Protokoll der Sitzung vom 22.04.2016

Das ist die Erkenntnis, seitdem Rot-Rot-Grün in der Regierung ist. Ich kann Ihnen nur sagen: Diese Thüringer Wirtschaft ist stark trotz der Landesregierung, nicht weil es diese Landesregierung gibt.

(Heiterkeit DIE LINKE)

(Beifall CDU, AfD)

Dann habe ich ein zweites Argument gehört: Diese Transparenz gibt es schon und überhaupt haben wir ja eine Kostenfolgenabschätzung. Herr Müller hat es dann auf den Punkt getrieben: Der Bund hat das jetzt beschlossen, dann ist das ja so. Aber diese Beschlusslage des Bundes hat keine Folgewirkung für das, was Sie hier im Land betreiben. Zu dem Vorwurf: Warum habt ihr es nicht selber gemacht, als ihr an der Regierung wart? Der Unterschied bestand darin, dass der Mittelstand mit der CDU in einer Landesregierung einen Sachwalter hatte – in Ihrer Landesregierung gibt es keinen Sachwalter für den Mittelstand.

(Beifall CDU, AfD)

Ich möchte es noch mal exemplarisch an dem Gesetzentwurf für ein Thüringer Gesetz zur Erhebung einer Wasserentnahmeabgabe, den dieses Kabinett diskutiert hat, beschreiben, damit Sie einmal sehen, was die Kostenfolgenabschätzung Ihrer Landesregierung bisher zu Tage bringt. Darin steht, ich zitiere: „Es sind für diesen Bereich keine belastbaren aktuellen Daten vorhanden. Den mengenmäßig größten Anteil haben dabei die Bereiche Zellstoff-, Papierherstellung, die chemische Industrie, der Bergbau und das verarbeitende Gewerbe.“ Wenn das Ihre Kostenfolgenabschätzung ist, dann kann ich sagen: Gute Nacht für den Mittelstand in Thüringen, weil die dadurch natürlich Belastungen haben, für die Sie sich gar nicht die Mühe machen, sie zu belegen. Aber am Ende müssen es die Unternehmen bezahlen, nicht diese Landesregierung.

(Beifall CDU, AfD)

Damit gefährden Sie auch Arbeitsplätze und das schlägt natürlich auch auf Arbeitnehmer durch. Insofern hat die Union Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Blick.

(Beifall CDU, AfD)

Es ist natürlich richtig, dass es ein Formblatt der Landesregierung für erste Abschätzungen über Kosten gibt. Nur, dieses Formblatt der Landesregierung wird keinem einzigen Parlamentarier zur Verfügung gestellt. Das heißt, das passiert nur in der Landesregierung. Wenn Sie selbst Ihre Transparenzregeln und die Herstellung von Öffentlichkeit ernst nehmen, die Sie in Ihrem Koalitionsvertrag einführen, kann ich nur sagen: Stellen Sie doch in einem ersten Schritt das Blatt für alle Parlamentarier und damit für die Öffentlichkeit zur Verfügung, damit wir sehen, was hinter rot-rot-grünen Kulissen gespielt wird. Deswegen meine klare Forderung: Stellen Sie doch diese Transparenz erst einmal her! Ich hoffe nicht, dass Sie die russischen Transparenzregeln mitgebracht haben, sondern machen Sie ordentliche deutsche Transparenz, auch für die Kostenfolgenabschätzung.

(Beifall CDU)

Wir als Union sagen klipp und klar, dass wir eine Initiative haben, die zwei Dinge im Blick hat: Erstens das Vergabegesetz, weil wir eben glauben, dass es auch im Vergabeverfahren Vereinfachungen für den Mittelstand geben muss, aber natürlich auch von der Gesetzesfolgenabschätzung – Bildungsfreistellungsgesetz ist hier schon erwähnt worden. Dann habe ich hier ein drittes Argument gehört, vom Kollegen Warnecke: Bringt doch eigentlich alles gar nichts. Dieses Argument ist genauso wenig stimmig.

(Zwischenruf Abg. Warnecke, SPD: Das ha- be ich so nicht gesagt!)

(Abg. Krumpe)

Der Minister stellte ja die Frage, was von der CDUgeführten Bundesregierung an Entbürokratisierung gemacht worden ist. Ich will nur mal festhalten, dass wir, angefangen beim Wachstumsbeschleunigungsgesetz – da waren Sie selber, glaube ich, sogar beteiligt – bis zu vielen anderen Dingen, ganz konkrete Sachen und Vorlagen gemacht haben. Mittlerweile erfasst das Bundesamt für Statistik auch in einem Bürokratieindex, wie Verwaltung reduziert wird. Dieser Bürokratieindex sinkt. Das zeigt, dass diese CDU-geführte Bundesregierung dafür einiges tut. Wir wollen natürlich auch, dass das hier im Land der Fall ist, damit Regelungsvorhaben drei Dinge im Blick haben:

Erstens, damit Unternehmen genau wissen, was für Investitionsvorhaben durch Gesetze, die Sie beschließen, auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen zukommen; zweitens, was es an zusätzlichen sonstigen Kosten, wie zum Beispiel eben weiteres Personal und Aufwendungen, bedeutet und drittens, dass Sie sich auch Gedanken darüber machen, welche vielleicht unbeabsichtigten Nebenwirkungen Ihre Gesetzesinitiativen haben.

Deswegen unsere klare Forderung: KMU-Test. Ich freue mich, dass wir das im Ausschuss weiter diskutieren können, und ich glaube, dass wir da vielleicht auch noch ein bisschen sachliche Klarheit in die Koalitionsfraktionen bringen können. Denn eines ist schon klar: Eine Landesregierung müsste wirtschaftsfreundlich und bürokratiefeindlich sein. Mit all den Gesetzesvorhaben, die Sie bisher vorgelegt haben, haben Sie eines bewiesen: Sie sind eher wirtschaftsfeindlich und bürokratiefreundlich. Das wollen wir verhindern.

(Beifall CDU)

Zum Kollegen Krumpe nur ein Satz: Die Clearingstelle gibt es ja in Nordrhein-Westfalen. Ich denke, da haben Sie den Punkt her. Der Unterschied ist dort, dass die Gesetzesfolgenabschätzung in Nordrhein-Westfalen auch daran krankt, dass es häufig keine koordinierten Abstimmungen mit den jeweiligen Fachverbänden gibt. Deswegen haben die die Clearingstelle eingeführt. Das, glaube ich, brauchen wir, wenn wir es ordentlich und sachlich machen, nicht in Thüringen. Aber das können wir gern noch mal im Ausschuss diskutieren.

Letzter Satz zum Kollegen Möller – der ist jetzt leider nicht da; hier oben, sehr gut: Sie wollen ja quasi alle hier im großen Rund entzaubern. Jetzt befinden wir uns ja im Klassikerstaat Thüringen mit Goethe quasi als intellektuellem Schirmherrn und der hat den „Zauberlehrling“ geschrieben.

(Heiterkeit DIE LINKE, AfD)

Ich bin mir sicher, dass die Kollegen Lucke und Henkel eines begriffen haben – Sie kennen ja vielleicht den „Zauberlehrling“ und da heißt es dann am

Ende: „Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister werd ich nun nicht los.“

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, das ist etwas, was die Herren Henkel und Lucke begriffen haben und Sie manchmal, obwohl Sie sonst eigentlich immer sachliche Beiträge bringen, hier auch offenbart haben. Schönen Dank.

(Beifall CDU; Abg. Gentele, fraktionslos; Abg. Krumpe, fraktionslos)

Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist? Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Aber ich frage zunächst, ob wir den Sofortbericht im Ausschuss fortberaten.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja, selbst- verständlich!)

Gibt es Widerspruch? Dann müssen wir darüber abstimmen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wer hat denn Widerspruch erhoben?)

Ich habe Nein gehört.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, es gibt keinen Wi- derspruch!)

Gut, okay. Bei der Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht müssen wir auch darüber abstimmen, dass wir den an den Ausschuss überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist einstimmig.

Wir kommen nun zur Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit Blick auf die Nummern II und III des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Solche kann ich nicht erkennen. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen.

Zum Antrag der AfD liegt mir keine – Herr Abgeordneter Möller.

Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft.

(Abg. Dr. Voigt)

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Überweisung des Antrags der Fraktion der AfD an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten Gentele. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Religionsfreiheit schützen – Übergriffe auf christliche Asylbewerber verhindern Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/1763

Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Frau Abgeordnete Herold.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuhörer im Internet, was lange währt, wird endlich gut. Nachdem dieser Antrag von Rot-Rot-Grün und der ehemals christlich-demokratischen Union zwei Plenen lang geschoben wurde, steht er nun zur Debatte.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt überhaupt nicht!)

In der Zwischenzeit wurde er wohl zum meistdiskutierten, noch nicht im Plenum behandelten Antrag des Jahres. Bevor wir in medias res gehen, möchte ich ein paar Worte verlieren, um einiger unsachlicher, ungerechtfertigter Kritik zu begegnen. Zunächst einmal, es erscheint geradezu paradox, ja geradezu grotesk, dass die beiden Kirchen als Verteidiger des Christentums einen Antrag kritisieren, der sich für den Schutz von christlichen Asylbewerbern einsetzt.

(Beifall AfD)

Ich will nur daran erinnern, dass dieses Thema inzwischen sogar auf nationaler Ebene heiß diskutiert wird. So lud die CDU-CSU-Fraktion im Bundestag zu einem Fachgespräch bezüglich der Übergriffe auf christliche Asylbewerber ein. Dieses Fachgespräch wurde meines Wissens nirgendwo als rechtspopulistisch oder diskriminierend diffamiert.

Nun zu dem immer wieder geäußerten Vorwurf, dieser Antrag würde ausschließlich auf den Schutz von christlichen Asylbewerbern abstellen. Erstens stimmt das nicht – wer lesen kann, ist klar im Vor

teil. Eine Lektüre des Antrags würde helfen. Nur einer von vier Punkten des Berichtsteils des Antrags beschäftigt sich mit den Übergriffen auf Christen. Im zweiten Teil stehen ausschließlich Maßnahmen, die Angehörigen aller religiöser Minderheiten in den Unterkünften – dazu zählen auch Christen – helfen würden, wie zum Beispiel die Einrichtung von Fluchträumen. Die Ereignisse in Suhl haben gezeigt, dass das dringend notwendig ist.

(Beifall AfD)

Zweitens sind gerade Christen, oftmals zum Christentum konvertierte Muslime, Übergriffen ausgesetzt. Im Sinne des Minderheitenschutzes ist es daher nur konsequent, Christen auch als eine schützenswerte Gruppe hervorzuheben. Wenn also jemand kritisiert, dass man Christen insoweit in den Vordergrund rückt, dann ist es genauso, als ob man die besondere Schutzwürdigkeit von Frauen und Kindern oder von nicht heterosexuell orientierten Menschen in den Asylbewerberunterkünften verneinen würde und meint, wenn man „Frauen und Kinder“ sage, müsse man stets auch von Männern sprechen. Es gibt nun einmal besonders schutzbedürftige Gruppen und für die setzen wir uns explizit ein.