Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

Herr Präsident, meine Damen und Herren, nach der emotionsgeladenen Rede von Herrn Zippel – in einer Sache muss ich Ihnen Recht geben, Herr Zippel –:

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Es ist wahr gewesen!)

Als ich vorige Woche am Dienstag, dem 12. – ich werde immer um 5.30 Uhr mit dem Wecker geweckt, dann beginnen die Nachrichten –, schlaftrunken vernommen habe, dass acht Krankenhäuser in Thüringen geschlossen werden sollen – ich gebe zu, ich saß im Bett, der Kaffee hat mir nicht mehr geschmeckt. Diese Botschaft, die da über die Sender kam, kann zu Irritationen führen. Aber wir müssen jetzt trotzdem an dieser Stelle sagen: Es ist eine Meldung des Verbands der Ersatzkrankenkassen und keiner von uns hier kann Krankenkassen verbieten, sich in den Diskussionsprozess zur Krankenhausplanung einzubringen. An dieser Stelle, Herr Zippel: Wenn Sie der Landesregierung Verzögerung des Krankenhausplans und dergleichen mehr vorwerfen, muss ich Ihnen sagen – Sie sind neu hier im Haus –, was Ihre Vorgängerfraktionen da gemacht haben. Von Verzögerung der Krankenhausplanung wollen wir heute gar nicht sprechen.

(Unruhe CDU)

Im 5. und im 6. Krankenhausplan wurden Qualitätskriterien, wurde Strukturqualität nicht in den Kran

(Abg. Zippel)

kenhausplan aufgenommen. Auf die Verordnung, wie es in den damaligen Gesetzen steht, warten wir heute noch, Herr Zippel. Sie haben bestimmte Sachen, was Strukturen in Thüringen betrifft, nicht nur die Krankenhäuser, einfach ausgesessen und uns überlassen und wir haben jetzt die Aufgabe, das zu klären. Und ich kann Ihnen versprechen: Wir werden das klären.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wenn Sie die Aussagen im Koalitionsvertrag anzweifeln, dann möchte ich hier für alle drei Koalitionsfraktionen eindeutig sagen: Wir stehen zu dieser Aussage, dass in Thüringen mit dem 7. Thüringer Krankenhausplan keine Krankenhäuser geschlossen werden. Das ist erst einmal Fakt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es gibt kein Ausbluten in der Krankenhauslandschaft im ländlichen Raum. Das möchte ich hier noch mal eindeutig auch an die Bevölkerung und an die Menschen in Thüringen sagen, aber

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Es kommt noch ein Aber!)

man wird doch mal Gedankenspiele machen können.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nein!)

Ein „Weiter so“ wie jetzt, Herr Mohring, weil Sie es ausgesessen haben, kann es natürlich auch nicht geben. Zwei Gründe gibt es dazu: In Thüringen gibt es pro 100.000 Einwohner 746 Krankenhausbetten. Das sind 20 Prozent mehr als der Bundesdurchschnitt. Und wenn wir uns die demografische Entwicklung ansehen, sind bei Rückgang der Bevölkerung Strukturfragen auf der Tagesordnung. Der zweite Grund ist: Die Investitionen, die wir gegenwärtig in Krankenhäuser tätigen, betragen 50 Millionen Euro. Jawohl, da sage ich auch offen: Das ist für die jetzige Krankenhauslandschaft und die Krankenhausstruktur zu wenig. Wir brauchen mindestens 70 bis 80 Millionen Euro, die Landeskrankenhausgesellschaft fordert sogar 120 Millionen Euro, aber

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Setz dich durch bei deiner Fraktion!)

an dieser Stelle, Herr Mohring, war es bisher so: Wenn in Ihrem letzten Doppelhaushalt 50 Millionen Euro für die Krankenhausfinanzierung drinstanden, dann haben 50 Prozent der Investitionskosten dieser Krankenhausfinanzierung die Krankenkassen finanziert und 2015 ist das weggefallen. Diesmal war unsere Landesregierung gezwungen, eigenes Geld für die Krankenhausfinanzierung in die Hand zu nehmen, und das haben wir gemacht. Also ein

bisschen zurückschauen und auf die eigene Nase schauen, Herr Mohring.

(Unruhe CDU)

Worüber diskutiert werden muss: Wenn wir sagen, kein Krankenhaus wird geschlossen, dann müssen wir aber auch die Frage stellen, wie die innere Krankenhausstruktur aussieht. Muss jedes Krankenhaus jede Abteilung vorhalten? Ich sage: Nein, das muss es nicht. Und da möchte ich die Krankenkassen einladen, bevor wieder solche Hiobsbotschaften kommen, sich in diesen Diskussionsprozess einzubringen. Und davor hat sich die Vorgängerregierung gedrückt, vor solchen Fragen. Zum Beispiel die Fragen: Wie groß muss eine Fachabteilung ausgestattet sein? Wie viele Fachärzte muss eine Fachabteilung haben? Was für eine Mindestanzahl zum Beispiel an OPs müssen in einer Fachabteilung stattfinden? Das sind die Fragen, die wir klären müssen. Dazu – das möchte ich an die Landesregierung richten – steht ja im verabschiedeten Thüringer Krankenhausgesetz drin, dass dazu eine Rechtsverordnung erarbeitet wird. Diese Rechtsverordnung wird gegenwärtig erarbeitet und ist im Benehmen mit dem Ausschuss zu behandeln.

Ich möchte abschließend die Landesregierung auch dazu auffordern, dass nicht nur Geriatrie und Psychiatrie betrachtet wird, sondern dass in diese Struktur, in diese Rechtsverordnung alle Planbetten der Stationen der Krankenhäuser einbezogen werden; ich sage noch einmal: alle Planbetten. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kubitzki. Als Nächster hat Abgeordneter Rudy für die AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf den Tribünen, seit Beginn der Debatte um die Neugestaltung der Krankenhauslandschaft verfolgt die Landesregierung eine widersprüchliche Strategie. Für diese widersprüchliche Strategie müssen am Ende die Patienten den Preis zahlen. Das Ministerium fällt in diesem überaus wichtigen Prozess der Neuausrichtung der Krankenhäuser vor allem durch Passivität auf.

Aufgrund der eindeutigen Aussage des Koalitionsvertrags sind der Gesundheitsministerin sowieso die Hände gebunden. Alles soll bleiben, wie es ist, so kann man die Vereinbarung der Koalitionäre zusammenfassen. Wer sich so fest für den Fortbestand aller Krankenhäuser verpflichtet, wie es die Koalition tut, der muss der daraus erwachsenden Verantwortung nachkommen. Das Land trägt die

(Abg. Kubitzki)

Pflicht für die auskömmliche Finanzierung der Häuser. Im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung muss die Landesregierung genügend Haushaltsmittel für die Investitionen zur Verfügung stellen. Wer die Krankenhausinfrastruktur erhalten will, der muss sie auch bezahlen. Aber genau das macht das Land nicht. Im Gegenteil: Seit dem Auslaufen der Artikel-14-Mittel ist die Krankenhausfinanzierung rückläufig. Sie alle kennen die Zahlen. Gerade noch 50 Millionen Euro fließen aus dem Landeshaushalt in die Häuser. Um die hochwertige Versorgung zu erhalten, müsste das Investitionsvolumen aber mindestens auf den Bundesdurchschnitt von 5.951 Euro pro Bett ansteigen. Das wiederum entspräche 80 bis 85 Millionen Euro pro Jahr für alle Kliniken in Thüringen, Herr Kubitzki hatte dies in seiner Rede gerade dargestellt. Stattdessen stellt das Land nur 50 Millionen Euro zur Verfügung. Damit liegt es bei den Ausgaben pro Bett an vorletzter Stelle im Vergleich mit den anderen Bundesländern. Diese Koalition spielt sich als Wohltäter auf, indem sie stets verkündet, dass alle Häuser erhalten bleiben. Zugleich werden aber nicht die Mittel bereitgestellt, die notwendig sind, um die Krankenhausstruktur zu erhalten.

(Beifall AfD)

Es geht nicht beides. Wenn Sie Ihren Worten Taten folgen lassen wollen, dann müssen Sie mehr Geld in den Haushalt einstellen.

(Beifall AfD)

Der Mittelweg, den Sie aber gehen, führt dazu, dass die Häuser unzureichend finanziert sind. Sie geben sich zwar als Wohltäter aus, aber genau das führt zu Planungsunsicherheit bei den Häusern. Sie beweisen keinen Mut, wenn Sie mit Ihrem „Weiter so“ für die nächsten fünf Jahre die jetzige Situation zementieren. Dabei werden jetzt mit dem Krankenhausstrukturgesetz Fördergelder bereitgestellt, um den Anpassungsprozess zu gestalten. Knapp 14 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Der Zweck des Strukturfonds ist ja der Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von Standorten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern. Die Landesregierung hat schlicht keinen Mut, die notwendigen Schritte zur Anpassung zu gehen. Vielleicht hat die Landesregierung aber auch gar kein Geld dafür, denn die Mittel des Strukturfonds benötigen ja eine Kofinanzierung. Weil das Land an falscher Stelle Prioritäten setzt, fehlt es bei den Krankenhäusern. Mit Ihrer Strategie des „Weiter so“ werden die Krankenhäuser unzureichend finanziert. Damit geht auch eine Belastung des Krankenhauspersonals einher. Sie müssen sich die Kritik gefallen lassen, dass durch die Politik die Investitionen der Häuser auf Kosten des Pflegepersonals finanziert werden.

Aus der gesetzlichen Krankenversicherung fließen jährlich rund 2 Millionen Euro in die Thüringer Krankenhäuser. Es ist längst bekannt, dass ein Teil die

ser Gelder der Krankenhäuser nicht nur dem operativen Betrieb der Häuser dient. Dieses Geld wird ebenso in den Erhalt der Struktur gesteckt. Damit fehlt es aber bei den Löhnen des Personals. Diese rot-rot-grüne Landesregierung, die sich als besonders sozial bezeichnet, sorgt mit ihrer Gesundheitspolitik für die schlechte Bezahlung und die Überforderung des Pflegepersonals.

(Zwischenruf Abg. Jung, DIE LINKE: So ein Quatsch!)

Eine Strukturreform ist notwendig, nicht allein um die Qualitätskriterien des Krankenhausstrukturgesetzes umzusetzen. Für Qualität sind die Menschen auch bereit, einen längeren Weg auf sich zu nehmen. Wir brauchen die Reform auch, um die Versorgung zukunftsfest zu machen, damit die tatsächliche Finanzierung der Häuser durch den Freistaat mit den benötigten Mitteln übereinstimmt. Damit erhöhen Sie die geforderte Planungssicherheit. Sie ist deswegen ein Gebot der Wirtschaftlichkeit, wie zuletzt der Verband der Leitenden Krankenhausärzte betont hat. Denn wir sollten auch an die Beitragszahler denken. Diese Strukturreform kann außerdem ihren Teil leisten, um die Arbeitsqualität und den Verdienst des Pflegepersonals zu erhöhen. Fangen Sie deshalb jetzt damit an und zeigen Sie damit den Mut, den man zu solch einer Reform braucht! Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Rudy. Als Nächste hat Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Das Gesundheitswesen an sich und insbesondere das Gesundheitswesen in Thüringen befinden sich inmitten eines Strukturwandels. Die Anforderungen an den Krankenhausbereich sind dabei besonders komplex. Der medizinische Fortschritt, der Wandel in der Bevölkerungsstruktur, veränderte Krankheitsbilder, Fachkräftemangel und für Thüringen die eher ländlich geprägte Struktur stellen unausweichliche Herausforderungen dar. Dazu kommen der verschärfte Wettbewerb der Krankenhäuser untereinander und die Notwendigkeit, Wirtschaftsreserven zu mobilisieren. Spürbar ist außerdem, dass der Abbau von Krankenhausbetten, der Abbau von Krankenhauspersonal, die Auslagerung bestimmter Bereiche und im schlimmsten Fall die Schließung von Krankenhäusern immer wieder in die aktuelle politische Diskussion gebracht werden.

(Abg. Rudy)

Thüringen befindet sich gerade in der Planungsphase zum 7. Krankenhausplan. Diese wird maßgeblich durch den Krankenhausplanungsausschuss geführt. Diese Planungsprozesse gehen natürlich auch mit einem intensiven Meinungsaustausch einher, den ich ausdrücklich begrüße. Die Rahmenbedingungen, die die Politik – damit meine ich die Koalitionsfraktionen – in Form des Koalitionsvertrags vorgegeben hat, will ich hier noch mal besonders ansprechen. Die Gesundheitsversorgung in Thüringen soll qualitativ gestärkt werden. Neue Modelle der sektorenübergreifenden Versorgung wollen wir unterstützen, um so eine möglichst wohnortnahe Patientenversorgung zu gewährleisten. Die Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und alten Menschen sollen stärker als bisher berücksichtigt werden. Die Thüringer Krankenhäuser, auch im ländlichen Raum, sollen erhalten bleiben und die Krankenhausförderung des Landes angepasst und verlässlich fortgeführt werden. Eine auskömmliche Finanzierung der Thüringer Kliniken wird angestrebt.

Jetzt komme ich zum Krankenhausplan: Im zukünftigen Krankenhausplan werden die Parameter für Strukturqualität für einzelne Fachabteilungen sowie Qualitätsindikatoren des neuen Bundesqualitätsinstituts aufgenommen. Ziel sind die Gewährleistung der flächendeckenden Krankenhausversorgung und der Erhalt der bestehenden Krankenhäuser.

Zwei Punkte, die für uns Grüne besonders wichtig sind: Die Palliativmedizin soll im zukünftigen Krankenhausplan ausgewiesen werden und wir streben einen flächendeckenden Ausbau der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung in Thüringen an. Zu diesen beiden Punkten gab es in der letzten Woche im Sozialausschuss eine umfangreiche Anhörung, die genau das bestätigt hat: Wir brauchen in Thüringen einen flächendeckenden Ausbau der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung. Dieser muss aber nicht unbedingt mit einer Aufstockung der palliativmedizinischen Betten einhergehen. Es braucht keine Institutionalisierung des Sterbe- und Trauerprozesses. Es braucht aber das professionelle Zusammenwirken aller wichtigen Akteure. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal sehr betonen und auch an alle appellieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Uns Grünen, und ich glaube, da rede ich auch für meine Koalitionskollegen und -kolleginnen, ist natürlich klar, dass hier ein immenser ökonomischer Druck aufseiten der Krankenhausträger besteht – und ich sage hier bewusst „-träger“. Außerdem besteht auch ein Druck aufseiten der Krankenkassen bezüglich der Kosten der Krankenkassen und damit in der Konsequenz der Kosten für die Versicherten. Krankenhäuser sind eine wichtige Grundlage sozialer Daseinsvorsorge. Wir müssen den stationären Sektor endlich den enormen Herausfor

derungen anpassen. Die Moderation der Planungsprozesse muss besser verlaufen. Es wurde hier schon mal angesprochen: Wenn Versicherte und damit auch Patientinnen und Patienten aus der Zeitung lesen müssen, dass das Krankenhaus in ihrer Nähe geschlossen werden soll, kann das eine massive Verunsicherung auslösen. Das halten wir für keine gute Methode in der Krankenhausplanung. Man kann in der Sache hart diskutieren, muss aber trotzdem mit seiner Verantwortung – und das sehe ich in diesem Bereich besonders stark – professionell umgehen. Wir brauchen verlässliche und klare Rahmenbedingungen, damit die stationäre Versorgung auch in Zukunft gewährleistet werden kann. Für uns Grüne sind vor allem Qualität, Bedarfsorientierung und Zusammenarbeit wichtige Eckpunkte einer nachhaltigen Krankenhauspolitik. Wir möchten einen Strukturwandel, der eine bedarfsgerechte, sektorenübergreifende gesundheitliche Versorgung gewährleistet. Wir gehen aber auch noch einen Schritt weiter, denn für uns gehören auch die Krankenhausförderung und die Prävention dazu, die Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, die Vorgaben zur Qualität, eine vernünftige Arbeitsorganisation innerhalb der Krankenhäuser und nicht zuletzt der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Pfefferlein. Als Nächste hat Abgeordnete Pelke für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Zippel, ganz herzlichen Dank für Ihren emotionalen Beitrag. Das erleben wir nicht so oft, aber ich glaube, an dieser Stelle war es notwendig. Ich habe das so verstanden, dass Ihre Emotionen und Ihre Kritik in Richtung des vdek gegangen sind, weil, und da kann ich mich durchaus anschließen,

(Beifall DIE LINKE)

eine solche offizielle öffentliche Äußerung nicht gerade zur Klärung und zur Verbesserung des Prozesses beiträgt, in dem wir uns gerade befinden. Da, ganz klar, bin ich auch an Ihrer Seite und ich denke, auch die SPD-Fraktion insgesamt. Aber wieso Sie diese Kritik jetzt auf die Koalition ausbreiten und uns Dinge vorwerfen, die wir noch nicht erledigt haben und Sie sich sozusagen unseren Kopf zerbrechen, das verstehe ich nicht ganz.

Erster Punkt – ich zitiere noch mal aus dem Koalitionsvertrag, auch wenn es Kollege Kubitzki schon gemacht hat. Eines steht nach wie vor fest, Zitat: „Wir werden die Thüringer Krankenhäuser, auch im ländlichen Raum, erhalten.“ So haben wir es im Koalitionsvertrag vereinbart; dazu stehen wir. Ich