. Wir haben schon einiges an Polemik dazu gehört. Zeitgleich zu unserer Plenarsitzung heute und morgen findet die 11. Integrationsministerkonferenz in Erfurt statt. Alle 16 Jahre ist auch Thüringen der Vorsitz bei dieser Integrationsministerkonferenz eigen und just in diesem Jahr haben wir den Vorsitz. Deswegen ist es selbstverständlich, dass der zuständige Minister natürlich an dieser Integrationsministerkonferenz als Vorsitzender teilnimmt und diese leitet, die zur Stunde in Erfurt stattfindet.
Die Staatssekretärin ist hier und wird selbstverständlich kompetent für die Landesregierung auch noch Stellung nehmen, aber Ihnen ging es offenkundig auch nicht um den Inhalt, sondern wieder nur darum, zu polemisieren und das einmal mehr tatsächlich zulasten der sozial Schwächsten, die Sie gern in Ihren Ausführungen bemüht haben, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es ist jetzt schon vieles gesagt worden. Ich bin insbesondere meiner Kollegin Martin-Gehl ausgesprochen dankbar, die in einer wirklich wunderbar sachlichen Art und Weise hier noch einmal das Gesetzesvorhaben erläutert und dargestellt hat. Denn man muss noch einmal ganz deutlich sagen – eben ist auch meine Kollegin Marx noch einmal darauf eingegangen –,
es handelt sich beim Referendariat um ein Ausbildungsverhältnis, es geht um die Referendare, bei denen tatsächlich die Ausbildungsvergütung, wenn man es einmal so benennen darf, durch die Änderung des Rechtsverhältnisses abgesenkt wird. Die Abschaffung der Verbeamtung auf Widerruf, die Thüringen als einziges Bundesland noch praktizierte, und die Überführung in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis hat also nichts mit prekärer Beschäftigung zu tun. Wer so etwas behauptet, macht dies tatsächlich auf dem Rücken derjenigen, die prekär beschäftigt sind, meine sehr geehrten Damen und Herren
Ich möchte im Übrigen auch darauf hinweisen, dass die Änderungen am Gesetz mitnichten von der Opposition erreicht wurden, sondern die Änderungsanträge kamen ausschließlich von den Regierungsfraktionen. Von der CDU – das haben wir ja nun schon beim Haushalt kennengelernt – kam nichts außer sehr viel heiße Luft und viel Polemik von Frau Walsmann.
Auch wenn Sie sich jetzt noch einmal empören, Frau Walsmann, Sie haben keine Zeile zustande gebracht zu diesem Gesetzentwurf. Sie haben keinen Änderungsantrag gestellt. Den Vorwurf müssen Sie sich hier gefallen lassen.
Ja, ich habe mir hier auch vieles anhören müssen und genauso dürfen Sie jetzt auch meinen Ausführungen folgen.
Ich hatte bei der ersten Beratung bereits einmal alle Unterhaltsbeihilfen in der geltenden Höhe im Vergleich vorgetragen. Ich werde das jetzt nicht noch einmal tun. Aber nur zur Erinnerung: Auch mit der neuen Festsetzung der künftigen Unterhaltsbeihilfe für Thüringen liegen wir nach wie vor im oberen Drittel, was die Vergütung anbelangt. Es ist hier auch schon dargestellt worden, dass die Verbeam
tung mitnichten erforderlich ist, weil der Vorbereitungsdienst eine Voraussetzung zur Berufsausübung auch außerhalb der öffentlichen Verwaltung bietet. Die Mehrzahl der Referendarinnen und Referendare – ich wiederhole es auch noch einmal – arbeiten anschließend mitnichten im öffentlichen Dienst, sondern zum Beispiel als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin, als Notarin oder in anderen Bereichen der Privatwirtschaft. Was wichtig ist – worauf meine Kollegin Martin-Gehl auch schon eingegangen ist –, ist, dass durch dieses öffentlichrechtliche Ausbildungsverhältnis die Referendare und Referendarinnen erstmals in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme mit einbezogen werden. Ihre Polemik, Herr Brandner, dass quasi nur diejenigen, die schlechte Abschlüsse hätten, nach dem Abschluss nicht sofort ein Einstellungsverhältnis finden, hat auch sehr wenig mit der Lebensrealität von sehr vielen Absolventen mit guten Studienabschlüssen zu tun, die trotzdem lange gesucht haben, bis sie ein entsprechendes Anstellungsverhältnis gefunden haben.
Diese waren über Jahre gezwungen, ganz andere Hilfen in Anspruch zu nehmen. Jetzt haben sie eine soziale Absicherung, die natürlich nicht besonders viel bietet, aber immerhin überhaupt eine soziale Absicherung.
Auf eine zweite Gruppe möchte ich auch noch eingehen, nämlich die Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländer. Die Nicht-EU-Ausländerinnen wurden bisher nicht verbeamtet. Jetzt gibt es endlich eine Gleichstellung für alle. Dass das der AfD nicht gefällt, ist uns klar, aber das ist für uns erst recht Ansporn. Ein Hauptargument, was hier auch von Frau Walsmann vorgetragen wurde, war ja, dass quasi eine Schwächung des Ausbildungsstandorts in Thüringen stattfinden würde, qualifizierter Nachwuchs könne nun nicht mehr gewonnen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist hier schon dargestellt worden: Den Listen, auf denen die Menschen auf einen Referendarsplatz in Hamburg warten, stehen gerade einmal 950 Euro Unterhaltsbeihilfe quasi gegenüber. Es kann also nicht nur das Geld sein.
Lassen Sie uns doch mal überlegen, wie wir Thüringen insgesamt attraktiver für junge Menschen, für junge Referendarinnen und Referendare machen. Natürlich brauchen sie eine vernünftige Vergütung, sie brauchen vor allem aber auch gute Rahmenbedingungen und genau die wollen wir schaffen. Wenn wir bei den Rahmenbedingungen sind, dann sind wir bei den zwei entscheidenden Änderungen. Wir hören zu, wir haben uns die Anhörungen sehr genau angeschaut. Im Übrigen ist dieses Gesetz auch nicht mal eben übers Knie gebrochen worden,
wie Frau Walsmann hier vorn suggerierte, sondern der Gesetzentwurf lag in der Fassung vom 28. Oktober vor. Es fand dann eine schriftliche Anhörung statt, die wir uns sehr genau angeschaut haben. Mit unserem Änderungsantrag sind wir bewusst auf soziale Härten eingegangen. Wir haben zum einen ein „mindestens“ vor der Vergütungshöhe eingefügt und wir haben zum anderen den Kinderzuschlag eingeführt, weil es uns eben nicht darum geht, bestimmte Lebensmodelle zu unterstützen, sondern konkret das Leben mit Kindern zu unterstützen, und zwar unabhängig davon, in welcher Konstellation die Betroffenen leben. Das halten wir auch für richtig und wichtig. Im Übrigen fand durchaus eine Anpassung der Bezüge an das Niveau der anderen Bundesländer statt. Wie gesagt, die Einbußen sind durch die Einfügung des Kinderzuschlags abgemildert worden und wir haben mit diesem Änderungsantrag eine gute Anregung aus der Anhörung aufgegriffen, nämlich vom Rechtsreferendarverein und vom Verein der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine weitere tatsächlich umstrittene Frage war die Regelung der Vergütung in der Verordnung. Auch hier haben wir uns bewegt. Mit der Regelung im Gesetz haben wir ebenfalls eine Anregung des Vereins der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen aufgenommen. Wie gesagt, ein Mindestbetrag wurde festgeschrieben. Der Entwurf ist also jetzt so gestaltet, dass Anpassungen auch nach oben für das Ministerium auf dem Verordnungswege jederzeit möglich sind. Zu der Frage des Mindestlohnniveaus ist hier schon ausreichend ausgeführt worden. Es handelt sich, wie gesagt, beim Referendariat um einen Bestandteil der Ausbildung. Zur Frage der Ungleichbehandlung gegenüber Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendaren, die Beamte auf Widerruf bleiben, da muss man ganz deutlich sagen: In allen anderen Bundesländern sind die Lehramtsreferendare im Regelfall auch Beamte auf Widerruf. Auch das ist schlichtweg quasi die Situation, wie wir sie auch in den anderen Ländern haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben das durchaus lange diskutiert. Wir haben auch sehr wohl abgewogen. Es liegt deswegen jetzt auch ein entsprechend geänderter Gesetzesvorschlag vor. Ich hoffe hier auf Ihre Zustimmung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich würde wirklich darum bitten, Allmachtsfantasien zu vermeiden. Wer meint, hier vorne immer für alle reden zu können, der irrt in der Regel immer, egal von wo solche Annahmen kommen.
Wir wissen, dass wir vielleicht nicht alle hinter uns haben, aber wir hoffen selbstverständlich auf eine breite Mehrheit. Vielen herzlichen Dank!
Frau Rothe-Beinlich, wir haben uns gefragt, wie lange Sie nach Abschluss Ihres Studiums – nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums – arbeitslos waren. Vielleicht können Sie uns da demnächst mal aufklären.
Also übers Knie gebrochen war der Gesetzentwurf definitiv. Wie wollen Sie denn anders erklären, dass ein paar Stunden vor der abschließenden Sitzung des Justizausschusses ein zweiseitiger Änderungsantrag von Ihnen herausgezaubert wurde, obwohl Sie monatelang Zeit hatten, den vorzulegen?
Und gestern Abend kam eine Stellungnahme des Landesverwaltungsamts vom 7. Januar 2016 Hals über Kopf in den Ausschuss, die auch kaum in Ruhe beraten werden konnte. Also da, wie vorhin gesagt, haben Sie mit der heißen Nadel gestrickt und das zeichnet die Qualität Ihrer Gesetze ganz deutlich aus.
Frau Rothe-Beinlich, eine Sache noch – ich hätte gesagt, wir sprechen für alle. Ich habe nur gesagt: Alle, die wir angehört haben, einschließlich der CDU, alle sind gegen ihren Gesetzentwurf. Und da müssen Sie sich doch mal überlegen: Wenn alle dagegen sind, die angehört wurden, welche Mehrheiten versammeln Sie da hinter sich. Ich bin mal gespannt auf die Antwort.
Jetzt liegen mir aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr vor. Das Wort hat Frau Staatssekretärin Dr. Albin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dem Thüringer Landtag liegt heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst vor.
Landtag vorgestellt und Ihnen auf Ihre Einwendungen geantwortet hätte. Er hat das ausdrücklich bedauert. Der Verhinderungsgrund wurde hier schon genannt: Er nimmt ja nicht nur an der Integrationsministerkonferenz teil, sondern er leitet sie.
Die heute zu beschließende Fassung des Gesetzes beruht auf einer intensiven Diskussion. Die Mitglieder des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz haben Ausbildungsstellen, Ausbilderinnen und Ausbilder, aber insbesondere auch die Referendarinnen und Referendare des Freistaats angehört und die abgegebenen Stellungnahmen sorgsam abgewogen. Im Rahmen der Ausschussberatungen wurden das grundsätzliche Für und Wider, aber auch Einzelfragen vertieft diskutiert. Wertvolle Anregungen aus der im Ausschuss durchgeführten Anhörung haben ihren Niederschlag im Gesetz gefunden.
Gestatten Sie mir, vier Aspekte hervorzuheben, die die Diskussion um diesen Gesetzentwurf geprägt und uns überzeugt haben, dass dies ein notwendiges und gutes Gesetz ist. Dieses Gesetz beinhaltet die Grundentscheidung für ein allgemeines öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis. Die regelungstechnischen Fragen, die uns insbesondere im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beschäftigt haben, wurden hinreichend berücksichtigt. Die haushalterischen Aspekte – auch diese will ich ganz direkt ansprechen – führen zu einem Mehrwert für die Thüringer Juristenausbildung und die Thüringer Justiz als Ganzes. Und viertens: Für unsere Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bringt dieses Gesetz einen Gewinn an sozialer Sicherheit. Künftig soll es ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis für alle Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare auch in Thüringen geben. Thüringen ist – das wurde bereits mehrfach betont – das einzige Bundesland, in dem der juristische Vorbereitungsdienst bis heute noch im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet wird. In allen anderen Ländern absolvieren die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erfolgreich den Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird also die dem wissenschaftlichen Studium folgende berufspraktische Ausbildung junger Juristinnen und Juristen an die Ausbildungssituation in anderen Ländern angepasst. Dies geschieht zunächst dem Status nach. Der Beamtenstatus ist nicht notwendigerweise aufrechtzuerhalten, weil das Ziel der Ausbildung eben keine überwiegend hoheitliche Tätigkeit ist. Der juristische Vorbereitungsdienst ist auf der einen Seite Voraussetzung zur Ausübung eines sogenannten gesetzlich reglementierten Berufs der Rechtspflege. Er eröffnet darüber hinaus Tätigkeitsfelder in der Wirtschaft und verschiedenen freien Berufen. Die Mehrzahl der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare wird nach bestandener zweiter juristi
scher Staatsprüfung eben nicht im hoheitlichen Bereich tätig. Ein Zusammenhang zwischen Ausbildungsstatus und Berufsstatus besteht mithin nicht.
Entschieden möchte ich mich an dieser Stelle auch gegen Vorhaltungen wenden, dieses Gesetz schmälere Qualität oder Attraktivität des juristischen Vorbereitungsdienstes in Thüringen oder schwäche gar die Thüringer Justiz. Wer Qualität und Attraktivität eines Berufs allein mit dem Beamtenstatus verbindet, der übersieht die Herausforderungen an eine moderne Juristenausbildung.
Oder er will diese nicht sehen und glaubt, mit althergebrachtem Statusdenken ließen sich diese Herausforderungen bewältigen. Es reicht nämlich gerade nicht, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare für die Ausbildung in ein befristetes Beamtenverhältnis zu übernehmen und zu glauben, damit alles Erforderliche getan zu haben. Eine moderne berufspraktische Ausbildung junger Akademikerinnen und Akademiker muss gesichert, ständig weiterentwickelt und an die Anforderungen der heutigen Berufsbilder angepasst werden. Zu einer modernen Juristenausbildung gehören zeitgemäße Lehr- und Lernmethoden, zum Beispiel durch den Zugang zum E-Learning. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz stellt den Thüringer Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren seit Mai 2014 ein solch zeitgemäßes E-Learningsystem zur Verfügung. Dieses internetgestützte Programm wurde im Verbund mit Partnerländern aufgebaut und vermittelt juristische Lehrinhalte auf didaktisch anspruchsvollem Niveau. Thüringer Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare verfügen darüber hinaus über individuelle Zugänge zum juristischen Informationssystem „juris“. Das ist ein echter Standortvorteil.