Protokoll der Sitzung vom 21.04.2016

Wie die Studierendenvertretung der Technischen Universität (TU) Ilmenau am 7. April 2016 mitteilte, beabsichtigt das Rektorat der TU Ilmenau die Wiedereinführung von Diplomabschlüssen bereits zum Wintersemester 2016/2017. Seitens der Studierendenvertretung werden gegen diesen Vorschlag vehemente Vorbehalte formuliert, die sich unter anderem auf Fragen der Akkreditierung, der rechtlichen Grundlage und der Studierbarkeit richten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher rechtlichen Basis beabsichtigt die TU Ilmenau nach Kenntnis der Landesregierung die Wiedereinführung von Diplomabschlüssen zu realisieren?

2. Hält die Landesregierung es für umsetzbar, die notwendigen Voraussetzungen – insbesondere Prüfungs- und Studienordnungen, Modulkataloge, Rechtsverordnungen etc. – zur Wiedereinführung eines Diploms an der TU Ilmenau innerhalb von wenigen Monaten rechtssicher zu schaffen? Wie begründet sie ihre Meinung?

3. Wie beurteilt die Landesregierung eine vorliegende Stellungnahme des Akkreditierungsrats, welche Diplomstudiengänge grundsätzlich als nicht akkreditierbar bezeichnet?

4. Sieht die Landesregierung mögliche Auswirkungen auf die Systemakkreditierung der TU Ilmenau?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Staatssekretär Hoppe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Hochschulleitung der TU Ilmenau beabsichtigt, im Rahmen einer Erprobung zwei neue ingenieurwissenschaftliche Studiengänge mit dem Abschluss Diplom einzurichten. Die Erprobung soll zunächst ausschließlich für diese beiden Studiengänge über einen begrenzten Zeitraum von sechs Jahren laufen. Das Vorhaben wurde gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium erörtert. Dabei wurden die dafür erforderlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen aufgezeigt. Ein Antrag der TU Ilmenau liegt dem Ministerium aber bisher noch nicht vor.

Dies vorangestellt, möchte ich die einzelnen Fragen des Abgeordneten Schaft für die Landesregierung wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Die Rechtsgrundlagen für die beabsichtigte Einführung von grundständigen Diplomstudiengängen sind § 4 Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz zu entnehmen, also die Erprobungsklausel, in Verbindung mit einer entsprechenden Rechtsverordnung des Wissenschaftsministeriums, eine Ergänzung der aktuellen Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der TU Ilmenau sowie die erforderlichen studiengangsbezogenen Satzungen der Universität.

Zu Frage 2: Der Erlass und die Genehmigung von Studien- und Prüfungsordnungen einer Hochschule sind im Thüringer Hochschulgesetz abschließend geregelt. Aufgrund der dort festgelegten Verfahrensschritte hält die Landesregierung das rechtzeiti

(Staatssekretär Maier)

ge Inkrafttreten der erforderlichen Rechtsvorschriften für denkbar. Bei einem geplanten Start der Studiengänge zum Wintersemester 2016/17 müssen alle erforderlichen Rechtsvorschriften bis zum Semesterbeginn am 1. September 2016 in Kraft getreten sein.

Zu Frage 3: Die geplanten Diplomstudiengänge werden nicht durch eine vom Akkreditierungsrat anerkannte Einrichtung akkreditiert. Sie müssten aber das etablierte Qualitätssicherungssystem der TU Ilmenau erfolgreich durchlaufen.

Zu Frage 4: Die Landesregierung sieht durch die probeweise Einrichtung von zwei grundständigen Diplomstudiengängen im ingenieurwissenschaftlichen Bereich keine negativen Auswirkungen auf die Systemakkreditierung der TU Ilmenau.

Vielen Dank.

Der Abgeordnete Schaft hat eine Nachfrage. Bitte.

Zur Antwort auf die Frage 1: Wenn sich auf die Erprobungsklausel in § 4 des Thüringer Hochschulgesetzes bezogen wird, wie lässt es sich dann rechtfertigen, wenn dort eigentlich die Erprobungsklausel nur Neuerungen oder neue Modelle für die §§ 20 bis 25 sowie §§ 27 bis 38 vorsieht und damit nicht für Paragrafen, die entsprechend den Bereich Studiengänge ab § 40 regeln?

Nach unserer rechtlichen Interpretation ist das möglich und die Erprobungsklausel ist gerade dazu da, erproben zu lassen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann haben wir die nächste Anfrage von Frau Abgeordneter Floßmann, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/2013.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Tourismusverein Heldburger Unterland

Der Tourismusverein „Heldburger Unterland“ kümmert sich um die touristische Vermarktung der gleichnamigen Südthüringer Region. Mit der Eröffnung des Deutschen Burgenmuseums auf der Veste Heldburg dieses Jahres ist ein touristisches Highlight gesetzt. Mitglieder des Vereins beklagen jedoch, dass in den gedruckten Broschüren der Thüringer Tourismus GmbH dem Heldburger Unterland kaum Beachtung geschenkt wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Broschüren und in welchem Umfang wird seitens der Thüringer Tourismus GmbH auf touristische Angebote im Heldburger Unterland hingewiesen?

2. Warum fehlen in den Broschüren der Thüringer Tourismus GmbH zur Landesausstellung über die Geschichte der Ernestiner Bezüge nach Heldburg und Bad Colberg?

3. Wie plant die Landesregierung die Eröffnung des Deutschen Burgenmuseums in Heldburg touristisch zu vermarkten?

4. Plant die Landesregierung darüber hinaus Maßnahmen, um den südlichsten Teil Thüringens angemessen zu bewerben, und wenn ja, welche, und falls nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Maier.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich vorweg eines sagen: Der südlichste Zipfel Thüringens liegt mir sehr am Herzen. Ich weiß, dass der Präsident das so ähnlich sieht. Wir möchten auf keinen Fall haben, dass der Südthüringer Zipfel, das Heldburger Unterland, irgendwann mal wirklich nach Bayern wechselt. Wir möchten, dass sie bei Thüringen bleiben.

Zu Frage 1: Die Region „Heldburger Unterland“ ist in verschiedenen Broschüren und Veröffentlichungen der TTG vertreten, im Bereich der Printmedien unter anderem in der Ferienkarte „Unterwegs in Thüringen“ mit Veste Heldburg und anderen Sehenswürdigkeiten, in der Radkarte „Radwege in Thüringen“ mit Werra-Obermain-Radweg, in der Wanderkarte „Wanderland Thüringen“ mit dem Lutherweg, in der Campingkarte Thüringen, auch bei der ThüringenCard mit deren Werbemedien, unter anderem Merian Reiseführer zur ThüringenCard und der Veste Heldburg und – wenn eröffnet – auch dem Deutschen Burgenmuseum, in der Broschüre „Auf Luthers Spuren“ mit dem Kapitel „Zwei Burgen mit Geschichte zur Veste Coburg und Veste Heldburg“. Im Bereich Reiseveranstaltungsmarketing im Sales Guide Thüringen 2015/2016 ist die Veste Heldburg als Reiseziel für Gruppen und Reiseveranstalter mehrfach vorgestellt. Im Bereich Presseinformation gibt es anlassbezogen zum Beispiel bei der ITB eine Pressemappe, die gab es im Jahr 2016, eine Presseinformation zur Neueröffnung des Burgenmuseums.

Bereich Onlinemarketing/Internet: Da sich die Gäste immer mehr online informieren, ist die Region „Heldburger Unterland“ und besonders die Held

(Staatssekretär Hoppe)

burg auf verschiedenen Portalen präsent, unter anderem in der Internetpräsentation www.thueringenentdecken.de und im Tourenportal Lutherweg unter www.lutherland-thueringen.de.

Zu Frage 2: Die Ausstellung „Die Ernestiner. Eine Dynastie prägt Europa“ findet in Weimar und Gotha statt. Die touristische Kommunikation schließt die anderen Residenzen in Thüringen mit ein, konzentriert sich aber auf die Ausstellungsorte. Für eine effektive Kommunikation des neuen Deutschen Burgenmuseums wirkte sich der lange Zeit nicht feststehende und verschobene Eröffnungstermin erschwerend aus. Bei Redaktionsschluss des Thüringen Magazins 2016 beispielsweise stand der Eröffnungstermin noch nicht fest. Für umfangreiche Reportagen, zum Beispiel in den Magazinen, muss erst die Ausstellung vorhanden sein, um zum Beispiel Fotos und Filme über das Ausstellungsprojekt zu zeigen.

Zu Frage 3: Die Eröffnung des Deutschen Burgenmuseums stellt eine große Chance für die Entwicklung des Tourismus in Thüringen dar. Die neue Ausstellung ist für Kultur- und Geschichtsinteressierte von großem Interesse und wird neue Zielgruppen in die Region „Heldburger Unterland“, aber auch für ganz Thüringen erschließen. Durch die Thüringer Tourismus GmbH ist eine Vermarktung im Rahmen der Eröffnung des Deutschen Burgenmuseums durch Presseinformationen, Aktionen in den sozialen Netzwerken, durch die ThüringenCard und im Internet geplant.

Zu Frage 4: Ich selbst war vor zwei Wochen vor Ort und habe mir einen persönlichen Eindruck verschafft. Das Potenzial der Region ist wirklich groß. Die Heldburg an sich stellt ein großes Potenzial dar, aber auch die romantischen Landschaften und Ortschaften. Wir werden die Region im Rahmen des Projekts „Zukunft Thüringer Wald“ stärker berücksichtigen. Das betrifft auch die Vermarktung. Danke schön.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht.

(Zuruf Abg. Floßmann, CDU: Doch. Eine hät- te ich doch noch!)

Doch. Sie hat es sich überlegt. Frau Abgeordnete Floßmann, bitte schön.

Nach meiner Kenntnis ist der Eröffnungstermin für das Deutsche Burgenmuseum Anfang September. Vielleicht noch mal ganz konkret: Welche Maßnahmen sind dafür geplant, außer den Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken oder in Printmedien?

Es wird eine große Eröffnungsveranstaltung geben, an der auch der Ministerpräsident teilnimmt. Das wird man entsprechend vermarkten. Dadurch wird sicherlich auch eine gewisse Aufmerksamkeit erreicht werden. Über weitere Veranstaltungen bin ich jetzt nicht im Detail informiert.

Gut, dann kommen wir zur nächsten Anfrage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Dr. Voigt, CDUFraktion, mit Drucksache 6/2016. Frau Floßmann, das übernehmen Sie, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Auswirkungen der umfassenden Reform des Vergaberechts auf Bundesebene auf das Thüringer Vergabegesetz

Am 18. April 2016 tritt die umfassende Reform des Vergaberechts auf Bundesebene, exakt fünf Jahre nach der Veröffentlichung des Thüringer Vergabegesetzes, in Kraft. Damit wird der Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland umfassend reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwenderfreundlicher gestaltet. In Thüringen soll das Vergabegesetz noch in diesem Jahr evaluiert werden: Doch welche Auswirkungen sind schon jetzt durch die Reform des Vergaberechts auf Bundesebene für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen sowie für das Vergabegesetz in Thüringen erkennbar?

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Anpassungen sind mit der umfassenden Reform des Vergaberechtes auf Bundesebene am Thüringer Vergabegesetz verbunden?

2. Welche Präqualifizierungsverfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen sind auf Bundes- und Landesebene möglich?

3. Wurden nach der Veröffentlichung des Thüringer Vergabegesetzes im Staatsanzeiger nach § 6 Abs. 2 ThürVgG weitere Präqualifizierungsverfahren und besondere Zertifizierungen in den Bereichen Ökologie, Chancengleichheit und Nachwuchsförderung durch Richtlinien geregelt oder sollen noch geregelt werden?