Protokoll der Sitzung vom 17.03.2016

(Beifall DIE LINKE)

Wenn dieser Antrag so ausgeführt wird, wird sich auch für die Landwirte etwas spürbar verbessern. Ihr Alternativantrag zeigt das volle Programm, das man sich wünschen kann. Das Problem ist aber, dass Ihr Landwirtschaftsminister, Herr Primas, 2014 dieses volle Programm geköpft hat. Wie kommt es denn, Herr Primas, dass Sie als Fraktion damals nichts gesagt haben? Dann wäre uns nämlich diese starke Kürzung im KULAP erspart geblieben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Zugegeben, dann hätten Sie damals mit Ihrem Minister und seinem Haus intern kämpfen müssen. Da ist es natürlich viel einfacher und bequemer, den eigenen Minister aasen zu lassen, auf einen Regierungswechsel zu warten – gut, den haben Sie vielleicht nicht gewollt –

(Heiterkeit DIE LINKE)

und dann den großen Bauernretter zu spielen mit genau den Sachen, die wir am Anfang angemahnt haben. Aus diesem Grund ist Ihr Alternativantrag unglaubwürdig.

Natürlich wünsche auch ich mir für die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe mehr. Eine Aufstockung von A1 wäre schon notwendig. Wichtig ist aber in dieser Situation, dass es überhaupt zu einer Nachbesserung kommt. Sicher müssen auch die Auswahlkriterien und die Priorisierung bei der Auswahl der Betriebe angeschaut werden. Da darf es zu keiner Ungerechtigkeit kommen. Ich weiß auch, dass dazu noch eine gerichtliche Auseinandersetzung läuft. In diesem Verfahren wird sicherlich auch geprüft, ob die vorgenommene Priorisierung gerecht oder ungerecht ist. Sicherlich wird es neben diesem gerichtlichen Verfahren auch möglich sein, die Aus

wahlkriterien und deren Priorisierung noch einmal zu überprüfen.

Einige der Punkte in Ihrem Alternativantrag sind exakt in unserem Antrag enthalten. Zum Beispiel sehen auch wir, dass es Überschneidungen zwischen Gewässerschutz und Förderung der Artenvielfalt in der Fruchtfolge gibt und dass Mittel, die bei Maßnahmen für Gewässerschutz nicht ausgeschöpft wurden, hier zielführender eingesetzt werden können.

Aus diesen Gründen – ich will es noch mal sagen –, weil es darauf ankommt, dass überhaupt nachgebessert wird und dass wir auch ein Ergebnis dann erzielen, und weil wir schon in Zeitdruck sind, bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Wir ha- ben noch Zeit!)

Jetzt haben wir noch Zeit, heute haben wir alle Zeit der Welt. Aber die Sache ist ja ganz anders: Was ich gemeint habe mit dem Zeitdruck, ist, dass diese Nachverhandlungen im ELER-Programm auf europäischer Ebene gemacht werden müssen. Die EU hat hier etwas notifiziert, und wenn wir jetzt in Thüringen wieder etwas ändern, dann bedeutet das natürlich auch, mit der EU-Ebene darüber Rücksprache zu halten.

Aber noch mal, deswegen mein Appell: Wenn uns das gelingen soll, dann müssen wir zu einer Entscheidung kommen, damit dann die Landesregierung auf EU-Ebene noch einmal verhandeln kann, das einbringen kann. Deswegen appelliere ich an das gesamte Haus, unserem Antrag zuzustimmen und den der CDU abzulehnen oder nicht zuzustimmen – nicht weil der Antrag grottenschlecht wäre. Da haben Sie schon andere Anträge gebracht. Das meine ich nicht. Ich bitte um Zustimmung, weil eine Entscheidung mit erfolgversprechenden Sachen notwendig ist, sodass sich dann für die Landwirte wirklich etwas ändert. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Abgeordneter Müller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Koalitionsvertrag haben die regierungstragenden Parteien sich darauf verständigt, dass sie im Dialog mit den Verbänden die gemeinsame Agrarpolitik in der EU begleiten und sich gegebenenfalls für Veränderungen einsetzen. Mit dem vorliegenden Antrag gehen wir hier einen ersten Schritt und regen an, die Förderrichtlinien und die

(Abg. Dr. Scheringer-Wright)

Mittelverteilung zum nächstmöglichen Zeitpunkt anzupassen, das ist eben schon ausführlich dargestellt worden. Denn in Thüringen sind, wie auch in vielen anderen Bundesländern, wichtige Programme stark überzeichnet. Damit greifen wir gleichzeitig die kritische Situation der Landwirtschaft auf. Das Einkommen der deutschen Landwirte ist im letzten Jahr aufgrund des Preisverfalls bei fast allen Produkten um rund 35 Prozent gesunken. Sie sind deshalb noch stärker als in der Vergangenheit auf die Beihilfen aus Brüssel angewiesen.

Doch gerade Unternehmen, die in der Vergangenheit ihrer Verantwortung nachgekommen sind, leiden darunter, dass die vergangenen Leistungen ihnen nun zum Nachteil gelangen. Es ist schon schwer vermittelbar, warum ein Betrieb, der seit Jahren auf Artenvielfalt setzt, in dieser Förderperiode bislang den Kürzeren gegenüber Betrieben zieht, die frisch auf den Zug aufgesprungen sind. Wir regen deshalb mit diesem Antrag die Berücksichtigung der Ausgangssituation und die Erhöhung der Mittel für die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland, artenreichen Fruchtfolgen und naturnah stickstoffreduzierter Bewirtschaftung an.

Sehr geehrte Damen und Herren, zu den einzelnen Maßnahmen: Im Programm „Artenreiches Grünland“ wollen wir zukünftig vor allem solche Betriebe fördern, die Weidehaltung betreiben und bereits über artenreiche Flächen verfügen. In der derzeit laufenden Förderkulisse werden diese nicht ausreichend berücksichtigt, sodass es zu großen Überzeichnungen der Programme kam. Dies ist besonders in der aktuellen Situation der Landwirtschaft nicht akzeptabel. Die Aufstockung der Förderung soll vor allem extensiven tierhaltenden Betrieben zugute kommen. Dies gilt insbesondere für Schäfer, die sehr unter dem Wegfall von Maßnahmen aus der alten Förderperiode leiden.

Besonders wichtig ist uns Bündnisgrünen die Aufstockung der Förderung ökologisch wirtschaftender Betriebe. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, 2020 mindestens 10 Prozent der Flächen ökologisch zu bewirtschaften. Da muss die Ausfinanzierung der entsprechenden Programme gesichert sein, gerade für künftig umstellungswillige Betriebe. In der aktuellen Situation müssen wir dafür sorgen, dass Unternehmen die Möglichkeit haben, sich dem Sog von Massenproduktion und Preisverfall zu entziehen und auf eine höhere Wertschöpfung pro Einheit zu setzen. Ökologische Formen der Landwirtschaft sind hier ein wichtiger und primärer Baustein.

Zu guter Letzt wollen wir mit dem Antrag Unternehmen unterstützen, die unsere Gewässer vor Stickstoffeintrag schützen. Dies soll durch die stärkere Förderung artenreicher Fruchtfolgen auf intensiv genutzten Ackerstandorten erfolgen. Dies ist auch deshalb wichtig, weil die EU gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes ge

gen die Nitratrichtlinien laufen hat und weil es eine Pilotanfrage, also eine Vorstufe zum Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gibt.

Meine Damen und Herren, in der Summe legen wir mit den vorgeschlagenen Maßnahmen ein Paket vor, das die aktuell angespannte Situation von landwirtschaftlichen Betrieben mittelfristig lindern kann, wenn sie auf Artenreichtum setzen oder bereits gesetzt haben. Bündnis 90/Die Grünen streben darüber hinaus an, die Mittel stärker als bisher von der ersten auf die zweite Säule zu verlagern, denn Wirtschaftsunternehmen – und das sind in diesem Kontext natürlich auch die landwirtschaftlichen Betriebe – sollten von der Allgemeinheit nicht für den Besitz von knappen Produktionsmitteln gefördert werden, sondern dann, wenn sie diese besonders zum Wohle der Allgemeinheit einsetzen, also dann, wenn sie auf Artenvielfalt und schonende Bearbeitung möglichst ohne Agrochemikalien setzen. An einem grundsätzlichen Umsteuern werden wir angesichts des derzeit offensichtlichen Marktversagens nicht herumkommen. Die Bundesregierung könnte hier kurzfristig ihren Beitrag leisten. Statt der aktuellen 4,5 Prozent sollte sie endlich die 15 Prozent der erlaubten Umschichtung von der ersten auf die zweite Säule ermöglichen. Im Zuge der Halbzeitbewertung der aktuellen Förderperiode fordern wir auf der Ebene der Europäischen Union, die Erhöhung der zulässigen Umschichtung auf deutlich über 15 Prozent anzuheben. Mit diesen Maßnahmen könnten die Verwerfungen, die wir mit diesem Antrag wenigstens teilweise heilen, nochmals deutlich gelindert werden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Frau Ministerin Keller spricht für die Landesregierung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in ihrem Antrag geht es den Koalitionsfraktionen von Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen um die Weiterentwicklung des KULAP 2014. Dazu liegt ein Alternativantrag der CDU-Fraktion vor, der weiter gehende Forderungen beinhaltet, die ich ablehne. Ich werde später noch darauf zurückkommen und das auch erläutern.

Lassen Sie mich zunächst auf das Vorgehen meines Hauses zur Weiterentwicklung des KULAP 2014 eingehen. Zuerst möchte ich über die Mittelumschichtung innerhalb des Entwicklungsplans für

(Abg. Müller)

den ländlichen Raum zugunsten der Maßnahmen „Artenreiches Grünland“ G11 – 6 Kennarten – und Ökolandbau berichten. Ein Schwerpunkt unseres EPLR-Änderungsantrags 2016 stellt die Erhöhung der finanziellen Mittel für die beiden Maßnahmen um insgesamt 12 Millionen Euro öffentliche Ausgaben dar, davon 9 Millionen im ELER. Auf die Maßnahme „Artenreiches Grünland“ G11 entfallen circa 7 Millionen Euro, davon 5,2 Millionen Euro ELERMittel, und auf den Ökolandbau 5 Millionen Euro, davon 3,8 Millionen ELER-Mittel. Die Verstärkung wird durch die Mittelumschichtung innerhalb der EPLR realisiert. Das bedingt allerdings, dass die Umschichtung als Programmänderung in einem förmlichen Verfahren von der Europäischen Kommission genehmigt werden muss. Im März, also in diesem Monat, sollen hierzu erste Sondierungsgespräche mit Vertretern der Europäischen Kommission geführt werden. Das offizielle Verfahren kann dann Ende Juni 2016 nach der notwendigen Befassung des ELER-Begleitausschusses eingeleitet werden. Vorbehaltlich der Genehmigung der Europäischen Kommission und der Abstimmung mit dem Thüringer Finanzministerium zu den daraus resultierenden haushalterischen Erfordernissen werde ich im Jahr 2017 eine Antragstellung für die Maßnahme G1 ermöglichen. Die dabei verfolgte Zielstellung ist es, die Grünlandbetriebe in ihrer Gesamtheit zu stützen. Dabei liegt der Fokus angesichts der Entwicklung der Mutterschafbestände auf schafhaltenden Betrieben – eben war schon die Rede davon –, die weiterhin einen essenziellen Beitrag zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft leisten sollen. Mit der Maßnahme werden die Naturschutzgrünlandmaßnahmen des KULAP flankiert. Mit der Aufstockung der Mittel für den Ökolandbau möchte ich mit Nachdruck mein Ziel, die Erhöhung des Anteils des Ökolandbaus, unterstützen. Dies fügt sich unmittelbar in den Ökoaktionsplan meines Hauses an. Anders als im Antrag der CDU-Fraktion gefordert, habe ich mich gegen die Aufstockung der Mittel für die KULAP-Maßnahme A1 „Artenreiche Fruchtfolge“ entschieden. Damit erübrigt sich auch eine Diskussion über die Priorisierung der fachlichen Auswahlkriterien, wie in Punkt 2 des Alternativantrags der CDU-Fraktion formuliert. Im Jahr 2015, die Antragstellung erfolgte 2014, mussten Anträge mit einem jährlichen Antragsvolumen von 8,3 Millionen Euro abgelehnt werden. Für den fünfjährigen Verpflichtungszeitraum bedeutet dies ein Finanzvolumen von 43 Millionen Euro Ausgaben und circa 32,3 Millionen ELER-Mittel. Dieses Finanzvolumen innerhalb des ELER-Budgets umzuschichten, halte ich für unbegründet und unverantwortbar. Daher lehne ich die Forderung der CDUFraktion nach einer Aufstockung der Mittel für KULAP-Maßnahme A1 ab. Ich halte es für nicht sehr seriös, mehr Mittel zu fordern, ohne zu sagen, wo an anderer Stelle gekürzt werden soll. Herr Malsch, ich frage: Bei der Dorferneuerung haben wir

26,6 Millionen Euro eingeplant, bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen stehen 9,9 Millionen Euro zur Verfügung oder im Bereich Wald stehen 11 Millionen Euro zur Verfügung – wollen wir sie da wegnehmen?

Sehr geehrte Damen und Herren, der Punkt 2 des Koalitionsantrags zielt auf die stärkere Förderung artenreicher Fruchtfolgen auf intensiv genutzten Ackerstandorten zum Zwecke des Gewässerschutzes innerhalb des KULAP. Ein weiterer Bestandteil des EPLR-Änderungsantrags 2016 ist die Aufnahme der neuen Maßnahme „Reduzierung der ackerbaulich bedingten Stickstoffeinträge in die Gewässer“, abgekürzt A2. Diese Maßnahme wurde in enger Zusammenarbeit zwischen meinem Haus und dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz vorbereitet. Die Aufnahme dieser Maßnahme in das KULAP erhält meine uneingeschränkte Unterstützung. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Errichtung des guten chemischen Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers sowie des ökologischen Zustands der Küstengewässer nach Wasserrahmenrichtlinie geleistet werden. Die Maßnahme zielt auf die Verminderung der Fruchtartenanteile Weizen und Raps, die ein hohes Potenzial für Stickstoffüberschüsse aufweisen. Die Anforderungen des Düngemanagements zielen auf die Präzisierung der Stickstoffdüngung und leisten damit einen Beitrag zur Verminderung der Verlagerung der Stickstoffverbindungen in die Gewässer. Hierfür stehen Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro, davon 7,5 Millionen Euro ELERMittel, für den fünfjährigen Verpflichtungszeitraum zur Verfügung. Diese Mittel wurden im Jahr 2014 für die alte Stickstoffmaßnahme geplant. Auch hierfür gilt, wie eben schon dargestellt, der Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission und der Umsetzung der haushalterischen Erfordernisse mit dem Finanzministerium. Gelingt dies, werde ich auch hierfür 2017 eine Antragstellung ermöglichen.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich zum Auszahlungstermin – weil hier die Rede davon war – für die KULAP-Hauptzahlung kommen. Die KULAP-Hauptzahlung ist am 22. April geplant. Sie steht hinsichtlich der Flächengrundlage im Zusammenhang mit der abschließenden Berechnung der Greening-Prämie. Die Landwirtschaftsämter bearbeiten zurzeit mit Hochdruck die anstehende Abschlusszahlung. Sie darf erst nach Abschluss aller Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen erfolgen. Dazu gehören nun einmal die Maßnahmen wie ein bundesweiter Flächenabgleich, der Flächennutzungsabgleich der Flächen des Betriebs, die Beendigungsanträge, Verpflichtungskontrollen bis hin zur Bescheiderstellung und auch dem Druck.

Ich kenne zum einen die Zwänge der Landwirte, die wir bei der Abstimmung der Zeitabläufe berücksichtigt haben. Zum anderen haben wir gleichzeitig die

(Ministerin Keller)

hohen Anforderungen, die uns das InVeKoS-Verfahren stellt, zu erfüllen. Beides versuchen wir bestmöglich in Einklang zu bringen. Die Forderung in Punkt 5 Ihres Antrags, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU-Fraktion, die Hauptzahlung unverzüglich zu veranlassen, ist nicht nur unrealistisch. Sie wissen das, Sie kennen die Probleme mit der Zahlstelle seit Jahren. Keiner meiner Vorgänger, ob Herr Sklenar oder Herr Reinholz, haben da an einer Lösung gearbeitet oder eine Lösung erreicht.

Wir müssen das Problem lösen. Deshalb ist auch der Vorschlag aus dem MP-Gipfel am Montag aufzugreifen, den der Thüringer Bauernverband hier unterbreitet hat, die Zahlstelle aus dem Landesverwaltungsamt herauszulösen und direkt beim Ministerium anzusiedeln, richtig. Ich werde mich dafür einsetzen und ich werde meinen Kollegen Poppenhäger bitten, mich auch dabei zu unterstützen, damit die Landwirte in Zukunft schneller zu ihren KULAP-Mitteln kommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, gern komme ich der Bitte nach, den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten bis zum 1. Juli 2016 über den Stand der Umsetzung zu informieren. Wir werden den Ausschuss zum Fortgang der Konsultationen mit der Kommission und zu den Abstimmungen mit dem Begleitausschuss immer zeitnah informieren. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Helmerich, fraktionslos)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Deswegen stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/1768 ab. Wer dem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei der Mehrheit der Jastimmen ist der Antrag angenommen. Damit entfällt die Abstimmung über den Alternativantrag. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Kindertagespflege in Thüringen stärken

Antrag der Fraktion der CDU hier: Nummer II - Drucksache 6/228 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 6/1861

dazu: Alternativantrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/1858

Das Wort hat Abgeordneter Tischner aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Plenarantrag ist hervorgegangen aus dem Antrag der CDU-Fraktion vom Februar 2015. Durch Beschluss des Landtags in seiner 8. Plenarsitzung vom 27. Februar 2015 wurde der Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport – federführend – sowie an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen.

Nun, nach einem Jahr, befasst sich das Plenum des Landtags erneut mit der Thematik. Ziel des ursprünglichen und des aus ihm hervorgegangenen Antrags ist, ich zitiere: „Bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder sollen Eltern die größtmögliche Wahlfreiheit haben und die Betreuungsform auswählen können, die sie als die beste für ihre individuelle Familiensituation ansehen“.

Neben der Betreuung in Hort, Kindergarten und zu Hause durch die Eltern und andere Familienangehörige gewinnt die Kindertagespflege zunehmend an Bedeutung. Sie ist mittlerweile ein fester Bestandteil in der Erziehungslandschaft. Innerhalb eines Jahres hat sich der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport insgesamt zehnmal zur Thematik und zu einem gemeinsamen Vorgehen im Interesse der Kinder, Betreuer und Eltern beraten und verständigt. Im Ausschuss haben sich überwiegend alle Fraktionen sehr intensiv an der inhaltlichen Diskussion und der damit verbundenen Kompromissfindung beteiligt. Im federführenden Ausschuss wurde so ein gemeinsamer Alternativantrag von den an der Diskussion sehr intensiv beteiligten Fraktionen CDU, Linke, SPD und Grüne erarbeitet. Der mitberatende Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beriet am 10. März 2016.

Wie ist der Alternativantrag entstanden? Die CDUFraktion hatte beantragt, eine mündliche Anhörung durchzuführen. Dies wurde von der Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Jugend, Sport allerdings abgelehnt. In der Folge wurde eine

(Ministerin Keller)

schriftliche Anhörung durchgeführt. An dieser beteiligten sich 15 Experten, Vereine, Verbände und Institutionen, darunter viele Fachverbände und Praktikerinnen. Eine Abwägung fand im Ausschuss im Wesentlichen zwischen diesen Positionen und jenen des Landkreistags und des Gemeinde- und Städtebundes statt. Im Ergebnis der Anhörung wurden die Punkte zur veränderten räumlichen Umgebung, zur Harmonisierung der Gebühren in Kindergärten und Kindertagespflegeeinrichtungen, zur Neuregelung der Vergütung der öffentlich geförderten Kindertagespflege intensiv diskutiert. Mit Verweis auf geltende Rechtslagen wurden diese Punkte zunächst aber ausgeklammert. Die vor einigen Monaten von der Landesregierung erlassene Verwaltungsvorschrift hat diesbezügliche Schwerpunkte gesetzt. Ergänzungsbedarf ist dabei immer möglich. In diesem Sinne wurde Punkt III des gemeinsamen Antrags neu aufgenommen, ich zitiere: „Die Landesregierung wird gebeten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die krankenversicherungsrechtlichen Sonderregelungen für Personen in der Kindertagespflege auch nach 2018 Bestand haben.“