Im Übrigen, da Herr Kobelt vorhin so eine schöne Thüringenkarte vor sich gehabt hat, das habe ich von meinem Platz aus sehen können, hoffe ich zum Ersten, dass es die Karte von Thüringen war, und zum Zweiten, dass in dieser Karte auch Höhenlinien drin waren, damit Sie nachvollziehen können, wo denn begleitender Radwegeausbau zu Landesstraßen passieren kann und wo nicht. Das ist nämlich sehr von Vorteil, wenn man die Ortslagen kennt
Herr Warnecke, Sie können es noch zehnmal beteuern, dass dieser Entschließungsantrag begleitend ist. Wir haben im Ausschuss genau gehört, wofür die Mittel eingesetzt werden sollen. Ich möchte es auch noch mal ausdrücklich betonen: Wir sind nicht – das habe ich auch vorhin gesagt – gegen die derzeit im Gesetz verankerten Sachen. Aber bitte schön aus Mitteln des Landes und nicht aus Mitteln der Kommunen. Bei der kommunalen Infrastruktur gehört es, die Straßen der Kommunen zu ermöglichen. In der Regel sind es Hauptstraßen, das sind die meisten Straßen, die wir in den Kommunen haben, und in der Regel sind es die Straßen, die für die gesellschaftliche Infrastruktur wichtig sind: zum Friedhof, zum Einkaufszentrum etc. Da hilft es der Kommune gar nichts, wenn sie in ihrer Nähe keine Landesstraße hat, denn dann ist sie nämlich abgehangen, weil das Land entschieden hat, die Mittel von 15 Millionen Euro wegzunehmen und gezielt einzusetzen. Das möchte ich abschließend hier noch mal festhalten. Das ist für mich wieder ein Angriff auf den ländlichen Raum, der nicht aktuell vielleicht an einer Landesstraße liegt. Wie gesagt, Herr Kobelt, gucken Sie sich das Thema „Radwege“ bitte noch mal genauer an. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, mein Beitrag ist kürzer als der Gang zum Mikro. Ich möchte aber sagen: Sehen Sie sich doch mal die Liste der Vorhaben, die das Land zur Realisierung vorgeschlagen hat, an. Das sind mindestens 85 Prozent Vorhaben, die im Bereich CDU-ge
führter Landkreise liegen und ganz kleine Gemeinden betreffen, denen eine Kofinanzierung nicht möglich ist. Ich denke, wir sollten uns, anstelle hier im Plenum mit Worthülsen zu debattieren, im Ausschuss damit befassen. Wir sollten das, was die Ministerin gesagt hat, auch ernst nehmen, dass das Land im Interesse der Kommunen handelt. Mit diesem kleinen Gesetzchen können wir nicht alle Probleme dieser Welt lösen, wir können aber einen Ansatzpunkt dafür bieten, die Kommunen besser zu unterstützen.
Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/1639 in zweiter Beratung. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei der Stimmenthaltung des Abgeordneten Gentele und Gegenstimmen der Fraktionen der CDU und der AfD und den Jastimmen der Regierungsfraktionen ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das ist der fraktionslose Abgeordnete Gentele. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei den Gegenstimmen der Fraktionen der CDU und der AfD, der Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Gentele und der Zustimmung der Regierungsfraktionen ist der Entschließungsantrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz zu dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1967 ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde am 3. Dezember 2015 durch Herrn Ministerpräsidenten Ramelow unterzeichnet. Aufgrund seiner Vielschichtigkeit waren die Verhandlungen schwierig, da sich die Positionen der 16 Länder teilweise ausgesprochen kontrovers gestalteten. Das Ihnen heute vorliegende Thüringer Gesetz zu diesem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag dient der Transformation des Gesetzes in Landesrecht und mit dem Staatsvertrag sollen sechs Punkte geregelt werden: zum einen die Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, das Jugendangebot von ARD und ZDF, der Jugendmedienschutz, die Transparenzvorschriften und Rechnungshofberichte von ARD und ZDF bzw. Deutschlandradio, die Umsatzbesteuerung von ARD und ZDF und die Programmbeschaffungskosten von ARD und ZDF. Lassen Sie mich auf jeden dieser sechs Punkte hier kurz eingehen.
Zum Ersten der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: Bereits mit Inkrafttreten des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags hatten die Länder vorgesehen, dass es eine Evaluation des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags gibt unter Mitwirkung einer unabhängigen Stelle, um genau durch diese unabhängige Evaluation die im Vorfeld geäußerten Kritikpunkte, Anregungen aufnehmen zu können. Aus den Ergebnissen der Evaluierung ergab sich sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch mit Blick auf die festgestellten wirtschaftlichen Auswirkungen kein Handlungsbedarf in Richtung einer grundlegenden Anpassung der Anknüpfungstatbestände beim Rundfunkbeitrag. Allerdings sind auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung folgende Maßnahmen im Sinne einer Feinjustierung des Rundfunkbeitragssystems erarbeitet worden, die in den Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingeflossen sind und die an verschiedener Stelle auch diesen Landtag berührt haben. Ich denke, dass der Petitionsausschuss dem zustimmen wird, dass ein relevanter Anteil der Petitionen, die in den vergangenen Jahren diesen Landtag erreicht haben, Fragen des Rundfunkbeitrags berührten.
Die Feinjustierung umfasst die Einführung eines Wahlrechts im nicht privaten Bereich zur Berechnung der Veranlagung einer Betriebsstätte, entweder nach der Zahl der Beschäftigten, nach Köpfen oder nach den sogenannten Vollzeitäquivalenten; die Reduzierung der Veranlagung privilegierter Einrichtungen von einem ganzen auf einen Drittelbetrag – dadurch wird eine Abmilderung der Mehrbelastung privilegierter und nach dem früheren Rundfunkfinanzierungssystem nicht gebührenpflichtiger Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderun
gen erreicht und damit auch eine wesentliche Forderung mit aufgenommen, die es gab –; Erstreckung der dem Antragsteller gewährten Befreiung bzw. Ermäßigung innerhalb der Wohnung auf Kinder des Antragsstellers, des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners bzw. Lebenspartnerin bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs; des Weiteren die Verlängerung der Befreiungszeiträume um ein Jahr, wenn eine Befreiung aus demselben Befreiungsgrund über zwei Jahre Bestand hat anstatt der vorherigen Regelung, in der die Befreiung auf die Gültigkeitsdauer des Bescheids befristet war; zudem der Nachweis der Befreiungs- bzw. Ermäßigungsvoraussetzungen durch einfache Kopie der behördlichen Bestätigung bzw. des Leistungsbescheids, womit eine Entlastung sowohl der Behörden als auch der Rundfunkbeitragszahler erreicht wird; Übernahme der konkretisierten datenschutzrechtlichen Regelungen in den Satzungen der Rundfunkanstalten in den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und durch die Übernahme der satzungsrechtlichen Konkretisierung in den Staatsvertrag wird das Datenschutzniveau auf gesetzlicher Ebene weiter angehoben und ich denke, dass dieser Anspruch des öffentlichen Rundfunks sehr angemessen ist; Aussetzung der Befugnis zum Adressankauf und zur Vermieterauskunft, stattdessen gesetzliche Verankerung eines weiteren vollständigen Meldedatenabgleichs im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Dadurch kann insgesamt festgestellt werden, dass der vollzogene Modellwechsel zu Beitragsstabilität und Beitragssenkung geführt hat. Mit dem Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf der Grundlage des 19. Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, des sogenannten KEF-Berichts, wurde eine Beitragssenkung zum 1. April 2015 vorgenommen und ich durfte Ihnen hier im Landtag schon zu diesem Thema berichten. Der Beitrag konnte von ursprünglich 17,98 Euro um 48 Cent auf 17,50 Euro monatlich gesenkt werden.
Lassen Sie mich zum zweiten Punkt, dem Jugendangebot, kommen: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in ihrer Jahreskonferenz vom 15. bis 17. Oktober 2014 den Beschluss „Jugendangebot und Spartenkanäle des ARD/ZDF“ gefasst. Sie beauftragten ARD und ZDF mit einem gemeinsamen Jugendangebot im OnlineBereich. Gestern hat die Vorsitzende der ARD mitgeteilt, dass dieses Jugendangebot zum Oktober dieses Jahres den Auftrag erhält. Das Angebotskonzept von ARD und ZDF lässt ein Medienangebot erwarten, das sich von den bisherigen Angeboten im Internet inhaltlich und nach den Kommunikationsfunktionen deutlich abhebt und mit dem auch noch mal in ganz besonderer Weise dem insgesamt trimedialen Anspruch der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Rechnung getragen wird.
Wir gehen im Ergebnis davon aus, dass das geplante Jugendangebot als inhaltlich relevantes zusätzliches Angebot internetaffiner junger Leute sukzessive und dann mit deutlich steigendem Interesse genutzt wird. Ich denke, dass die Nutzung und die Nachfrage nach Sendungen wie „heute plus“, die sich eben an genau dieser Schnittstelle zwischen Online-Angebot und traditionellem Rundfunkangebot einer großen Beliebtheit erfreuen, hier auch ein gutes Vorbild sein wird.
Die Beauftragung des Jugendangebots ist Bestandteil des Rundfunkstaatsvertrags und unterliegt damit den rundfunkrechtlich vorgesehenen internen und externen Kontrollinstanzen und -mechanismen.
Zu 3, Jugendmedienschutz, und damit wohl auch zu dem umstrittensten Sachverhalt: Mit den im Jugendmedienstaatsvertrag vorgesehenen Änderungen sollen Kinder und Jugendliche vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien geschützt werden, die – so wird allgemein gesagt und das ist mit Sicherheit nicht die Sprache der jungen Leute selbst – deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder zu gefährden geeignet sind. Darüber hinaus geht es um den Schutz vor solchen Angeboten, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.
Im Ergebnis der durchgeführten Anhörung aller Beteiligten und der Online-Konsultation ist eine Liberalisierung der Vorschriften des Jugendmedienstaatsvertrags insbesondere im Bereich der Selbstkontrollen vorgesehen. Im Online-Bereich wiederum ist eine strengere Regelung nicht zielführend. Daher soll vielmehr das System der Selbstregulierung und Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle weiter gestärkt werden, indem der Zuständigkeitskatalog der Selbstkontrollen erweitert wird und sich die Kommission für Jugendmedienschutz auf ihre Kontrolltätigkeit konzentriert.
Wir gehen aus unserer Sicht einen ersten Schritt in die richtige Richtung, können uns aber vorstellen, zukünftig an einer Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzsystems gemeinsam mit dem Bund und den Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle zu arbeiten. Ich denke, dass wir aber vor allem eines aus dieser Diskussion gelernt haben: dass es eine große gesellschaftliche Öffentlichkeit gibt, die zu diesem Thema mitdiskutieren möchte und die zu diesem Thema weit über den Bereich des Jugendmedienschutzes die Frage stellt: Wie weit darf staatliche Kontrolle, staatliche Repression an dieser Stelle gehen und wie vereinbaren wir die Freiheit im Netz auf der einen Seite und gleichzeitig die Fähigkeit, den Schattenseiten des Internets, die es zweifellos gibt, zu begegnen? Wir wissen um – insbesondere in dem Bereich – die Einschränkung der Menschenwürde in einem aufgeheizten öffentlichen Diskurs, dass wir hier in diesem Spannungs
verhältnis tätig werden müssen. Ich denke, dass wir vor allem aus dieser Diskussion eines gelernt haben: dass es eine enorm netzaffine gesellschaftliche Öffentlichkeit gibt, die den Anspruch erhebt, an diesen gesellschaftspolitisch relevanten Diskussionen nicht nur beteiligt zu werden, sondern diesen Diskurs selbst zu gestalten. Dafür müssen wir auch die richtigen Instrumente finden, vor allem die Offenheit, diese gesellschaftliche Debatte auch zu führen.
Zu 4, Transparenzvorschriften bei Tochterunternehmen von ARD und ZDF: Mit dieser neuen Regelung wird zum einen die Berichterstattung der Landesrechnungshöfe in Rundfunkangelegenheiten deutschlandweit einheitlich geregelt. Man ist erstaunt, dass dies jetzt erst passiert. Zum anderen betrifft die Neuregelung kommerzielle Tätigkeiten mit geringer Marktrelevanz, die von einer Rundfunkanstalt selbst erbracht werden. Diesbezüglich bestand hinsichtlich der Prüfung der Marktkonformität eine Regelungslücke, denn die bisher insoweit maßgebliche Regelung erfasste lediglich Beteiligungsunternehmen der Rundfunkanstalten, nicht aber die eigene kommerzielle Tätigkeit einer Rundfunkanstalt. Diese Regelungslücke wird nunmehr geschlossen.
Zu 5, Umsatzbesteuerung von ARD, ZDF und Deutschlandradio: Mit dieser Neuregelung im Staatsvertrag wird klargestellt, dass die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten zur Erfüllung ihres Auftrags zusammenarbeiten können und dies auch sollen. Dies betrifft insbesondere die Kooperation zwischen den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, dem ZDF, dem Deutschlandradio und der Deutschen Welle. Damit wird den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung getragen. Zugleich wird aber auch verdeutlicht, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Rahmen der Erfüllung ihres Auftrags hoheitlich tätig werden. Diese Norm, die Umsatzsteuerfreiheit, wird für die Kooperation dahin gehend konkretisiert, dass umfangreiche, wirtschaftlich relevante Zusammenarbeit im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Verträgen festgehalten wird, sodass dies für die Umsatzsteuerfreiheit spricht.
Formen der Zusammenarbeit von geringfügiger wirtschaftlicher Bedeutung bedürfen keines schriftlichen öffentlich-rechtlichen Vertrags. Für die Rundfunkanstalten ist eine solche Regelung von erheblicher Bedeutung. Bezüglich des kommerziellen Austauschs mit anderen Rundfunkanstalten und kommerziellen Dritten führt kein Weg an der Umsatzsteuerpflicht vorbei. Allerdings soll auch kein Weg an der Umsatzsteuerpflicht vorbeiführen. Dies haben die öffentlich-rechtlichen Sender auch in dieser
Abschließend: Transparenzvorschrift für Programmbeschaffung von ARD und ZDF – hier geht es uns als Ländern, insbesondere darum, dass die Geschäftsberichte an die Gremien quantifizierte und detaillierte Informationen über die Auftragsund Co-Produktionen mit unabhängigen und abhängigen Produzentinnen und Produzenten enthalten, um die Transparenz bei der Programmherstellung zu erhöhen. Die Veröffentlichung des Umfangs der Produktionen in den Geschäftsberichten von ARD, ZDF und Deutschlandradio dient der Kontrolle der insoweit eingegangenen Selbstverpflichtungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem Gesetz zu dem umfangreichen Staatsvertrag, damit dieser am 1. Oktober 2016 in Kraft treten kann. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Gäste! Das Vertragswerk, auf dessen Inhalt sich die Länderchefs bereits im Oktober 2015 verständigt haben – im Dezember ist es gezeichnet worden –, umfasst Änderungen in mehreren Bereichen. Zentraler Bestandteil ist die Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags, der immerhin – das muss man sich einmal überlegen –, seit seinem Inkrafttreten 2003 nicht mehr überarbeitet wurde.
Außerdem enthält der neue Staatsvertrag die Regelungen für das künftige Online-Jugendangebot von ARD und ZDF sowie die Modifikation beim Rundfunkbeitrag. Insgesamt werden durch die Novelle fünf medienrechtliche Staatsverträge geändert. Herr Minister Hoff hat die Änderungen sehr ausführlich dargestellt. Ich möchte mich lediglich darauf konzentrieren, drei Elemente des vorliegenden Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags herauszuarbeiten, von denen ich glaube, dass ihnen durch die Änderung besonders stark Rechnung getragen wird.
Erstens, wir bekommen ein Stück weit zusätzlich Transparenz in der Finanzierung der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten und sind dadurch in der Lage, mit dieser Novelle die eine oder andere
Ich weise explizit darauf hin, dass bei der Evaluierung des Rundfunkbeitrags an mancher Stelle auch festgestellt wurde, dass diese Feinjustierung dringend notwendig ist. Hier nenne ich nur die Stichworte: Sozialeinrichtungen, gemeinnützige Einrichtungen, Betriebsstätten – ist genannt. Ich will das hier an dieser Stelle auch nicht weiter ausführen. Diesem Anliegen wird nun mit der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags Rechnung getragen.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber deutlich erwähnen, dass mit der Novelle auch das Thema der Programmbeschaffungskosten von ARD und ZDF aufgegriffen wird. Dieses Thema berührt eben auch den Produktions- und Filmstandort Thüringen hinsichtlich seiner Produzentenvielfalt in ganz besonderer und vielfältiger Art und Weise. Wir wissen aus vielen Gesprächen mit den Produzenten, mit den Filmschaffenden, dass die Rundfunkanstalten die Ihnen zur Verfügung gestellten Mittel nicht in dem Ausmaß zur Programmgestaltung bei den freien Produzenten unterbringen, wie man das möglicherweise erwarten würde. Um hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen, ist es gut, dass mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag nun klargestellt wird, wie die Kosten öffentlich und transparent verteilt werden. Hier müssen wir dafür sorgen, meine Damen und Herren, dass im Sinne der Produzenten und der Filmschaffenden die Mittel, die für das Programm zur Verfügung gestellt werden, eben auch dafür verwendet werden. Meine Damen und Herren, es sitzen viele junge Leute da und vielleicht studiert der eine oder andere zukünftig an einer Universität unseres Landes in einem Medienstudiengang. Und wenn wir es nicht schaffen, dass auch die entsprechenden Aufträge verteilt werden und im Land bleiben, dann habt ihr/haben Sie letztendlich zukünftig auch Probleme, entsprechende Aufträge zu finden. Dann nützen uns die vielen Studienabgänger nichts in diesen wunderbaren Studienrichtungen, wenn wir anschließend nicht einen Markt und Aufträge haben, sodass hier auch produziert, ausgedacht, gefilmt werden kann, Stoffe verarbeitet werden können. Wir haben wunderbare Dienstleister, aber sie müssen ja nicht alle abwandern, ob nach Stuttgart, München oder Berlin. Ich glaube, Erfurt ist ein genauso guter Medienstandort. Dafür muss man Sorge tragen. Einen Ansatz finden wir endlich in dieser Änderung des Rundfunkstaatsvertrags.
Neben der Transparenz der Finanzierung ist der zweite wichtige Punkt für mich die Konvergenz der Regulierung. Diesem Begehr trägt der vorliegende Rundfunkänderungsstaatsvertrag Rechnung. Es ist gut, es ist richtig und es ist wichtig, dass der Jugendmedienschutz nicht mehr eine Frage des Ausspielweges ist. Sei es ein Tonträger, sei es ein Onlinekanal. Das wird in Zukunft hier eine einheitliche