Sehr geehrte Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörer auf dem Podest und an den Geräten, bei dem uns vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Bauordnung soll die Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um geplante Neubauten von Wohngebäuden mit mehr als 5.000 Quadratmetern Brutto-Grundfläche und bauliche Anlagen mit mehr als 1.000 Besuchern. Sie sollen, wenn sie in der Nähe von Betrieben liegen, die grundsätzlich gefährlich sind, nur nach dem Genehmigungsverfahren gebaut werden dürfen. Es geht um einen Si
cherheitsabstand, um schwere Unfälle und Katastrophen zu verhindern. Zu diesen baulichen Anlagen können Gewerbebetriebe, Klubs und ähnliches gehören. Es soll verhindert werden, dass durch neue Wohngebäude in Gebieten mit Betrieben, die eine besondere Gefahr ausstrahlen, eine größere Anzahl von Menschen in Gefahr gebracht werden kann.
Grundsätzlich klingt die geplante, erweiterte Veröffentlichungspflicht und die Beteiligung der Öffentlichkeit über das Internet bei baulichen Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes geeignet sind, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, sinnvoll. Nur ist die Wahlfreiheit zwischen dem Internet und der örtlichen Tageszeitung zweifelhaft, gerade vor dem Hintergrund, dass in der älteren Generation nicht jeder digital unterwegs ist. Deshalb kann es zu einem Abbruch des Informationsflusses kommen. Vor allem stellt sich die Frage, auf welcher Internetseite lokale Anwohner und Interessenten besser erreicht werden können als auf der Seite der regionalen Tageszeitung. Die Bürger schauen eher selten auf der Seite des Rathauses nach, welche neuen Gebäude in ihrer Nähe geplant sind. Es droht die Gefahr, dass die Öffentlichkeit mit einer Veröffentlichung gar nicht erreicht wird. Hier stellen sich auf der praktischen Seite Fragen. Es muss trotzdem überlegt werden, wie beim Bau von grundsätzlich gefährdeten Gebäuden und gefährlichen Betrieben die Öffentlichkeit besser erreicht wird und ob es überhaupt ein Bewusstsein für das Thema „gefährdete Gebäude“ gibt. Bei diesem Gesetz wurde die Auswirkung auf die betroffenen Bauherren zu wenig bedacht. Wie viel Bürokratie entsteht für Bauherren und wie hoch sind die zusätzlichen Kosten der Veröffentlichung? Die Gefahr besteht hier, mehr Bürokratie entstehen zu lassen, ohne einen realen Sicherheitsvorteil zu erreichen. Vielen Dank.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/1398 in zweiter Beratung. Wer stimmt für den Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltungen der Fraktion der AfD ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU und der fraktionslose Abgeordnete Gentele. Wer stimmt dagegen? Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Das sind die Mitglie
Gesetz zur Verbesserung der Finanzkontrolle hinsichtlich Untreuehandlungen in Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/1758 ZWEITE BERATUNG
Meine Damen und Herren, ich grüße Sie auf der Tribüne und auch in der Kantine, wünsche guten Appetit, lauschen Sie mir beim Essen.
Unser Gesetzentwurf sieht bekanntlich eine verpflichtende Information der Strafverfolgungsbehörden durch den Rechnungshof vor, wenn er bei seiner Finanzkontrolle auf Untreuetatbestände stößt. Das ist – ich hatte es bereits in der ersten Lesung erwähnt – leider nur die zweitbeste Lösung. Die beste wäre die Einführung des Straftatbestands „Steuerverschwendung“ im Strafgesetzbuch. Das ist allerdings Bundesrecht und da muss der Bund noch zwei Jahre auf die AfD warten, bis wir das im Bundestag umsetzen können.
Aber auch bis dahin und darüber hinaus hat der vorliegende Gesetzentwurf seine Bedeutung und seinen Sinn. In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs haben einige Redner ein Staatsverständnis aufgezeigt, das mit Rechtsstaatlichkeit nicht mehr viel zu tun hat. Was seitens der SPD und insbesondere der Finanzministerin, die ja, wie wir seitdem wissen, ihre Autos mit der Kreditkarte kauft, gesagt wurde, steht im Widerspruch zu demokratischer Kontrolle der Exekutive, dem Strafverfolgungsgebot und der Gewaltenteilung. Sie sprach für Ungleichbehandlung, denn nach ihrer Sicht sollen Steuerverschwendung auf der einen und Steuerhinterziehung auf der anderen Seite nicht gleichermaßen verfolgt werden. Wir wollen das auf eine Ebene stellen.
Wer – wie Frau Taubert – das Unterlassen einer Anzeige bei Straftaten mit der Verschwiegenheit von Beamten zu erklären versucht, der sollte seine Befähigung zum Staatsdienst prüfen. Frau Taubert, Sie können mir glauben, ich habe mir dazu schon eine abschließende Meinung bei Ihnen gebildet.
Wer so argumentiert, Frau Taubert, der leistet Korruption Vorschub und tut nichts dagegen, dass die Strafverfolgungsbehörden tatenlos zuschauen müssen, wenn Straftaten stattfinden. Wer Prüf- und Kontrollorgane des Staats bei Kenntnis von Straftaten nicht auf sofortiges Handeln verpflichtet, der setzt den Strafverfolgungszwang außer Kraft.
Auch vieles andere war falsch, beispielhaft hierzu die Ausführungen des Herrn Pidde. Natürlich ist der Rechnungshof ein unabhängiges Prüforgan. An der Unabhängigkeit ändert sich mit unserem Gesetzentwurf – wenn er denn Gesetz werden sollte, was ich momentan noch nicht so sehe, aber was natürlich auch sein kann – nichts. Was sich ändert, sind vielmehr die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Rechnungshof, die bereits jetzt das bestimmen, was er im Rahmen seiner Unabhängigkeit tun und lassen kann. Bereits jetzt müssen Verstöße gegen die Abgabenordnung und möglicher Subventionsbetrug gemeldet werden. Auch dies ändert selbstverständlich nichts an der Unabhängigkeit des Rechnungshofs, denn das gibt es schon jetzt und das behauptet noch nicht mal die SPD.
An dieser Stelle, Herr Pidde, hätte sich ein Blick ins Gesetz empfohlen. Es besagt, dass der Rechnungshof als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen ist. Diese Unabhängigkeit endet also an den rechtlichen Vorgaben, die Gesetze stellen. Wenn wir Gesetze ändern, ändern wir die rechtlichen Rahmenvorgaben und ändern dadurch logischerweise an der Unabhängigkeit im Rahmen dieser Gesetze nichts.
Unser Gesetzentwurf trägt einer besseren Strafverfolgung Rechnung, meine Damen und Herren. Bei Delikten der Untreue, mit denen Steuerverschwendung einhergeht, wird endlich konsequent gehandelt. Die Verbesserung resultiert aus der verpflichtenden Information der Staatsanwaltschaft durch den Rechnungshof bei Verdacht auf Untreue.
Es lässt sich also resümieren, dass der Datenabgleich ausgeweitet und verbessert wird, übrigens genau der Datenabgleich, der auf der anderen Seite bei der Steuerhinterziehung seit Jahren verschärft wird. Nichts anderes macht der Staat mit anderen Worten auf der einen Seite seit Jahren, was hier verhindert werden soll.
Herr Kowalleck – ist er da? ja –, ich hoffe, Sie haben die Zeit genutzt und sich so ein bisschen mit der Gewaltenteilung beschäftigt seit dem letzten Plenum. Wenn Sie eine Abhängigkeit von der Staatsanwaltschaft herauslesen wollten, war das schlicht und ergreifend falsch, wahrscheinlich haben Sie das inzwischen auch verstanden, denn diese Abhängigkeit des Rechnungshofs von der Staatsanwaltschaft würde nur dann bestehen, wenn der Rechnungshof weisungsgebunden gegenüber der Staatsanwaltschaft wäre. Das wollen wir nicht, sondern in etwa das Gegenteil. Wir wollen, dass
der Rechnungshof die Staatsanwaltschaft informiert und die dann im Rahmen ihrer Strafverfolgungspflicht tätig wird.
Unabhängigkeit bedeutet, dass der Rechnungshof keinen Weisungen anderer Behörden, aber natürlich den gesetzlichen Pflichten unterliegt. Wenn immer gesetzliche Pflichten den Ermessensspielraum einer Behörde auf ein Minimum reduzieren und das Behördenhandeln eng an das Gesetz geschmiegt wird, dann ist die Unabhängigkeit gewährleistet. Je mehr Ermessensspielraum hingegen besteht, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Behörde oder Institution ihren Pflichten nicht nachkommt. Die Gefahr sehen wir auch beim Rechnungshof, bei dem Kollegium, was letztendlich darüber entscheidet und was bisher von den Altparteien, demnächst wohl von den Parteien im Allgemeinen bestückt wird. Denn gerade dann verliert eine Institution an Glaubwürdigkeit, wenn das politisches Gemauschel ist.
Alle Redner in der letzten Debatte, die von Gefährdung der Unabhängigkeit des Rechnungshofs sprachen, haben nicht gemerkt, dass sie in Wirklichkeit für die Abhängigkeit des Rechnungshofs votiert haben. Denn die Abhängigkeit des Rechnungshofs ist die Abhängigkeit der Kollegiumsmitglieder von den Parteien. Diese Abhängigkeit wollen wir beenden.
Ich glaube, Sie alle haben das möglicherweise bislang nicht ganz durchdrungen gehabt und ich konnte ein bisschen zur Erhellung beitragen.
Herr Kowalleck, Sie hatten noch einen Einwand bei der ersten Lesung und haben gesagt, ja, wenn wir schon die Untreue aufnehmen, warum nicht auch den Betrug. Da habe ich Ihnen gesagt, gute Idee, bringen Sie einen Änderungsantrag ein. Bisher liegt der nicht vor. Ich vermute mal, Sie haben die gleiche Strategie verfolgt wie in den Haushaltsberatungen – viel erzählen, nichts machen. Schade eigentlich, denn mit so einem Änderungsantrag von Ihnen hätte der Gesetzentwurf noch ein bisschen mehr Geschmeidigkeit bekommen. Also schade, dass Sie es nicht gemacht haben.
Meine Damen und Herren, ich bin auf die Kreditkarten-Affäre der Ministerin schon eingegangen. Wir haben mal nachgerechnet, Frau Taubert, bis zum Ablauf der Wahlperiode werden Sie ungefähr Bezüge in Höhe von 1 Million Euro hier aus Steuergeldern rausziehen. Dass Sie sich dann natürlich dagegen wehren, dass Steuerverschwendung nicht so bestraft wird, wie es sollte, hat dann eine gewisse Konstanz.
Ich hatte beim letzten Mal schon gesagt, meine Damen und Herren, dokumentieren Sie nach außen, dass Sie nicht nur reden und sagen, Steuerhinter
ziehung muss bestraft werden. Dokumentieren Sie nach außen, dass Sie auch insoweit für die Bürger da sind, dass gesagt wird, die Gelder, die ihm zwangsweise abgenommen werden – und nichts anderes ist das, auch wenn von Haushaltsüberschüssen und sprudelnden Steuerquellen geredet wird, letztendlich ist es der Bürger, dem das Geld weggenommen wird und bei dem es eigentlich besser aufgehoben wäre –, dokumentieren Sie dem Bürger gegenüber, dass Sie das verstehen, dass Sie schauen, dass sein Geld vernünftig eingesetzt wird, und korrigieren Sie auf den letzten Metern Ihr Abstimmungsverhalten. Zeigen Sie dem Bürger draußen, dass Sie für ihn da sind und nicht fehl am Platz in diesem Haus. Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, mit dem Thüringer Rechnungshof steht dem Freistaat Thüringen eine leistungsfähige Institution zur Verfügung. Das stellt sicher niemand infrage. So weit kann man dann auch dem Satz, der in Ihrem Gesetzentwurf steht, folgen. In den Landtagsausschüssen, insbesondere im Haushalts- und Finanzausschuss, stehen uns der Präsident, der Vizepräsident, die Direktoren und die Mitarbeiter für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Ich möchte mal sagen, der Kontakt zwischen Landtag und Rechnungshof kann enger nicht sein, aber auch die Abgeordneten geben dem Rechnungshof wichtige Hinweise in den Ausschussberatungen und Landtagssitzungen. Für diese Zusammenarbeit von unserer Seite auch noch mal ein herzliches Dankeschön, auch wenn es manchmal doch unterschiedliche Auffassungen gibt.
Mit der Konzentration der Mitarbeiter auf den Standort Rudolstadt wird schließlich noch ein wichtiger Schritt in Richtung Leistungsfähigkeit getan. Damit setzt der Rechnungshof durchaus auch ein beispielhaftes Zeichen in Richtung Landesregierung. Das betone ich nicht nur aus Sicht des Landes, sondern ebenso aus Sicht des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Der Standort Rudolstadt ist eben auch wichtig für die gesamte Region.
In der vergangenen Plenarsitzung hat die AfD bereits von verschiedenen Seiten gehört, dass der vorliegende Gesetzentwurf wenig weiterhilft. Vom Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs kamen letztendlich auch wichtige Hinweise zum Thema. Der Präsident hat seinen Standpunkt nicht nur in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschus
ses, sondern auch in den Medien nochmals verdeutlicht. Wir stimmen dem Rechnungshofpräsidenten zu, wenn er sagt, dass die Korruptionsbekämpfung für unseren Staat eminent wichtig ist. Unter der Fragestellung „Wer kontrolliert den Freistaat?“ fand Anfang März eine Veranstaltung von Transparency International Deutschland statt. In den Pressemeldungen zur Veranstaltung konnten Sie nachlesen, wie die Diskussion lief und welche Möglichkeiten der Landesrechnungshof bei der Korruptionsbekämpfung hat und auch zur Anwendung bringt.
An dieser Stelle möchte ich noch mal auf einige Punkte eingehen, die schon in der vergangenen Beratung eine Rolle spielten und jetzt auch von meinem Vorredner angesprochen wurden. Der Rechnungshof sorgt vor allem für Transparenz in der Mittelverwendung. Ein Beispiel dabei sind die Berichte, die jährlichen Jahresberichte und die werden auch ausführlich in den Haushalts- und Finanzausschusssitzungen diskutiert. Es gibt dazu Beschlussempfehlungen und diese Diskussionen werden dann in den Landtag hineingetragen.
In der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll der Straftatbestand der Untreue nach § 266 Strafgesetzbuch in die Anzeigepflicht aufgenommen werden. Aber da müssen wir sagen: Der Rechnungshof arbeitet bereits mit Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen. Die Behörde hat die Möglichkeit, bei Verdacht auf strafbare Handlungen Anzeigen an die Staatsanwaltschaft zu richten. Und es wurde auch in der letzten Beratung hier an dieser Stelle gesagt: Die Generalstaatsanwaltschaft bekommt sowieso den jeweiligen Jahresbericht vom Rechnungshof zugestellt.
Herr Brandner ist an dieser Stelle auch noch mal auf die Ausführungen in der letzten Sitzung eingegangen. Dazu muss ich sagen, gerade im Bereich der Staatsanwaltschaft hat ja auch Herr Dr. Dette – ich begrüße Sie an dieser Stelle auch ganz herzlich – gesagt, dass der Rechnungshof nicht der verlängerte Arm der Staatsanwaltschaft sein kann. Mit der nach dem Gesetzentwurf geplanten Unterstützung der Strafverfolgungsbehörde würden die Mitglieder des Rechnungshofs aber gerade in eine Abhängigkeit von der Staatsanwaltschaft rücken. Da haben wir auch ganz deutlich Bedenken angemeldet. Das müssen wir an der Stelle hier auch noch mal ganz klar festhalten.
Unserer Auffassung nach respektiert der Gesetzentwurf nicht die verfassungsrechtliche Stellung des Thüringer Rechnungshofs. Nach Artikel 103 Abs. 1 unserer Thüringer Verfassung ist der Landesrechnungshof „eine selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder besitzen richterliche Unabhängigkeit.“ Deshalb sehen wir, dass die Gesetzesänderung systematisch an der falschen Stelle angreift.
Meine Damen und Herren, eine konsequente Ausgabenkritik muss in Thüringen auf der Agenda stehen. Hier ist die Landesregierung in der Verantwortung und in der Pflicht. Gerade in Zeiten von Rekordsteuereinnahmen muss der Freistaat zukunftsfähig aufgestellt werden. Da sehen wir, dass RotRot-Grün auch den falschen Weg geht. Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal an die Haushaltsdebatte dazu erinnern.
Herr Brandner sagte gestern unter Tagesordnungspunkt 2 zum da beratenen Gesetzentwurf, „dass das [...] Murks ist, das brauchen wir nicht, das verschlechtert die Situation“. Dieser Spruch kann genauso auf den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf zutreffen. Danke schön.