Das gilt insbesondere für ländliche Räume. Weiter kommt die Untersuchung zu dem Schluss, dass Größenvorteile an eine effiziente kommunale Leistungserstellung prinzipiell auch im Zusammenhang kleiner unabhängiger Gemeinden erreichbar sind. Im Übrigen lassen sich gemäß der Studie keine Hinweise dafür finden, dass sich Effizienz an einer bestimmten Mindesteinwohnerzahl festmachen lässt. Der Verfasser gelangt zum Fazit, dass Riesengemeinden sogar zu einer schlechteren kommunalen Leistungserbringung führen können, denn bei den Einheitsgemeinden besteht die Gefahr, dass die Präferenzen von kleinen Ortsteilen und Ortschaften nicht genügend berücksichtigt werden und infolgedessen auch der politische Wettbewerbsdruck sinkt. Im Klartext: Die politische Pluralität, die Repräsentation der Interessen der ehemals selbstständigen kleinen Gemeinden und ihrer Einwohner vermindern sich in einer Einheitsgemeinde.
Der Weg in die Einheitsgemeinde ist der Weg des Demokratieabbaus. Deutlich wird das, wenn man sich ansieht, welche Kompetenz die Ortschaftsräte in den Landgemeinden nach dem Vorschaltgesetz zusätzlich bekommen sollen. So werden die Pflege des Ortsbilds sowie die Unterhaltung und Ausgestaltung von öffentlichen Park- und Grünanlagen, deren Bedeutung nicht über die Ortschaft hinausgeht, sowie die Unterhaltung und Ausstattung der öffentlichen Einrichtungen wie Spielplätze, Freizeitangebote und Gemeinschaftshäuser, wobei der Haushalt vom Gemeinderat beschlossen wird und der Ortschaftsrat kein Vetorecht hat, sowie die Wahl oder der Vorschlag von ehrenamtlich tätigen Personen genannt, soweit sich diese im Ehrenamt auf die Ortschaft beschränkt und der Landgemeinde dieses Recht zusteht. Sie können schön den Garten vor der Haustür pflegen und darauf hoffen, dass Ihnen das Geld für die eigenständig öffentliche Einrichtung bewilligt wird, ansonsten Ehrenamtler, aber nur solche, die ausschließlich in ihrem eigenen Gebiet engagiert sind – auf freiwillige Feuerwehren trifft das eigentlich nicht zu –, für Preise vorschlagen. Die neuen Kompetenzen der Ortschaftsräte sind ebenso wie die alten rein symbolisch, während der Verlust der Haushaltsautonomie höchst real ist. Die Bürger von früher eigenständigen Gemeinden werden vor Ort schon spüren, welche finanziellen Auswirkungen die Abhängigkeit von Mehrheiten im Gemeinderat haben wird, welche ihre Präferenz kaum berücksichtigen.
Ansetzend an den Ergebnissen der bereits zitierten Untersuchungen kommt eine andere Studie im bereits zitierten Sammelwerk zum Schluss, dass die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen in Verwaltungsgemeinschaften höher ist als in Einheitsgemeinden. In einer Stichprobe aus sieben Flächenländern – darunter auch Thüringen – mit über 1.661 Gemeinden und Gemeindeverbänden lässt
sich das empirisch nachweisen. Die Autoren erklären den Befund so, dass die Komplexität der Wahlentscheidung in Einheitsgemeinden zunimmt. Hinsichtlich der Leistung mit örtlicher Reichweite ist es für die Wähler wesentlich aufwendiger in Erfahrung zu bringen, in welchem Umfang die Leistung für den jeweiligen Ortsteil zur Verfügung gestellt werden soll, wie also der Haushalt des Gemeinderats auf den einzelnen Ortsteil aufgeteilt werden soll. Zudem müssen die Wähler aus jeweils einem Ortsteil auch über den Einsatz von Finanzmitteln zugunsten der anderen Ortsteile mit entscheiden, über deren konkrete Situation und Bedarfsstrukturen sie nur begrenzt Kenntnis haben. Bei zunehmender Komplexität und der bereits beschriebenen abnehmenden Berücksichtigung der eigenen Interessen nimmt die Wahlbeteiligung ab. Wer den Demokratieabbau will, wird die Einheitsgemeinde lieben.
Meine Damen und Herren, die Verwaltungsgemeinschaft – so viel dürfte aus den wissenschaftlich begründeten Ausführungen klar sein – ist ein Zukunfts- und kein Auslaufmodell.
Sie stärkt und bewahrt die kommunale Selbstbestimmung sowie die Demokratie und sorgt für eine effiziente Leistungserbringung. Wenn Sie eine Zukunft für Verwaltungsgemeinschaften wollen, dann stimmen Sie der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zu. Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kellner hat erneut die These aufgestellt, wir hätten die Mittel für die Kommunen um 100 Millionen Euro gekürzt.
Die Kommunen erhalten aus dem Landeshaushalt insgesamt 3 Milliarden Euro, davon 1,95 Milliarden innerhalb des Finanzausgleichs, den Rest außerhalb des Finanzausgleichs, und damit 200 Millionen mehr als im Jahr 2015. Ich gestehe Ihnen zu, das Geld reicht nie und es wäre sicherlich diskussions
würdig, da weitere Millionen draufzulegen. Aber Ihre Behauptung, wir hätten um 100 Millionen Euro gekürzt, lässt sich an diesen Zahlen eben nicht belegen. Wir könnten übrigens den Finanzausgleich sofort um 150 Millionen aufstocken, wenn wir – wie in anderen Bundesländern – die Erstattungen im Bereich SGB II einfach in den Finanzausgleich mit reinnehmen. Die haben wir außerhalb des Finanzausgleichs.
Ich habe eine weitere Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten. Herr Abgeordneter Mohring, bitte.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Linkspartei hat eine schöne Methode entwickelt, um ihren eigenen kommunalpolitischen Sprecher nicht in den Fraktionssitzungen übermäßig zu Wort kommen zu lassen: Sie schickt ihn immer ins Parlament und lässt ihn da alles sagen, was er sagen wollte.
Fakt ist nur: Sie schickt ihn zwar rein ins Rennen – wir haben das bei der Debatte um die Kommunalabgaben gesehen, dort darf er sich ja nicht mal öffentlich äußern, weil er so viel in der letzten Wahlperiode versprochen hat. Jetzt kann er es nicht halten und zieht mit der Bürgerallianz durchs Land.
Deswegen wäre es auch gut, Sie würden ihm hier bei der Debatte ab und zu das Wort verbieten und ihn erst mal auf Seminar schicken.
Mindestens würden Sie ihm erst mal erklären lassen, wie das mit dem Kommunalen Finanzausgleich funktioniert. Ich will das nicht weiter ausführen, aber ich will die Ergänzungen nutzen – er hat
weil ich das Argument meines Kollegen Jörg Kellner noch mal unterstützen will. Natürlich bleibt doch Fakt, was ein Land seinen Kommunen im Landeshaushalt an Geld zur Verfügung stellt.
Fakt ist, an kommunalem Finanzgeld, neben den weiteren Ausgaben – das haben wir seit vielen Jahren gesagt, jetzt bestätigen Sie es auch, wo Sie regieren –, richtig, in der Summe sind es knapp 3 Milliarden Euro, die insgesamt im Haushalt für die Kommunen zur Verfügung gestellt werden. An rein kommunalem Geld, was im Rahmen der Betrachtungen im Kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung gestellt wird, waren es in den Haushaltsperioden von CDU und SPD 2 Milliarden Euro. Das ist Fakt, das ist bei den Landkreisen, bei den Gemeinden und Städten in Thüringen angekommen. Seitdem Sie regieren, bekommen die Kommunen in diesem Freistaat Thüringen noch 1,9 Milliarden Euro. Das sind nach Adam Ries 100 Millionen Euro weniger. Das ist Fakt. Das haben Sie den Kommunen weggenommen.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die Zahlungen außerhalb des Finanzausgleichs bitte mitrechnen!)
Seitdem Sie den Kommunen das Geld im Baransatz weggenommen haben und es kommt in bar einfach weniger an.
Herr Kuschel, Sie können das nicht wissen, Sie sind nie vom Bürger als Bürgermeister gewählt worden, obwohl Sie öfter kandidiert haben. Die Bürger wussten, warum Sie nicht die Stimmen bekommen haben.
Nein. Am Ende der Rede bestimmt, wenn noch Zeit bleibt. Damit will ich noch einmal darauf zu sprechen kommen: Ihre Begründung, warum Sie das jahrelang gesagt und das in Ihre Wahlprogramme