Die liegt dort nämlich bei 3,5 Prozent und ich sage Ihnen, dort floriert die Wirtschaft, dort sind Existenzgründungen Alltag und dort ist auch die Betrachtung von Unternehmertum eine andere, als das hier bei uns in den neuen Bundesländern ist.
Das waren nur zwei Beispiele aus der Vergangenheit. Aber auch rückwirkend gilt es immer wieder, vorhandene Gesetze zu evaluieren und gegebenenfalls wieder abzuschaffen. Da denke ich zum Beispiel an die Vorrangprüfung bei der Einstellung von Arbeitskräften, natürlich dies auf Bundesebene. Ich denke zum Beispiel an die dringend notwendige Evaluierung des Vergabegesetzes in Thüringen, dessen vorzeitige Evaluierung wir im vorigen Jahr beantragt hatten und die von Rot-Rot-Grün ebenfalls abgelehnt worden ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, den Weg nun gemeinsam mit uns, der CDU, trotz mancher Vorurteile zu beschreiten und diesen Antrag auf Einführung des KMU-Tests auch in Thüringen zu unterstützen. Damit können Sie zum Ausdruck bringen, wie ernst es Ihnen wirklich mit der Zukunftsgestaltung unseres Landes, zum Beispiel durch Entbürokratisierung dort, wo wir es selbst in der Hand haben, ist. Und – er kommt gerade herein – Herr Hey, ich fordere Sie auf, Ihren Worten bei der Podiumsdiskussion beim parlamentarischen Abend der Handwerkskammer vor Kurzem Taten folgen zu lassen, wo Sie die Unterstützung für die Einführung des KMU-Tests zugesagt haben. Sie haben gestern die alte Sozialdemokratische Partei, die schon länger besteht als die CDU, noch einmal in den Fokus gerückt. Sozialdemokratische Politik war immer Politik für die Arbeiter, für Angestellte und ist demnach auch Politik bei Unterstützung des KMU-Tests, denn wenn wir uns nicht mehr darum bemühen, dass es Firmen gibt und Angestellte, dann würde auch die Sozialdemokratie dieser Aufgabe und dieser geschichtlichen Tradition, von der ich vorhin sprechen wollte, nicht mehr gerecht. Es würde Ihnen gut zu Gesicht stehen, wenn Sie heute Ihren damaligen Worten entsprechend Ihre Unterstützung geben und hier unserem Antrag zustimmen würden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie das heute täten, und bitte daher alle, heute diesem KMU-Test zuzustimmen. Ich freue mich jetzt schon auf dieses Ergebnis. Wir machen heute den ersten Test, nämlich ob der KMU-Test hier im Landtag Bestand hat. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst bedanke ich mich bei unserem Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee für seinen umfassenden Sofortbericht zu diesem Antrag. Vielen Dank. Ich denke, wir haben eindrücklich erfahren, dass die Landesregierung bei Gesetzesvorhaben auch ohne diesen vorliegenden Antrag die Belange unserer kleinen und mittleren Unternehmen im Blick hat und diese natürlich auch im gebotenen Umfang berücksichtigt. Natürlich verstehen auch wir die Sorgen von Kammern, Verbänden, Unternehmern vor neuen Belastungen für die regionale Wirtschaft. Es ist richtig, dass kleinere, inhabergeführte Unternehmen zusätzliche Belastungen weniger verkraften können als große Konzerne. Natürlich muss dieser Umstand bei Gesetzesinitiativen berücksichtigt werden und es müssen gesetzgeberische Ziele und Belange der KMUs in Einklang gebracht werden. Das ist die Aufgabe einer verantwortungsvollen Landesregierung und auch unsere Aufgabe als Parlamentarier. Wenn ich mir jedoch die Pressemitteilungen der CDU vom Januar ansehe, wo vom KMU-Test als einem „Bürokratie-Pranger“ gesprochen wurde, oder die Begründung des Antrags betrachte, in der die CDU wegen der anstehenden Vergabegesetzesnovellierung eine düstere Zukunft für die Thüringer Wirtschaft prophezeit, gewinne ich doch den Eindruck, dass es der Union hier nicht um einen Beitrag zur Verbesserung der Gesetzesfolgenabschätzung geht. Das werden wir hier so nicht unterstützen.
Thüringen betreibt dank unserer sozialdemokratischen Wirtschaftsminister schon seit der letzten Legislaturperiode eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik. Hier müssen wir uns nur die Entwicklung, den Rückgang der Arbeitslosenzahlen anschauen – eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik, die sowohl die Interessen der Unternehmer als auch die Bedürfnisse der Arbeitnehmer im Blick hat. So haben wir als Rot-Rot-Grün für die Arbeitnehmer in dieser Wahlperiode endlich ein – auch von der CDU kritisiertes – Bildungsfreistellungsgesetz beschlossen, wie es in den allermeisten Bundesländern in Deutschland bereits besteht. Man kann es nur wiederholen: In
keinem dieser Bundesländer hat es trotz Ihrer Unkenrufe zu negativen wirtschaftlichen Auswirkungen geführt.
Gleichzeitig tun wir aber auch einiges für unsere kleinen und mittleren Unternehmen im Freistaat. Um ein Beispiel zu nennen: Wir stellen allein im Rahmen der GRW-Förderung dieses Jahr insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von weiteren Förderprogrammen, aber wir wissen durchaus, dass gute Förderbedingungen nicht alles sind. Man muss auch ein entsprechendes Umfeld, Klima, Vertrauen, Anerkennung und Engagement schaffen, aber dies gilt beidseitig, sowohl für die Politik als auch für die Unternehmen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Es ist in Thüringen bereits selbstverständlich und längst gängige Praxis, bei allen Gesetzesvorhaben Prüffragen auch zu den Kosten zu beantworten. Daher kommt die CDU mit ihrer Forderung viel zu spät. Aus diesen Gründen müssten wir im Ergebnis den vorliegenden CDU-Antrag eigentlich ablehnen. Doch dies werden wir gerade nicht tun, sondern ihn – und nur den CDU-Antrag – an den Wirtschaftsausschuss überweisen, um uns dort die Argumente der CDU in Ruhe anzuhören und gemeinsam zu diskutieren. Die einzige interessante Frage aus meiner Sicht ist zurzeit unabhängig vom CDU-Antrag, ob aus den Regelungen des Bundes gegebenenfalls Handlungs-, Regelungs- und Anpassungsbedarf für uns besteht. Hierzu hatte bereits der Wirtschaftsminister in seinem Sofortbericht Ausführungen getätigt. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Besucher – doch, es gibt zwei!
Eben noch in Russland, jetzt schon wieder hier. Genau – vielen Dank. Gefühlt war es wirklich so, als ich heute morgen ankam und als Erstes gesagt bekam: Den KMU-Test darfst du doch machen. Er war schon vorbereitet.
Wir beschäftigen uns also derzeit mit der Forderung der CDU an die Landesregierung, sich bereits vor der Verabschiedung von Gesetzen über Vorgaben zur Bestimmung und Vermeidung von Bürokratie
kosten Gedanken zu machen. Wir haben uns eben eine sehr lange Ausführung, ein Gesamtspektrum des wirtschaftlichen Geschehens in der Bundesrepublik von Sozialaspekten über kleinere Belange in der Unternehmensführung anhören müssen. Ich versuche, es deutlich kürzer zu machen, und gehe nun auf das Anliegen Ihres Antrags ein.
Zur Vermeidung von Bürokratiekosten haben die Bundesregierung, das Statistische Bundesamt und der Nationale Normenkontrollrat zum Jahresende 2015 einen Leitfaden veröffentlicht, der die Belastung für kleinere und mittlere Unternehmen durch gesetzliche Regelungen prüfen soll, den sogenannten KMU-Test. Unsere Landesregierung hat daraufhin begonnen, eine Einführung des Tests für den Freistaat Thüringen zu prüfen. Somit hat sie wesentlich schneller reagiert als die CDU und deren Antrag bereits in wesentlichen Punkten entsprochen. Sie werden zwar Ihrer Rolle als Opposition gerecht, indem Sie die Landesregierung kontrollieren, Sie müssen aber erkennen, Rot-Rot-Grün erledigt seine Aufgaben und wir danken insbesondere Herrn Minister Tiefensee für die geleistete Arbeit an dieser Stelle.
Da der Wirtschaftsstandort Thüringen noch stärker als in anderen Bundesländern – auch das haben wir schon mehrfach gehört – durch kleinere und mittlere Unternehmen geprägt ist, halten wir die Umsetzung eines solchen Leitfadens für richtig und wichtig.
90 Prozent unserer Thüringer Unternehmen sind sogar Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten.
Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Leitfaden schafft mehr Transparenz bei der Gesetzesfolgenabschätzung. Als Basis für diese Abschätzung wird ein KMU mit vier Beschäftigten und 600.000 Euro Jahresumsatz empfohlen. Sobald ein Erfüllungsaufwand, der auch den gesamten messbaren Zeitaufwand für ein KMU umfasst, 100 Euro pro Unternehmen und Jahr überschreitet, werden die besonderen Belastungen geprüft. Die CDU möchte, wie bereits nachzulesen war, den Eindruck erwecken, dass sich die Landesregierung vor ihren Beschlüssen zu wenig Gedanken über die Auswirkungen auf kleinere und mittlere Unternehmen macht.
Nein, das ist mitnichten so. Vielmehr wird schon heute bei einem im Rahmen eines Rechtsetzungsprozesses anzuwendenden Prüfkatalogs für Thürin
ger Rechtsvorschriften, der unter Nummer 6 – Kosten – aufgeführte spezielle Prüfauftrag zur Kostenbelastung für die Bürger, die Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte durchgeführt.
Die möglichen Kostenfolgen eines Gesetzes oder einer Verordnung werden schon heute im Vorblatt und gegebenenfalls auch in der Begründung zum Entwurf dargestellt. Für uns, Bündnis 90/Die Grünen, ist nicht einsichtig, warum dem Landtag im Vorfeld eines jeden Entwurfs noch ein zusätzlicher Bericht über die Kostenfolgen für die Thüringer Wirtschaft erstattet werden soll, wie Sie es in Punkt III Ihres Antrags fordern.
Die hier von der CDU aufgestellten Forderungen führen nach unserer Auffassung zu einem erhöhten Personal- und Finanzbedarf in den Ministerien und damit schon im Vorfeld zu einem unverhältnismäßigen Bürokratieaufbau und nicht zu einem von Ihnen geforderten Abbau.
Im Übrigen verwundert uns das plötzliche Interesse für dieses Ansinnen. Die CDU-geführten Vorgängerregierungen haben sich in der Vergangenheit nicht sonderlich hierfür interessiert. Wir als Koalition stehen Gesetzesinitiativen, die den kleineren und mittleren Unternehmen tatsächlich nützen und nicht nur nach außen diesen Eindruck erwecken sollen … Da sich die Landesregierung – wie zu Beginn meiner Rede dargelegt – in einem Prüfprozess zum KMU-Test befindet, wir uns aber dennoch tiefergehend mit Ihrem Antrag auseinanderzusetzen gedenken, werden wir, Bündnis 90/Die Grünen, empfehlen, Ihren Antrag – und nur den Antrag der CDU – an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft zu überweisen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete! Herr Dr. Voigt, Sie sprechen mir aus dem Herzen, wenn Sie eine stärkere Berücksichtigung der Belange der kleinen und mittelständischen Unternehmen fordern. Als zentraler Garant für Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung – da spreche ich vermutlich für viele Kollegen hier im Plenum – muss es unser Ziel sein, eine übermäßige Belastung des Mittelstands durch Bürokratiekosten zu vermeiden. Zu viele legislative Maßnahmen belasten Unternehmen und beeinflussen deren unternehmerische Entscheidungen.
Regel. Es bedarf eines verlässlichen und nachhaltigen ordnungspolitischen Rahmens, der die Grundlage für eine langfristige Wirtschaftspolitik im Freistaat bildet und der der mittelständischen Wirtschaft eine gedeihliche Entwicklung ermöglicht. Verehrte Kollegen, die Grundlagen für einen neuen ordnungspolitischen Rahmen können dem CDU-Antrag entnommen werden. Dort geht mir dieser Vorschlag nicht weit genug. Das möchte ich gern hier begründen.
Meine Vorstellung einer Stärkung von Selbstständigkeit und Unternehmertum baut auf zwei Säulen auf. Die erste Säule ist der von der CDU geforderte KMU-Leitfaden. Dieser Leitfaden soll die Ministerialressorts anhalten, die Mittelstandsverträglichkeit eines Gesetzes bereits in der Entwurfsphase zu berücksichtigen. Aber diese Verfahrensweise allein genügt meines Erachtens nicht, um die Belange der KMUs hinreichend zu berücksichtigen, da der Leitfaden individuelle Besonderheiten der Unternehmen oder Branchen nicht einbezieht. Zudem ist es nicht zielführend, wenn der Test von Bürokraten lediglich abgearbeitet wird.
Um die Interessen der KMUs besser zu berücksichtigen, bedarf es einer zweiten Säule – einer Clearingstelle Mittelstand –, wie sie bereits in NRW und im Saarland existiert und die bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer angesiedelt ist. Die Einrichtung erfolgt über das Thüringer Mittelstandsförderungsgesetz, während die prozedurale Ausgestaltung durch eine Rechtsverordnung vorgenommen wird. Damit besäße die Clearingstelle bereits mehr Rechtssicherheit als ein bloßer KMU-Leitfaden für sich allein.
Die Clearingstelle Mittelstand ist eine unabhängige, außerhalb der Landesverwaltung liegende Einrichtung. Sie prüft auf der Grundlage der von den Ministerien vorgelegten Vorschläge, inwieweit der Mittelstand betroffen ist und ob negative Auswirkungen auf die KMUs zu befürchten sind. Die Clearingstelle übernimmt weiterhin die Aufgabe, mögliche Auswirkungen auf Kosten- und Verwaltungsaufwand und Arbeitsplätze in den Unternehmen darzulegen und zu bewerten. Ziel dieser Prüfung ist es, Belastungen für die KMUs zu identifizieren und mittelstandsfreundliche Regelungen zu finden. Zu diesem Zweck arbeitet sie in enger Abstimmung mit den zuständigen Kammern und Verbänden. Genau dieser Modus eröffnet die Chance, Belange der mittelständischen Wirtschaft schon bei der Ausgestaltung eines Gesetzes oder einer Verordnung stärker zu berücksichtigen. Das frühzeitige Einbeziehen der Interessenvertreter minimiert Konflikte im Gesetzgebungsverfahren und erhöht die Akzeptanz der Vorhaben.
Verehrte Kollegen, lassen Sie mich mein Konzept kurz zusammenfassen. Die Einrichtung einer Clearingstelle Mittelstand kann eine sinnvolle Ergän
zung des KMU-Tests darstellen. Zunächst führen die Ministerialressorts auf einer ersten Stufe anhand des KMU-Leitfadens eine pauschale Prüfung der Mittelstandsfreundlichkeit durch, bevor dann auf einer zweiten Stufe die Clearingstelle in enger Abstimmung mit den Interessenverbänden auf der Grundlage des Gesetzentwurfs eine Prüfung vornimmt. Die Clearingstelle verfügt über eine größere Expertise im Vergleich zu den Ministerialressorts und leistet durch ihre Folgenabschätzung einen Mehrwert im Gesetzgebungsverfahren. Durch die Verbindung beider Säulen entsteht aus meiner Sicht ein kohärentes Gesamtkonzept, das die Vielfalt und Leistungskraft der KMUs enthalten und Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung sichern soll. Ich bitte um Zustimmung. Herzlichen Dank.
Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Man muss sich schon irgendwie entscheiden. Ich habe heute hier von den Koalitionsfraktionen drei unterschiedliche Argumente gehört. Das erste Argument kam von Herrn Warnecke: Es läuft doch alles bei uns hier in der Wirtschaft. Wenn man die Fakten nicht zur Kenntnis nehmen will, dann biegt man sie sich halt so, wie man sie haben möchte. Schauen wir einfach mal auf das Wirtschaftswachstum: Seitdem Rot-Rot-Grün regiert, sind wir von Platz 3 an der Spitze des Wirtschaftswachstums in Deutschland mittlerweile auf dem drittletzten Platz im Wirtschaftswachstum gelandet.
Das ist die Erkenntnis, seitdem Rot-Rot-Grün in der Regierung ist. Ich kann Ihnen nur sagen: Diese Thüringer Wirtschaft ist stark trotz der Landesregierung, nicht weil es diese Landesregierung gibt.