Protokoll der Sitzung vom 21.04.2016

aber es ist aus unserer Sicht leider nur ein grünes Feigenblatt, was Sie sich umhängen,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Stimmt doch gar nicht!)

denn die Handlungen sprechen eine andere Sprache. Thüringen hatte mal einen relativ guten Schlüssel für die Entflechtungsmittel. Wir haben gesagt, wir setzen 50 Prozent der Mittel für öffentlichen Nahverkehr ein, 50 Prozent der Mittel für Straßenbau. Ihr CDU-Bauminister Carius hat mit Ihrer Landtagsfraktion in diesem Bereich zuständig dafür gesorgt, dass nur noch 30 Prozent der Mittel in den ÖPNV gehen und 70 Prozent in die Straßen investiert werden. Das ist ja auch nichts Schlimmes, aber dann tun Sie doch bitte nicht so, also ob Sie hier der Verfechter für öffentlichen Nahverkehr und für Radwege wären.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die gleichen Aktionen sehen wir im Handeln Ihrer CDU-geführten Bundesregierung und den zuständigen Ministern. Im Bundesverkehrswegeplan haben wir 38 neue Straßenprojekte für Thüringen, die Sie vorsehen, aber nur eine einzige Neuinvestition in Schieneninfrastruktur. Das ist ein Missverhältnis, was wir als Grüne stark kritisieren, was aber auch zeigt, für welche Verkehrspolitik die CDU steht, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Des Weiteren freue ich mich ja, dass der Kollege Mohring versucht, im Bereich der Regionalisierungsmittel noch was zu kitten, was zu kitten ist.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wenn Ihr es besser verhandelt hättet, wäre es gar nicht so weit gekommen. Schlecht verhan- delt!)

Aber wir haben natürlich den Willen der CDU-geführten Bundesregierung, mit dem wir uns und die Kommunen sich auch auseinandersetzen, weil die nach jetzigem Stand für Thüringen circa 30 Millionen Euro weniger Mittel in den regionalen öffentlichen Nahverkehr gehen. Das zeigt doch, in welche Richtung Sie gehen.

(Abg. Rudy)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ramelow hat das verhandelt. Das ist dein Ministerprä- sident!)

Das können wir nicht gutheißen. Das zeigt aber auch, dass wir mit den wenigen Mitteln, die uns dann für Infrastruktur zur Verfügung stehen – und dazu gehören auch die Entflechtungsmittel, es sind immerhin bis 2019 200 Millionen Euro –, sorgsam umgehen müssen. „Sorgsam umgehen“ heißt für uns auch, dass wir zusammen mit unseren Koalitionspartnern daran arbeiten, wie es im Koalitionsvertrag formuliert ist: „Die Koalition bekennt sich zu einem attraktiven und verbesserten Verkehrsangebot jenseits des Individualverkehrs. […] Ziel ist es, [unter anderem] bedarfsgerechte verkehrsträgerübergreifende Wegeketten anzubieten.“ Das heißt auf gut Deutsch: Die Koalition steht für mehr öffentlichen Nahverkehr, für mehr Radwege und für weniger Straßenbau.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Aber die Leute im ländlichen Raum brauchen die Stra- ße!)

Frau Tasch, wir wollen Ihnen die Straße nicht wegnehmen. Aber bei den Mitteln, die zur Verfügung stehen, erlauben Sie uns doch bitte auch, neue Prioritäten zu setzen. Dass wir nicht so weit weg sind, hat die Aufzählung Ihrer früheren Minister gezeigt, die auch schon mal die Notwendigkeit gesehen haben, mindestens 50 Prozent in den ÖPNV zu investieren. Wir fragen uns nur, warum von diesem an sich guten Ansatz wieder zurückgegangen worden ist. Deswegen sehen wir dort mittelfristig – und das hat Frau Lukin ja auch gesagt –, es geht natürlich nicht alles von heute auf morgen, aber mittelfristig sehen wir einen Änderungsbedarf bis 2019, dass dort Mittel umgewidmet werden. Wir als Grüne sagen ganz klar, wir nehmen uns da das Bundesland Niedersachsen zum Vorbild. Niedersachsen hat beschlossen, mit diesen Entflechtungsmitteln 60 Prozent in den öffentlichen Nahverkehr zu investieren und 40 Prozent in Straßen und Radwege. Ich denke, das ist ein gutes Verhältnis und in diese Richtung wollen wir uns auch bewegen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich höre natürlich auch sehr oft, dass gesagt wird: Na ja, der öffentliche Nahverkehr, die paar Bushaltestellen usw., das brauchen wir gar nicht; so viel Geld, lasst uns das Geld doch lieber in die Straßen stecken. Da möchte ich ganz deutlich sagen: Wir haben viele Baustellen im öffentlichen Nahverkehr. Es fehlen barrierefreie Bushaltestellen. Es fehlen Businvestitionen mit niedrigem CO2-Ausstoß, mit wenigen Umweltbelastungen, aber auch mit wenigen Folgekosten. Es fehlen Mobilitätsstationen und Verknüpfungspunkte, wo Bus, Rad und Schiene zu

sammen für den Menschen ein attraktives Angebot bilden können, was auch den Kommunen und der Lebenswertheit in den Kommunen zugute kommt. Wir brauchen aber auch mehr Investitionen in Schienenpersonennahverkehr und hier können mit einem guten Schlüssel die Entflechtungsmittel mehr eingesetzt werden.

Wir stehen also für mehr Investitionen, wir wollen niemandem etwas wegnehmen, aber es soll auch im Sinne einer Verkehrswende verantwortlich eingesetzt werden.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Nicht nur Städte, auch das flache Land!)

Die Grünen stehen, Frau Tasch, auch für den Ausbau des Radverkehrs. Da haben wir sogar in dem letztem Antrag die Unterstützung der CDU bekommen. Deswegen ein Dank auch noch einmal an Frau Keller, dass sie in den letzten Tagen ganz klar dargestellt hat: Jeder zehnte Euro des Verkehrsbereichs, des Straßenbereichs wird mit der Landesregierung in Radwege fließen. Das ist ein guter Weg. So haben wir das auch vereinbart. Vielen Dank noch einmal für diese Klarstellung in den letzten Tagen, Frau Keller.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das heißt aber auch, dass die Mittel, die 200 Millionen Euro, die uns im Gemeindeinfrastrukturförderungsgesetz durch die Entflechtungsmittel zur Verfügung stehen, auch einen Beitrag leisten sollen, in diesem Bereich Unterstützung zu zeigen. Wir als Grüne stehen für einen Paradigmenwechsel in der Verkehrspolitik zu mehr öffentlichem Nahverkehr, auch zur Verknüpfung von Landesbusnetzen und Zugverkehr, für ein attraktives Radwegenetz mit dem Schwerpunkt auf Alltagsradwegen und für eine ökologische Verkehrswende.

Dazu hat der Entschließungsantrag die Leitlinien formuliert und wir freuen uns, dass dieser entstanden ist und können auch Sie bitten, liebe CDUFraktion, im Sinne einer erfolgreichen Verkehrswende diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort erhält nun Abgeordneter Warnecke, Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung namens „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer

(Abg. Kobelt)

Gemeindeinfrastrukturfördergesetzes“. Kurz zur Historie des zu ändernden Gesetzes, die nicht sehr lang ist: Das Gesetz wurde als Artikel 14 des „Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes“ der Jahre 2013 und 2014 auf den Weg gebracht und am 31. Januar 2013 verabschiedet. Mit dem Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetz soll eine landesgesetzliche Regelung zur Zweckbindung der ab dem Jahr 2014 zur Verfügung stehenden Entflechtungsmittel geschaffen werden. Notwendig geworden war dieses Gesetz durch die Föderalismusreform, wo unter anderem durch die Finanzhilfen des Bundes Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden abgeschafft wurden. Als Ausgleich wurde eine Regelung geschaffen, wonach die Länder – leider befristet bis zum 31. Dezember 2019 – einen Rechtsanspruch auf finanzielle Kompensation für den Wegfall der investiven Bundesmittel haben. Der Einsatz eben jener Bundesmittel – gemeinhin als Entflechtungsmittel bezeichnet – wird über das nun zu ändernde Gesetz geregelt. So viel zur Vorgeschichte.

Nun hat sich herausgestellt, dass die Kommunen in den letzten Jahren den ihnen 75- oder 90-prozentig gewährten Zuschuss nicht allzu gut abgerufen haben und das, obwohl der Investitionsbedarf und ein Investitionsstau durchaus vorhanden sind. Der Hintergrund ist klar: Die Kommunen waren nicht in der Lage, ihren Eigenanteil beizusteuern mit der Folge, dass die Fördermittel verfallen. Dies wollen wir nicht mehr. Deshalb schaffen wir mit der hier vorliegenden Gesetzesänderung eine Möglichkeit, dass das Land die Straßen mit diesen Mitteln selbst sanieren kann. Der Gesetzentwurf sorgt insbesondere dafür, dass die Mittel nicht der Jährlichkeit des Haushalts zum Opfer fallen, sondern vollständig abfließen und vor allem auch zweckgebunden ausgegeben werden.

Vor diesem Hintergrund wird mit der Gesetzesänderung nun in § 1 Abs. 3 ein weiterer Ausnahmetatbestand geschaffen. In der schriftlichen Anhörung haben sowohl der Gemeinde- und Städtebund als auch der Landkreistag diese Erweiterung abgelehnt. Beide erkennen durchaus den vorhandenen Investitionsbedarf bzw. den Investitionsstau an, der in den Gemeinden existiert. Sie fordern – aus ihrer Sicht richtig und konsequent – eine bessere Finanzausstattung der Kommunen. Dem ist grundsätzlich nur beizupflichten, denn der Gesetzentwurf realisiert aus meiner Sicht nur die zweitbeste Lösung für unsere kommunale Familie. Auch mit dem von uns beschlossenen Doppelhaushalt 2013 wird der aus den Jahren 2013/2014 ererbte Investitionsstau nicht aufgelöst. Aber es muss auch deutlich gesagt werden: Geld ist in Thüringen nicht unendlich vorhanden.

Mit der vorgelegten Gesetzesänderung wird nicht die finanzielle Lage der Kommunen verbessert, dafür setzt das Ministerium die Mittel direkt zugunsten

und zum Vorteil der kommunalen Infrastruktur ein und das ist richtig so. Es wäre schön, wenn auch der Gemeinde- und Städtebund oder Landkreistag dies so anerkennen würden, so wie es der ADFC auch getan hat. In seiner Stellungnahme befürwortet der ADFC, der Allgemeine Deutsche FahrradClub Thüringen, die Änderung des Thüringer Gemeindeinfrastrukturgesetzes. Er erkennt zwar auch die Sicht der Kommunen an, führt aber aus, dass es richtiger ist, nach Rücksprache und im Interesse der Gemeinden zu bauen, als die Finanzmittel verfallen zu lassen. Im Weiteren führt er aus, dass durch die richtlinienkonforme Ausführung dies letztendlich auch dem Radverkehr zugute kommt. Hier setzt auch unser Entschließungsantrag an, der ganz im Sinne und der Umsetzung des Koalitionsvertrags von Rot-Rot-Grün richtige und wichtige Akzente setzt. Wir wollen sicherstellen, dass die Mittel eben auch für mehr barrierefreien ÖPNV und besseren Radverkehr ausgegeben werden. Das halten wir für gleichrangig wie den Aus- und Umbau der Landstraßen. Die Zweckbindung bei der Gesetzesänderung wird beachtet, anders geht es auch nicht. Erreichen möchte man das, indem die folgenden Maßnahmen finanziert werden: die Sanierung von Landesstraßen, die zu Gemeindestraßen abgestuft werden sollen, die Sanierung von Ortsdurchfahrten in Straßenbaulast des Landes sowie der Bau von Ortsumgehungen ebenfalls in Straßenbaulast des Landes. Diese Maßnahmen liegen im Interesse der betroffenen Gemeinden, sei es durch Lärmminderung oder – wie bei der Ortsumgehung – durch Verkehrsentlastung. Das ist rechtlich unstrittig und völlig in Ordnung.

Der Gesetzentwurf sorgt insbesondere auch dafür, dass die Mittel nicht der Jährlichkeit des Haushalts zum Opfer fallen, sondern vollständig abfließen und zweckgebunden ausgegeben werden. Er ist damit Ausdruck einer pragmatischen Politik, die im Sinne der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse gemein handelt und verhindert – wie bereits mehrfach ausgeführt –, dass die vorhandenen Mittel verfallen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur zu folgen und zuzustimmen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das Wort hat jetzt die Landesregierung, Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher des Landtags! Im gesamten Infrastrukturbereich des Landes und der Kommunen besteht ein erheblicher Investitionsbedarf,

(Abg. Warnecke)

der unter Berücksichtigung der gleichzeitig notwendigen Konsolidierung des Haushalts nicht durch zusätzliche Landesmittel gedeckt werden kann. Ich denke, das ist jedem klar.

Das Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetz schreibt die Zweckbindung der durch den Bund zur Verfügung gestellten Mittel fest. Damit werden diese Mittel weiterhin für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden verwendet. Da es gegenwärtig nicht gelingt, den vollständigen Mittelabfluss – so war hier auch schon die Sprache – für den kommunalen Straßenbau zu gewährleisten, soll durch die vorliegende Gesetzesänderung sichergestellt werden, dass nicht abgerufene Mittel weiterhin für investive Maßnahmen im Bereich Verkehr verausgabt werden können, die die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden verbessern. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, dem ich an dieser Stelle für seine Arbeit ganz herzlich danken möchte, hat empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Annahme des Gesetzentwurfs wird das Gemeindeinfrastrukturfördergesetz für solche Maßnahmen auf Landesstraßen geöffnet, die der spezifischen Zweckbindung des Gesetzes entsprechen. Hierbei handelt es sich um die Sanierung von Landesstraßen, die zu Gemeindestraßen abgestuft werden sollen, die Sanierung von Ortsdurchfahrten in Straßenbaulast des Landes sowie den Bau von Ortsumgehungen in Straßenbaulast des Landes. Hierdurch sollen Vorhaben realisierbar gemacht werden, die die Verkehrsverhältnisse in den Kommunen direkt verbessern, die nach den Auswahlkriterien des aus Landesmitteln zu finanzierenden Landesstraßenbaus aber nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden könnten.

Die Wahrung der Interessen der Kommunen erfolgt im Rahmen einer vor der jeweiligen Baumaßnahme durchzuführenden Anhörung. Nur durch diese Öffnung der Landesmaßnahmen wird die flexible, der Zweckbestimmung des Gesetzes entsprechende Verwendung der Entflechtungsmittel ermöglicht und damit Spielraum für notwendige Investitionen im Straßenbau geschaffen.

Im Haushaltsgesetz 2016/2017 ist vorgesehen, dass jährlich 15 Millionen Euro für die genannten Maßnahmenkomplexe verausgabt werden können. Dieser Haushaltsansatz für Maßnahmen des Landes basiert auf den Erfahrungswerten, in welchem Umfang Fördermittel in den vergangenen Jahren nicht abgeflossen sind. Die Bedenken der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der schriftlichen Anhörung, dass durch die Landeskasse auf Kosten der kommunalen Ebene saniert werden soll, kann ich nachvollziehen. Sie sind jedoch unbegründet. Herr Malsch – ja, das Kriterium der Wahrheit wird die Praxis sein. Und wie die in den vergangenen

Jahren aussah, muss ich niemandem, der in einem Kommunalparlament sitzt und natürlich auch die Investitionsstaus kennt, erläutern. Die Entflechtungsmittel, die durch die Kommunen jährlich nicht abgerufen bzw. für Fördermaßnahmen verwendet werden können, stehen aufgrund der haushaltsrechtlichen Regelungen zur Jährlichkeit und zur Bildung von Ausgaberesten für entsprechende Maßnahmen praktisch nicht zur Verfügung. Gerade auf diesen Umstand zielt die Gesetzesänderung ab, indem sie eine Verwendung dieser sonst verlorenen Mittel für Maßnahmen zulässt, die tatsächlich auch der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zugutekommen. Auch, wenn es sich hierbei um Maßnahmen handelt, die formal vom Land als freiwillige Leistungen finanziert werden. Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass auch das Land ein Interesse daran hat, dass die Entflechtungsmittel vorrangig für kommunale Fördermaßnahmen eingesetzt werden.

(Beifall DIE LINKE)

Unser Ziel ist es deshalb, zukünftig und über das Jahr 2019 hinaus, ein stabileres Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau zu etablieren, bei dem sich die derzeitigen Unsicherheiten im Wesentlichen auf verspätete Baubeginne und Nachträge reduzieren. Bis dahin soll die Aufteilung der Mittel so erfolgen wie im jetzigen Doppelhaushalt enthalten. Danach wird dann eine neue Justierung der Mittelaufteilung auf gesichertem Programm möglich sein. Ich bitte Sie, sehr geehrte Damen und Herren, dem Gesetzentwurf hier Ihre Zustimmung zu geben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Abgeordneter Malsch, CDU-Fraktion.

Werte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Abgeordnete, da im Anschluss an meinen Redebeitrag viel gesagt wurde, möchte ich noch mal auf ein paar Sachen eingehen. Frau Lukin, ich glaube, wir sind uns alle hier einig, dass die Gemeindestraßen nicht im Bundesverkehrswegeplan stehen. Hier wird die Debatte dann wahrscheinlich am Freitagnachmittag dazu führen, wo die Verantwortlichkeiten dann auch debattiert werden sollen. Wir sprechen über 15 Millionen Euro, die der kommunalen Seite für ihre Investitionsmöglichkeiten weggenommen worden sind. Wenn man sagt, man kritisiert, dass 15 Millionen oder 10 Millionen in den vergangenen Jahren nicht abgerufen worden sind, dann sollte man sich vielleicht überlegen, wie man als Land den Kommunen eine Unterstützung geben kann, den Eigenanteil aufzubringen, um diese 15 Millionen abzurufen,

(Ministerin Keller)