Erster Punkt – ich zitiere noch mal aus dem Koalitionsvertrag, auch wenn es Kollege Kubitzki schon gemacht hat. Eines steht nach wie vor fest, Zitat: „Wir werden die Thüringer Krankenhäuser, auch im ländlichen Raum, erhalten.“ So haben wir es im Koalitionsvertrag vereinbart; dazu stehen wir. Ich
weiß gar nicht, wo Sie irgendeine Äußerung hernehmen, dass wir dieses infrage gestellt haben. Ganz im Gegenteil.
Der zweite Punkt: Ich freue mich ja, dass Sie sich den Kopf zerbrechen, was das beitragsfreie KitaJahr angeht. Ich hoffe, dass Sie dann, wenn wir so weit sind, dass wir entscheiden, dem auch zustimmen.
Denn wir haben im Übrigen, was den Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD anging, auch nicht gleich alles im ersten Jahr abgearbeitet. Also machen Sie sich keine Gedanken, wir kommen schon noch zum beitragsfreien Kita-Jahr. Da bin ich mir mit den Fachpolitikern in allen drei Koalitionsfraktionen einig, die die Meinung entsprechend vorgeben. Ich bin mir einig mit dem Ministerpräsidenten dieser Koalition, der das mehrfach öffentlich gesagt hat. Insofern denke ich, brauchen Sie keine Angst zu haben, dass wir die Dinge, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, nicht auch umsetzen. So viel dazu.
Die Finanzministerin kann auch mal mit dem Kopf schütteln. Vielleicht hat sie gerade irgendetwas gelesen, was sie nicht amüsiert hat, das kann ja sein.
So, wir kommen jetzt zu dem Punkt, dass das Ziel steht: Bis Ende des Jahres soll die Landesregierung den 7. Thüringer Krankenhausplan vorlegen; ab 1. Januar 2017 tritt er in Kraft. Genau darin befinden wir uns im Moment, nämlich mitten in einer heißen Phase eines fachlichen Planungsprozesses, den das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gemäß dem Krankenhausgesetz in Thüringen federführend verantwortet und mit Krankenkassen, Trägern, allen Akteuren im Moment ausarbeitet, diskutiert, verhandelt. Das ist auch gut so. Was ganz wichtig ist – Herr Zippel, das haben wir auch im Sozialausschuss diskutiert –: Es geht im Wesentlichen – so haben wir uns auch festgelegt – nicht um die Frage der Schließung von Krankenhäusern, sondern es geht um die Frage der Qualität im Krankenhaus, die auch mit gewissen Effizienzen verbunden ist. Auch das werden Sie sicherlich nicht infrage stellen. Dabei sind wir jetzt gerade.
Es ist schon von Herrn Kubitzki erwähnt worden: Mit der Änderung des Krankenhausgesetzes in der letzten Legislatur wurde die Qualität zu einem Be
standteil der Krankenhausplanung gemacht. Das ist auch gut so. Er hat auch schon darauf hingewiesen, dass wir natürlich jetzt erwarten, dass die Rechtsverordnung, die schon in Arbeit ist, zeitnah vorgelegt wird. Mir ist ganz wichtig, dass sich die wesentlichen Akteure, die auch benannt sind, an dieser Diskussion beteiligen, sich durchaus auch öffentlich äußern sollen, dass es aber eine sachliche und eine fachliche Diskussion zur Krankenhauslandschaft in Thüringen ist und dass nicht populistisch das eine oder andere verwendet wird – an dem Punkt stimme ich Ihnen zu – und dann in der Öffentlichkeit Patienten, Mitarbeiter in Krankenhäusern und auch Krankenhausleitungen verunsichert werden. Das wollen wir nicht und das tun wir auch nicht. Deswegen sind wir an diesem Diskussionsprozess sehr interessiert.
Abschließend kann ich Ihnen nur sagen: Es gibt natürlich auch immer ökonomische Zwänge, aber ich möchte einfach nicht – und das noch mal als Appell auch von dieser Stelle –, dass spektakuläre Diskussionen über einzelne Standorte verunsichern. Stellen Sie die Qualität in den Mittelpunkt! Das ist im Interesse der Patienten und der Menschen, die in den Krankenhäusern arbeiten. Das wollen wir tun und wir hoffen sehr auf Ihre Unterstützung, lieber Herr Zippel. Danke schön!
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Pelke. Als Nächste hat ebenfalls für die SPD-Fraktion Abgeordnete Mühlbauer das Wort.
Danke, Herr Präsident! Werte Damen und Herren, erlauben Sie mir bitte, hier als lokaler Vertreter des Kreistags und auch Mitglied des Aufsichtsrats in Richtung vdek zwei, drei Worte zu sagen. Es war entsetzend. Noch an dem Montagabend bin ich von den Schülerinnen, die hier ihre Krankenpflegeausbildung machen, angeschrieben, angesprochen worden, zum Teil mit Tränen in den Augen: Können wir unsere Ausbildung noch zu Ende machen? Lassen Sie mich hier ein paar Punkte als Mitglied des Aufsichtsrats anbringen. Die Ilm-Kreis-Kliniken haben für das Jahr 2016 die Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern abgeschlossen und auch der vdek hat sich an diesen beteiligt. Der Bedarf und die Notwendigkeit von medizinischen Leistungen ist erbracht worden. Das heißt: Hier steht nicht die Diskussion an. Dieser Standort ist ein kommunales Krankenhaus, arbeitet wirtschaftlich.
Diesbezüglich einen herzlichen Dank an die Ministerin, die das sehr schnell klargestellt hat. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Antrag zur Aktuellen Stunde rennt die CDU-Fraktion offene Türen ein. Wir haben bereits in unserer Koalitionsvereinbarung für die offenbar von der Opposition vermisste Klarheit gesorgt. Dort haben wir gesagt: „Wir werden die Thüringer Krankenhäuser, gerade auch diejenigen im ländlichen Raum, erhalten.“ Dazu stehe ich.
Der Anlass des Antrags zur Aktuellen Stunde, die Forderung des Verbands der Ersatzkassen nach Schließung von acht Krankenhausstandorten, wird heute diskutiert. Sie haben sicher verfolgt, dass ich mich dazu öffentlich geäußert habe und beispielsweise in einer Pressemitteilung vom 12. April die Forderung des vdek deutlich zurückgewiesen habe – ich zitiere –: „Ziel der Krankenhausplanung ist die Versorgung der Bevölkerung, nicht die wechselseitige Versorgung der Krankenhäuser.“ Durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Krankenhäuser beweisen die Thüringerinnen und Thüringer, dass sie dem jeweiligen Standort Vertrauen entgegenbringen. Zudem sind alle Krankenhausstandorte für ihre Regionen wichtige Arbeitgeber. Eine Umsetzung der Forderung des vdek würde Einschnitte in die Versorgung und lange Anfahrtswege für Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Regionen zur Folge haben. Das wäre unverantwortlich.
Unverantwortlich ist der Aufschlag des vdek auch deshalb, weil – darauf hat Frau Mühlbauer gerade hingewiesen – viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in höchstem Maß verunsichert werden. Das ist kontraproduktiv im Sinne der Attraktivität des Arbeitsorts Thüringen und so handeln auch alle, die weiterhin aus welchen Gründen auch immer Verunsicherung betreiben. Herr Zippel bzw. Herr Mohring, ich bitte auch, Ihre Kritiken, was den ländlichen Raum angeht, wirklich zurückzunehmen. Wir machen sehr viel im Bereich der Förderung des ländlichen Raums, beispielsweise im Bereich des Ministeriums für Infrastruktur.
Besonders ärgerlich ist auch, dass der vdek mit falschen Zahlen argumentiert und die Entwicklung der letzten Jahre ignoriert. Durch das neue Thüringer Krankenhausgesetz sind wir verpflichtet, im Rahmen einer Nachplanung in zweijährigem Abstand die Versorgungslage zu überprüfen. Nach Abschluss der Nachplanung 2016 wird Thüringen rund 14.100 Planbetten haben und nicht 16.000, wie vom vdek prognostiziert. Bei den von ihm immer wieder genannten 16.000 Betten, die Thüringen angeblich hat, handelt es sich um eine Zahl, die dem statistischen Landesamt von den Krankenhäusern gemeldet wird. Diese Zahl spielt aber für die Krankenhausplanung gar keine Rolle. Die Zahlen der für die Versorgung notwendigen Betten, den sogenannten Planbetten werden allein nach der tatsächlichen Inanspruchnahme und einer darauf basierenden Prognoserechnung plus eines 15-prozentigen Puffers ermittelt. Den Krankenhäusern ist es natürlich nicht verwehrt, mehr Betten als die Planbetten tatsächlich aufzustellen, was zum Teil aus organisatorischen Gründen auch genutzt wird. Wie gesagt, für die Planung spielt es keine Rolle. Hier ermitteln wir eigene Zahlen und diese Zahlen beruhen auf der tatsächlichen Inanspruchnahme der Thüringer Krankenhäuser durch Patientinnen und Patienten. Damit sprechen die Patientinnen und Patienten ihren Krankenhäusern auch ihr Vertrauen aus. Und schließt man einen Standort oder gar acht, wie der vdek vorschlägt, so gehört zu einer seriösen Diskussion, dass man auch Lösungsvorschläge hat, wie sich die Patientenversorgung dann gestalten soll.
Es geht hier nicht allein um die Absicherung einer Grundversorgung oder einer Notfallversorgung, sondern von den acht benannten Standorten haben vier einen sogenannten überregionalen Versorgungsauftrag. Das heißt, hier muss ein viel größeres Einzugsgebiet von Patienten versorgt werden. Die vom vdek angegebenen Abstände von 30 Minuten zwischen den einzelnen Standorten mögen realistisch sein, wir planen aber keine Krankenhäuser nach Abständen voneinander, sondern wir planen eine Versorgung für die gesamte Thüringer Bevölkerung und da richten sich die zumutbaren Entfernungen und Fahrtzeiten nach den Wohnorten.
und die Standorte in Worbis und Reifenstein wegfallen, so bedeutet dies für Patienten, entweder bis nach Heiligenstadt, Sondershausen oder Nordhausen fahren zu müssen. Das hieße für einige, eine Reise quer über den Kyffhäuser unternehmen zu müssen.
Ein weiterer aus meiner Sicht nicht unwesentlicher Aspekt: In alle acht Standorte wurden Investitionsmittel in einer Gesamthöhe von 255 Millionen Euro investiert. Darunter waren in allen acht Fällen auch die sogenannten Krankenhausnutzermittel nach Artikel 14 Gesundheitsstrukturgesetz. Auch hier kann man nicht einfach sagen: Das war es jetzt.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Vorschlag des vdek erweist sich wenig bis gar nicht durchdacht. Insofern stellt er die von mir eingangs gegebene Garantie in keiner Weise vor eine Herausforderung. In einem allerdings muss ich dem vdek recht geben: „Weiter so“ ist keine vernünftige Grundlage für die kommende Krankenhausplanung.
Wie der alte Thüringer Landtag uns mit der Novellierung des Thüringer Krankenhausgesetzes aufgegeben hat, wollen und müssen wir die Krankenhausplanung auf eine qualitätsorientierte Planung umsteuern. Dazu gehört auch, dass wir sehr sorgfältig Bedarf und Versorgung in allen Regionen des Landes prüfen. Es wird immer wieder berichtet, dass die Krankenhäuser die Mängel in der Versorgung im niedergelassenen Bereich auffangen müssen. Natürlich sind nicht alle Regionen Thüringens gleichermaßen attraktiv für die Niederlassung von Ärzten. Wo es uns nicht gelingt, die erforderliche ambulante Versorgung aufrechtzuerhalten, müssen wir überlegen, ob und wie weit durch die Umprofilierung eines Krankenhausstandortes hin zu einer stärkeren Verzahnung mit der ambulanten Versorgung insgesamt ein qualifiziertes Angebot aufrechterhalten werden kann. Das bedeutet: Wir entwickeln Standorte, indem wir durch neue Aufgaben ihren Erhalt sichern. Dazu nutzen wir natürlich auch die Mittel des Krankenhausstrukturfonds, die notwendigerweise auch im Haushalt eingestellt wurden. Und es gibt bereits Anträge von Krankenhäusern, genau diese Mittel zu nutzen.
Die von der Opposition geforderte Planungssicherheit kann es aber im Laufe eines Planungsfeststellungsverfahrens natürlich erst dann geben, wenn die Planung abgeschlossen ist, die uns durch das Krankenhausgesetz aufgegeben ist. Das wird im Herbst dieses Jahres der Fall sein. Ich muss darauf hinweisen, dass keineswegs mein Haus allein plant, sondern dass der Krankenhausplanungsausschuss mit allen seinen Mitgliedern, wozu die Vertreter der Leistungserbringer ebenso wie die der Kostenträger gehören, intensiv beteiligt wird.
hausplan aufgegeben ist, sehr sorgfältig anzugehen. Die alte Landesregierung hat hier leider nicht sehr viel vorgegeben, sodass wir gemeinsam uns die notwendige Zeit nehmen, um hier die nötigen Qualitätskriterien zu erarbeiten, Herr Kubitzki hat dazu schon eine ganze Menge gesagt.
Herr Zippel, ganz zum Schluss muss ich sagen: Leider lassen sich die Versäumnisse der letzten Jahre nicht in einem Jahr abarbeiten.
Aber keine Sorge: Wir stellen uns den Aufgaben so schnell wie möglich und natürlich so lange wie nötig. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin Werner. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich den zweiten Teil der Aussprache schließe und den dritten Teil der Aktuellen Stunde aufrufe
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Konsequenzen für die Thüringer Finanzpolitik aus den Enthüllungen durch die Panama Papers“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/2015
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Panama Papers, was für ein schöner Name! Es hört sich so harmlos an. Dahinter verbergen sich die Fakten, die ein Whistleblower der „Süddeutschen Zeitung“ mitgeteilt hat. Er brachte damit nicht nur einen Stein ins Rollen, sondern einen Felsbrocken. 2,6 Terabyte Daten lieferte er – 11,5 Millionen Dokumente. Diese ermöglichen einen Blick hinter die Kulissen von 214.000 Briefkastenfirmen. Sie liefern Einblicke in die Machenschaften von Kriminellen, Reichen, Korrupten und auch skrupellosen Politikern. Was sind die Lehren aus diesen Enthüllungen für die Thüringer Finanzpolitik? Was kann unser Freistaat tun? Was können wir dazu beitragen, den Sumpf der Steuerflucht weiter trockenzulegen? Über diese Fragen soll im Rahmen dieser Aktuellen Stunde, die meine Fraktion beantragt hat, diskutiert werden.