Protokoll der Sitzung vom 21.04.2016

tigt behandelt, da müssen sie auch hier Gehör finden.

(Beifall CDU)

Was wir im Rahmen der Anhörung lesen können, ist nämlich ein ganz klares Nein – kein „Nein, aber vielleicht“, sondern ein klipp und klares Nein zur Gesetzesvorlage. Der Gesetzentwurf tritt die Interessen der Kommunen mit Füßen und nimmt ihnen die Entscheidungshoheit ab. Die Spitzenverbände haben diese Interessen auch völlig plausibel und deutlich begründet. Wer diesem Gesetz zustimmt, vergeht sich am Geld der Kommunen.

(Beifall CDU)

Wir fordern im Einklang mit den kommunalen Spitzenverbänden eine der ursprünglichen Intentionen des Gesetzes entsprechende konsequente Aufrechterhaltung der kommunalen Ausrichtung der Mittelverwendung. Auch wir wollen, dass künftig weiter Finanzmittel für die Sanierung von Landesstraßen, die zu Gemeindestraßen abgestuft werden, für die Sanierung von Ortsdurchfahrten in Baulast des Landes sowie für den Bau für Ortsumgehungen in der Baulast des Landes ausgegeben werden – aber, bitte schön, auch aus Mitteln des Landes und nicht aus Mitteln, die den Gemeinden zustehen. Die eben genannten Maßnahmen sind alles solche, die das Thüringer Straßengesetz ausdrücklich als Aufgabe des Landes definiert. Dementsprechend sind sie auch aus Landesmitteln zu finanzieren.

Was wir hier erleben, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Teil der rot-rot-grünen Strategie, die Kommunen auch finanziell unter Druck zu setzen. Der Gesetzentwurf ist der Beweis dafür, dass die Landesregierung die Kommunen ganz bewusst weiter ausbluten lassen will. Er ist der Beweis dafür, wie man auf subtile Art und Weise versucht, den Kommunen eine Gebietsreform aufzuzwingen.

Ich will Ihnen das noch einmal erklären, weil Sie gerade sagen: Ach, Du Schande. Am Beispiel des kommunalen Straßenbaus bzw. des nicht mehr stattfindenden kommunalen Straßenbaus will RotRot-Grün die Kommunen und ihre Bürger gefügig machen. Dann wird erklärt werden, dass eine größere Gemeinde selbstverständlich das Geld für die Eigenmittel bei kommunalen Baumaßnahmen hätte. Es wird erklärt werden, dass man gern die kommunale Straße gefördert hätte, aber die Gemeinde XY einfach finanziell zu schwach ist, das allein zu schultern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde das – um es gelinde auszudrücken – wider jegliche Vernunft.

(Beifall CDU)

Die CDU-Fraktion wird nicht akzeptieren, dass Sie zuerst die Kommunen mit dem Kommunalen Finanzausgleich in die Knie zwingen und jetzt auch

noch den Gemeinden das Geld wegnehmen, das ihnen der Bund zur Verfügung gestellt hat. Die Gemeinden erwarten von Ihnen eine echte Fortschreibung der Zweckbindung für rein kommunale Verkehrsvorhaben. Die Kommunen erwarten von Ihnen, dass sie frei, verantwortungsbewusst und eigenverantwortlich entscheiden können, wie sie die Mittel des Bundes für die Verbesserung der Gemeindeverkehrsinfrastruktur einsetzen können.

Wenn Sie in Ihrer Begründung sagen, dass die Kommunen in den Jahren 2014 und 2015 weniger Mittel abgerufen haben als noch in den Jahren 2010 bis 2013, dann liegt es auch daran, dass Sie einen verspäteten Haushalt vorgelegt und so die Kommunen finanziell schlechtergestellt haben.

Dann bleibt noch die Frage: Wann braucht denn eine Kommune Investitionsmittel? Ich kenne viele Kommunen, die ihre Finanzkraft in den Ausbau von Gewerbegebieten gelegt haben und jetzt, genau nach 20 bis 25 Jahren, stehen die ersten Folgeinvestitionen an. Jetzt müssten die Kommunen die Möglichkeit haben, Bundesmittel abzurufen, um die Infrastruktur weiter zu sichern, und zwar gleichberechtigt. Dazu brauchen sie auch keine grüne Vorschriftenmacherei, wie es in Ihrem Entschließungsantrag aufgeschrieben steht. Die Kommunen brauchen keine Bevormundung bei der Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten. Kein Mensch hat etwas gegen barrierefreien ÖPNV, kein Mensch hat etwas gegen mehr Radwege in den Kommunen, meine Fraktion schon gar nicht. Aber bitte schön unter anderen Maßgaben als in einer Änderung dieses Gesetzes. Dafür sind die Voraussetzungen einfach zu unterschiedlich.

Wir haben etwas dagegen, wenn die selbst ernannte Obrigkeit denen Vorschriften machen will, die für ihre eigenen Aufgaben die eigene Verantwortung wahrnehmen. Wofür das Geld in den Gemeinden eingesetzt wird, regelt allein das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. So ist das nun einmal mit einem Gesetz, da geht es nicht nach den Wünschen von den Grünen und insbesondere von Herrn Kobelt. Im Übrigen, Herr Kollege, wenn Sie und Ihre Anliegen sich unterrepräsentiert sehen in diesem Gesetz, das Ihre Regierung vorgelegt hat, dann hätten Sie es ändern sollen. Da muss man aber früher aufwachen und nicht erst in der abschließenden Ausschussberatung. Da hilft dann auch eine Auszeit nicht mehr.

(Beifall CDU)

So viel zum Thema „Wir regieren als gleichberechtigte Partner auf Augenhöhe“. Ich denke eher, das Einzige, was auf Augenhöhe hier passiert, sind die Tränen der Grünen, die man mit diesem Gesetz ganz offensichtlich über den Tisch gezogen hat. Und als Tipp: Ihr Entschließungsantrag ist rechtlich nicht verbindlich und hat lediglich auffordernden

Charakter, also nicht mehr als eine homöopathische Beruhigungspille.

Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie haben die Finanznot der Kommunen weiter verschärft. Sie haben nicht das geringste Interesse, etwas an der Situation zu ändern, dass viele Kommunen aufgrund Ihrer prekären Haushaltslage gar nicht mehr in der Lage sind, den für einen Förderantrag notwendigen Eigenanteil sicherstellen zu können. Stattdessen nehmen Sie diese Entwicklung her, um den Kommunen das Geld vollends zu rauben und kommunale Fördergelder zur Entlastung Ihrer eigenen Straßenbauverpflichtungen zu missbrauchen. Die mit Ihrem Gesetzentwurf vorgelegte Mogelpackung, welche ich als Kommunalfinanzierungskürzungsgesetz unter Missachtung der kommunalen Selbstverwaltung sehe, lehnen wir genauso wie den Entschließungsantrag nachdrücklich ab.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordnete Lukin zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Malsch, bis jetzt hatte ich noch die Hoffnung, dass es eine sachliche, konstruktive Debatte wird, aber wenn Sie auf den Pudding hauen, werde ich das gleich am Anfang auch mal tun. Wenn Sie etwas für die Verkehrsinfrastruktur in Thüringen und speziell der Gemeinden machen wollen, dann setzen Sie sich bitte im Bund – da tragen Sie Regierungsverantwortung – für die Verlängerung der Entflechtungsmittel über 2019 hinaus, für die Erhöhung der Regionalisierungsmittel für den Freistaat ein und tun Sie auch etwas dafür, dass die Zweckbindung für kommunale Verkehrsinfrastruktur wieder eingeführt wird. 2014 ist sie aufgehoben worden.

(Beifall DIE LINKE)

Was meinen Sie, warum die Landesregierung, Ihre Landesregierung, zum Haushaltsbegleitgesetz 2013 das hier vorliegende und jetzt zu verändernde Gesetz zur Thüringer Gemeindeinfrastrukturförderung vorgelegt hat? Doch weil die Zweckbindung aufgehört hat und um den Kommunen, um den ÖPNV-Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Das sollte man mal bedenken. Seit 2014 gibt es nämlich keine Zweckbindung, sondern sie werden nur noch für investive Mittel eingesetzt. Das Land Thüringen hat damals auch eine Anhörung gemacht und ich will mich jetzt auf diese etwas beziehen. Als sogenanntes Haushaltsbegleitgesetz ist es unter der Überschrift „Förderung der kommunalen Infrastruktur“ diskutiert worden – so auch die Überschrift einer Pressemeldung des damaligen

Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr.

Neben dem Bau und der Sanierung kommunaler Straßen war die ÖPNV-Förderung ein wesentlicher Schwerpunkt. Es wurden Fahrspuren für Omnibusse, Verkehrsleitsysteme, Haltestellen und Betriebshöfe gefordert und gefördert. Ein ebenso wichtiger Schwerpunkt war die sogenannte verkehrswichtige, selbstständige, geführte Radanlage. Ich möchte hier aber unterstreichen, Radwegebau – um noch mal auf unseren Entschließungsantrag zu kommen – ist ein expliziter Bestandteil der Förderung kommunaler Straßen. Bereits 2013 war diese Öffnungsklausel mit drin. Ich denke, das damalige Ministerium und die damalige Landesregierung haben nicht ohne Grund festgelegt, dass das Land im Einzelfall Investitionen in die Infrastruktur, die die Verkehrsverhältnisse der Gemeinden verbessern, nach Anhörung der betroffenen Kommunen selbst durchführen kann. Das ist keine Erfindung von Rot-RotGrün, das war bereits eine Öffnungsklausel, die im 2013er-Gesetz enthalten war. Die damaligen Stellungnahmen haben die Thüringer begrüßt, und zwar infolgedessen, dass durch dieses Gesetz eine Förderung der Planungssicherheit und eine Festigung möglich waren, dass sowohl ÖPNV als auch Straßenbau im Interesse der Kommunen gefördert wurden. Der Thüringische Landkreistag hat in der Stellungnahme vom 04.01.2013 lediglich kritisiert, dass hier nicht das Einvernehmen mit den Kommunen hergestellt wurde. Es war dort keine Kritik an der Öffnungsklausel an sich zu vernehmen.

Heute diskutieren wir aus aktuellen Gründen die vorgeschlagene Erweiterung der Öffnungsklausel für folgende Vorhaben: für die Sanierung von Landesstraßen, die zu Gemeindestraßen abgestuft werden – übrigens eine alte Forderung Thüringer Gemeinden, sie wollten nicht verkehrssichere Straßen übergeben haben, sondern wenn schon eine Abstufung notwendig ist, dann in saniertem Zustand, das ist hierin enthalten –, die Sanierung von Ortsdurchfahrten und der Bau von Ortsdurchfahrten jeweils in Straßenbaulast des Landes. Auch dafür macht dieses Gesetz jetzt den Weg frei. Was sind die Gründe? Hier kommen wir zu einer etwas differenzierteren Ansicht. Es sind nämlich oft Maßnahmen von Kommunen angemeldet worden, die die Kommunen dann nicht durchführen konnten. Das lag zum Beispiel auch an der Witterung. Dafür ist Rot-Rot-Grün nicht zuständig, das passiert nun mal. Dadurch können sich auch Straßenbaumaßnahmen nach hinten verlagern. Dann werden die Mittel nicht verwendet. Es passiert, wenn mit der Bahn zusammen Straßenbaumaßnahmen geplant werden müssen: Sie kennen die Bahn, sie ist ein Staat im Staate, Verhandlungen sind äußerst schwierig. Auch das führte zur Rückgabe von Fördermitteln. Es verzögerte sich der Baubeginn. Es gab keinen vollständigen Mittelabfluss, Kostenredu

(Abg. Malsch)

zierungen oder -steigerungen wurden vorgenommen.

Was war das Ergebnis? Das Ergebnis war, dass Haushaltsreste entstanden. Sie können auch in Ihrem Finanzbereich nachfragen. Ich möchte an die Zahlen erinnern: beispielsweise entstanden 2015 Haushaltsreste in Höhe von 8.396.000 Euro, 2014 unter Ihrer Regierung 10.851.000 Euro. Diese sind für den Ausbau der Infrastruktur in den Kommunen verloren gegangen. Wollen Sie, dass die Mittel dann sicher zu notwendigen guten Ausgaben im allgemeinen Haushaltsbereich des Finanzministeriums verschwinden? Die sind dann weg.

Warum das so ist, ist ausdrücklich in der Begründung des Gesetzentwurfs, hier in dieser Änderung dargelegt. In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf eine Zahl aufmerksam machen: Rot-RotGrün hat im Haushalt 2015 die Mittel für den kommunalen Straßenbau auf 35 Millionen Euro erhöht, 2014 waren 21.130.000 Euro darin. Es war zumindest der Versuch, die Kommunen besser auszustatten.

Ihre Pauschalkritik an Rot-Rot-Grün ist damit etwas gegenstandslos. Richtig ist, dass im Doppelhaushalt die Mittel wieder auf den Stand von 2014 zurückgefahren wurden. Die Ursachen wurden in der jetzigen Gesetzesänderung auch dargelegt. Gleichzeitig wurde vorgebaut: Sollten die Kommunen mehr Mittel beanspruchen, ist durch die Deckungsfähigkeit von Haushaltstiteln eine Erhöhung der Mittel für den kommunalen Straßenbau auch möglich.

Eines darf nicht passieren: Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal aussprechen: Dass Kommunen die Anträge stellen und die Kofinanzierung sichern, die dann aufgrund von Baumaßnahmen, die das Land durchführen will, zurückgestellt werden. Das wird auch nicht passieren.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch sagen, dass wir die Einwendungen sowohl des Landkreistags als auch des Städte- und Gemeindebundes, des VDV, MDO und VCD – die schon damals, 2013, zu dem Infrastrukturfördergesetz Stellung genommen haben – sehr ernst nehmen, und schrittweise auch wieder eine stärkere Berücksichtigung des ÖPNV erzielen möchten. Das ist in unserem Entschließungsantrag dokumentiert.

Wir wollen, dass die ÖPNV-Quote bei der Investitionsförderung aus Entflechtungsmitteln schrittweise wieder erhöht wird und verkehrsträgerübergreifende Maßnahmen im Infrastrukturbereich besonders gefördert werden. Unser Ziel ist es nach wie vor, nachhaltiger Mobilität zugunsten von Bus und Bahn den Vorrang zu geben. Auch deshalb nehmen wir das Gesprächsangebot, das der Städteund Gemeindebund Thüringen unterbreitet hat, gern an und werden an der Verbesserung der Infrastruktur hoffentlich in diesem Landtag gemeinsam

arbeiten. Wir können im Ausschuss damit den Anfang machen durch Anträge, durch eine solide Unterstützung. Ich möchte jetzt für die Öffnungsklausel werben, weil mit dieser Öffnungsklausel auf die gegenwärtige Situation Bezug genommen wird und eine Unterstützung der Kommunen avisiert ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Rudy das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordneten, sehr geehrte Zuhörer im Plenum und vor den Geräten! Das Auto bleibt für die Thüringer weiterhin ein wichtiges Verkehrsmittel. Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen, dass 78 Prozent unserer Bürger entweder in Gebieten mit mittlerer oder mit geringerer Bevölkerungsdichte leben. Deshalb sind der Bau und die Qualität von Straßen ein äußerst wichtiger Faktor im Alltag der Thüringer. Das sollten auch die Grünen merken, die hier schon bei der letzten Lesung das Thema verfehlt haben. Liebe Grüne-Fraktion, lieber Herr Kobelt, hier geht es nicht um irgendwelche Fahrradwege, hier geht es um Ortsumgehungsstraßen und Ortsdurchfahrten für Pkw.

(Beifall AfD)

Diese werden gebraucht, damit unser ländlicher Raum überlebt und damit unsere Bürger auch über größere Strecken pendeln können. Der Bus erreicht sein Ziel auch besser, wenn die Straßen ausgebaut sind. Also hat auch der ÖPNV seine Vorteile. Kommunen sind diejenigen, die den Bedarf an Straßen am besten einschätzen können. Allein aufgrund der Subsidiarität müssen die Kommunen in Verantwortung für den kommunalen Straßenbau bleiben. Sie brauchen keine Bevormundung.

Das vorliegende Gesetz muss mit dem Kommunalen Finanzausgleich gelesen werden. Dann fällt das Verständnis von Ursache und Wirkung einfacher. Dieser Kommunale Finanzausgleich liegt in der Verantwortung der Landesregierung. Sie als Regierung haben es nicht geschafft, die Kommunen mit dem Geld auszustatten, das diese für den Straßenbau gebraucht hätten. Bei den angesprochenen Mitteln, die Sie jetzt für Straßen in der Verantwortung des Landes ausgeben wollen, handelt es sich um Mittel, die die Kommunen mit 25 oder mit 10 Prozent selbst hätten finanzieren müssen, den Rest der Gelder für die Straße zahlt das Land. Die Kommunen konnten diese Mittel aufgrund von Finanzengpässen nicht abrufen. Ihr Gesetz zur Änderung des Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetzes soll nun die verpasste ausreichende Finan

(Abg. Dr. Lukin)

zierung der Kommunen übertünchen. Sie versuchen, mit einem Pflaster eine ausgewachsene Fleischwunde zu überdecken. Laut Gesetz soll es auch möglich sein – also liegt die Entscheidung in der Hand des Landes –, Landesstraßen, die in Zukunft zu Kommunalstraßen herabgestuft werden, noch einen Meilenstein zu setzen. Den Kommunen wird durch Herabstufen zusätzlicher Winterdienst und mittelfristige Straßeninstandhaltung zugemutet, was letztendlich die Kommunen weiter belastet.

Rot-Rot-Grün hat im Koalitionsvertrag versprochen, die Situation der Kommunen zu verbessern und hat dies nicht gehalten. Die Kommunen in Thüringen erhalten durch die Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs in den Jahren 2016/2017 100 Millionen Euro weniger als 2015. Natürlich fällt es unseren Städten, Dörfern und Kreisen deswegen schwerer, einen Eigenanteil an den Fördermitteln für ihre Straßen aufzubringen. Dass Sie dann aber die Fördermittel unter Landeshoheit nehmen und für Landesstraßen ausgeben wollen, muss den Kommunen wie glasklarer Hohn vorkommen. Hohn ist auch, dass die Landesregierung die Kommunen auf nach 2019 vertröstet bei der Hoffnung auf ein stabileres, maßnahmenscharfes Förderprogramm – was auch immer die Regierung damit meint.

2019 sind Wahlen. Dann ist es ja auch nicht mehr Ihr Problem, sondern im besten Fall unseres.

(Beifall AfD)

Die Möglichkeit, die Entflechtungsmittel für Straßenbaumaßnahmen des Landes zu verwenden, war auch schon bisher möglich. Ich zitiere § 1 Abs. 3 des Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetzes: „Das Land kann im Einzelfall Investitionen in die Infrastruktur, die die Verkehrsverhältnisse der Gemeinde verbessern, nach Anhörung der betroffenen Kommunen auch selbst durchführen.“ Sie wollen aus dieser Maßnahme mit dem uns vorliegenden Gesetz eine Regel machen und somit die kompletten Mittel einsetzen und den Kommunen entziehen. Ein Akt des Zentralismus. Frau Lukin von den Linken hat in der ersten Lesung des Gesetzes gesagt, wir würden ein zielscharfes Förderprogramm brauchen in Abstimmung mit den Kommunen. Da hatte sie tatsächlich recht. Nun ist dieses Gesetz weder zielscharf, noch hat es die Zustimmung der Kommunen. Im Gegenteil. Wir haben den Gemeinde- und Städtebund sowie den Landkreistag gefragt, beide lehnen den Gesetzentwurf ab und das mit gutem Grund. Wir lehnen den Gesetzentwurf aus den oben genannten Gründen genauso ab. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Abgeordneter Kobelt zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Malsch, ich bin ja begeistert, wenn Sie sagen, dass sich die CDU auch für öffentlichen Nahverkehr und für Radwege einsetzt,

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ich bin be- kennende ÖPNV- und SPNV-Nutzerin!)

aber es ist aus unserer Sicht leider nur ein grünes Feigenblatt, was Sie sich umhängen,