Protokoll der Sitzung vom 21.04.2016

Regelung sein, die wir haben werden, und das ist für mich eigentlich auch der einzige gangbare Weg. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass man die Vorgaben für den technischen Jugendmedienschutz an realistisch möglichen Dingen orientiert, indem man dafür einen entsprechenden Rahmen schafft, wenngleich keine konkreten Einzelvorgaben für die Technik gemacht werden sollten. Denn wenn wir einmal der Meinung waren, es sei richtig, ein Techniksystem durchzusetzen, ist es von immer neuer Technik ganz schnell überholt worden. Die Halbwertszeit ist da relativ schnell. Deshalb ist es richtig, sich hier nur auf Leitlinien zu konzentrieren.

Mein drittes Stichwort ist die Relevanz in der Zukunft. Ich bin der festen Überzeugung, dass die öffentlich-rechtlichen Medien in einer immer pluraler werdenden Medienwelt, in einer hochpluralen Welt der Meinungsäußerung im Internet vielleicht noch mehr Bedeutung haben werden, als es in der Vergangenheit der Fall war. Und wenn es darum geht, dass man die Meinungen im Internet nicht nur nebeneinander stehen lässt, sondern dass es auch Orte geben muss, wo manches zusammengeführt und im Zusammenhang vermittelnd dargestellt werden soll, haben, glaube ich, die Öffentlich-Rechtlichen eine große Bedeutung in dieser neuen Welt des unendlichen Meinungspluralismus. Denn sie müssen gerade der jungen Generation ein Stück weit Orientierung geben, das auch irgendwo zu organisieren, dass es möglich ist. Orientierung kann ich nur geben mit Angeboten, die attraktiv sind, die genutzt werden und mit denen diese Dinge entsprechend dargestellt werden. In diesem Sinne begrüße ich das Jugendangebot von ARD und ZDF in der Ausprägung und mit der Maßgabe, wie sie von den Ministerpräsidenten auch verhandelt wurden. Die Jugendmedienschutz-Staatsvertragsneufassung erlaubt den Anstalten ein eigenes Angebot im Internet aufzubauen, dessen Inhalte aber auch über Drittpersonen, wie Facebook, Twitter, Instagram verbreitet werden dürfen.

ARD und ZDF haben darüber den Ländern erklärt, das eigene Portal, das für 14- bis 29-Jährige konzipiert wird, werde als Hauptangebot entwickelt. Für den Aufbau dieses Portals werden im Gegenzug zum 1. Oktober 2016 die Spartenkanäle EinsPlus, ARD- und ZDFkultur eingestellt, sodass wir auch mal eine Aussage zur Gegenfinanzierung in der Frage haben.

Ich persönlich finde es gut, dass damit gerade auch den Besorgnissen der Privaten Rechnung getragen wird und man sicherstellt – das geschieht unter anderem auch mit der Negativliste –, dass es eine klare, systematische und wettbewerbsakzeptable Abgrenzung zum Angebot der Privaten gibt. Damit wird keine Kannibalisierung von Dingen stattfinden, die anderswo über den Markt finanziert werden. Das wäre wettbewerbsrechtlich nicht gerecht. Ich

denke, die Lösung, die gefunden wurde, trägt dieser Seite Rechnung.

Die öffentlich-rechtlichen Medien sind gut aufgestellt und können ihrem Auftrag auch in Zukunft gerecht werden. Der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag trägt dazu bei. Meine Fraktion freut sich auf die Beratung im zuständigen Ausschuss. Ich denke, dass wir dort auch sehr schnell zu einer Zustimmung zu dem Zustimmungsgesetz kommen können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion der SPD hat sich Abgeordneter Pidde zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, beim Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, bei der Novellierung, handelt es sich ja um ein ganzes Konvolut. Insgesamt sind es fünf eigenständige Novellierungen, die hier zusammengefasst werden. Auf zwei davon, nämlich auf die Änderung des ZDF-Staatsvertrags und auf die Änderung des Deutschlandradiostaatsvertrags möchte ich gar nicht weiter eingehen. Wir sind ja in der ersten Lesung und der Novellierungsumfang bei den beiden Punkten ist recht überschaubar.

Von zentraler Bedeutung sind die anderen drei, nämlich die Bestimmungen zum neuen Jugendangebot von ARD und ZDF, die Novellierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und die seit Jahren angestrebte Änderung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags. Meine Damen und Herren, zuerst, wie gesagt, zum geplanten Jugendangebot: Am 1. Oktober dieses Jahres wollen ARD und ZDF damit starten. Im vorliegenden Novellierungstext steht: Die Lebenswirklichkeit und die Interessen junger Menschen als Zielgruppe sollen in den Mittelpunkt gestellt werden. – So ist es nur konsequent, das neue Angebot auch in dem Medium zu verankern, das junge Menschen inzwischen am meisten oder teilweise sogar ausschließlich nutzen – also im Internet. Dort soll das Jugendangebot als Content-Netzwerk eingerichtet werden, über ein eigenes Portal verfügen, aber auch inhaltsgleich über Drittplattformen, wie Facebook oder Twitter verbreitet werden.

Eine Exklusivverbreitung bestimmter Inhalte des öffentlich-rechtlichen Onlineportals über diese Drittplattformen wird es allerdings nicht geben. Dies war verständlicherweise ein wichtiges Anliegen der Verbände, der ebenfalls immer stärker im Internet engagierten Verleger und der Privatsender, dem die Bundesländer nachgekommen sind. Die privaten Online-Anbieter haben außerdem durchsetzen kön

(Abg. Walsmann)

nen, dass ARD und ZDF innerhalb des neuen Jugendportals keine auf Jugendthemen bezogenen presseähnlichen Inhalte und kein eigenständiges Hörfunkprogramm verbreiten dürfen.

Die privaten Mitbewerber haben hier insbesondere die Gefahr gesehen, dass durch die geplante enge Vernetzung des neuen Jugendangebots mit zielgruppenspezifischen ARD-Rundfunkangeboten über kurz oder lang eine Art bundesweites Onlinejugendradio entstehen könnte. Die Bundesländer haben also die wesentlichen Kritikpunkte der Privaten am neuen Jugendangebot ernst genommen und sich um vernünftige Lösungen bemüht, mit denen alle Beteiligten umgehen können. Ebenso sind die Länder dem gesamtgesellschaftlichen Anliegen gefolgt, das Angebotsspektrum der ÖffentlichRechtlichen nicht beliebig weiter auszudehnen, sondern eng an den Grundversorgungsauftrag zu koppeln. Wenn das neue Jugendangebot im Netz startet, werden gleichzeitig die Spartenfernsehkanäle EinsPlus und ZDFkultur eingestellt.

Meine Damen und Herren, das ist zum einen ein gutes Signal, dass mit dem Rundfunkbeitrag verantwortungsvoll umgegangen wird, und zum Zweiten, dass nicht jeder Expansionswunsch, den ARD und ZDF haben, einfach unreflektiert und ungeschmälert umgesetzt wird.

Die Länder bekennen sich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sie wollen seine Zukunftsfähigkeit sichern, aber sie nehmen auch Rücksicht, einmal auf die Belange der privaten Medienanbieter und zum Zweiten auf das gesamtgesellschaftliche Umfeld. Diese Balance kennzeichnet den gesamten Regelungsgehalt zum neuen Jugendangebot.

Meine Damen und Herren, der zweite Schwerpunkt: Bestimmungen zum Rundfunkbeitrag. Als 2012 der neue Rundfunkbeitrag eingeführt worden ist, haben die Länder vereinbart, dass eine Evaluierung des neuen Beitragsmodells zu gegebener Zeit erfolgen soll. Das ist jetzt mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag realisiert worden. Es kommt zu Vereinfachungen und Erleichterungen. Ich möchte darauf hinweisen, dass Unternehmen künftig entlastet werden, nämlich diese, die Betriebsstätten mit vielen Teilzeitbeschäftigten haben. Ich möchte hinweisen, dass gemeinnützige Einrichtungen entlastet werden, also Kindergärten, Schulen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, die künftig nur noch ein Drittel des Rundfunkbeitrags, also 5,83 Euro pro Monat, zu leisten haben. Wir hätten uns auch noch weitere Beitragsermäßigungen vorstellen können,

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Wir auch!)

zum Beispiel für Hostels, zum Beispiel für dauerhaft auf Campingplätzen abgestellte Wohnanhänger, die melderechtlich wie Wohnungen gelten. Das war aber in der Rundfunkkommission der Länder nicht

mehrheitsfähig, sodass ich sage, es gibt also auch noch in dieser Hinsicht Diskussionsbedarf für einen der nächsten Rundfunkänderungsstaatsverträge.

Meine Damen und Herren, nun zum dritten Punkt, nämlich der Änderung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags: Dieser Punkt ist sicher der medienpolitisch schwierigste, um hier diese Balance zu finden, einerseits zwischen den freien Strukturen des Internets und andererseits zwischen dem berechtigten Anliegen, den Jugendmedienschutz auch online wirksam werden zu lassen. Meines Erachtens ist das mit dem vorliegenden Rundfunkänderungsstaatsvertrag sehr gut gelungen, zumindest wesentlich besser als beim ersten Anlauf, der vollzogen worden ist und der dann in Nordrhein-Westfalen am Votum des Düsseldorfer Landtags gescheitert ist. Es ist positiv zu vermerken, dass zwischen den Jugendschutzbestimmungen im Rundfunk- und Telemedienbereich jetzt Kohärenz erzielt werden wird. So werden deren Altersstufenklassifizierungen, also ab 6, ab 12, ab 16 oder ab 18 Jahren bzw. ohne Altersbeschränkung, auf das Internet übertragen. Des Weiteren ist die gegenseitige Anerkennung von Alterskennzeichnung im Online- und Offlinebereich vorgesehen. Diese trägt der zunehmenden Medienkonvergenz Rechnung und schafft die Grundlage für ein einheitliches, sämtliche elektronische Medien umfassendes System der Altersstufenklassifizierung.

Ebenso wie die Kohärenz zu den Jugendschutzbestimmungen im Rundfunk- und im Telemedienbereich steht die Verankerung des Grundgedankens der regulierten Selbstregulierung in der Novelle. So kann die Alterskennzeichnung von Online-Angeboten nicht nur durch den Anbieter selbst, sondern auch durch eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle, wie etwa der freiwilligen Selbstkontrolle der Multimediaanbieter erfolgen. Anbieter können aber auch auf Selbstklassifizierungssysteme zurückgreifen, die durch die Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle zertifiziert worden sind. Im Vordergrund steht damit ganz klar wie auch beim Rundfunk und bei den Telemedien die Selbstregulierung. Der KJM als übergeordnete Aufsichts- und Regulierungsinstanz obliegt künftig nur noch die Prüfung, ob sich die Entscheidungen der Selbstregulierung innerhalb des rechtlichen Rahmens vom Jugendmedienschutz bewegt haben oder nicht.

Aber ich will auch nicht die Kritik am neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag unterschlagen. Dessen Ansatz ist es, dass auf Computern installierte Jugendschutzprogramme künftig anhand der Altersklassifizierungen erkennen sollen, ab welcher Altersstufe eine Webseite unbedenklich ist. Diese Schutzprogramme setzen dabei auf sogenannte White- oder Blacklists, mit deren Hilfe sie entscheiden, welche Onlineinhalte durchgelassen und welche gesperrt werden. Funktionieren kann dies aller

dings nur, wenn die Erziehungsberechtigten die entsprechenden Schutzprogramme auch tatsächlich aktivieren bzw. sie so absichern, dass ihre internetaffinen Kinder sie nicht ruckzuck wieder abschalten können.

Meine Damen und Herren, eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass die Jugendschutzprogramme, die bisher von der KJM testiert worden sind, derzeit nur eine geringe Verbreitung haben. Sie sind außerdem nicht für Smartphones verfügbar und bieten auch keinen Schutz bei Apps und bei Seiten aus sozialen Netzwerken. Meines Erachtens sind die dahinter stehenden technischen Probleme allerdings lösbar und wir haben es an dieser Stelle wohl eher mit den typischen Anfangsschwierigkeiten bei der Umsetzung rechtlicher Neuerungen als mit einem unauflöslichen Grundsatzproblem zu tun. Nicht umsonst sind die staatsvertraglichen Bestimmungen zu den Jugendschutzprogrammen bewusst ergebnisoffen angelegt worden, weil es auch hier unweigerlich zu technischen Fortschritten kommen wird.

Meine Damen und Herren, ich möchte bereits hier ankündigen, dass meine Fraktion, die SPD-Fraktion, in der zweiten Lesung dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen wird. Wir haben gesehen, dass weite Felder hier beackert worden sind und in Zukunft noch beackert werden müssen. Insofern ist auch eine Diskussion im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien sinnvoll. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Abgeordnete Henfling zu Wort gemeldet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthält ein sehr breit gefächertes Spektrum an Änderungen, die sind hier vom zuständigen Minister auch schon benannt worden. Ich will das gar nicht noch mal wiederholen. Ich möchte aus meiner Sicht auf ein paar Knackpunkte eingehen, die ich durchaus bedenkens- und diskussionswürdig finde in diesem Staatsvertrag.

Ich glaube, ganz grundsätzlich müssen wir konstatieren, dass ein Staatsvertrag in erster Linie ein Minimalkonsens ist, weil er zwischen 16 Bundesländern geschlossen wird. Das ist auf der einen Seite sicherlich eine Stärke, weil dort viele Meinungen und Interessen einfließen. Auf der anderen Seite ist es aber aus meiner Sicht auch eine Schwäche ins

besondere dann, wenn man Fragen des Jugendmedienschutzes regeln muss. Wir diskutieren jetzt schon seit mehreren Jahren über die Frage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und wissen alle, dass das 2010 an Nordrhein-Westfalen gescheitert ist. Wir haben jetzt hier einen neuen Vorschlag vorliegen. Ich teile die Euphorie meines Kollegen Pidde nicht ganz, was den Jugendschutz dabei angeht, denn ich glaube nicht, dass wir hier ein wirklich modernes und zielführendes Instrument vorliegen haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nichtsdestotrotz muss man auch sagen, es ist jetzt nichts, was großartige Verwerfungen mit sich bringt. Eine der Forderungen, die viele Netzpolitikerinnen und Netzpolitiker gestellt haben, ist ja auch dort rausgefallen. Nichtsdestotrotz müssen wir konstatieren, dass der Jugendmedienschutzstaatsvertrag vor allen Dingen auf technische Komponenten setzt, und das kann man durchaus kritisch sehen. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag setzt auf die vom Kollegen Pidde erwähnten Jugendschutzprogramme, das heißt also vorinstallierte Programme auf Computern und Laptops, die mit Black- oder Whitelists versuchen, bestimmte Inhalte von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten.

Der Kollege Pidde hat auch angesprochen, dass diese Jugendschutzprogramme noch keine besonders große Verbreitung haben. Ich möchte ergänzen, dass ich es auch grundsätzlich schwierig finde, wie damit umzugehen ist, nicht weil ich der Meinung bin, dass nicht auch ein Jugendschutzprogramm für Kinder unter sechs beispielsweise sinnvoll sein kann. Das Problem ist aber, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag versucht, einen sechsjährigen Jungen genauso zu behandeln wie eine 15-jährige Jugendliche. Ich glaube, da liegt schon das Problem. Und das Ganze verfängt sich dann auch noch in einem Zuständigkeitswirrwarr. Das ist schwierig.

Ich glaube, wir müssen noch sehr daran arbeiten. Das hat der Herr Minister ja auch angekündigt, dass wir den Jugendmedienschutz in Deutschland weiterentwickeln. Es ist eben nicht mehr so einfach, wie es in den letzten Jahren war. Radio und Fernsehen lassen sich deutlich einfacher regulieren und lassen dort auch eine größere Möglichkeit zu, Jugendmedienschutz tatsächlich umzusetzen, als es das Internet tut. Ich glaube, wir müssen in einen Abwägungsprozess eintreten, der einerseits die Freiheit des Internets wahrt und der andererseits dafür sorgt, dass wir Kinder und Jugendliche vor gewalttätigen oder pornografischen Inhalten schützen. Das steht außer Frage und das bezweifelt auch keiner der Fachpolitiker im netzpolitischen Bereich.

Allerdings glaube ich eben nicht daran, dass wir das rein technisch lösen können, sondern ich bin

(Abg. Dr. Pidde)

der festen Überzeugung, dass wir auf Medienkompetenz setzen müssen und dass es nicht sein kann, dass wir ein sechsjähriges Kind genauso behandeln wie einen Jugendlichen, denn da liegen dann ein paar Jahre dazwischen. Ich glaube, da ist der Erwerb von Medienkompetenz, der Umgang mit Inhalten sehr wichtig.

Hinzu kommt, dass Kinder und Jugendliche im Internet nicht nur einfach mehr Konsumenten und Konsumentinnen sind, sondern dass sie auch Produzentinnen und Produzenten sind. Das wiederum stellt uns auch vor ganz andere Herausforderungen, als wir sie mit dem Fernsehen oder mit dem Radio haben. Das ist nicht despektierlich in Richtung der Bürgermedien gemeint. Auch da produzieren ja Kinder und Jugendliche selber etwas, allerdings mit jemandem, der ihnen auch Medienkompetenz vermittelt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Jugendangebot schließt – so denke ich – eine sehr wichtige Lücke, die wir im öffentlich-rechtlichen Bereich haben. Aber auch da lassen Sie mich zumindest anmerken, dass da noch nicht alles ganz so glatt gezogen ist, wie es vielleicht sein sollte. Natürlich ist es begrüßenswert, dass das Jugendangebot im Internet ausgestrahlt wird, denn dort wird es sehr wahrscheinlich die meisten Jugendlichen auch erreichen. Das setzt aber einen Internetzugang voraus, der auch zulässt, ein Video zu schauen. Und ich glaube, da wird es sicherlich im ländlichen Raum Probleme geben und vielleicht können nicht alle Jugendlichen darauf zugreifen. Dann ist das Ausspielen auf externen Plattformen – wie hier schon mehrfach erwähnt –, Facebook oder auch YouTube, einerseits eine Frage, die sich aus meiner Sicht wieder urheberrechtlich stellt: Was passiert denn eigentlich mit den Inhalten, die dort eingestellt werden, wenn sie eben beispielsweise bei YouTube oder Facebook eingestellt werden? Das ist eine Sache, die noch nicht geklärt ist. Und wenn das Jugendangebot sich auf eine Plattform festlegt bzw. nur eine bestimmte Art von Plattformen bespielt, ist das nicht auch schwierig, was den Wettbewerb angeht?

Alle diese Fragen, finde ich, sollten wir definitiv in einer Ausschusssitzung noch mal vertiefen. Ich bin sehr gespannt darauf. Ganz grundsätzlich: Die Änderungen, die aus der Evaluation zu den Beitragsfragen hervorgehen, die begrüßen wir natürlich ausdrücklich. Ich glaube, diese Nachbesserung ist deutlich geworden und die ist auch unbedingt notwendig gewesen. Da ziehen wir gerade sehr viel gerade, das ist eine wichtige Geschichte. Ein kleines Problem habe ich mit der neuerlichen Adressabfrage 2018. Da muss man ganz klar sagen, das sehe ich aus datenschutzrechtlichen Erwägungen schon problematisch, aber auch da, denke ich, sollten wir im Ausschuss noch mal ins Gespräch kommen. Dann stellt sich eben die grundsätzliche Fra

ge, die ich gern auch in die Diskussion im Ausschuss einbringen möchte, inwieweit denn der Jugendmedienschutz tatsächlich noch sinnvoll über Staatsverträge zu regeln ist. Aber das ist sicherlich ein weites Feld. Von daher freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD hat sich Abgeordneter Brandner zu Wort gemeldet.

Meine Damen und Herren, liebe Jugend auf der Tribüne, die teilweise gerade den Saal verlässt, um euch geht es jetzt hier, habt ihr ja immer wieder gehört! Der heute zur ersten Beratung anstehende Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag – bei diesen Staatsverträgen geht es Schlag auf Schlag, das ist bereits der Dritte in dieser noch gar nicht so langen Legislaturperiode – umfasst die Änderung mehrerer Punkte oder mehrerer Verträge. Wir haben dazu schon einiges gehört. Da es sich dabei allerdings um ein Paket handelt, muss man entweder allen Änderungen zustimmen oder man muss sie alle ablehnen bzw. sich enthalten. Das ist bei der Ratifizierung von Staatsverträgen leider so, dürfte aber der Sache nicht dienlich sein. Diese Sache ist der Zustand und die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt, seine unaufhörliche, krakenähnliche Expansion und die damit verbundene Kosten- und dementsprechende Zwangsbeitragssteigerung.

Wenn wir auch am Ende über das Paket als Ganzes abstimmen müssen, so können wir doch über die einzelnen Bestandteile immerhin diskutieren – hier im Plenum und dann auch im Ausschuss –, wobei ich mir hier jetzt zur Diskussion keine allzu großen Hoffnungen mache. Wenn man hört, was die Altparteien über den Staatsfunk hier so gesagt haben, ist da kein großes Diskussionspotenzial, zumindest was die Altparteien angeht. Wir als AfD mischen uns da kritisch ein.

Frau Henfling, danke schön, dass Sie auch einige kritische Aspekte angesprochen haben, was die mangelnde Euphorie angeht, auf den Kollegen Pidde bezogen, das teile ich. Die Probleme des Datenschutzes sehen wir auch, dazu komme ich dann später noch. Ich möchte an dieser Stelle zunächst zwei Aspekte ansprechen. Herr Hoff – er ist wahrscheinlich gerade Mittag essen – hat darauf hingewiesen, es gibt mehrere Aspekte, es gibt aber auch mehrere Lesungen, sodass uns hier kein Aspekt entgeht.

Heute konzentriere ich mich mal auf zwei Aspekte dieses Veränderungspakets. Da ist zum einen die

(Abg. Henfling)

Einführung eines Netzjugendangebots, zum anderen die Gestaltung des Zwangsbeitrags überhaupt.

Zum Jugendangebot zunächst: Der Änderungsvertrag sieht die Einrichtung eines von ARD und ZDF zu gestaltenden Netz- oder Online-Jugendangebots vor, wobei man als Zielgruppe junge Menschen definiert hat. Wer diese jungen Menschen sein sollen, erfährt man nicht. Vor fünf Minuten hätte ich noch fragen können, jetzt sind sie alle weg.