Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, wir haben uns heute in der zweiten Lesung mit einem Antrag der AfD auseinanderzusetzen. Die AfD möchte ein Gesetz zur Verbesserung der Finanzkontrolle hinsichtlich Untreuehandlungen in Thüringen beschließen. Wir hatten bereits recht ausführlich in erster Lesung und auch erschöpfend diese Vorlage behandelt. Sie liegt uns heute ein zweites Mal vor. Unserer Meinung nach hat es die AfD nicht verstanden, in ihrer Vorlage klar zu benennen, worum es ihr eigentlich geht. Soll es um die Bekämpfung von Untreue gehen oder liegt ihr Interesse in der Bekämpfung möglicher Steuerverschwendung? Der Entwurf der AfD bezieht sich auf den Begriff der Untreue. Aber meiner Meinung nach ist die Untreue etwas grundsätzlich anderes als die von Ihnen immer wieder hervorgebrachte Verschwendung von Steuermitteln. Dazu würden mir auf der rechten Seite erhebliche Beispiele und Mengen einfallen, die wir als Steuerverschwendung ansehen können.
Es wäre wünschenswert gewesen, wenn Sie sich wenigstens die Mühe gemacht hätten, zumindest hier eine klare Willensbekundung abzugeben, zu formulieren, und nicht alles in den großen Topf zu werfen, einmal mit dem großen Kochlöffel umzurühren und uns diesen komischen Mischmasch zu präsentieren. Die AfD hat es wieder nicht verstanden, die klare Gewaltenteilung zu erkennen. Die Aufgabe des Rechnungshofs besteht eben nicht in der Zuarbeit für die Strafverfolgungsbehörden, sie ist
das ist ein kompliziertes Gesetz – und kontrolliert. Strafverfolgung ist ganz explizit nicht seine Aufgabe und auch nicht, dort zuzuarbeiten. Der Rechnungshof hat einerseits die Aufgabe, die Landesregierung und das Parlament in haushalterischen Fragen zu beraten. Das erleben wir in jeder Sitzung, wo die Kollegen und Kolleginnen des Rechnungshofs zugegen sind. Die Haushaltsführung und Wirtschaftsführung des Landes zu überprüfen – auch das ist eben schon gesagt worden –, gehört mit zu seinen Aufgaben. Er ist eine selbstständige und unabhängige und nur dem Gesetz unterworfene obere Landesbehörde. Seine Mitglieder besitzen richterliche Unabhängigkeit. Das ist wichtig für diese Tätigkeit, die dort ausgeführt wird.
Der Antrag der AfD will eine verbesserte Strafverfolgungsmöglichkeit suggerieren. Dagegen: Der Landesrechnungshof berichtet heute und in der Vergangenheit regelmäßig über die Ergebnisse seiner Arbeit und der erfolgten Prüfungen. Sie sind öffentlich einsehbar, also für jeden von uns, von Ihnen dort oben und natürlich auch für die Strafverfolgungsbehörden. Sollten sich aus der Arbeit oder aus den Ergebnissen des Rechnungshofs Anzeichen einer Straftat wie beispielsweise die der Untreue ableiten lassen, besteht für die Strafverfolgungsbehörde jederzeit die Möglichkeit, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren einzuführen. Das müssen wir an keiner Stelle ergänzen.
Die AfD – das ist mein Eindruck – möchte den Rechnungshof zu einem Erfüllungsgehilfen der Strafverfolgungsbehörden machen. Sie rufen an dieser Stelle mal wieder deutlich nach Law and Order, so wie wir das in der Vergangenheit häufig schon an anderer Stelle gehört haben. Vielleicht hätte Herr Brandner in der vergangenen Woche an der Veranstaltung von Transparency International teilnehmen sollen, bei der ich zugegen war. Es waren leider nur 15 Menschen überhaupt da, die sich für dieses Thema interessierten. Die AfD zeigte sich nicht interessiert oder vielleicht hatte sie andere Termine auf der Straße zu bewältigen. Das kann natürlich auch sein.
Hier konnte der Präsident des Rechnungshofs, Herr Dr. Dette, eindrucksvoll erläutern, wie das Zusammenspiel zwischen Rechnungshof und Strafverfol
gungsbehörden im Freistaat funktioniert. Im Übrigen hat Frau Ministerin Taubert bereits im FebruarPlenum ausführlich die Rechte und Pflichten der beteiligten Akteure dargestellt. Ich möchte auf eine ausführliche Wiederholung an dieser Stelle wirklich verzichten. Das können Sie gern im Protokoll nachlesen, wenn Sie dazu Zeit finden.
Noch einmal: Der Rechnungshof hat eine Kontrollund Beratungsfunktion. Er überwacht die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Die Zuarbeit für die Strafverfolgungsbehörden gehört eben nicht zu seinem Aufgabenfeld. Er hat auch keine Spitzelarbeit zu leisten. Der Rechnungshof arbeitet unabhängig und dabei sollten wir ihn auch weiterhin unterstützen. Machen wir ihn nicht zu einem Erfüllungsgehilfen, der seine Unabhängigkeit verlöre, wenn wir dem Antrag der AfD Folge leisten würden.
Aus diesen Gründen werden wir, die Abgeordneten der Fraktionen der Linken, der SPD und auch der Bündnisgrünen, den vorliegenden Antrag ablehnen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete aus dem demokratischen Spektrum, liebe Gäste!
Prinzipiell würde ich einen Gesetzentwurf begrüßen, der Untreuehandlungen unterbindet. Wenn so etwas jedoch von der Höcke-Fraktion kommt, dann ist das blanke Heuchelei.
Ich erinnere mich noch sehr gut, wie der Fraktionsvorstand mit Steuergeldern umgegangen ist. Diese Leute bringen den Gesetzentwurf nur deshalb ein, weil sie genau wissen, dass die demokratischen Abgeordneten diesen populistischen und wenig zielführenden Entwurf ohnehin ablehnen.
Würde das Vorhaben umgesetzt, dann müsste der Bernd sich vielleicht Sorgen machen, wegen Untreue verfolgt zu werden.
Offensichtlich handelt es sich um reine Stimmungsmache, um das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat zu erschüttern. Ich zitiere einmal aus der vorliegenden Drucksache der AfD: „Selbst ohne Einführung eines Straftatbestandes der Steuerverschwendung im Strafgesetzbuch können die zweckentsprechende Nutzung der Regularien und Instrumente ebenso wie die bessere Zusammenarbeit der Behörden die Bekämpfung einer den Haushaltsgrundsätzen widersprechenden Haushaltsführung ermöglichen.“
So wie ich das sehe, ist das, was hier in verschwurbelter Sprache gefordert wird, längst gängige Praxis und die AfD selbst wird schon bald von dieser Realität eingeholt werden.
Wie im Radio zu vernehmen war, hat der Präsident des Landesrechnungshofs bereits angekündigt, sich das auffällige Finanzgebaren der AfD näher anzusehen.
Über die bereits bekannt gewordenen Auffälligkeiten sind mir noch weitere höchst fragwürdige Praktiken des Fraktionsvorstands bekannt. Während meiner Mitgliedschaft bei dieser Fraktion wurde mir der Rechenschaftsbericht verweigert,
unter Verstoß gegen deren eigene Geschäftsordnung. Ich warte bis heute darauf, dass mir Herr Höcke Rede und Antwort steht, was mit den Geldern genau angestellt wurde.
Ja, hören Sie gut zu, Herr Brandner! Hören Sie gut zu! Wenn Sie das mal schaffen, dann sind wir schon einen Schritt weiter.
Vielleicht folgen Sie mal dem guten Beispiel der Regierungsfraktionen und schaffen Transparenz hinsichtlich der eigenen Finanzen.
Den Gesetzentwurf werde ich ablehnen, da ich es für vermessen halte, wenn ausgerechnet die Höcke-Fraktion eine Bestrafung von Untreuehandlungen fordert.
Abschließend möchte ich Ihnen, Herr Höcke, nahelegen, doch den Ratschlag der Finanzministerin anzunehmen und sich selbst wegen Untreue anzuzeigen. Danke.