Protokoll der Sitzung vom 21.04.2016

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

nämlich für eigene Aufgaben der Stadt Weimar, für Kultur, für öffentlichen Personennahverkehr und dergleichen. Die Zahlen können Sie widerlegen, die hat noch keiner widerlegt.

(Unruhe CDU)

Ja, wir wissen, wie man Effizienz berechnet und ziehen nicht nur wie ein bissiger Hund durch diese Region.

Verwaltungsgemeinschaften: Lieber Herr Fiedler, die Verwaltungsgemeinschaften hatten, als sie 1994 gebildet wurden, ihre Daseinsberechtigung. Das war doch in Ordnung. Sie haben auch so lange funktioniert, so lange es möglich war, dass die ehrenamtlichen Bürgermeister Beschäftigte der Verwaltungsgemeinschaft waren.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das stimmt doch gar nicht!)

Das haben Sie 1999 abgeschafft. Sie waren es, die das abgeschafft haben. Jetzt haben wir das große Problem, dass die Verwaltungsgemeinschaften unübersehbare Konstruktionsfehler haben. VG-Umlage, die Rolle des VG-Vorsitzenden und vor allen Dingen die ständige Wechselbeziehung zwischen Mitgliedsgemeinde und VG. Der Bürgermeister muss die Beschlüsse des Gemeinderats vollziehen und hat gar keine Instrumente dafür, die liegen bei der VG, und muss wie ein Bittsteller in die VG und muss sagen: Mach mal.

(Unruhe CDU)

Das wollen wir abschaffen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Kuschel – keine Redezeit, Entschuldigung.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ich wollte eine Frage stellen!)

Nein, das können Sie nicht, weil er keine Redezeit mehr hat. Er kann Ihnen das ja nicht beantworten.

Herr Abgeordneter Hey, Sie haben jetzt für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe versucht, mich zurückzuhalten, aber mich treibt es auch noch mal nach vorn nach den Auslassungen meines sehr geschätzten Kollegen Wolfgang Fiedler. Ich war schon draußen, Wolfgang, als du in meine Richtung gesagt hast, wir seien die größten Verräter unter den Demonstranten, die für eine VG eingestanden haben, da du ein paar Plädoyers abgegeben hast.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Jawohl!)

Ich finde diese Wortwahl – insbesondere vor diesem Haus, insbesondere in diesen Zeiten – äußerst schwierig.

(Abg. Kuschel)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist das eine. Das andere ist: Mein Kollege Kuschel hat eben auch schon darauf angespielt und es ging auch draußen darum. Es ging beispielsweise um Verwaltungsgemeinschaften. Der 15. Dezember – Wolfgang Fiedler – 2011, ein entscheidender Tag hier im Thüringer Landtag. Da hat die Koalition damals aus SPD und CDU einen Antrag eingebracht, der die Mindestgrößen von Gemeinden regeln sollte, der regeln sollte, wie in Thüringen die Stadt-Umland-Beziehungen neu gestaltet werden

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ihr wolltet das!)

und dass es mit den VGs eben nicht mehr weitergeht, und alle hier im Hause, mehrheitlich, deine Fraktion genauso wie meine, auch Die Linke, haben damals zugestimmt. Nie ist es zu einer Umsetzung dieses Beschlusses gekommen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es kann zwei Gründe haben, entweder ist dem damaligen Minister völlig egal gewesen, was die Abgeordneten wollten, oder aber die CDU hat uns mit diesem Antrag, den damals die SPD unter vielen, vielen Diskussionen mit euch ausgehandelt hat, an der Nase herumgeführt. Ich sage dir eins, Wolfgang: Beide Varianten gefallen mir nicht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Noch eins: Wenn sich einer hier vorn hinstellt und immer wieder dieses SPD-Bashing betreibt und sagt: „Ihr werdet das nächste Mal unter 10 Prozent sein und es tut uns ja so leid um die alte Tante SPD“, dann sage ich nur eins: Diese Partei, die älteste Volkspartei in ganz Europa, die dieses Land, die Bundesrepublik Deutschland, so vorangebracht hat, hat ein Motto, nämlich „Sturmerprobt seit 1863“, und da lagen die Konservativen noch als Quark im Schaufenster. Schönen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe jetzt die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Es ist Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden.

Wir stimmen zunächst über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss ab. Wer das

Vorschaltgesetz an den Innen- und Kommunalausschuss überweisen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei keinen Gegenstimmen ist das Gesetz an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Auch hier ist das Gesetz einstimmig an den Ausschuss überwiesen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen, damit ist das auch einstimmig an den Ausschuss überwiesen.

Die Federführung wurde für den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über die Federführung des Innenund Kommunalausschusses. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Auch diese Federführung ist einstimmig beschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1639 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 6/2017

dazu: Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/2059

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Herr Abgeordneter Warnecke aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetzes: Im gesamten Infrastrukturbereich des Landes und der Kommunen besteht ein erheblicher Investitionsbedarf. Der § 1 Abs. 3 des Thüringer Gemeindeinfra

(Abg. Hey)

strukturgesetzes soll über die bestehende Öffnungsklausel für Einzelfälle hinaus für investive Maßnahmen des Landes geöffnet werden, die im Interesse der Gemeinden liegen und damit auch der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden dienen sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kompensationsmittel weiterhin in vollem Umfang für die Maßnahmen verwendet werden. Um sicherzustellen, dass die beabsichtigten Maßnahmen auch von den begünstigten Gemeinden mitgetragen werden, sind diese vorher anzuhören. Durch Beschluss des Landtags vom 28. Januar dieses Jahres wurde der Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Februar ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen. Es sind fünf Stellungnahmen eingegangen. Es haben der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, der Landkreistag Thüringen, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen Sachsen/Thüringen, der Verkehrsclub Deutschland und der ADFC Thüringen eine Stellungnahme abgegeben. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 14. April die Stellungnahmen ausgewertet und über den Gesetzentwurf beraten. Abschließend hat der Ausschuss die Beschlussempfehlung abgegeben, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags? Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat Abgeordneter Malsch, CDU-Fraktion.

Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste auf der Besuchertribüne und am Livestream! Sehr geehrter Herr Adams – schade, dass Sie jetzt nicht da sind –, da Sie eben gerade noch auf die kommunale Selbstverwaltung verwiesen haben, ist es jetzt ein Gesetzentwurf, den wir vorliegen haben, der diese genau beschneidet. Und da sollte doch Ihre Fraktion genauer hingucken, was hier passiert.

Werte Kollegen, aus welchem Holz die Linkskoalition gestrickt ist, führt uns dieses Gesetzgebungsvorhaben so eindrücklich vor Augen wie einiges, was wir in den letzten anderthalb Jahren erlebt haben. Dieses Gesetzgebungsverfahren oder Vorhaben zeigt, was Rot-Rot-Grün von kommunaler Selbstverwaltung hält, was Sie von kommunaler Verantwortung halten und wie Sie mit der kommunalen Familie umgehen: arrogant, besserwisserisch und ignorant.

(Beifall CDU)

Das Gemeindeinfrastrukturfördergesetz ist ein Gesetz, das zugunsten aller Gemeinden gleichberechtigt Geld bereitstellt für die vor Ort aus Gemeindesicht notwendige Infrastruktur, um dies zu fördern, und zwar eigenverantwortlich. Vor uns liegt der gedruckte Beweis für die Unfähigkeit der Landesregierung, die Thüringer Kommunen finanziell so auszustatten, dass sie ihren Aufgaben nachkommen und investieren können. Der Bund traut bewusst den Kommunen zu, in ihrer Selbstverwaltung auch ohne Finanzminister des Landes zu entscheiden, was im Infrastrukturbereich der eigenen Kommune notwendig ist. Denn es gibt gut haushaltende Finanzminister, schlecht haushaltende Finanzminister oder – wie hier in Thüringen – eine blasse Finanzministerin, deren Untätigkeit durch die Überschüsse aus den Steuermehreinnahmen überdeckt wird, eine Finanzministerin, die das Mehr an Geld, welches von den Bürgern dieses Landes kommt, von den Linken und Grünen tatenlos verteilen lässt, den Haushalt aufbläht und finanzpolitisches Fehlverhalten ausübt. Was haben Sie denn für ein Demokratieverständnis, wenn Sie schon eine Anhörung der Betroffenen durchführen, um die Sie ja gar nicht herumkommen, was haben Sie für ein Verständnis, wenn diese Betroffenen jede Zeile Ihres Gesetzes kategorisch ablehnen und das juckt diese Koalition in keiner Weise?

Werte Kolleginnen und Kollegen, Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag sprechen sich nachdrücklich gegen den Gesetzentwurf aus. Was haben Sie an den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände eigentlich nicht verstanden? Wenn Rot-Rot-Grün heute dem Gesetzentwurf zustimmt, muss klar sein, dass sie gegen den ausdrücklichen Willen der kommunalen Spitzenverbände geschieht und allein zulasten der Kommunen geht. Eine Beschönigung, dass die Mittel doch auch im Interesse der Kommunen eingesetzt würden, kann absolut nicht überzeugen, kann doch die Gemeinde, durch deren Gebiet eine Landesstraße geht, berechtigt davon ausgehen, dass neben der zusätzlichen Belastung durch das Verkehrsaufkommen und die Verkehrsbelastung – zum Beispiel das Thema der Gesundheit – die Unterhaltung oder Umverlegung durch das Land geschieht und nicht durch die Wegnahme von Mitteln, die den Kommunen gleichberechtigt zustehen. Eine deutlichere Ablehnung als die, die in den Stellungnahmen vom Landkreistag und Gemeinde- und Städtebund zum Ausdruck gekommen ist, kann es nicht geben.

Und, Herr Poppenhäger, Sie haben eben noch mal auf den Gemeinde- und Städtebund abgezielt, mit dem Sie ja erfolgreich Gespräche geführt haben. Ist Ihnen die Meinung nur wichtig, wenn sie Ihnen in den Kram passt, oder ist sie Ihnen auch bei anderen Themen wichtig? Wenn man sie gleichberech

(Abg. Warnecke)

tigt behandelt, da müssen sie auch hier Gehör finden.